„Mein größter Wunsch ist nun mich in Münster dem Studium für das Oberlehrerinnenexamen hinzugeben.“

Finanzielle und Strukturelle Probleme von Teilnehmerinnen der Wissenschaftlichen Fortbildungskurse für Lehrerinnen in Münster Ende des 19. Jahrhunderts

Ende des 19. Jahrhunderts konnte die Frauenbildungsbewegung in Preußen auf ein erfolgreiches Jahrhundert der Kämpfe für bessere Mädchen- und Frauenbildung zurückblicken. Waren bei weitem noch nicht alle Forderungen erfüllt, so waren die Bildungsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen im Vergleich zum Beginn des Jahrhunderts doch enorm gestiegen. Wie in einem älteren Beitrag aufgezeigt, erzielte die Frauenbildungsbewegung auch erste Erfolge in ihrem Professionalisierungsbestreben für Lehrerinnen. So durften seit den Reformen vom Mai 1894 Lehrinnen endlich offiziell an einer „Oberlehrerinnenprüfung“ teilnehmen, die sie zum Unterricht in den höheren Klassen der höheren Mädchenschulen qualifizierte. Zuvor war es Lehrerinnen an den öffentlichen höheren Mädchenschulen meist nur möglich in den unteren und mittleren Klassen die ethischen Fächer unterrichten.1 Da die Seminarausbildung der Lehrerinnen nicht ausreichte, um die Oberlehrerinnenprüfung ablegen zu können, wurden vielerorts wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen eingerichtet. Diese entstanden für gewöhnlich auf private Initiative von Frauenvereinen oder Einzelpersonen, erhielten aber trotzdem zum Teil finanzielle Unterstützung vom Kultusministerium.2 Auch in Münster in Westfalen sollten 1899 solche Kurse eingerichtet werden.

Die Forschungsliteratur zur Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung in Münster und Westfalen ist zwar nicht extensiv, der Themenbereich wurde jedoch bereits von Susanne Freund in zwei umfassenden Aufsätzen bearbeitet.3 Obgleich die ausführlichen Übersichtsartikel die Auswirkungen der verschiedenen Reformen in der Mädchen- und Frauenbildung in Münster thematisieren , werden die wissenschaftlichen Fortbildungskurse nur am Rande erwähnt. Da im Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen und im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz (GStA PK) drei umfassende Akten zu den Kursen vorhanden sind4, schien es lohnenswert, diese genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Akten enthalten Korrespondenzen zwischen den Verantwortlichen auf bischöflicher Seite in Münster, dem Provenzial-Schulkollegium Westfalens und dem Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten in Berlin, das Teil des Kultusministeriums war. Zudem lassen sich in den Akten Zeitungsartikel und Broschüren zur Bewerbung der Kurse finden. Nicht zuletzt beinhaltet die Akte des GStA PK zahlreiche Stipendiengesuche von Lehrerinnen, die die Teilnahme an den Kursen nicht aus eigenen Mitteln bezahlen konnten. Ausgehend von diesen Gesuchen möchte sich der folgende Beitrag mit der Frage beschäftigen, mit welchen finanziellen und strukturellen Probleme sich Lehrerinnen bei oder vor der Teilnahme an den wissenschaftlichen Fortbildungskursen konfrontiert sahen und inwiefern sich die Kurse in Münster in der Finanzierung von anderen Kursen in Preußen unterschieden.

Wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen und die Einführung der Oberlehrerinnenprüfung in Preußen

Im Mädchenschulsystem Preußens im 19. Jahrhundert gab es verschiedene Hierarchien: da waren zum einen die Volksschullehrer:innen, die auf den Volks- und Elementarschulen unterrichteten, zum anderen die seminaristisch gebildeten Lehrer:innen mit Lehrbefugnis für die höheren Mädchen- und Töchterschulen, die meist in den unteren und mittleren Klassen der Schulen unterrichteten, und schließlich die akademisch gebildeten Lehrer, die in allen Klassenstufen unterrichten konnten. Die letzte Ebene der Hierarchie, die akademische Ausbildung, war Frauen bisher verwehrt worden. Die Frauenbildungsbewegung wollte sich damit nicht abfinden, da ihrer Meinung nach die Mädchen auch in den oberen Klassen von dem Unterricht durch Frauen profitieren würden. Es folgte ein starker Aktivismus durch Frauenvereine, die unter anderem versuchten sich durch Petitionen Gehör zu verschaffen.5) Als diese Petitionen mehr oder minder ungehört im Sande verliefen, begannen einige Initiativen, sich selbst um die Weiterbildung der Lehrerinnen zu kümmern.

