Das konfliktreiche Verhältnis zwischen der Reichsabtei Corvey und dem Bistum Paderborn
„Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Das müssen sich auch so mancher Corveyer Abt und Paderborner Bischof gedacht haben, wenn es in der fast 1000-jährigen Nachbarschaft der beiden geistlichen Herrschaften an Pader und Weser wieder um einen alten Streitpunkt ging: Wie weit reicht eigentlich die Exemtion des Benediktinerklosters und wo fängt die bischöfliche Jurisdiktionsgewalt über Abtei und Klostersprengel an?
Um diese Frage wurde zwischen den beiden westfälischen Mitgliedern der Reichskirche mehrere Jahrhunderte immer wieder heftig gerungen. Die Paderborner Seite beanspruchte, mal mehr, mal weniger nachdrücklich, die geistliche Hoheit über das Klosterstift. Die Corveyer Äbte versuchten dagegen immer wieder zu beweisen, dass nicht nur die Abtei exemt, und damit direkt dem Papst unterstellt sei, sondern auch das klösterliche Territorium außerhalb der Paderborner Diözese liege.
Dieser Nachbarschaftsstreit wurde im Laufe der Zeit auf ganz unterschiedlichen Ebenen ausgefochten – was das Folgende zeigen wird.
Das Mittelalter – Päpstliche Privilegien für Corvey und kaiserliche Unterstützung für Paderborn
Bereits wenige Jahrzehnte nach Gründung des Klosters 822 gab es aufgrund des raschen ökonomischen Aufschwungs und der stetigen kaiserlichen Privilegierungen erste monastische Versuche, sich von Paderborn zu emanzipieren. So hatten es die Benediktiner bereits 873 geschafft, eine Befreiung der Zehntabgaben an den Bischof zu erreichen. Wie man an den Ergebnissen der Mainzer Synode 888 für Corvey ablesen kann, unternahm Abt Bovo I. in diesem sogenannten „goldene[n] Zeitalter“ 1 weitere ernsthafte Anstrengungen, den Einfluss des Bischofs Biso zurückzudrängen. 2 Die benediktinischen Bemühungen führten am 3. April 981 zu einem weiteren Erfolg des Klosters: Papst Benedikt VII. bestätigte die Exemtion des Klosters urkundlich und machte sie so offiziell. 3 Aber nicht nur die Exemtion war von entscheidender Bedeutung für die Abtei, sondern auch das damit gleichzeitig verbriefte Recht der freien Abtwahl. Diese päpstlichen Privilegien führten jedoch kurze Zeit später zu einem heftigen Konflikt zwischen der Paderborner Seite und den Mönchen an der Weser. 1014 wurde der aus Corveyer Sicht rechtmäßig gewählte Abt Walo durch Bischof Meinwerk abgesetzt. Mit der Unterstützung Kaiser Heinrichs II. zwang er dem Konvent mit Druthmar einen seiner Vertrauensmänner als neuen Vorsteher auf und griff somit massiv in die monastische Autonomie ein. Es muss in diesem Kontext zu drastischen Szenen in der Abtei gekommen sein. Der Bischof wurde zunächst mit seiner Gefolgschaft durch die Benediktiner vertrieben und der Kaiser selbst einige Zeit später zurückhaltend empfangen. Dieser wiederum ließ einige allzu rebellische Mönche aufgrund ihres Widerstandes verhaften. In der Folge kehrte ein Großteil von ihnen aus Protest dem Kloster den Rücken. 4
Doch für Corvey wog nicht nur der Verlust der freien Abtwahl schwer. Auch die Aberkennung der Exemtion durch den Kaiser wurde als illegitimen Versuch Paderborns gewertet, die bisher erhaltenen päpstlichen und königlich-kaiserlichen Rechte zu beschneiden. 5 Während somit Corvey im 11. Jahrhundert zunehmend in die Defensive geriet, schaffte es das Kloster im 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch einmal, seine Unabhängigkeit gegenüber Paderborn durch Bestätigungen seiner Privilegien wiederzuerlangen 6 und sogar noch auszubauen. So erlaubte der Papst den Äbten als Zeichen ihrer geistlichen Würde, den bischöflichen Ring zu tragen und Weihehandlungen im Klosterterritorium von einem Bischof ihrer Wahl vornehmen zu lassen 7 – ein Recht, das das Kloster in den folgenden Jahrhunderten auch intensiv in Anspruch nahm.
