Trinkkultur im frühneuzeitlichen Westfalen
Der Kuchen steht bereit, es duftet nach frischem Kaffee und in der Maschine gluckern die letzten Tropfen durch den Filter. Jetzt nur noch schnell den Tisch decken – zu Tellern und Kuchengabeln gesellen sich Kaffeekanne und -tassen. Alles fertig für eine gemütliche Kaffeerunde. Für uns ist es heute undenkbar, dass dieses gewohnte Nachmittagsritual verboten würde – doch genau das passierte im 18. Jahrhundert und wurde teils unter hohe Strafe gestellt.
Ab den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts erließen die Staaten Westfalens, möglicherweise als Reaktion auf ein ähnliches Gesetz des preußischen Staates, 1 Gesetze zum Verbot des Kaffee- und Teetrinkens. So heißt es im Gesetz des Herzogtums Westfalen von 1766 das „daselbst der Groß- und Kleinhandel mit Kaffee den Gewerbetreibenden, und der Genuß dieses Getraͤnkes allen Buͤrgers-, Bauers- und Arbeitsleuten, so wie den Dienstboten, bei Vermeidung von Geldstrafen verboten, die Abschaffung alles Kaffee-Geschirres befohlen, […] und den hoͤheren Staͤnden nur die Beziehung von Kaffee aus dem Auslande, so wie dessen maͤssiger Genuß für sich und ihre Kinder gestattet“ 2 wird. Ähnliche Verbote wurden beispielsweise im gleichen Jahr auch im Fürstbistum Münster, ein Jahr später im Vest Recklinghausen und 1777 im Fürstbistum Paderborn erlassen. 3 Dem „verderblichen“ und „verschwenderischen“ Konsum dieser „schädlichen“ Getränke sollte damit Einhalt geboten werden.
Ein unpatriotischer Akt
In Zeitungen und Intelligenzblättern der Zeit werden die Gründe für das Verbot diskutiert: Sie führen an, dass – obwohl auch immer die gesundheitsfördernde Wirkung, gerade des Tees, benannt wurde – 4 wirtschaftliche Nachteile das Problem seien. Ein Artikel in den Mindenschen Beyträgen zum Nutzen und Vergnügen, der sich gleich über drei Ausgaben erstreckte, erläutert die schwerwiegendsten Beeinträchtigungen: Kaffee- und Teetrinken sei schlichtweg ein antipatriotischer Akt, durch den zu viele Gelder ins Ausland flößen, da sowohl Pulver als auch Bohnen importiert werden müssten. 5 Ein Grund, der vor allem die Landesfürsten trieb, die Gesetze zu erlassen.
Gleichzeitig schwäche der übermäßige Kaffee- und Teekonsum die Arbeitsleistung vor allem der ärmeren Schichten, die maßlos den neuen Getränken verfallen seien. Einerseits gehe durch das aufwendige Zubereiten und das „bequeme“ Trinken zu viel Arbeitszeit verloren. Andererseits ersetze das Kaffeetrinken oft eine stärkende Mahlzeit, durch die letztendlich Arbeitskraft verloren ginge. Interessant dabei ist, dass alkoholhaltigen Getränken in diesem Zusammenhang diese Nachteile nicht nachgesagt werden: Bier wird sogar als kraftspendende Alternative angepriesen. 6
Kaffeetrinken? Ja, aber nur für die Wohlhabenden
Was an vielen Stellen, sowohl bei den Gesetzen, als auch bei den Intelligenzblättern, durchscheint, ist, dass es für sie zwar durchaus wirtschaftliche Interessen gab, dass jedoch ein anderer Faktor eine zumindest ähnlich wichtige Rolle gespielt haben dürfte: die Abgrenzung der – vor allem städtischen – wohlhabenderen zu den ärmeren und ländlichen Bevölkerungsteilen. 7 Die im Verbot aus dem Herzogtum Westfalen formulierte Ausnahme der „höheren Stände“ findet sich nämlich in ähnliche Form auch in anderen Gesetzen. Im Gesetz für das Fürstbistum Münster sind etwa explizit die Armen, Personen von geringer „Handthierung“ und die Personen vom platten Land ausgeschlossen. Gleichzeitig war es jedoch möglich gegen Abgabe eines Geldbetrags sich das Privileg des Kaffee- und Teetrinkens zu erkaufen – letztendlich auch ein Schlupfloch für die Besserverdienenden auf dem Land. 8
Deutlich wird der Zweck der Abgrenzung ebenso durch die Tatsache, dass nicht allein das Kaffee- und Teetrinken an sich, sondern auch der Besitz des zugehörigen Geschirrs und der Geräte zur Bereitung der Heißgetränke verboten wurde. Kaffee- und Teetrinken war immer auch ein soziales Ereignis: Man kam zuerst in Kaffeehäusern – die mit dem ersten Kaffeehaus in Bremen 1673 auch Deutschland erreichten – 9 später zu Kaffeekränzchen in der eigenen Wohnung zusammen, diskutierte, tauschte den neusten Tratsch aus und genoss die Gesellschaft. Mit der Verlagerung des Konsums in die heimische Sphäre war es möglich mit dem passenden Geschirr und Geräten Eindruck bei den geladenen Gästen zu machen. Die passenden Utensilien zur Bereitung sorgten für eine höhere Qualität des Produkts, während feines Porzellan, silbernes Besteck und Zuckerschalen Wohlstand und kulturelle Bildung ausdrückten. 10 Die Verwendung des „guten Porzellans“ für besondere Anlässe hat sich darin bis heute gehalten.