Die „Gelbe Broschüre“, eine Begleitschrift von Helene Lange zur Petition des Kreises Berliner Frauen und Mütter vom Oktober 1887 (Helene Lange: Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung. Berlin, 1887. In: Deutsches Textarchiv http://www.deutschestextarchiv.de/lange_maedchenschule_1887 CC BY 4.0.)

Und so eröffnete die Frauenrechtlerin und Pädagogin Helene Lange bereits 1888 in Berlin die ersten wissenschaftlichen Fortbildungskurse in der Hoffnung, dass eine baldige Einrichtung der Oberlehrerinnenprüfung in Aussicht stünde. Dies inspirierte ein Jahr später die Errichtung solcher Kurse in Straßburg und Göttingen, 1894 folgte Breslau, ein Jahr darauf Königsberg und schließlich Bonn 1899. In allen Fällen waren Frauen vor Ort die treibenden Kräfte bei der Initiierung und Einrichtung, wenn auch in den meisten Fällen mit männlicher Unterstützung.6 Die Kurse in Berlin und Göttingen galten dabei später anderen Kursen, auch denen in Münster, als Vorbild für den Inhalt und Aufbau.7

Broschüre für die wissenschaftlichen Vorlesungen am Viktoria-Lyzeum in Berlin von 1902/1903 (GStA PK: Gymnasiale Veranstaltungen für Mädchen und wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen I. HA Rep. 151, IC Nr. 7293)

Im Jahr 1894 sollte sich zeigen, dass Helene Lange und ihre Mitstreiterinnen die berechtigte Hoffnung gehabt hatten, dass das Kultusministerium sich von der Einrichtung einer Oberlehrerinnenprüfung überzeugen lassen würde. Mit der „Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens“ bekamen die Professionalisierungsbestrebungen der Lehrerinnen und Privatinitiativen endlich Anerkennung, denn nun war es „wünschenswerth, […] die Lehrerinnen an dem Unterricht in den oberen Klassen in größerem Umfange zu betheiligen.“.8 Die Einrichtung der Oberlehrerinnenprüfung war nicht zuletzt durch die bereits gegründeten Fortbildungskurse angeregt worden. So schrieb der Kultusminister Robert Bosse in dem Erlass von 1894, „[w]ie sehr das Bedürfnis nach wissenschaftlicher Vertiefung ihrer Bildung in den Kreisen der Lehrerinnen selbst empfunden wird, zeigen die aus freier Vereinsthätigkeit hervorgegangenen Fortbildungskurse“.9 Deshalb sei es an der Zeit, „die Befähigung zur Anstellung als Direktorin oder Oberlehrerin an einer höheren Mädchenschule auch an den Ausweis über eine höhere wissenschaftliche Bildung zu knüpfen“.10 Der Erlass von 1894 brachte den bereits eröffneten wissenschaftlichen Fortbildungskursen eine gewisse Aufwertung und trug damit zu deren Verbreitung bei.11

„Ordnung für die Wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen /: Oberlehrerinnen – Prüfung :/“ vom Juni 1900, (GStA PK: Gymnasiale Veranstaltungen für Mädchen und wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen I. HA Rep. 151, IC Nr. 7293)

Wissenschaftliche Fortbildungskurse für katholische Lehrerinnen in Münster

Die Kurse in Münster wurden 1899 und damit vergleichsweise spät eingerichtet. Ihre Einrichtung war eine Reaktion auf den Erlass vom Mai 1894, aber auch auf die zahlreichen Wünsche von katholischen Lehrerinnen nach Einrichtung solcher Kurse. So schrieb der Fürstbischof von Breslau, Georg von Kopp, im Mai 1899, dass „der Herr Bischof von Münster von Ordenslehrerinnen wegen einer Entscheidung bestürmt“ würde.12 Initiiert wurden die Kurse in Münster nicht wie in den anderen Städten durch Privatpersonen oder Frauenvereine, sondern durch das preußische Episkopat13, das sich 1897 in Fulda auf einer Bischofskonferenz beriet und die Eröffnung von entsprechenden Kursen beschloss.14 Maßgeblich beteiligt war an der Einrichtung neben dem derzeitigen Oberpräsidenten der Region Westfalen, Konrad von Studt, auch Hermann Jakob Dingelstad, Bischof von Münster.

