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Martin Hoitbandts (1529-1597) „Apologia“ von 1580

Reformation und konfessionelles Zeitalter in Westfalen

Taucht man in die Reformationsgeschichte Westfalens ein, beschleicht einen schnell das Gefühl, dass Westfalen eher ein „Nebenland der Reformation“ war. 1 Zusätzlich wurde in der bisherigen Forschung zur Reformation in Westfalen meist die Beobachtung gemacht, dass sie sich erst „spät“ durch städtische und soziale Unruhen ab 1525 bemerkbar machte. 2 Tatsächlich ist es nicht ohne weiteres möglich, ein konkretes Anfangsereignis für Westfalen zu nennen, „denn“, so Robert Stupperich, „die staatliche, theologische und kirchliche Entwicklung verlief in den einzelnen Teilen dieses Landes schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts verschieden.“ 3

Entsprechend vielfältig sind die Ansatzpunkte für eine historiografische Auseinandersetzung mit der Reformation in Westfalen. Ich selbst bin anhand einer Druckschrift von 1580 in die Reformationsgeschichte Westfalens und das konfessionelle Zeitalter eingetaucht. 4

Martin Hoitbandt, Titelblatt der Apologia von 1580. (StA Soest 5 Kk. 7.8 a)

Unter dem Titel

Apologia|| Das ist:|| Eine kurtze vnd|| warhafftige Verantwor-||tunge/ widder die unerfintlichen|| Calumnien und Erenrürigen Catalogum Epi-||scorum Paderbornensium, so kurtz verlauffe-||ner zeit/ von M. Herman von Kersenbroick|| diuulgiert, nothwendig der warheit|| zu steuhr/ ingestalt|| 5

veröffentlichte der westfälische Pfarrer Martin Hoitbandt (1529-1597) einen Ego-Bericht zu den konfessionellen Entwicklungen der vorangegangenen Jahre.

Die politische und konfessionelle Topografie Westfalens im 16. Jahrhundert

Um diese Entwicklungen in den einzelnen Teilen Westfalens im 16. Jahrhundert besser zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Landkarte: Die einzelnen Teile Westfalens waren die vier Bistümer Münster, Osnabrück, Minden und Paderborn, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, die Reichsabteien Corvey und Herford, die Samtherrschaft Lippstadt und die Grafschaften Ravensberg, Lippe, Rietberg, Mark, (Hohen-)Limburg, Wittgenstein und Nassau-Siegen-Dillenburg.

Politisch-administrative Karte Westfalens um 1590. (Karte :Wolfgang Leesch)

Kirchenpolitisch gehörten die Bistümer Münster, Osnabrück und Minden zur Kölner Kirchenprovinz und unterstanden dem Kölner Erzbischof. Das Bistum Paderborn hingegen gehörte zur Mainzer Kirchenprovinz. Zum weltlichen Herrschaftsbereich des Erzbischofs von Köln gehörte das Vest Recklinghausen und das Herzogtum Westfalen. Der kölnische Einfluss in der Landschaft Westfalen im 16. Jahrhundert ist also nicht zu unterschätzen. Sowohl das Vest Recklinghausen als auch das Herzogtum Westfalen blieben (weitgehend) katholisch. 6

Die konfessionelle Entwicklung kann grob auch anhand der Karten aus dem Online-Portal „Reformation in Westfalen“ des Instituts für vergleichende Städtegeschichte studiert werden.