Gleichwohl war dieser Höhepunkt monastischer Autonomie gleichzeitig erneut ein Wendepunkt zugunsten des westlichen Nachbarn. In den folgenden Jahrhunderten geriet die Abtei immer stärker unter den Einfluss Paderborns. So übernahmen viele Bischöfe in den machtpolitischen Auseinandersetzungen des 13. und 14. Jahrhunderts als Tutor nicht nur die Schutzherrschaft über das Kloster, sondern schafften es mit Wilhelm von Berg im Jahr 1400 sogar, dass Corvey in das Bistum kurzzeitig inkorporiert wurde. 8 Wie hartnäckig die Versuche Paderborns waren, den eigenen Einfluss gegen die Ambitionen der weiteren Nachbarn – allen voran Hessen – im 15. Jahrhundert auszubauen, kann man an der Abtwahl erkennen. So unternahm nach dem Tod Abt Arnolds von der Malsburg der Paderborner Bischof Simon zur Lippe 1463 den Versuch, die Administration Corveys zu übernehmen. Demgegenüber war Hermann von Stockhausen der Wunschkandidat des hessischen Landgrafen. Infolge des „Wahlkampfes“, bei dem es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Paderborner Fraktion und den Anhängern von Stockhausens kam, konnte Simon zur Lippe zwar einige Mönche für seine Wahl gewinnen. Die Mehrheit wählte allerdings Stockhausen zum neuen Abt. Der Verlierer war aber die Abtei selbst; ging diese doch merklich geschwächt aus dem Machtkampf heraus. 9
Streit und Konflikte auch im Zeichen von Reformation und Dreißigjährigem Krieg
Das angespannte Verhältnis zwischen den beiden geistlichen Nachbarn am Vorabend der Reformation wird auch an einem eigentlich unspektakulären Vorgang deutlich. 1510 gerieten der Corveyer Fürstabt Franz von Ketteler und der Paderborner Fürstbischof Erich von Braunschweig-Grubenhagen in einen Konflikt über die Besetzung einer Klausner-Stelle bei der Stadt Beverungen. Während Abt Franz diese Stellenbesetzung aus seiner Sicht rechtmäßig hatte vornehmen dürfen, sah der Bischof darin einen massiven Eingriff in seine Jurisdiktionsrechte. Als Antwort des Bischofs fand 1511 eine Verwüstung der drei Corveyer Ortschaften Ottbergen, Godelheim und Ovenhausen statt, die erst vor der Landwehr Höxters endete. 10
Blieb die Anwendung von solch massiver militärisch-physischer Gewalt auch die Ausnahme, so dauerte der Konflikt um die monastische Exemtion, respektive die bischöfliche Jurisdiktion doch auch in der Reformationszeit und während des Dreißigjährigen Krieges weiter an. Die Corveyer Fürstäbte versuchten in dieser Zeit, sich immer wieder den Paderborner Visitationen zu entziehen und den Paderborner Einfluss so gering wie möglich zu halten. Diese Strategie scheiterte jedoch gegenüber dem mächtigen Kölner Erzbischof und Paderborner Oberhirten Ferdinand von Wittelsbach. Er schaffte es als Administrator, die Leitung der Abtei zwischen 1624 und 1629 zu übernehmen, den erst 1624 neu gewählten Fürstabt Johann Christoph von Brambach abzusetzen und sogar gefangen zu nehmen. 