Broschüre der wissenschaftlichen Fortbildungskuese in Münster von 1899 (GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse I. HA Rep. 76, VI Sekt. XX ee Nr. 3)

Die Ostern 1899 eröffneten Kurse fanden in den Räumen des Hauses Vossgasse 4/5 Neubrücken-Straßen-Ecke statt und waren wie in Göttingen auf eine Dauer von zwei Jahren angesetzt. Im Rahmen des Vollzeitstudiums konnten die Teilnehmerinnen verschiedene Vorlesungen besuchen, die von Professoren, Privatdozenten und Lehrern der Akademie Münster15 gehalten wurden. Im Sommersemester 1899 konnten die Lehrerinnen Kurse in Religion, Deutsch, Französisch, Englisch und Geschichte belegen. Auch Gasthörerinnen ohne den Wunsch die Prüfung abzulegen, hatten die Möglichkeit teilzunehmen. Zulassungsvoraussetzung war die bestandene Lehrerinnenprüfung für höhere Mädchenschulen und fünfjährige Lehrerfahrung.16 Besonders waren die Kurse in Münster insofern, als dass es sich laut Bildungshistoriker James Albisetti um die ersten Fortbildungskurse handelte, die für katholische Lehrerinnen bestimmt waren.17 Deshalb nahmen die Lehrerinnen nicht, wie an anderen Fortbildungskursen, zusammen mit den Studenten an Vorlesungen der Akademie Münster teil, sondern in gesonderten, vom Bistum zur Verfügung gestellten Räumen.

Grobe Lage der Wissenschaftlichen Fortbildungskurse in Münster (Google Maps, Kartendaten © 2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google, https://goo.gl/maps/gaJJhtFdC4vkGDpV9 [19.06.2022])

„[D]ie Hände nicht länger in den Schoß legen und hinter denen zurückbleiben […], die unter günstigeren Verhältnissen stehen“ – Finanzielle und strukturelle Probleme18

Die Einrichtung der wissenschaftlichen Fortbildungskurse stellte für viele Lehrerinnen endlich die Erfüllung ihres Wunsches nach tatsächlicher „höherer“ Bildung dar. Hatte sich der Begriff zuvor eher auf die Standeszugehörigkeit der Schülerinnen bezogen, gab es nun die Aussicht auf echte wissenschaftliche Bildung. Die Teilnahme an den Kursen war jedoch mit einer Reihe von Hürden verbunden, deren Überwindung nicht jede Lehrerin auf sich nehmen konnte. Zunächst die Kurskosten selbst: die Lehrerinnen mussten als Honorar fünf Mark die Wochenstunde pro Semester zahlen, die Anmeldung zur Prüfung kostete 30 Mark.19 Der Betrag war beträchtlich, lag doch das Mindestgehalt für Lehrerinnen in Preußen 1902 zwischen 700 und 900 Mark im Jahr.20 In den meisten europäischen Ländern verdienten sie damit nur zwischen zwei Drittel und vier Fünftel des Gehalts der Lehrer.21 Gerechtfertigt wurde die geringe Bezahlung mit dem “Bedürfnisprinzip”, dem zufolge die unverheiratete Lehrerin als Einzelperson nicht so viel Gehalt benötigte wie ein potenzieller oder tatsächlicher Familienvater. Dabei blieb unberücksichtigt, dass viele Lehrerinnen zusätzlich noch Familienangehörige materiell unterstützen mussten.22