So verwundert es nicht, dass die Wohlhabenden dieses „Statussymbol“, die bequemen Annehmlichkeiten und den Konsum dieser Luxusgüter weiterhin allein für sich beanspruchen wollten. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts scheint dies jedoch mehr und mehr in Gefahr geraten zu sein und die Gesetze sollten auch diese Entwicklung aufhalten. Vorher wurde zwar bereits Kaffee konsumiert, doch erst im Verlauf des 18. Jahrhunderts scheint sich der Konsum soweit in die unteren Schichten verbreitet zu haben, dass es problematisch wurde: Seit 1724 existiert beispielsweise im Fürstbistum Münster ein Verbot des Hausierens mit Kaffee und Tee für alle Handelsleute, die nicht der Krämerzunft angehörten. 11 Doch erst über 40 Jahr später folgte ein Verbot – auf Antrag der größtenteils privilegierten Landstände, wie es im Gesetzestext des Verbots in Münster heißt.
Kaffee-Unruhen und das Scheitern der Verbote
Bereits bei der Einführung der Verbote kam es jedoch auch zu Unmutsbekundungen, denn den Zeitgenossen war die Ungleichheit der Verordnungen ebenso offensichtlich. Größerer Protest blieb vorerst dennoch aus, da bereits bei der Veröffentlichung der Gesetze klar war, dass diese aus praktischen Gründen nur schwer durchzusetzen waren. Dazu war die Kontrolle durch die Policey-Beamten wenig effektiv, da sie die Beschwerden der ärmeren Schichten verstanden und aus Sympathie die Durchsetzung nicht zu ernst nahmen. 12
So war der wirtschaftliche Erfolg dieser Maßnahmen eher eingeschränkt. Offiziell zwar verboten, wollten sich die Westfalen das Kaffeetrinken jedoch nicht mehr nehmen lassen. So führten die Gesetze nur dazu, dass Kaffee massenweise geschmuggelt wurde. Friedrich der Große, sah sich deshalb in den 1780er Jahren sogar zu einer Verschärfung des preußischen Gesetzes gezwungen: Er verbot das Kaffeerösten durch Privatleute und zur Einhaltung des Verbotes wurden sogenannte Kaffeeschnüffler eingesetzt. Diese Kontrolleure sollten Kaffeeschmuggler erkennen und illegalen Kaffeekonsum durch Leibesvisitationen und Hausdurchsuchungen unterbinden. 13
Ähnlich ging auch Wilhelm Anton von der Asseburg, Fürstbischof von Paderborn, vor: Er erließ 1781 ebenso eine Erneuerung des Gesetzes. Dies war in Paderborn jedoch der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und im Kaffee-Lärm von Paderborn mündete: Die durch das Gesetz und seine striktere Umsetzung aufgebrachte Bevölkerung flutete den Keller des Vizepräsidenten, dem ein großer Anteil an der Erstellung des Gesetzes zugesprochen wurde, und stellten eine Spottfigur mit Kaffeetasse vor seinem Haus auf. Zusätzlich wurden die Gärten des Sekretärs, der das Gesetzt ausgestellt hatte, und der des Verlegers, der das Gesetz verlegt hatte, verwüstet. Der Fürst ließ am kommenden Tag darauf Truppen aufmarschieren, die jedoch ohne den Einsatz von Waffengewalt wieder abzogen, auch, weil die Bevölkerung sich ruhig verhielt. 14
Die Probleme bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung der Verbote waren aber offensichtlich, sodass ihnen auch keine allzu lange Lebenszeit beschieden war. Nach einigen Verschärfungen zu Beginn der 1780er Jahren wurden sie im weiteren Verlauf mehr und mehr wieder abgeschafft, etwa 1785 im Fürstbistum Münster und 1787 in den preußischen Gebieten, in anderen Staaten schliefen die Gesetze einfach ein. 15
Kaffee- und Teetassen, Branntwein- und Biergläser – Trinken im eigenen Haushalt
Es überrascht wenig, dass mit dem Wegfallen der Verbote Kaffee- und Teeservices und verschiedene Geräte zur Zubereitung der Getränke, wie Kaffeebrenner und –röster, in Nachlassverzeichnissen als Gegenstände der frühneuzeitlichen Haushalte auftauchen. 16 Unklar bleibt freilich, ob diese Gegenstände vorher schon besessen und einfach vor der Obrigkeit nur versteckt, oder ob sie erst nach der Abschaffung der Verbote angeschafft wurden. Doch spätesten in dieser Zeit hat auch Großteil der Bevölkerung, die ländlichen Familien, Kaffee- und Teeservices, mit all ihren sozialen Dimensionen, besessen, für ihren Kaffee- und Teegenuss benutzt und zeigten nicht nur ihr Geschirr, sondern auch den Konsum der Heißgetränke. Sie sind ein Zeichen dafür, dass Kaffee und Tee vermehrt im Privatem, in der eigenen Wohnung, zusätzlich zum Genuss im Kaffeehaus, getrunken wurden.