11 Somit lag in diesem Zeitraum die weltliche als auch die geistliche Herrschaft über das Klosterstift in Paderborner Hand. Schon 1620 war mit dem berühmten Prodromus geographicus des Johannes Gigas zum ersten Mal der Versuch unternommen worden, das Verhältnis zwischen den beiden geistlichen Territorien mit Hilfe der Kartographie zugunsten der Paderborner Seite zu manifestieren, indem es die Paderborner Ansprüche als vermeintliches Faktum visualisierte. Wie selbstverständlich wurde das Klosterterritorium in dieses Kartenwerk aufgenommen, das den Herrschaftsbereich des Kölner Kurfürsten und Paderborner Bischofs repräsentativ veranschaulichte und seinen Machtanspruch auch über das Corveyer Territorium untermauerte. 12
Obwohl beide geistlichen Territorien extrem unter den Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges litten, konnte man sich auch zwischen 1618 und 1648 nicht auf einen nachbarschaftlichen Waffenstillstand verständigen. Selbst in der Endphase des Krieges war es für Fürstabt Arnold von Waldois eine Selbstverständlichkeit, mit großem Eifer und Energie Paderborner Forderungen zurückzuweisen und bischöfliche Maßnahmen zu boykottieren. Gleich zu Beginn seines Regierung ließ er es auf zahlreiche Konflikte mit dem Paderborner Weihbischof Johannes Pelcking ankommen, der 1624 maßgeblich an der Absetzung Johann Christoph von Brambachs beteiligt war. Im Kern ging es bei dem Konflikt um die Frage, wie weit die bischöflichen Besetzungs- und Visitationsrechte im Klosterstift gingen. Arnold sah in dem Auftreten Pelckings eine unrechtmäßige Amtsanmaßung, da dieser etwa wie selbstverständlich die Geistlichkeit des monastischen Sprengels nach Paderborn zur Visitation zitierte. Daraufhin untersagte Arnold den Klerikern aber auch den Untertanen seines Territoriums jegliche Kooperation mit dem Paderborner Würdenträger. 13
Karl der Große als Gründer Corveys? – Die Bedeutung der Historiographie für den Konflikt im 17. Jahrhundert
Im 17. Jahrhundert entwickelte sich allmählich auch eine neue Ebene, auf der um die alte Streitfrage heftig gerungen wurde. Durch die Historiographie sollte nun belegt werden, dass Corvey – je nach Perspektive – abhängig beziehungsweise unabhängig von Paderborn wäre. Ein erster Vertreter auf diesem in der Frühen Neuzeit entstehenden Konfliktfeld war der evangelische Pfarrer Johannes Letzner. Am Ende des 16. Jahrhunderts und Anfang des 17. Jahrhundert veröffentlichte er zwei Ausgaben seiner Corveyer Klostergeschichte, in denen er Karl den Großen zum eigentlichen Klostergründer stilisierte. Die Schlacht beim Brunsberg an der Weser im Jahr 775 wurde von ihm als Geburtsstunde der Abtei deklariert. Dies hatte aus Corveyer Perspektive den positiven Effekt, dass man damit die ältere königliche Stiftung vor dem Paderborner Gründungsakt 799 wäre. 14 Somit könnte aus Corveyer Sicht die Abtei gar nicht zur Paderborner Diözese gehören, da man schon vor selbiger existierte.