Da es sich um ein Vollzeitstudium handelte, mussten die Frauen häufig ihre aktuellen Stellen an Schulen aufgeben und hatten so keine laufenden Einnahmen. Wie die Lehrerin Elisabeth Scholtz 1895 in einem Bericht über die Oberlehrerinnenkurse in Breslau beschrieb, waren jedoch nur wenige Lehrerinnen „in der glücklichen Lage, ihre Lehrtätigkeit auf zwei bis drei Jahre zum Zweck des Studiums aufzugeben und dazu noch die mehr oder weniger hohen Kosten des Lebens in Berlin oder in Göttingen zu erschwingen“.23 Ferner mussten sie in vielen Fällen noch weitere Vorkenntnisse, zum Beispiel im Lateinischen, neben oder vor den Kursen erlangen, welche „unschwer ohne fremde Hülfe“24, sprich bezahlte Hilfe, zu erwerben waren. Dieser zusätzliche Erwerb kostete nicht nur Geld, sondern auch Zeit, von der die meisten Lehrerinnen kaum freie hatten. Denn während bei männlichen Lehrern oft die Frau oder Haushaltshilfe die Hausarbeiten übernahmen, waren die Lehrerinnen meistens für ihre eigene Hausarbeit zuständig und übernahmen zusätzlich auch noch andere Care-Arbeiten25 für ihre Familie oder ihre Gastgeber:innen.26 Auch die Anschaffung von Büchern und weiteren Materialen verursachte zusätzliche Unkosten. Bei Frauen von außerhalb, die keinem Orden angehörten, kamen noch die Mietskosten zusätzlich hinzu.

Wer glücklich genug war, konnte sich auf Erspartes oder die Unterstützung der Eltern verlassen. Wie die zahlreichen Stipendiengesuche zeigen, war dies jedoch nur wenigen Frauen möglich. Das lag unter anderem auch daran, dass viele Frauen ohnehin den Lehrberuf nur ergriffen, weil ihre Familie sie zum einen nicht ausreichend finanziell unterstützen konnten und sie zum anderen nicht heiraten konnten oder wollten. Da ihre Mitarbeit im elterlichen Haus durch die Industrialisierung in vielen Fällen obsolet geworden war, fielen insbesondere junge, unverheiratete Frauen ihren Familien zunehmend zur Last. So schreibt die Lehrerin Erika Ullmann aus Münster 1910 in einem Stipendiengesuch: „Um mich beim Mangel an eigenem Vermögen für den Lebensweg vorzubereiten, habe ich auf Anraten meines Vaters das Lehrerinnenexamen gemacht“.12 Besonders in kinderreichen Familien wurde das vorhandene Geld eher für die Ausbildung der Söhne verwendet, da deren späteres Gehalt in der Regel deutlich höher ausfiel und sie eigene Familien zu ernähren hatten.27 Ein weiteres Problem gestaltete sich für Frauen in festen, unbefristeten Anstellungen, denn sie konnten nur teilnehmen, wenn ihre Vorgesetzten sie freistellten. Wurden sie dann vom Dienst befreit, mussten sie sich häufig selbst um Vertretung kümmern, wobei ihnen die Kosten für die Vertretungskraft vom Gehalt abgezogen wurde.28

Aufgrund der hohen finanziellen Hürden war die Ausbildung zur Lehrerin und die Weiterbildung zur Oberlehrerin von Anfang ein Prozess, den sich häufig nur Frauen aus wohlhabenderen, bürgerlichen Schichten leisten konnten. Diese Exklusivität des Berufs und der Ausbildung war durchaus so gewollt, um Emanzipationsbestrebungen nicht zu viel Aufwind zu geben und männliche Machtbereiche nicht zu gefährden. Das zeigte insbesondere die Reaktion der akademisch gebildeten Mädchenschullehrer auf die Reformen in der Lehrerinnenbildung. Sie sahen sich durch die wissenschaftlich geprüfte Lehrerin einerseits in ihrer Fachkompetenz abqualifiziert, andererseits in ihrer Stellung bedroht.29

„[S]o ersuche ich hierdurch ein hohes Ministerium mir eine Beihülfe zu meinem Studium gewähren zu wollen“ – Staatsstipendien für weltliche Lehrerinnen30

Die prekäre Situation der Lehrerinnen war den Verantwortlichen im Kulturministerium gut bekannt, weshalb der Oberpräsidenten von Westfalen, Eberhard von der Recke31, im Februar 1900 beim Kultusministerium eine „Bewilligung von Stipendien aus Staatsmitteln für einzelne in besonderem Maße bedürftige und würdige Theilnehmerinnen“ anfragte.12 Kultusminister von Studt gab darauf an, dass „durch den Stadthaushalt erhöhte Beträge für die Unterstützung der Kurse sowie einzelner Theilnehmerinnen flüssig“10 gemacht werden konnten. Zudem bekundete er, dass „von einsichtigen städtischen Patronaten Beurlaubungen […] in steigendem Maße bewilligt wurden“.32 Aufgrund der Einrichtung der Kurse für Mitglieder geistlicher Ordensgenossenschaften sah er zwar eigentlich kein Bedürfnis nach einer laufenden Staatsbeihilfe, bot aber trotzdem an, in begründeten Fällen Ausnahmen zu gewähren.33 Diese Ausnahmefälle sollten jedoch schnell viel häufiger auftreten, als von Studt es sich 1900 vorstellen konnte.