Karten auf dem Online-Portal „Reformation in Westfalen“ das Instituts für vergleichende Städtegeschichte. (Screenshot)

Anders als in den kurkölnischen Territorien verhielt es sich in den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg und der Grafschaft Mark und Ravensberg ein Gebiet, das sich über weite Teile Westfalen erstreckte. Seit 1521 herrschte Johann III. über die Vereinigten Herzogtümer und die beiden Grafschaften. 7 Er verfolgte ab 1530 einen humanistisch geprägten Sonderweg zur Reformierung des Kirchenwesens in seinem Territorium, der als via media oder reformkatholischer Mittelweg beschrieben wird. 8

Heraus sticht die in der Grafschaft Mark liegende Stadt Soest. Mit dem Soester Bundbrief stellten die Soester sich 1531 in einen anderen städtischen und territorialen Raum, nämlich den der Hanse und den zum Hansenetzwerk gehörenden norddeutschen Städten. Wie andere Städte Norddeutschlands (regelmäßiger Korrespondenzpartner der Soester war bspw. die Stadt Braunschweig) orientierte sich Soest in Sachen Reformation an Kursachsen. 9

Historische Stadtansicht von Soest (Matthaeus Merian: Topographia Westphaliae, das ist Beschreibung der vornembsten, vnd [und] bekantisten Stätte, vnd [und] Plätz, im hochlöbl. westphälischen Craiße, Kassel 1961 (Neuausgabe des Faksimile Drucks der Erstausgabe von 1647)/Sammlung IStG)

Die Fürstbistümer Münster, Minden und Paderborn werden als katholisch geblieben ausgewiesen, das Fürstbistum Osnabrück als lutherisch. Es war die Politik und Einstellung der Erzbischöfe zur Reformation, die über ihre Einführung, Ausbreitung und Wirksamkeit in den Bistümern entschied. 10 In der Grafschaft Waldeck machte sich der Einfluss des evangelischen Landgrafen Philipp von Hessen (1504-1567) bemerkbar, 11 sodass die Grafschaft früh lutherisch geworden ist und auch blieb. 12

Die Ausbreitung der Reformation in Westfalen

Nach dem Blick auf die politische und konfessionelle Topografie Westfalens im 16. Jahrhundert, stellt sich nun die Frage: Wie kam Luthers Lehre nach Westfalen? Wer sind die ersten evangelischen Prediger? Was passierte in Westfalen nach Luthers Thesenanschlag 1517 und nach Erlass des Wormser Ediktes 1521?

Natürlich muss an Handelsrouten, Kaufleute, Boten, Städtetage und Flugblätter im Grunde an alle Orte, wo Menschen sich trafen gedacht werden. Von zentraler Bedeutung waren aber Luthers Ordensbrüder die Augustinereremiten. 13 Aus den Klöstern gingen erste Impulse hervor. Zu nennen ist der Augustinereremit Johannes Westermanns und sein niederdeutscher Katechismus aus dem Jahr 1524 und das Herforder Fraterhaus der Brüder vom gemeinsamen Leben. 14 Außerdem: Der Augustiner Gottschalk Kropp, 15 der Augustiner-Eremit Dr. Johann Dreyer, 16 der Fraterherr Jakob Montanus, 17 der Augustiner-Eremit Hermann Koiten, 18 der Pfarrer Albert Niese aus Minden, 19 der Minorit Liborius Rudolfi 20 und der Vizekurat Johannes Varnhagen aus Iserlohn. 21 In den 1520er Jahren kam so die Reformation in Westfalen über die Initiative von Einzelnen in Gang.

Von Bürgerinnen und Bürgern wurde vor allem die antiklerikale Kritik der Reformation aufgenommen und zugespitzt, sodass es in den Städten zu sozialen Unruhen kam. In Minden 1521, in Osnabrück 1524, in Münster 1525 sowie in Paderborn 1528 und 1532. Als Gemeinsamkeit haben alle Unruhen, dass sich eine Opposition zwischen Gilden und dem Klerus bildete. Es ging um wirtschaftliche Konkurrenz, darum, dass der Klerus an den städtischen Lasten nicht in Form von Steuern beteiligt war und dergleichen mehr. 22