Dieser Kampf wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vor allem durch den Paderborner Bischof Ferdinand von Fürstenberg in seinen Monumenta Paderbornensia weiter forciert. In diesem Werk widmete er dem Brunsberg ein eigenes Kapitel und betonte darin die Bedeutung seiner Vorgänger bei der Gründung des Klosters im Paderborner Kirchensprengel. 15 Das Kapitel Brunisberga stellt daher einen literarischen und intellektuellen Generalangriff auf Corvey dar. Der Paderborner Bischof macht darin eine andere, eine externe Gründungsgeschichte des Klosters publik; offenbar mit dem Ziel, die Legitimation Corveys und damit seine postulierte Exemtion gegenüber Paderborn zu destabilisieren. Diese Gegenerzählung zum Corveyer Gründungsmythos um Karl den Großen und zu der Schlacht am Brunsberg im Jahr 775 ging weit über eine klassische Kampfschrift hinaus. Die Monumenta dienten dabei als „Waffe“ zur Durchsetzung Paderborner Ansprüche über das Kloster. Auch Ferdinands Hofhistoriker Nicolaus Schaten versucht diese Argumentation in seinen Werken zu bekräftigen. So sei an dieser Stelle auf seine Historia Westfaliae aus dem Jahr 1690 und den ersten Band seines Annalium Paderbornensium aus dem Jahr 1693 verwiesen, die jeweils die Paderborner Erzählung belegen und stützen wollten. 16
Mit dem Corveyer Historiker Christian Franz Paullini erreichte diese literarische Auseinandersetzung am Ende des 17. Jahrhunderts dann ihren Höhepunkt. In einer Vielzahl von Schriften versuchte er vehement, den frühneuzeitlichen Gründungsmythos der Abtei publik zu machen und die Paderborner Jurisdiktionsansprüche als ungerechtfertigt zurückzuweisen. Er benutzte dabei den zu dieser Zeit gängigen Mythos um Karl den Großen als wichtigen Argumentationsfaktor in der politischen und kirchenrechtlichen Auseinandersetzung. Als mindermächtiges Reichsmitglied wollte und musste auch Corvey auf diesen Topos zurückgreifen, um die eigene Existenz zu legitimieren und die eigene Geschichte zu glorifizieren. Entsprechend stellte Paullini in allen seinen Werken den Frankenherrscher als eigentlichen Gründungsvater des Klosters dar. 17
Zwei Worte verändern alles – Ein ritueller Eklat im Jahr 1697
Wie virulent die Frage nach Exemtion und Jurisdiktion selbst unter Freunden werden konnte, zeigt das Beispiel während der feierlichen Segnung des neuen Fürstabtes Florenz von dem Velde im Jahr 1697. Entgegen den Gepflogenheiten hatte der Neugewählte seinen Freund, Fürstbischof Hermann Werner von Wolff-Metternich zur Gracht, gebeten, der liturgischen Feier vorzustehen. Doch selbst unter Vertrauten passierte das, was das Kloster mithilfe anderer Bischöfe immer vermeiden wollte. Während der Segnung des Abtes ließ die Paderborner Seite die für Corvey so wichtige Formulierung Nullius seu weg – also den Zusatz, dass die Reichsabtei weder zu irgendeiner noch zur Paderborner Diözese gehöre und las nur Paderbornensis dioecesis vor. Damit hätte Corvey zum Paderborner Bistum gehört. Die heftigen Reaktionen Corveys sind bezeichnend: „Ob nun hierdurch ein præjudicium erwacksen könne, will man nicht hoffen undt thunn ihro hochfürstl[iche] gnad[en] gegen diesen des notary actum solemnissime protestieren.“ 18 Gerade um die Aufnahme des Nullius seu in die päpstlichen Konfirmation hatte sich Florenz von dem Velde seit seiner Wahl 1696 intensiv bemüht und dabei keine Kosten und Mühen gescheut, was der rege Briefwechsel mit seinem Agenten an der Kölner Nuntiatur belegt. 19 Umso mehr musste dieser Vorfall nun die Corveyer Gemüter erregen.
Das 18. Jahrhundert – Juristische Siege für Paderborn und ein zu später Frieden
Paderborn intensivierte im 18. Jahrhundert seine Bemühungen, die Frage endgültig zu klären und zog vor das päpstliche Gericht, die Rota, um von höchster Instanz die eigene Position gerichtlich bestätigt zu bekommen. Und tatsächlich entschieden die Richter in allen drei angestrebten Prozessen in den Jahren 1721, 1745 und 1756 zu Gunsten der bischöflichen Seite. Aus Sicht Roms gehörte Corvey zur Paderborner Diözese. 20 Die Corveyer reagierten auf die Urteile mit Gegengutachten, Hilfegesuchen bei ihren Schutzmächten Hessen-Kassel und Braunschweig und sogar beim britischen König aus dem Hause der Welfen, um somit eine Umsetzung der Urteile zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern.