In den Akten zu den Fortbildungskursen in Münster im GStA PK lassen sich insgesamt mindestens 17 Stipendienanträge34 finden. Zudem finden sich hier mehrere Anträge und Bewilligungen für die Anschaffung einer stetig wachsenden Handbibliothek. Die Stipendiengesuche enthalten in der Regel ein Anschreiben, ein Brief des Vaters mit Begründung beziehungsweise Beschreibung der eigenen Mittelosigkeit, eine Bescheinigung des Magistrats über die Mittellosigkeit, Zeugnisse der Lehrerinnenseminare und Teilnahmebescheinigungen des Fortbildungskurses (sofern die Lehrerin bereits teilgenommen hatte). Ab einem unbestimmten Zeitpunkt mussten die Lehrerinnen zudem schriftlich versichern, dass sie nach Abschluss des Kurses mindestens fünf Jahre im Staatsdienste arbeiten würden.

Versicherung der Lehrerin Albertine Giese von 1907, dass sie nach Abschluss der Kurse mindestens fünf Jahre eine Oberlehrerinnenstelle an einer öffentlichen Schule antreten wird (GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse I. HA Rep. 76, VI Sekt. XX ee Nr. 3)

Ein Gesuch lässt sich zum Beispiel von der Lehrerin Anna Wildermann aus Papenburg finden, die 1891 in Münster das Lehrerinnenseminar abgeschlossen hatte und seit August 1897 an einer höheren Privattöchterschule als Lehrerin tätig war. Sie gab an, dass es nun ihr größter Wunsch sei, sich „in Münster dem Studium für das Oberlehrerinnenexamen hinzugeben“.35 Als Grund für das Stipendiengesuch gab sie an, dass sie auf ihre eigenen Ersparnisse angewiesen sei, diese aber nur knapp ausreichen würden. Im Brief des Vaters beschreibt dieser, dass er acht Kinder habe, für deren Ausbildung er aufkommen müsse, weshalb er seine Tochter nicht finanziell unterstützen könne. Im Juni 1900 wurde Wildermann schließlich die Beihilfe gewährt. Auch die Lehrerin Anna Scheele aus Arnsberg gab in ihrem Antrag vom Dezember 1900 an, dass ihre eigenen Ersparnisse nicht mehr ausreichten, um die Teilnahme am Kurs zu finanzieren. Ihr Gesuch wurde jedoch aufgrund mangelnder Mittel abgelehnt, erst 1902 wurde ihr eine Unterstützung bewilligt. Im Falle der Lehrerin Elisabeth Busch aus Meschede wurde die Vergabe des Stipendiums an die Bedingung geknüpft, dass sie „nach Ablauf eines Semesters ein über Fleiß und Befähigung günstig lautendes Zeugnis“ vorzulegen vermöge. Bis dies geschehen war, musste sie sich die Teilnahme aus eigenen Ersparnissen finanzieren. Ihr wurde schließlich im November 1902 ein Stipendium bewilligt. Im Falle der Lehrerin Maria Drolshagen konnte der Vater aufgrund einer Kriegsverletzung und der damit zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeit die Kosten für die Vorlesungen nicht aufbringen. Sie lieh sich daraufhin Geld zur Aufbringung der Kurskosten, erhoffte sich aber eine Erleichterung durch staatliche Unterstützung. Ihr wurde im Mai 1904 ein Stipendium bewilligt. Da die meisten der Bewerberinnen selbst nicht mehr ganz jung waren – sie  mussten ja vorab bereits fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen – waren dementsprechend auch ihre Eltern in einem Alter, in dem sie mit Krankheiten und eingeschränkter Gewerbsfähigkeit zu kämpfen hatten oder bereits verstorben waren.36

Doch auch Kinder besserverdienender Eltern, wie Maria Schlaadt aus Oberschlesien, Tochter eines Gymnasialdirektors, war die Finanzierung nicht immer möglich. Aufgrund der hohen Geschwisterzahl und des Universitätsbesuchs der Brüder, bewarb sie sich 1908 für ein Stipendium. Ob ihr das Stipendium bewilligt wurde, ist unklar.

