Was eine kleine Akte im Stadtarchiv Dülmen über das Leben im Kalten Krieg erzählt
Am 18. November 1980 wandte sich Oberst Oppermann 1 vom 7. Artillerieregiment mit deutlichen Worten an den Ersten Beigeordneten der Stadt Dülmen: Die Bundeswehr habe den Auftrag, „Frieden und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland zu verteidigen. Dazu gehört u.a. auch, daß wir unsere Kraftfahrer entsprechend ausbilden müssen. Frieden und Freiheit haben ihren Preis. Manchmal sind das Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich bemühen wir uns, diese Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.“ 2
Was veranlasste den Kommandeur, im Zusammengang mit der Ausbildung von Kraftfahrern in dieser Form an den Auftrag der Bundeswehr zur Sicherung von Frieden und Freiheit zu appellieren?
Erster Akt
Vorangegangen waren mehrere Beschwerden der Stadtverwaltung über die zeitliche Terminierung der Bundeswehrfahrschulen in Dülmen. Begonnen hatte die Geschichte knapp vier Jahre vor dem eingangs genannten Schreiben: Am 2. Februar 1977 antwortete Oberst Oppermann, der Standortälteste der Barbara-Kaserne, auf ein – nicht in diesem Vorgang überliefertes – Schreiben des Stadtdirektors über die durch „Fahrten der Bundeswehrfahrschulen während der Verkehrsspitzenzeiten“ verursachten „Verkehrsprobleme in der Stadt Dülmen“. Die Dienstplangestaltung, so habe eine Rücksprache mit den zuständigen Kommandeuren ergeben, setze für die drei Bundeswehrfahrschulen am Ort Fahrschulzeiten vor allem „in den Zeiträumen von 8.00 – 11.30 und 13.30 – 16.30“ an. Dies deckte sich nach Aussage des Standortältesten ungefähr mit den Zeiten in Coesfeld, wich aber in einem Punkt von dem Vorschlag des Stadtdirektors vom 10. Dezember 1976 ab, der den Beginn erst ab 9 Uhr präferiert hatte. Allerdings bat der Standortälteste Stadtdirektor Dr. Lemmen auch um Verständnis für die Probleme der Dülmener Bundeswehrfahrschule, „insbesondere dafür, daß wir unsere Fahrschüler nicht nur zu verkehrsarmen Zeiten ausbilden können“.
Nachdem der Wunsch des Stadtdirektors nach einem Beginn erst ab 9 Uhr von der Kaserne nicht erfüllt worden war, achtete die Stadtverwaltung nun sehr genau darauf, wann die ersten Fahrzeuge der Bundeswehrfahrschule morgens in der Stadt gesichtet wurden. Immerhin hatte auch der Standortälteste im April der Stadtverwaltung zugesagt, er werde Verstößen nachgehen, und um entsprechende Hinweise gebeten. Diese blieben nicht aus: Am 13. Juni 1977 teilte der Erste Beigeordnete (der von Stadtdirektor Dr. Lemmen über das Gespräch im April informiert worden war) dem Standortältesten mit, er habe die Angelegenheit zwar nicht laufend kontrollieren können, aber es seien in den letzten Tagen gleich mehrere Verstöße festgestellt worden, bei denen die Bundeswehrfahrschule entgegen der Absprache den Stadtkern in den Verkehrsspitzenzeiten befahren habe: Am 29. Mai war ein Fahrzeug um 7:50 Uhr am Kolpinghaus gesichtet worden, am 2. Juni um 7:45 Uhr an der Ecke Coesfelder Straße / Bergfeldstraße und tags darauf um 7:55 Uhr am Marienplatz. Für den 7. Juni wurden gleich drei Verstöße von drei verschiedenen Fahrzeugen moniert, die ebenfalls akkurat vermerkt worden waren: 7:50 Coesfelder Straße (Höhe Bergfeldstraße), 7:50 Uhr Coesfelder Straße (Bahnübergang) sowie „etwa 7.57 Uhr, befahrene Strecke Ampelbereich“. Es folgten noch zwei Verstöße am 8. Juni (um 7:55 Uhr) und am 10. Juni (um 7:55), beide auf der Lüdinghauser Straße. 3 Der Beigeordnete Heinrich Schenk – 1987 zum Nachfolger von Stadtdirektor Dr. Lemmen gewählt 4 – bat den Standortältesten um Abstellung des „mehrmals aufgezeigten Mißstandes“. Eine Reaktion ist nicht belegt.