Dieses „Spiel auf Zeit“ zahlte sich aus, denn in den 1770er Jahren erfuhr die mittlerweile fast eintausendjährige Auseinandersetzung mit den beiden Protagonisten Fürstabt Theodor von Brabeck und Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg allmählich ein Ende. Versuchte Wilhelm Anton zunächst nach dem Tod des Fürstabtes Philipp von Spiegel, sich 1776 selbst zum Abt oder zumindest zum Administrator wählen zu lassen, musste er sich schließlich doch dem energischen Widerstand des Stiftkapitels beugen, das Theodor von Brabeck aus den eigenen Reihen als Nachfolger wählte. Beide Reichsfürsten hatten danach jedoch ein ernsthaftes Interesse daran, diese alte Streifrage für alle Zeiten und für beide Seiten annehmbar zu lösen. In einem Vertrag zwischen beiden Stiften konnte nach langen Verhandlungen 1779 feierlich proklamiert werden, dass Corvey nicht zur Diözese Paderborn gehöre. 21 Während das Kloster Territorium und Rechte an das Bistum abtrat, verzichteten die Paderborner auf ihren Jurisdiktionsanspruch und erkannten das Nullius seu vorbehaltlos an. Die Einigung spiegelt den ernsthaften Willen beider Parteien wider, den jahrhundertelangen Konflikt durch gegenseitige Zugeständnisse endlich beizulegen.
Dieser Friede, der nach den vielen Jahrhunderten und den unzähligen Auseinandersetzungen kaum möglich schien, kam für Corvey zu spät. Der Fortbestand der Abtei war durch die Zeichen der Zeit mehr als gefährdet. Die Umwandlung der Fürstabtei in ein Fürstbistum 1794 brachte nicht die erhoffte Stabilisierung, da die geistliche Herrschaft an der Pader und der Weser durch die Umwälzungen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig zu Ende ging.
Christoph Heger studierte katholischen Theologie, Philosophie und Geschichte in Münster und Rom. Seit 2019 befasst er sich in seinem laufenden Promotionsprojekt mit „Corvey im Dreißigjährigen Krieg“ bei Prof. Süßmann an der Universität Paderborn.
- Wilhelm Stüwer, Die Geschichte der Abtei Corvey, in: Kunst und Kultur im Weserraum 800-1600. Ausstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in Corvey vom 28.05.-15.09.1966. Bd. I., 2. Auflage Münster 1966, S. 5-18, S. 9.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Urkunde 21.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Urkunde 31.[↩]
- Karl Heinrich Krüger, Studien zur Corveyer Gründungsüberlieferung (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Bd. 10 sowie Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung, Bd. 9), Münster 2001, S. 184 ff.[↩]
- Hans Heinrich Kaminski, Studien zur Reichsabtei Corvey in der Salierzeit (= Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung, Bd. 4), Köln – Graz 1972, S. 53.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Urkunden 50, 60, 62, 62-c. Hubert Seibert zählt zwischen 823 und 1198 fast einhundert königliche und kaiserliche Diplome und Freiheiten für Corvey sowie zwischen 872 und 1203 über 20 päpstliche Privilegien auf. Hubertus Seibert, King, Bishop, Pope – Corvey Abbey in search of its political and religious identity, in: Claudia Konrad (Hg.), Corvey – eine karolingische Reichsabtei aus internationaler Sicht, Höxter 2013, S. 224-238, S. 227.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Urkunde 73.[↩]
- Hans Jürgen Brandt/Karl Hengst, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn 1984, S. 175.[↩]
- Andreas Kurte, Die Äbte, Fürstäbte und Fürstbischöfe von Corvey (= Veröffentlichungen zur Geschichte der Mitteldeutschen Kirchenprovinz, Bd. 27), Paderborn 2017, S. 177.[↩]