Es waren, wie oben angedeutet, die Landesherren, die den Fortgang der Reformation maßgeblich durch ihre Reaktion auf diese Unruhen beeinflussten. Die Bischöfe der Stadt Paderborn Erich von Braunschweig-Grubenhagen (1478–1532) 23 und Hermann von Wied (1477–1552) 24 reagierten auf die reformatorischen Unruhen der Jahre 1528 und 1532 beispielsweise jeweils mit einem Rezess. „Lutterische handelonge“ wurden unter Androhung von militärischer Gewalt verboten. 25 Die Auseinandersetzung um die Reformation in Paderborn blieb das 16. Jahrhundert über durch diese Rezesse geprägt und gipfelte 1604 im sogenannten „Kampf um Paderborn“ und den Sieg des Erzbischofs Dietrich von Fürstenberg (1546–1618, reg. 1585–1612/1618) über die Stadt. 26

Die Reformation war also auch in Westfalen zunächst ein städtisches Ereignis. 27 Unter den Bischofsstädten Westfalens ist wohl Münster am prominentesten. Als Stadt der Täufer ist sie heute Beispiel für „reformatorisches Spektakel“, ein „Grusel der Geschichte“ 28 oder auch „Tatort Reformation“. 29

Die Geschichte des Täuferreichs von Münster erscheint unheimlich, löst gleichzeitig Faszination aus und ist nach wie vor Gegenstand zahlreicher Forschungen: Wie konnte sich das apokalyptische Täufertum in Münster durchsetzen, wo liegen seine Wurzeln und welches Profil trägt diese Strömung? 30 Fest steht, dass das Ende des Täuferreichs 1535 einen Wendepunkt in der Reformationsgeschichte Westfalens markiert. Die Reformation wurde stärker durch Mandate „wedder de schwermer“ reglementiert. 31 Die Landesherren, Stadträte und Prediger, die sich der Reformation zugewandt hatten, standen unter Druck, sich von den Täufern zu distanzieren und ihre Lehre, Liturgie und Glaubenspraxis als schriftgemäß auszuweisen. Nicht selten wurden Prediger nach dem Täuferreich von Münster unter Verdacht gestellt und von den Altgläubigen polemisch angegriffen.

Im Kontext der Fertigstellung und Übergabe der Confessio Augustana kam es ab 1530 in westfälischen Städten zu Thesenanschlägen, die „dabei auf unterschiedliche Weise den Durchbruch der Confessio Augustana [vorbereiteten]“: 32 1530 in Minden durch Nikolaus Krage, 33 1531 in Soest durch Thomas Borchwede 34 und 1532 in Osnabrück durch Dietrich Buthmann. 35 Ab 1530 wurden dann Kirchenordnungen auf Grundlage der Confessio Augustana und der Braunschweiger Kirchenordnung von 1528 in Westfalen erlassen: 1530 in Minden (von Nikolaus Krage verfasst), 1532 in Soest (von Gerdt Oemeken verfasst), 36 1532/1534 in Herford (von Johann Dreyer verfasst) und 1533 in Lemgo.

Gerade die Thesenanschläge zeigen, um was es der Reformation ging. „Die Reformation war eine Bibelbewegung“ und wollte das „[…] im Evangelium laut werdende, an alle Menschen gerichtete Heilsangebot […]“nicht länger durch die römisch-katholische Bußtheologie und den Ablasshandel verstellt wissen. 37

Der Blick auf die Landkarte Westfalens im 16. Jahrhundert und die kurze geschichtliche Darstellung können vermitteln, dass die Reformation in Westfalen ein regionales Miteinander konkurrierender, aber auch koexistierender theologischer Strömungen war, die in Westfalen ab 1530 auf Grundlage der Confessio Augustana durch Kirchenordnungen seitens der Landesherren politisch gelenkt und theologisch von evangelischen Superintendenten und Predigern geprägt wurde. Dabei ist Westfalen kein Nebenland, sondern hat seine ganz eigene Reformationsgeschichte, die sowohl aus dem Westen und als auch aus dem hessischen Raum beeinflusst wurde. Sie war ein städtisches Ereignis, das in den 1520er Jahren vor allem durch die Initiative einzelner in Westfalen Verbreitung fand. 38