Auffällig hierbei ist, dass mit dem Einzug der Utensilien für Heißgetränke auch vermehrt andere Trinkgefäße in den Nachlassverzeichnissen auftauchen. Biergläser finden sich darunter, genauso wie Branntweingläser. 17 Der Besitz dieser Gegenstände war weder verboten – möglicherweise noch undenkbarer als das Verbot von Kaffee, in einer Region, die kaum wie eine andere von einer ausgeprägten Bier- und Branntweinkultur geprägt war – noch reguliert, spiegelt jedoch eine ähnliche Entwicklung wie die der Heißgetränke wieder.
Hungerkrisen und Verbote des Schnapsbrennens
Wenn es Verbote gab, bezogen diese sich oft allein auf das Brennen des Schnapses und das aus einem einfachen Grund: Nach Missernten oder anderen Zeiten der Knappheit sollten die verfügbaren Nahrungsmittel nicht durch das Brennen der Spirituosen weiter verknappt werden. 18 Häufiger gab es jedoch versuche die ausufernden „Schwelgereien“ einzudämmen. 19 Der Verweis aus den Mindenschen Beyträgen, Bier als stärkende Alternative zu Kaffee zu konsumieren, verwundert daher etwas, denn auch die wenig förderliche Wirkung des übermäßigen Konsums alkoholischer Getränke auf die Arbeitskraft stellte ein enormes Problem dar.
In einem Verbot des Schnapsbrennens aus dem Fürstbistum Münster von 1697 heißt es zu Begründung, dass dieses nicht nur zum Schutz des Fruchtvorrats erlassen wurden, sondern auch um den übermäßigen Genuss des Branntweins einzuschränken, durch den„nicht allein manscher umb Witz, Verstand und Gesundheit kommt, sondern auch zu Verrichtung seiner Funktion, Arbeit und Handthierung incapabel wirdt“. 20 In keinem der Gesetze wird jedoch der Konsum oder der dafür genutzten Gläser verboten, höchstens bei Tauf-, Hochzeits- oder ähnlichen Feiern die Menge der verschiedenen Getränke bestimmt. Dieses fand jedoch mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt und deutet auf die ausgeprägte Problematik des ausgelassenen Schwelgens hin.
Mehr Lebensqualität im Privatem
Das Auftreten der Gläser in den Haushalten muss also einen anderen Grund haben. Einerseits ist sicherlich auch die verbesserte Produktion von Glas-, Ton- oder Porzellangegenständen ein Grund für das vermehrte Auftreten hierfür ursächlich gewesen. 21 Gleichzeitig ist es jedoch auch ein Anzeichen für einen kulturellen Wandel des Trinkens. Ebenso wie beim Kaffee- und Teetrinken spielt hier der soziale Aspekt eine bedeutende Rolle, das gemeinsame Trinken als gemeinschaftsstiftende Handlung – dabei spielte der Ort vermutlich eine eher untergeordnete Rolle.
Die Gläser deuten auf eine andere Entwicklung hin: Den angemessenen Konsum der jeweiligen Getränke, sowohl bezogen auf den Genuss, als auch zur Schaustellung der eigenen gesellschaftlichen Position. Eigene Trinkgefäße für Bier- und Branntwein zu besitzen war eine Besonderheit und konnten damit eine gleiche Funktion wie das „gute Porzellan“, die Kaffee- und Teeservices übernehmen.
Ausgehend von der frühen Neuzeit haben sich damit, trotz versuchter Verbote, bereits Muster herausgebildet, die sich bis heute fortgesetzt haben. Nicht nur, dass es in modernen Haushalten noch das „gute Geschirr“ gibt. Auch die unterschiedlichen Formen mit denen wir heute unsere Getränke in Gesellschaft genießen: Im Café, der Kneipe oder am Kaffeetisch der eigenen Wohnung.