- Paul Wigand, Die Corveyschen Geschichtsquellen. Ein Nachtrag zur kritischen Prüfung des Chronicon Corbeiense, Leipzig 1841, S. 19. Vgl. dazu auch Heinrich Rüthing, Höxter um 1500. Analyse einer Stadtgesellschaft (= Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte, Bd. 22) Paderborn 1986, S. 61 f.[↩]
- Andreas Neuwöhner, Unfreiwilliger Besuch: die Gefangenschaft von Fürstabt Christoph von Brambach, in: Ebd./Lars Wolfram (Hg.), Leben am Hof zu Neuhaus. Biographische Skizzen zur Hofkultur einer fürstbischöflichen Residenz (= Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte, Bd. 88), Paderborn 2021, S. 73-85; Andreas Neuwöhner, Die Gefangenschaft von Fürstabt Christoph von Brambach im Schloss zu Neuhaus, in: Westfälische Zeitschrift 167 (2017), S. 135-144; Paul Wigand, Denkwürdige Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer aus westphälischen Quellen gesammelt, Leipzig 1858, S. 17 ff.[↩]
- Johann Michael Gigas, Prodromvs geographicvs hoc est Archiepiscopatvs Coloniensis annexarvmq[ue] Et Vicinarvm Aliqvot Regionum descriptio nova. [O.O. = Köln] 1620. Digitalisiert unter URL: https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/1650587 (24.04.22). Johannes Gigas, Neue Beschreibung des Erzbistums Kölns und seiner angrenzenden Gebiete. Prodromus Geographicus hoc est archiepiscopatus Coloniensis annexarumque et vicinarum aliquot regionum description nova. Der erste Atlas von Nordrhein-Westfalen. 7 Karten und 9 Stadtansichten aus dem Jahre 1620. Als Nachdruck herausgegeben, erläutert und kommentiert v. Werner Bergmann. Bottrop 2012.[↩]
- Kurte, Die Äbte von Corvey, S. 213.[↩]
- Johannes Letzner, Corbeische Chronika. Von Ankunft, Zunehmung, Gelegenheit, zu sampt den Gedenkwirdigsten Geschichten des Keyserlichen freyen Stiffts Corbey, […], Hamburg 1590 und Johannes Letzner, Chronica und historische Beschreibung des Lebens, der Hendel und Thaten des allergroßmächtigsten unnd hocherleuchten andern und teutschen römischen Keysers Lodowici Pii, und wie derselbe in Sachsen das weitberümete keyserliche freie Stifft Corbei zu Befürderung der Ehren Gottes gestifftet und gebawet und reichlich begütert […]. Samt angehengter Beschreibung in die dreissig adelicher Geschlechter, desselben Stiffts Lehenleute […], Hildesheim 1604.[↩]
- Anonym [= Ferdinand Freiherr von Fürstenberg], MONUMENTA PADERBORNENSIA, EX HISTORIA ROMANA, FRANCICA, SAXONICA eruta, Et novis inscriptionibus, figuris, tabulis geographicis & notis illustrata, […], hg. von Bernhard Rottendorff, 2. Auflage Amsterdam 1672, S. 122-137.[↩]
- Nicolaus Schaten, HISTORIA WESTFALIӔ, […], Neuhaus 1690 und ANNALIUM PADERBORNENSIUM, […], Bd. 1, Neuhaus 1693.[↩]
- Christian Franz Paullini (Hg.), RERUM ANTIQUITATUM GERMANICARUM SYNTAGMA, […], Frankfurt am Main 1698.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Akten, Nr. 1457, Bl. 56 r.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Akten, Nr. 472.[↩]
- Georg Föllinger, Corvey – Von der Reichsabtei zum Fürstbistum. Die Säkularisation der exemten reichsunmittelbaren Benediktiner-Abtei Corvey und die Gründung des Bistums 1786-1794. (Paderborner Theologische Studien, Bd. 7) München, Paderborn, Wien 1978, S. 31 f.[↩]
- LAV NRW W, Fürstabtei Corvey, Urkunde 1420.[↩]
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Christoph Heger (20. Mai 2022). Ein langer Nachbarschaftsstreit in Westfalen. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pjgl