Zweiter Akt
Für ein Jahr finden sich in der Akte keine Schriftstücke zu diesem Problemfeld. Als die Dülmener Zeitung am 12. August 1978 aber über den fünftausendsten Absolventen der Bundeswehrfahrschule beim Feldartilleriebataillon 71 berichtete, gab der Bataillonskommandeur der Lokalpresse gegenüber zu, „daß man sich in der Kaserne der zusätzlichen Belastung des innerstädtischen Straßenverkehrs durch die Bundeswehr-Fahrschulen wohl bewußt sei“. 5
Nur wenige Tage später, am 23. August 1978, wurde die Stadtverwaltung wieder aktiv: Der Güterdirektor der Herzog von Croy’schen Verwaltung hatte den Beigeordneten Schenk darauf aufmerksam gemacht, „daß die Fahrschule der Bundeswehr in letzter Zeit wieder häufiger mit schweren Fahrzeugen in ausgesprochenen Wohngebieten herumfahre“. Der Beigeordnete hatte dies seinen Angaben nach auch schon selbst festgestellt und wies besonders darauf hin, „daß die Fahrschule der Bundeswehr ausgerechnet morgens in der kritischen Zeit um 8.00 mit ihren Fahrzeugen zusätzliche Belastungen mit sich bringt“.
So wandte sich der Erste Beigeordnete am 12. September 1978 mit Verweis auf die von dort im April 1977 erfolgte Zusage erneut an den Standortältesten der Barbara-Kaserne: Es sei nun vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung „bezüglich der Fahrschultätigkeit“ gekommen. Insbesondere werde „moniert, daß die schweren Lkw-Fahrzeuge bevorzugt die Straßen von reinen Wohngebieten befahren“. Mit Verweis auf die Bemühungen des Verkehrsministeriums zur Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z.B. Tempo 30) in solchen Wohngebieten hielt der Beigeordnete es „nicht für angebracht, daß solche Wohnstraßen mit schweren Lkw’s befahren werden“. Ebenso habe er feststellen müssen, „daß die Bundeswehr-Fahrschulen verstärkt zu den Verkehrsspitzenzeiten, insbesondere morgens zu den Schulanfangszeiten, den Stadtkern befahren“. Schenk bekundete sein Verständnis für „die Probleme der Bundeswehr-Fahrschule“, bat aber auch „um Verständnis für die übrigen öffentlichen Belange“. Die Stadtverwaltung – in der Person des Ersten Beigeordneten oder seines dafür zuständigen Sachbearbeiters – stünde für ein Gespräch mit dem Leiter der Bundeswehrfahrschule zwecks Klärung der Probleme zur Verfügung.
Am 26. Oktober 1978 konnte dem Güterdirektor der Herzog von Croy’schen Verwaltung das Ergebnis des Gesprächs mit den drei Fahrschulleitern mitgeteilt werden: Die Fahrlehrer seien angewiesen, die Kaserne nicht mehr vor 8:15 Uhr in Richtung Stadtmitte zu verlassen und „gewisse Wohngebiete des Stadtgebietes nicht mehr zu befahren“. Allerdings müssten in Einzelfällen auch Wohngebiete befahren werden, damit die Fahrschüler mit den dortigen Verkehrsproblemen – besonders „hinsichtlich der Rechts- vor Linksregelung“ – konfrontiert werden können.
Dritter Akt
Damit war erst einmal wieder Ruhe eingekehrt. Als man in Dülmen anlässlich einer Tagung des Garnisonsarbeitskreises des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erfahren hatte, dass in einigen Garnisonsgemeinden der Fahrschulbetrieb durch die Einrichtung von Lärmschutzzonen bzw. durch die Beschränkung auf einen Wochentag begrenzt worden war, hielt man in Dülmen im November 1978 unter Verweis auf ein Gespräch mit den Leitern der Bundeswehrfahrschule fest, man habe ein „Agreement getroffen, das weitere Regelungen – jedenfalls vorläufig – nicht notwendig erscheinen lässt“. In der Tat schweigt die Akte nun für 18 Monate.
