Das „Genetik-Register“ des Instituts für Humangenetik Münster als regionale Quelle der Medizin- und Wissenschaftsgeschichte
Im Bestand 130 des Universitätsarchivs Münster befinden sich zahlreiche Karteikarten, die auf den ersten Blick Fragen aufwerfen. Viele der dort zu findenden Informationen sind erklärungsbedürftig (s. Abb. 1). Neben Namen und Geschlecht der Person, die im ungeschwärzten Original problemlos zu lesen sind, erfährt der Betrachter von der ärztlichen Behandlung dieser Person im Regierungsbezirk Münster. Dabei musste der Patient oder die Patientin wohl Röntgenuntersuchungen über sich ergehen lassen. Eine diagnostizierte Parkinson-Erkrankung ging laut Arztbefund einher mit „allgemeinen Arteriosklerose“, umgangssprachlich auch als Arterienverkalkung bezeichnet, und Bluthochdruck. Irritierenderweise wurde Parkinson als „Erbliches Merkmal“ ein zweites Mal ausgenommen. Neben ordnungsgemäß ausgefüllten Kästen fallen jene ins Auge, die ausschließlich mit Neunen ausgefüllt sind. Dies deutet darauf hin, dass nicht alle gewünschten Informationen verfügbar waren. Beispielsweise war weder Geburtsort, noch Wohnort der Person bekannt. Hier fehlen auch sichtbar die maschinenschriftlichen Angaben. Ebenso wenig war über den Familienstand oder Anzahl an Geschwistern und Kindern in Erfahrung zu bringen. Warum hier Personendaten fehlen, wird beim Wenden der Karteikarte offensichtlich (s. Abb. 2). Unter dem kaum ausgenutzten Feld für Anamnese und Befund ist unten auf der Karte vermerkt, dass die Person nicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet gewesen war.
Die vorgestellte Karteikarte lässt zwar eine individuelle Krankheitsgeschichte erahnen, ist aber alles andere als ein Einzelfall. Im Bestand des Universitätsarchivs Münster befinden sich schätzungsweise zwischen 60.000 und 70.000 solcher Karteikarten die aus einem humangenetisch motivierten Registrierungs- und Forschungsprojekt entstanden waren. Sie bilden einen seltenen regional-medizinischen Quellenbestand und werfen die Fragen nach dem Zweck und der Verwendung dieser Informationen auf. In welchem Zusammenhang wurden sie wann und durch wen erhoben und ausgewertet?

Auf der Suche nach Antworten führt dieser Beitrag in die Wissenschafts- und Medizingeschichte der Rassenhygiene und Humangenetik und damit zwangsläufig über die regionalen Grenzen des Münsterlandes hinaus nach Berlin-Dahlem, Frankfurt, Bonn und Kopenhagen. Anhand dieser Orte und der Biographie des Initiators der Erhebung, Otmar Freiherr von Verschuer, lässt sich die Vorgeschichte der Erfassung skizzieren. Zurückkehrend in regionale Bezüge werden die lokalen Bedingungen der Erhebung und der sich daran anschließenden Wissensproduktion des Instituts für Humangenetik in Münster erläutert. Abschließend wird für den exemplarischen Wert argumentiert, den die Karteikarten als Gegenstand historischer Forschung besitzen.

Globale Kontexte: Rassenhygiene und Mutationsszenario
In der Weimarer Republik erhält eine Bewegung Rückenwind, die sich von einem losen akademischen Zirkel zu einem regelrechten Netzwerk aus Ortsgruppen, auch über die Grenzen Deutschlands hinaus, entwickelt hatte. Die Rassenhygiene – die deutsche Ausgestaltung der internationalen eugenischen Bewegung – verfolgte sozialreformerische Absichten: Sie zielte mit bevölkerungspolitischen Lösungen auf die Verbesserung der Erbgesundheit der Bevölkerung, um die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den ächzenden Wohlfahrtsstart zu retten. Die im Laufe der 1920er Jahre einsetzende Verwissenschaftlichung der Bewegung als menschliche Vererbungsdisziplin fiel zeitlich zusammen mit dem Karrierebeginn des Erbpathologen und Rassenhygieniker Otmar Freiherr von Verschuer (1896–1968, s. Abb. 3). Dieser wechselte nach seinem Medizinstudium an die Medizinische Poliklinik in Tübingen und habilitierte sich dort 1927 mit einer wegweisenden Arbeit über die Methode der „vererbungsbiologischen Zwillingsforschung“. Im selben Jahr holte der Anthropologe Eugen Fischer (1874–1967) den aufstrebenden Vererbungsforscher Verschuer als Abteilungsleiter für menschliche Erblehre in das neugegründete Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (KWI-A) in Berlin-Dahlem. 1