Leben und Wirken des westfälischen Pfarrers Martin Hoitbandt (1529-1597) im Kontext der Reformation in Westfalen

Dies bringt uns schließlich zu dem Protagonisten meiner Dissertation: In dem vorangegangenen skizzierten Umfeld wurde Martin Hoitbandt 1529 in Paderborn geboren. 39 Dort war er zunächst als katholischer Geistlicher an der Gau- bzw. Marktkirche tätig. 1566 begann Hoitbandt in der durch Rezesse gebundenen Stadt reformatorisch zu predigen und bekam heftigen Gegenwind von Erzbischofs Johann von Hoya (1529-1574; reg. 1547-1568) und vom Domkapitel. Die Situation drohte zu eskalieren und Hoitbandt wurde aufgefordert, die Stadt zu verlassen. Er ging nach Hessen, fand dort kurzweilig eine Anstellung in Medebach und Höxter, folgte 1568 einer Anfrage nach Soest und wurde Prediger am St. Walburgis Stift. 40

Historische Stadtansicht Paderborn ( Matthaeus Merian: Topographia Westphaliae, das ist Beschreibung der vornembsten, vnd [und] bekantisten Stätte, vnd [und] Plätz, im hochlöbl. westphälischen Craiße, Kassel 1961 (Neuausgabe des Faksimile Drucks der Erstausgabe von 1647)/Sammlung IStG )

In Paderborn erlebte Hoitbandt eine Stadt, in der die Mehrheit der Bürger in der Mitte der 1560er evangelisch war, sich aber nicht gegen ihren katholischen Landesherrn durchsetzen konnte – in Soest wiederum traf Hoitbandt in einer selbstbewussten Stadt ein, die die Konsolidierung der Reformation nach dem Augsburger Interim 1548 gegenüber dem klevischen Landesherrn durchsetzte.

Hoitbandts Apologia ist eine Replik auf den Catalogum Episcoporum Paderbornensium von Hermann von Kerssenbrock (1519-1585), 41 der die Frühzeit der Reformation in Paderborn als einen Aufruhr im Stile des Täuferreichs Münsters denunziert und im Zuge dessen auch Hoitbandt und sein Wirken in Paderborn und Hessen. Mit der Apologia verteidigt sich Hoitbandt gegen den Vorwurf der Unruhestiftung, bezeugt sein eigenes Erleben und deutet rückblickend die Geschehnisse.

Hoitbandt ließ die Darstellung Kerssenbrocks zu den Episoden 1528–1532, 1547–1567 und 1568–1569 abdrucken, übersetzte die lateinischen Passagen und bot zu jeder Episode eine eigene Erörterung. Zudem erläuterte er, wie er die reformatorische Lehre in seinen Gottesdiensten publik gemacht hat und setzte sich theologisch mit der Anrufung von verstorbenen Heiligen, der Taufe, der Lehre vom Fegefeuer, der heiligen Messe, den Zeremonien und sehr ausführlich zur Feier des Abendmahls auseinander. In einer Summa hielt er fest, dass bei „Abgötterei“ der Obrigkeit kein Gehorsam zu leisten sei, es aber nach wie vor kein Recht auf gewaltsamen Widerstand gegen sie gebe. Die Obrigkeit müsse vielmehr beständig gebeten werden, „gottlose und teuflische Eide in Religionssachen in Gnaden [außer Kraft zu setzen]“ 42 – damit waren die Rezesse von 1532 und 1528 gemeint.