Am 22. Mai 1980 wandte sich der Erste Beigeordnete aber wieder erneut an den Standortältesten der Barbara-Kaserne: Entgegen der Vereinbarung von Oktober 1978 (keine Bundeswehrfahrschulwagen vor 8:15 Uhr in der Innenstadt, Beschränkung des Befahrens in Wohngebieten) habe er selbst vor einigen Tagen ein Bundeswehrfahrschulfahrzeug vor 8:00 Uhr am Kolpinghaus vorbeifahren sehen. Schenk verwies darauf, dass in anderen Garnisonsstädten die Fahrzeiten auf einen Tag in der Woche beschränkt worden seien. Er hoffe, dass es nicht zu dieser Lösung kommen müsse und dass mit der Freigabe der neuen Autobahn (A 43) 6 die Probleme gelöst würden. Bis dahin sei die Abmachung von Oktober 1978 aber strikt einzuhalten.
Das Schreiben vom 22. Mai 1980 blieb unbeantwortet und brachte offensichtlich nicht das gewünschte Ergebnis. So schrieb der Erste Beigeordnete ein halbes Jahr später, am 31. Oktober 1980, mit deutlichen Worten an die Barbara-Kaserne: „Ich muß noch einmal auf die o.a. Angelegenheit zurückkommen, obschon mir die Sache allmählich zuwider ist. In den letzten Wochen häufen sich bei mir wieder die Beschwerden, daß die Fahrschulen der Bundeswehr während der Verkehrsspitzenzeiten den Verkehr in unserer Stadt erheblich behindern, wenn nicht sogar gefährden. […] Ich selbst habe in letzter Zeit mehrfach die berechtigten Beschwerden der Dülmener Bürger beobachten können, zuletzt am Mittwoch, den 29. 11. 1980, wo mir bereits um 7.40 Uhr eine Bundeswehrfahrschule mit Anhänger am Spiekerhof entgegenkam. […] Ich halte es für unverantwortlich, daß Ihre Fahrschulen sich ohne Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse in unserer Stadt im Verkehr tummeln. Um 7.40 Uhr strömen allein aus dem Spiekerhofgebiet rd. 200 Kinder mit Fahrrädern zur Schule. Hinzu kommt der übrige Berufsverkehr. […] Ich möchte Sie aufgrund der vorgeschilderten Verhältnisse nochmals recht herzlich bitten, daß das mir von den drei Leitern Ihrer Fahrschule am 17.10.1978 in meinem Dienstzimmer abgegebene Versprechen, wonach kein Fahrschulwagen mehr vor 8.15 Uhr die Kaserne in Richtung Stadtmitte verläßt, eingehalten wird.“ Schenk appellierte an die militärische Disziplin: „Ich darf noch bemerken, daß seinerzeit mir die drei Fahrschulleiter versichert haben, daß das vorstehende Versprechen durch ‚Befehl‘ angeordnet würde. Wenn dies wirklich geschehen ist, so muß man sich doch fragen, welche Wirkung solche Befehle noch haben.“ Und weiter: „Ich glaube auch, daß durch das derzeitige Verhalten der Fahrschulen sicherlich das positive Image der Bundeswehr in unserer Stadt negativ beeinflußt wird.“ Letztlich schloss der Erste Beigeordnete aber: „Ich hoffe sehr, daß unser gutes Verhältnis durch dieses Schreiben nicht beeinträchtigt wird.“
Am 18. November 1980 – an diesem Tag fuhr ein Fahrschulfahrzeug morgens um 7:45 Uhr „die Coesfelder Straße in Höhe Cafe Schmitz stadteinwärts“ – reagierte Oberst Oppermann schließlich mit dem eingangs genannten Schreiben, das die Ausbildung von Kraftfahrern bei der Bundeswehr dem Auftrag zur Sicherung des Friedens und der Freiheit der Bundesrepublik Deutschland zuwies. Eigentlich hatte Oppermann nach eigenem Bekunden nicht mehr auf die Beschwerde des Beigeordneten vom 31. Oktober eingehen wollen, nachdem es am 12. November eine Besprechung der Sache gegeben hatte (über die keine weiteren Informationen vorliegen); allerdings fühlte er sich nun offenbar doch dazu veranlasst. Der Oberst bedauerte den geschilderten Vorfall, verwahrte sich jedoch gegen Verallgemeinerungen. Fünf bis sieben Schulfahrzeuge im Verkehr seien sicher noch keine Behinderung oder Gefährdung, bei einem Fahrzeug könne man „nicht von ‚tummeln der Fahrschulen‘ sprechen“ und das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrzeugs werde sicher nicht das positive Image der Bundeswehr negativ beeinflussen können. Man sei, so betonte der Oberst gegenüber dem Ersten Beigeordneten, „bemüht, die Unannehmlichkeiten und Behinderungen für unsere Mitbürger so klein wie möglich zu halten. Wir müssen aber auch Verständnis für unsere Belange erwarten können. Dieses Verständnis habe ich Ihrem Brief nicht entnehmen können.“
Am 8. Dezember 1980, fast vier Jahre nach Beginn der Angelegenheit, vermerkte der Erste Beigeordnete schließlich zu diesem Schreiben aus der Kaserne, er habe die Angelegenheit mit Oberst Oppermann anlässlich des Barbarafestes am 5. Dezember besprochen. Eine Beantwortung des Schreibens sei „nicht mehr erforderlich“. Der Vorgang war damit beendet.