Ausschnitt aus dem Stipendienantrag Anna Scheeles vom Dezember 1900 (GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse I. HA Rep. 76, VI Sekt. XX ee Nr. 3)

Die Möglichkeit, die Teilnahme an den Kursen durch Stipendien zu finanzieren, nutzten nicht nur in Münster viele Lehrerinnen, sondern auch in den anderen Fortbildungskursen in Preußen. Da in Münster ein großer Teil der Teilnehmerinnen aufgrund ihrer Ordenszugehörigkeit von der katholischen Kirche finanziert wurden, ist anzunehmen, dass die Stipendienanträge sich hier im Vergleich zu den anderen Kursen noch im Rahmen hielten. Nichtsdestotrotz wurden auch die Kurse in Münster im April 1903 Empfänger eines Briefes von von Studt, in dem er darauf hinwies, dass sich mehr Lehrerinnen für Stipendien bewarben, als Mittel vorhanden waren.37 Vermutlich hatte sich die Möglichkeit des Stipendienbezugs unter den Lehrerinnen herumgesprochen, sodass sich auch mittellose Lehrerinnen vermehrt zu den Kursen anmeldeten. Das taten sie trotz der „immerhin recht erheblichen Kosten des Studiums“ und „mehrfach unter Aufgabe fester Anstellungen, ohne jede vorherige Sicherung ihrer finanziellen Lage“.10 Die Tatsache, dass so viele Frauen das Risiko der Mittelosigkeit eingingen und ihre Stellen aufgaben, zeigt wie unbedingt sie sich weiterbilden und neue Karrierewege eingehen wollten. Es verdeutlicht aber zudem auch, wie viele der Lehrerinnen von der Hand in den Mund lebten, sodass es ihnen kaum möglich war, für solche Kurse Geld anzusparen. Da die verfügbaren Mittel für Stipendien jedoch so gering waren, warnte von Studt ausdrücklich davor, „eine auch nur einigermaßen sichere Lebensstellung aufzugeben und sich einer ungewissen Zukunft anzuvertrauen“.10 Er betonte, dass die Mittel vorrangig für solche Lehrerinnen gedacht seien, deren Verhältnisse sich während der Kurszeit durch ungünstige Umstände änderten, die vor Beginn des Studiums nicht vorauszusehen waren.10 Dass diese Regel nicht wirklich konsequent gehandhabt wurde, zeigen die genehmigten Stipendienanträge in den Akten des GStA PK, in denen die meisten Lehrerinnen bereits zu Beginn des Studiums mittellos waren. Ohne die Gewährung von Stipendien auch für diese Lehrerinnen wäre es für weltliche Lehrerinnen allgemein vermutlich kaum möglich gewesen, die Kurse zu besuchen.

Die Fortbildungskurse in Münster sollten im Rahmen der Zulassung 1909 von Frauen zur Prüfung pro facultate docendi, der Oberlehrerprüfung, neu aufgestellt werden, wodurch ein Teil der Vorlesungen an der Universität Münster und ein Teil am Collegium Marianum abgehalten wurden. Inwiefern die Neuaufteilung und die staatlichen Neuordnungen von 1909 die Finanzierungsmöglichkeiten der Lehrerinnen beeinflussten, geben die gesichteten Quellen bisher nicht zu erkennen, es ist jedoch davon auszugehen, dass auch weiterhin nur eine ausgewählte Gruppe von Lehrerinnen sich die Vorlesungen leisten konnten.