Von evangelischer Seite hat Hermann Hamelmann in seiner Historia ecclesiastica renati evangelii per inferiorem Saxoniam et Westphaliam  ausführlich über Hoitbandt berichtet und ihn durchaus als protestantischen Helden inszeniert. 43 Erste Handschriften seiner Historia hat Hamelmann bereits 1567-1570 angelegt und bis zum Druck 1586/1587 stets weiterbearbeitet. Es ist wahrscheinlich, dass Hoitbandt in Kontakt mit Hamelmann stand und ihm auch Aktenstücke zukommen ließ. Hamelmann stellt das Geschehene als stetes Wechselspiel zwischen Bischof, Domkapitel, Stadtrat und Gemeinde mit Pfarrer Hoitbandt dar. Dabei wird die Aufmerksamkeit stets auf die Redeteile der einzelnen Parteien gelenkt und Hoitbandt als kämpferisch und willensstark dargestellt. Die Apologia kann auch diese Geschichtsdeutung ergänzen und korrigieren. 44

Neben den inhaltlichen Aspekten der Apologia wird durch Hoitbandts Ego-Bericht deutlich, dass er zu Lebzeit die Erfahrung gemacht hat, dass er selbst zum Objekt der Geschichte und zum Objekt von Geschichtsdeutungen wurde. Er wehrte sich gegen die Geschichtskonstruktion des Katholiken Kerssenbrock und agierte mit der Veröffentlichung seiner Deutung des Reformationsgeschehen in Paderborn wieder als Subjekt.

Ausblick

Ziel meiner Dissertation ist, Hoitbandts Biografie und theologische Ausrichtung anhand des Soester Aktenmaterials und der Apologia ausführlicher zu beschreiben als es bisher in der Forschung der Fall ist. 45 Klarheit darüber zu gewinnen, in welchem Umfeld Hoitbandt in Paderborn und Soest gelebt hat, lässt ihn als Autor und Akteur greifbarer werden. Außerdem möchte ich die Apologia differenzierter in ihren Entstehungskontext einordnen.Die Apologia, den Catalog Kerssenbrocks und Hamelmanns Reformationsgeschichte als drei Stimmen des Konfessionellen Zeitalters zu betrachten und das Verhältnis der Quellen zueinander zu untersuchen, lässt ein Verständnis über die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts entstehen, das über die inhaltlichen Angaben der drei Werke hinaus geht. Die Apologia ist Teil der vielfältigen Phänomene der westfälischen Reformationsgeschichte, bereichert das Forschungsfeld im Blick auf gelebte und praktizierte Frömmigkeit und unterstreicht die gesellschaftlich-politischen Implikationen der Reformation in Paderborn.



Alyssa Baatz (Mag. Theol.) studierte von 2013–2020 evangelische Theologie in Göttingen und Münster, seit 2016 ist sie Mitarbeiterin am Institut für Westfälische Kirchengeschichte. 2020 begann sie ihr Promotionsprojekt zu „Martin Hoitbandts (1529-1597) Apologia von 1580. Die späte Reformation in Paderborn und Soest“ (Arbeitstitel). Sie ist Präses-D.-Karl-Koch-Stipendiatin der Evangelischen Kirche von Westfalen.