Fazit
Wie sich an diesem Fall zeigt, konnte auch ein so banaler Konflikt wie der hier behandelte zwischen Stadtverwaltung und Militär um die Terminierung von Fahrschulstunden größere Dimensionen annehmen: Der Vertreter der Stadtverwaltung sah in den Fahrstunden der Kaserne zur Hauptverkehrszeit einen Mangel an militärischer Disziplin und die Gefahr eines Imageverlustes für die Bundeswehr, während der Vertreter des Militärs die Fahrschule der Kaserne in den Auftrag der Bundeswehr zur Sicherung von Frieden und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland stellte und entsprechend verteidigte. Auch dieser auf den ersten Blick so banal wirkende Streit zwischen Stadtverwaltung und Militär ist somit ein Aspekt des Lebens in Dülmen während des Kalten Krieges – ein Kapitel der Stadtgeschichte, das Stadtarchiv und Volkshochschule zusammen mit der Universität und Dülmener Schulen in einem geplanten außerschulischen Lernort ausführlicher dokumentieren möchten.
Dr. Stefan Sudmann studierte Geschichte, Klassische Philologie und Sprachwissenschaft in Marburg und Münster. 2004 promovierte er in Geschichte an der Universität Münster. Von 2005 bis 2007 absolvierte er das Archivreferendariat am Hauptstaatsarchiv Stuttgart und der Archivschule Marburg. Seit 2007 ist er Leiter des Stadtarchivs Dülmen.
Der hier vorliegende Text basiert auf seinem Beitrag zum History Slam bei der HiKo-Tagung
“Von Scherben und Urkunden” am 8. Oktober 2021. Ein Videomitschnitt findet sich hier.
Einen Bericht zu der Abendveranstaltung befindet sich bereits beim Blog des LWL-Archivamts.
- Zu Gerhard Oppermann (*27.06.1922, †26.12.1986) vgl. auch Dülmener Zeitung, 11.09.1975 („Kommandowechsel beim Artillerieregiment 7“), 19.09.1981 („Oberst Oppermann geht jetzt in den Ruhestand“) und 29.12.1986 (Todesanzeige).[↩]
- Hierzu und zum Folgenden: Stadtarchiv Dülmen, Stadt Dülmen, D 3584.[↩]
- In der Akte findet sich daneben noch eine handschriftliche Liste mit insgesamt sieben Vorfällen, vor allem auf der B 474, am 27.6., 28.6. und 29.6. (ohne Jahresangabe).[↩]
- Vgl. auch Heinz Brathe, Dülmens Bürgermeister seit 1813, in: Dülmener Heimatblätter 1999, Heft 3/4, S. 3-9, hier S. 8.[↩]
- Dülmener Zeitung, 12.08.1987.[↩]
- Das Teilstück bei Dülmen wurde im April 1981 für den Verkehr freigegeben; vgl. auch Stefan Sudmann, Dülmen nach der Kommunalen Neugliederung, in: Ders. (Hg.), Geschichte der Stadt Dülmen, Dülmen 2011, S. 489-534, hier S. 506.[↩]
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Stefan Sudmann (19. November 2021). „Unannehmlichkeiten“ beim Auftrag, „Frieden und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland zu verteidigen“. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pjg8