Fazit

Die wissenschaftlichen Fortbildungskurse für Lehrerinnen in Münster stellten für viele Frauen endlich eine Möglichkeit dar, sich nach den Lehrerinnenseminaren weiter fortzubilden. Gleichzeitig kamen sie vom Inhalt und der Prüfung dem männlichen Berechtigungswesen bereits sehr nahe und erfüllten in gewissem Maße die Wünsche nach wissenschaftlicher Bildung für Frauen. An diesem neuen Berechtigungssystem konnten auch katholische Lehrerinnen und Ordensschwestern in Münster ab 1899 endlich partizipieren, waren sie aufgrund ihrer Konfession zuvor weitestgehend ausgeschlossen worden. Ordensschwestern konnten sich dabei auf die finanzielle Unterstützung der Kirche verlassen, für weltliche Lehrerinnen war es ohne Stipendien häufig nicht möglich, an den Kursen teilzunehmen. Der Mangel an Geld lag einerseits an ihrer sozialen Stellung, aber auch an der, insbesondere im Vergleich zu den männlichen Lehrern, niedrigen Vergütung im Beruf. Gleichzeitig zeugen die bewilligten Stipendiengesuche davon, dass man von Seiten des Kultusministeriums durchaus bereit war, besonders vielversprechende Kandidatinnen finanziell zu unterstützen. Dies war zunächst nur als Auffangnetz für Einzelfälle gedacht, aufgrund der hohen Stipendienanfragen wurden letzlich die Bezugskriterien deutlich aufgeweicht und damit in gewisser Weise die finanziellen und strukturellen Probleme der Lehrerinnen anerkannt. Nicht ganz unwichtig war dabei sicherlich auch der ab 1900 in Preußen eintretende Lehrermangel, der Beamte dazu brachte, regelrecht nach interessierten Studentinnen für den Unterricht in den oberen Klassen zu suchen.38


Vorgeschlagene Zitierweise: Anna Strunk, „Mein größter Wunsch ist nun mich in Münster dem Studium für das Oberlehrerinnenexamen hinzugeben.“, in: Westfalen/Lippe - historisch, 29/07/2022, https://hiko.hypotheses.org/1881.

Anna Strunk (M.Ed.) arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der historischen Bildungsforschung an der Universität Hamburg im DFG-Projekt “Comics als Bildungsmedien in der Bundesrepublik Deutschland (1960er-1980er Jahre)”.
Sie studierte Englisch und Geschichte an der Universität Münster, wo sie 2021 ihre Masterarbeit mit dem Titel „Die Lösung der ‚Oberlehrerinnenfrage‘ – Akteur*innen der Professionalisierung und Akademisierung der höheren Lehrerinnenbildung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert“ verfasste.