  1. Thomas Küster: Westfalen als „Nebenland“ der Reformation?, in: Westfälische Forschungen 66 (2016), S. 1-16.[]
  2. Vgl. Alois Schröer: Die Reformation in Westfalen. Der Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 1-2, Münster 1979 und 1983; Robert Stupperich: Westfälische Reformationsgeschichte. Historischer Überblick und theologische Einordnung, Bielefeld 2017 (Neuausgabe im Auftrag des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte e.V. neu herausgegeben und um aktuelle Literaturangaben ergänzt von Ulrich Rottschäfer); Werner Freitag: Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 22017; Christian Peters: Um was ging es der Reformation? Die westfälischen Stadtreformationen im Spiegel ihrer frühen Thesenreihen, in: JWKG 112 (2016), S. 77-117; ders.: Der Anteil Westfalens an der Ausdifferenzierung des Protestantismus in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: JWKG 115 (2019), S. 77-143.[]
  3. Stupperich, Reformation, S. 15.[]
  4. Der Begriff konfessionelles Zeitalter wird zur Bezeichnung der Zeitspanne zwischen dem Augsburger Religionsfrieden (1555) und dem Westfälischen Frieden (1648) verwendet und schließt an die Epoche der Reformation (1517-1555) an. Die Zeit nach dem Augsburger Religionsfrieden wird mit dem Begriff Konfessionalisierung beschrieben. Der Begriff Konfessionalisierung ist zu einem wissenschaftlichen Paradigma geworden, das von Wolfgang Reinhard und Heinz Schilling in den späten 1970er und Anfang der 1980er entwickelt wurde (Vgl. Stefan Ehrenpreis/ Ute Lotz-Heumann: Reformation und konfessionelles Zeitalter, Darmstadt 2008, S. 63-71 zur Einführung in die Forschungskontroverse mit Angaben zu weiterführender Literatur). Konfessionalisierung meint „die Formung von Staat, Gesellschaft und Kultur als Folge von Konfessionsbildung im Sinne der Ausbildung von dogmatischen Lehrsystemen“ (Harm Klueting: Art. Konfessionalisierung, RGG4 4 (2001), Sp. 1547f.). Das Paradigma ist weiterentwickelt worden u.a. vom Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann. Kaufmann plädiert für den Begriff Konfessionskultur(en). Er beschreibt und erfasst „den lutherischen Protestantismus innerhalb der komplexen und spezifischen rechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen und Konstellationen des Zeitalters“ als kulturelle Praxis (Thomas Kaufmann: Konfession und Kultur. Lutherischer Protestantismus in der zweiten Hälfte des Reformationsjahrhunderts, Tübingen 2006, S. 3-26). Dem Paradigma folgend ist es möglich die nachfolgend vorzustellende Druckschrift als Ausdruck konfessionellen Bewusstseins in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, eben als kulturelle Praxis, anzusehen und mithilfe des Paradigmas konfessionelle Charakteristika herauszuarbeiten. Für die Anwendung des Paradigmas auf die Landschaft Westfalen vgl. Peters, Anteil Westfalens, insbesondere S. 77-87.[]
  5. Martin Hoitbandt: Apologia|| Das ist:|| Eine kurtze vnd|| warhafftige Verantwor-||tunge/ widder die unerfintlichen|| Calumnien und Erenrürigen Catalogum Epi-||scorum Paderbornensium, so kurtz verlauffe-||ner zeit/ von M. Herman von Kersenbroick|| diuulgiert, nothwendig der warheit|| zu steuhr/ ingestalt|| ((Marburg: Augustin Colben 1580) (Exemplare in der ULB Münster, im Stadtarchiv Soest und im LAV NRW Abt. Westfalen).[]