Henning Bovenkerk (M.A., M.Ed.) studierte Geschichte und Germanistik in Münster. Bereits in seiner Masterarbeit befasste er sich mit der Konsumrevolution im Münsterland. Seit Anfang 2018 promoviert er im Rahmen des DFG-Projekts “Konsumrevolution und Wandel des Konsums von Haushalten im Spiegel von Nachlassverzeichnissen (frühes 16. bis frühes 19. Jahrhundert, Nordwestdeutschland)” an der Universität Münster.
- Robert Kulke: Kaffee – Kultur und Genuss, in: LWL Industriemuseum, Zum Wohl! Getränke zwischen Kultur und Konsum. Duisburg 2021, S. 82-97, hier S. 85.[↩]
- Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Cöln (im rheinischen Erzstifte Cöln, im Herzogthum Westphalen und im Veste Recklinghausen) über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind. Abth. 1, Theil 2: Vom Jahre 1730 bis zum Jahre 1802, und von Nr. 401 bis Nr. 1058. Düsseldorf 1830, S. 865.[↩]
- Ebd.; Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind. Zweiter Band. Hochstift Münster. Von 1763 bis 1802. Münster 1842, S. 92-93; Georg Joseph Rosenkranz, Der Kaffee-Lärm in Paderborn 1781, in: Zeitschrift für Vaterländische Geschichte und Altertumskunde 11 (1849), S. 339-344, hier S. 342, online unter: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-6906.pdf.[↩]
- Bernhard Arie Günter Leussink: Der Einfluß des Tee-, Kaffee- und Tabakgenusses auf die menschliche Gesundheit im Urteil deutscher Wochenzeitschriften, Zeitungen und Intelligenzblätter im Zeitraum von etwa 1730 bis 1780. Münster 1957, S. 14-30.[↩]
- O.A.: Patriotische Gedanken vom Kaffee, in: Mindensche Beyträge zum Nutzen und Vergnügen, 11 (1768), S. 79-86, S. 83-86. Siehe auch die Fortsetzungen in Mindensche Beyträge zum Nutzen und Vergnügen, 12 (1768) und Mindensche Beyträge zum Nutzen und Vergnügen, 13 (1768).[↩]
- O.A.: „Patriotische Gedanken vom Kaffee“, S. 81-83.[↩]
- Julia Laura Rischbieter: Mikro-Ökonomie der Globalisierung. Kaffee, Kaufleute und Konsumenten im Kaiserreich 1870-1914, Köln 2011, S. 271.[↩]
- Scotti: Erbfürstenthume Münster. Zweiter Band, S. 92-93.[↩]
- Kulke: Kaffee, S. 83.[↩]
- Rischbieter: Mikro-Ökonomie, S. 271.[↩]
- Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind. Erster Band. Hochstift Münster. Von 1359 bis 1762. Münster 1842, S. 373.[↩]
- Vgl. beispielsweise Rosenkranz: Kaffee-Lärm, S. 342-343.[↩]
- Kulke: Kaffee, S. 85.[↩]
- Rosenkranz: Kaffee-Lärm, S. 344-345.[↩]
- Scotti: Erbfürstenthume Münster. Zweiter Band, S. 92-93. Kulke, Kaffee, S. 85.[↩]
- Klaus Roth: Ländliches Wohninventar im Münsterland um 1800, in: Archiv für Sozialgeschichte 19 (1979), S. 389–423, S. 417.[↩]
- Ebd.[↩]
- Scotti: Erbfürstenthume Münster. Erster Band, S. 326.[↩]
- Vgl. zum Beispiel ebd., S. 86, 122, 271.[↩]
- Scotti: Erbfürstenthume Münster. Erster Band, S. 326.[↩]
- Sven Panthöfer: Sven, Schnaps – Prost und weg!, in: LWL Industriemuseum, Zum Wohl! Getränke zwischen Kultur und Konsum. Duisburg 2021, S. 26-39. Jorma Wagner: „Bier – Ein uraltes High-Tech-Getränk“, in: Ebd., S. 40-53.[↩]
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Henning Bovenkerk (3. Dezember 2021). Als Kaffeetrinken verboten war. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pjg9
Zu Paderborn sei ergänzend zu dem veralteten Aufsatz von Rosenkranz
(1849) auf die gründliche Untersuchung von Roland Linde in der WZ
2001/2002 ‘Der Paderborner ‘Kaffeelärm’ von 1781′ hingewiesen:
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-6204.pdf
Grundsätzlich wäre es in diesem Blog wünschenswert, Quellen und Literatur, die im Internet zur Verfügung stehen, zu verlinken.