  1. Martina Nieswandt: Lehrerinnenseminare: Sonderweg zum Abitur oder Bestandteil höherer Mädchenbildung?, in: Kleinau, Elke (Hg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Vom Vormärz bis zur Gegenwart, Bd. 2, Frankfurt am Main 1996, S. 182f. []
  2. Vergl. James Albisetti: Mädchen- und Frauenbildung im 19. Jahrhundert, Bad Heilbrunn 2007, S. 241-244 []
  3. Susanne Freund: „Nicht das Geschlecht, sondern die Persönlichkeit“ – Höhere Töchterbildung in Münster von den Anfängen bis zur Weimarer Republik, in: Arbeitskreis Frauengeschichte (Hg.): FrauenLeben in Münster. Ein historisches Lesebuch, Münster 1991; Susanne Freund: Frauenbildung im Abseits der bürgerlichen Gesellschaft? – Sozialgeschichtliche Aspekte des Höheren Mädchenschulwesens in Münster 1872-1924, in: Fanz-Josef Jakobi/ Christine Schedensack (Hg.): Stadtgesellschaft im Wandel: Untersuchungen zur Sozialgeschichte Münsters im 19. Und 20. Jahrhundert. Münster 1995 []
  4. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung, P101/Provinzialschulkollegium Münster, Nr. 1835, 1899-1908, ca. 88 Seiten & GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse I. HA Rep. 76, VI Sekt. XX ee Nr. 3, ca. 490 Seiten/ Gymnasiale Veranstaltungen für Mädchen und wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen I. HA Rep. 151, IC Nr. 7293 []
  5. Vergl. Karin Ehrich/ Friederike Vauth: Kampf um bessere Lehrerinnenausbildung, in: Ilse Brehmer (Hg.): Lehrerinnen: zur Geschichte eines Frauenberufes: Texte aus dem Lehrerinnenalltag, München 1980, S. 80-105 (U&S Pädagogik []
  6. Albisetti: Mädchen- und Frauenbildung, S. 241-244 []
  7. Siehe Broschüre der wiss. Fortbildungskurse in Münster von 1899, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung, S. 4 []
  8. Robert Bosse: Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens, in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Bd. 36, Heft 7, 1894, S. 451 []
  9. Ebd, S.452 []
  10. Ebd. [] [] [] [] []
  11. James C. Albisetti: Professionalisierung von Frauen im Lehrberuf, in: Elke Kleinau/ Claudia Opitz (Hg.): Geschichte der Mädchen und Frauenbildung, Bd. 2, Frankfurt am Main 1996, S. 196 []
  12. GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse [] [] []
  13. Episkopat: Die Gesamtheit der Bischöfe der Kirche oder eines Landes []
  14. Von Kopp berichtete in einem Brief von 1989 von den Plänen des Episkopats, in: GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse []
  15. Von 1818-1902 die Bezeichnung der heutigen Universität Münster []
  16. Siehe Broschüre der wiss. Fortbildungskurse in Münster von 1899, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung, S. 3 []
  17. Albisetti Professionalisierung, S. 10 []
  18. Elisabeth Scholtz: „Bericht über die Oberlehrerinnenkurse in Breslau“, in: Die Lehrerin in Schule und Haus, 12, 1895-1896, S. 78-80 []
  19. Siehe Broschüre, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung []
  20. James Albisetti: Deutsche Lehrerinnen im 19. Jahrhundert im internationalen Vergleich, in: Frauen zwischen Familie und Schule: Professionalisierungsstrategien bürgerlicher Frauen im internationalen Vergleich, Köln 1994, S. 47 (Studien und Dokumentationen zur vergleichenden Bildungsforschung, Bd. 55) []
  21. Albisetti: Deutsche Lehrerinnen, S. 47 (Studien und Dokumentationen zur vergleichenden Bildungsforschung, Bd. 55) []
  22. Enzelberger Sozialgeschichte, S. 110 []
  23. Scholtz Bericht, S. 78-80 []
  24. Kultusminister Konrad Von Studt 1900, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung []
  25. Unter Care-Arbeit versteht man in vielen Fällen unbezahlte, durch Frauen durchgeführte Tätigkeiten des Sorgens und Sichkümmerns, wie zum Beispiel Hausarbeit, Kinderbetreuung oder Altenpflege (Bundeszentrale für politische Bildung: Care Arbeit, https://www.bpb.de/themen/familie/care-arbeit/ [21.06.2022]) []
  26. Vergl. Sabina Enzelberger: Sozialgeschichte des Lehrerberufs: gesellschaftliche Stellung und Professionalisierung von Lehrerinnen und Lehrern von den Anfängen bis zur Gegenwart, Weinheim 2001 (Grundlagentexte Pädagogik) & Birgit Pollmann: Lehrerinnen in Deutschland und in den USA zwischen Emanzipation und Anpassung, Frankfurt am Main/ New York 1989 (Europäische Hochschulschriften, Bd. 141) []
  27. Lucas Lohbeck: Das höhere Schulwesen in Preussen im 19. Jahrhundert, Marburg 2011, S. 103 []
  28. Albisetti Mädchen- und Frauenbildung, S. 245 []
  29. Maria W. Blochmann: “Lass dich gelüsten nach der Männer Weisheit und Bildung”: Frauenbildung als Emanzipationsgelüste 1800-1918, Pfaffenweiler 1990, S. 53 (Frauen in Geschichte und Gesellschaft, Bd. 11) []
  30. GStA PK, S. 114 []
  31. Oberpräsident von 1899-1911 []
  32. Brief von von Studt an die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien Münster und Regierungen vom Juni 1900, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung []
  33. Brief von von Studt an den Oberpräsidenten von Westfalen vom Juni 1900, in: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Wissenschaftliche Kurse für die Oberlehrerinnenprüfung []
  34. Bei einigen Anträgen handelt es sich um Folgeanträge []
  35. Hier und im Folgenden: GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse []
  36. Der Vater der Lehrerin Albertine Giese aus Arnsberg war zum Beispiel zum Zeitpunkt des Antrages 1904 77 Jahre alt war []
  37. Der Brief wurde an alle Fortbildungskurse in Preußen gerichtet, in: GStA PK: Wissenschaftliche Fortbildungskurse []
  38. Albisetti Mädchen- und Frauenbildung, S. 278 []

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