  6. An dieser Stelle sei noch auf den Reformationsversuch Hermann von Wieds in den 1540er Jahren verwiesen. Er scheiterte am Widerstand der Orden, des Domkapitels, der Universität und des Stadtrates. Vgl. den kurzen Überblick bei Thomas Kaufmann: Geschichte der Reformation in Deutschland, Berlin 2009, S. 660f. und für eine detaillierte Darstellung und Nennung der Akteure u.a. Stupperich, Reformation, S. 269-277.[]
  7. Vgl. zur Person Wilhelm Janssen: Art. Johann III., in: NDB 10 (1974), S. 493-494.[]
  8. Vgl. zur Diskussion um die klevische Kirchenpolitik im 16. Jahrhundert Peters, Anteil Westfalens, S. 60; Eckehart Stöve: Via media. Humanistischer Traum oder kirchenpolitische Chance? Zur Religionspolitik der vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg im 16. Jahrhundert, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 39 (1990), S. 115-133; Sabine Arend: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 21: Nordrhein-Westfalen I. Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg. Das Hochstift und die Stadt Minden. Das Reichsstift und die Stadt Herford. Die Reichsstadt Dortmund. Die Reichsabtei Corvey. Die Grafschaft Lippe. Das Reichsstift und die Stadt Essen, Tübingen 2015, S. 31-48; Beitrag zu „via media“ auf dem Online-Portal „Reformation in Westfalen“ [Zugriff: 26.05.2022].[]
  9. Vgl. Christian Peters: Vom Wormser Edikt (1521) bis zum Augsburger Religionsfrieden (1555). Der Beitrag der Prädikanten zur Soester Stadtreformation, in: Ellen Widder u.a. (Hg.): Soest. Geschichte der Stadt. Bd. 3: Zwischen Bürgerstolz und Fürstenmacht. Soest in der Frühen Neuzeit (Soester Beiträge 54), Soest 1995, S. 179-248.[]
  10. Vgl. Schröer, Reformation II, Zweiter Teil (S. 260-510); Stupperich, Reformation, S. 323-350.[]
  11. Gerhard Müller: Art. Philipp, Landgraf von Hessen, in: RGG4 6 (2003), Sp. 1207f.[]
  12. Vgl. Beitrag zu „Territorien der Reformation“ auf dem Online-Portal „Reformation in Westfalen“ [Zugriff 26.05.2022].[]
  13. Im folgenden stütze ich mich v.a. auf die Darstellung von Robert Stupperich. Vgl. Stupperich, Reformation, S. 64-71.[]
  14. Vgl. zur Person Friedrich Wilhelm Bauks: Die evangelischen Pfarrer in Westfalen von der Reformationszeit bis 1945 (BWFKG 4), Bielefeld 1989, S. 554 Nr. 6847.[]
  15. Vgl. zur Person Hugo Rothert: Luthers Beziehungen zu Westfalen, in: JVEKGW 19 (1917), S. 38.[]
  16. Vgl. zur Person Bauks: Pfarrer, S. 104 Nr. 1340.[]
  17. Vgl. Detlef Metz: Art. Montanus, Jacobus, in: RGG4 4 (2001), Sp. 197f.[]
  18. Vgl. zur Person Bauks: Pfarrer, S. 269 Nr. 3392.[]
  19. Vgl. zur Person ebd., S. 363 Nr. 4519.[]
  20. Vgl. zur Person Stefan Ehrenpreis/ Gregor Horstkemper: Paderborn im Zeitalter der Frühmodernen Landesherrschaft und der Konfessionalisierung, in: Frank Göttmann (Hg.): Paderborn. Geschichte einer Stadt, Bd. 2: Die frühe Neuzeit, Paderborn 1999, S. 87f.[]
  21. Vgl. zur Person Bauks, S. 520 Nr. 6454.[]
  22. Vgl. Stupperich, Reformation, S. 84-90.[]
  23. Zur Person vgl. Karl Hengst: Art. Erich, Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, in: Erwin Gatz (Hg.) unter Mitarbeit von Clemens Brodkorb: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448–1648. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1996, S. 157-158.[]
  24. Zur Person vgl. Franz Bosbach: Art. Wied, Hermann Graf zu, in: Gatz (Hg.): Bischöfe 1448-1648, S. 755-758.[]
  25. Wilhelm Richter: Geschichte der Stadt Paderborn, Paderborn 1899, S. CIV.[]
  26. Vgl. Gesine Dronsz (Hg.): Zwischen Politik und Religion. Der „Kampf um Paderborn“ 1604 und seine Rezeption (BWFKG 31), Bielefeld 2006; Ehrenpreis/Horstkemper: Paderborn, S. 127-148.[]
  27. Vgl. Beitrag zu „Städtische Reformation“ auf dem Online-Portal „Reformation in Westfalen“ [Zugriff 26.05.2022][]
  28. Björn Meyer: Der Grusel der Geschichte. Führung zur Täufer-Ausstellung im Stadtmuseum, in: Münstersche Zeitung, 06.02.2022.[]
  29. ARD-Doku „Die Tatorte der Reformation“ [Zugriff 18.05.2022].[]
  30. Vgl. Christian Peters: Apokalyptische Restitution. Das Täufertum von Münster im Rahmen der Geschichte der Reformation, in: Christian Peters/ Jürgen Kampmann (Hg.): 200 Jahre evangelisch in Münster. Beiträge zum Jubiläumsjahr, Bielefeld 2006, S. 15-43; ders.: Vom Humanismus zum Täuferreich. Der Weg des Bernhard Rothmann, Göttingen 2017.[]
  31. So ein Absatz in der Soester Kirchenordnung abgedruckt bei Sabine Arend: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 22: Nordrhein-Westfalen II: Das Erzstift Köln. Die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg. Die Städte Münster, Soest und Neuenrade. Die Grafschaft Lippe (Nachtrag), Tübingen 2017S, 392 und vgl. auch die Täufermandate der klevischen Landesherren bei Arend, Kirchenordnungen NRW I, S. 73-76, 91-97.[]
  32. Stupperich, Reformation, S. 161.[]
  33. Vgl. zur Person Bauks: Pfarrer, S. 274 Nr. 3442.[]
  34. Vgl. zur Person ebd., S. 50 Nr. 60.[]
  35. Vgl. zur Person Peters, Um was ging es der Reformation, S. 96 Anm. 88 und 89.[]
  36. Vgl. zur Person Johann Friedrich Gerhard Goeters: Gerdt Oemeken von Kamen, ca. 1500–1562. Niederdeutsches Kirchentum von Westfalen bis Mecklenburg, in: JWKG 87 (1993), S. 67-90.[]
  37. Ebd., S. 100.[]
  38. Vgl. Stefan Ehrenpreis: Rezension von: Werner Freitag: Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, in: sehepunkte 17 (2017), Nr. 10 [Zugriff 26.05.2022]; Peters, Anteil Westfalens, S. 89-97.[]
  39. Vgl. zur Person Bauks, Pfarrer, S. 271 Nr. 2756; Ehrenpreis/ Horstkemper, Paderborn, S. 100-107.[]
  40. LAV NRW Msc. I, fol. 219. Zum St. Walburgis Stift vgl. Manfred Wolf: Kirchen, Klöster, Frömmigkeit, in: Widder (Hg.): Soest, S. 818-842.[]
  41. Kerssenbrock, Hermann von: CATALOGVS || EPISCOPO=||RVM PADIBORNEN=||SIVM EORVMQVE || acta quatenus haberi || potuerunt.|| M. Hermanno à Kerssenbroch || consarcinatore.|| … || (Lemgo: Bartholomaeus Schlodt 1578) (VD16 K 775) (Exemplare: BSB München, SUB Göttingen, ULB Jena, StUB Köln und HAB Wolfenbüttel). Hermann von Kerssenbrock war wichtiger katholischer Chronist des Täuferreichs von Münster (1534/35) und nach 1575 zeitweilig Rektor der Domschule in Paderborn. Vgl. zur Person Helmut Lahrkamp: Art. Kerssenbrock, Hermann, in: NDB 11 (1977), S. 537-538; Heinrich Detmer: Hermann von Kerssenbroch’s Leben und Schriften, Münster 1900, S. 1-264.[]
  42. Hoitbandt: Apologia, [Rve].[]
  43. Zur Person vgl. Klemens Löffler (Hg.): Hermann Hamelmanns Geschichtliche Werke. Kritische Neuausgabe. Band II: Reformationsgeschichte Westfalens (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen II), Münster 1913, S. IX-XXV. Vgl. obengenannte Werkausgabe.[]
  44. Vgl. ebd., S. 102-189.[]
  45. Vgl. etwa StA Soest A 6101, A6113, A6156a und b, A6345, A6350, A6786, A7094, HS 22.[]

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Alyssa Baatz (3. Juni 2022). Martin Hoitbandts (1529-1597) „Apologia“ von 1580. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pjgm


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