Nach 1933 steht das durch die historische Forschung bisher vielbetrachtete Wirken des Rassenhygienikers und Erbpathologen exemplarisch für die Verstrickung seiner Disziplin mit der Erb- und Rassenpolitik der nationalsozialistischen Machthaber. Verschuer schrieb Abstammungs- und Sterilisationsgutachten, bildete SS-Ärzte fort, verteidigte die biopolitischen Maßnahmen in Vorträgen auf internationalen Kongressen und popularisierte eugenische Wissensbestände als Herausgeber des „Erbarztes“, einer Beilage des Deutschen Ärzteblattes. 2 Als er 1935 zum Direktor des Frankfurter Instituts für Erbbiologie und Rassenhygiene ernannte wurde, stellte er fest:
Es ist ein Mann, der die gewaltige deutsche Geschichte der Gegenwart gemacht hat und – so bitten wir – noch viele Jahre machen wird. Daß er kam, ist Gnade. Das Wunder der nationalsozialistischen Erneuerung, das er vollbracht hat, ist ein Meisterwerk der Erziehung, die noch möglich war dank des Reichtums an wertvollen Anlagen im deutschen Volk. Dieses Erziehungswerk ist fest begründet in den Jugendorganisationen, in SA und SS, in Arbeits- und Wehrdienst. Der Staat Adolf Hitlers, der zum ersten Mal die Erb- und Rassenpflege wirksam zur Durchführung gebracht hat, ist also gleichzeitig ein Staat, der die Erziehung des Volkes wie kein anderer Staat stark in die Hand genommen hat. 3
Die Selbstmobilisierung des Forschers ermöglichte nicht nur das Anlegen großer Zwillings- und Bevölkerungsdatenbanken, sondern auch „entgrenzten Zugriffsmöglichkeiten“ auf menschliches Biomaterial aus dem Konzentrationslager Auschwitz durch seinen Schüler Josef Mengele im Jahr 1943; Verschuer war gerade ein Jahr zuvor als Institutsdirektor nach Dahlem zurückgekehrt. 4
So skrupellos Verschuer die Wissenschaftlichkeit als Begründung für entmenschlichende Praktiken beanspruchte und die Forschung vor 1945 betrieb, so folgenreich war auch dessen politische Belastung: Nur unter Mobilisierung kollegialer Netzwerke gelang ihm 1951 die Berufung als Professor für Humangenetik und Direktor des Instituts mit gleicher Denomination in Münster. 5 Nach der semantischen Neuorientierung führte er hier zunächst unter primitiven Bedingungen, zunächst in einer alten Kantinenbaracke als Institutsgebäude, den Aufbau der insgesamt desinstitutionalisierten und diskreditierten Disziplin fort. Das Institutsinventar aus dem Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie ermöglichte trotz knapper Forschungsmittel eine unmittelbare Wiederaufnahme der Forschungstätigkeit. Bald, Mitte der 1950er Jahre, erwies sich aber ein Diskurs als nützlich, um der Disziplin wieder Bedeutung, universitäre Verankerung und Fördergelder einzubringen: Im Zuge der Debatte um die Energieerzeugung mit Atomtechnologie warnten Humangenetiker und Radiologen verschiedenster Länder vor den nicht absehbaren Mutationsschäden. Denn schon seit 1921 war bekannt, dass ionisierende Strahlung Mutationen im Erbgut auslösen und damit genetische Krankheiten und Fehlbildungen hervorbringen kann. 6
Nachdem Verschuer als Mitglied einer Studiengruppe der Weltgesundheitsorganisation im November 1956 in Kopenhagener an einem Memorandum zu dieser Thematik mitgearbeitet hatte, war er in der geeigneten Position, um im neugegründeten Bundesministerium für Atomfragen in Bonn großzügige Finanzierung abzugreifen. Seine Forschungsidee war in der Theorie simpel: Wenn man die genetischen Krankheiten in einer abgegrenzten Bevölkerung wie dem Münsteraner Regierungsbezirk über längere Zeit systematisch erhebt, kann nach einiger Zeit die Häufigkeit der durch Strahlen mutativ neu entstandenen Krankheiten, die sogenannte Mutationsrate, bestimmt werden. 7 Auf diese Art machte Verschuer der nicht zuletzt durch Wirtschaftsinteressen geleiteten Atompolitik Hoffnung, die Unbedenklichkeit der neuen, als „unsichtbare Gefahr“ stigmatisierten Technologie zu belegen. 8
Lokale Realisierung: Das Münsteraner „Genetik-Register“
Im Sommer 1957 konstituierte sich an Verschuers Institut in Münster die populationsgenetische Abteilung. Unter Anleitung eines wissenschaftlichen Assistenten durchsuchten mehrere Gruppen, bestehend aus medizinisch-technischen Assistentinnen und weiblichen Schreibkräften, die archivierten Befunddokumentationen der Jahrgänge 1950 bis 1956 in Krankenhäusern und Kliniken, Kreisgesundheitsämtern und kommunalen Fürsorgestellen nach bestimmten Diagnosen. Der Regierungsbezirk Münster mit seinen zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern entsprach passgenau der Vorgabe aus dem Kopenhagener Memorandum. Wenn in den Krankenakten eine gesuchte Diagnose gefunden wurde, fertigten die Schreibkräfte auf dem Karteikartenvordruck ein Auszug an. Zurück im Institut wurden die Karteikarten anhand der kodierten Kästchen auf Lochkarten digitalisiert (s. Abb. 4), damit die Forschenden sie maschinell auszählen und sortieren konnten. 9

Die Suchgruppen orientierten sich an einer von Verschuer aufgestellten Liste mit 204 Krankheitsbildern, deren Großteil zur damaligen Zeit nicht als „reine“ Erbkrankheiten galten. Die Ausweitung des Erhebungsfokus rechtfertigte der Institutsdirektor einerseits mit der unabsehbaren Entwicklung der Forschung und andererseits damit, dass auch falsch diagnostizierte Erbkrankheiten registriert werden müssten. 10 Aus diesem Grund ist die Bezeichnung „Genetik-Register“ nicht ganz zutreffend, denn – wie das einführende Beispiel demonstriert – wurden Personendaten zu sämtlichen Parkinson-Formen erhoben, nicht nur die als erblich erachtete paralysis agitans (sog. „erbliche Schüttellähmung“). Der vergangenheitspolitisch neutral gewählte Name „Genetik-Register“ stand vor allem in Zusammenhang mit juristischen Bedenken. Verschuer ließ sich vom Bundesatomminister Siegfried Balke (1902–1984) eine Bescheinigung ausstellen, dass der Zugriff auf der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Archivalien rechtmäßig sei. 11 Aber nicht nur die Bundesärztekammer sah hierin „ein ernstes Problem“. 12 Auch die Gesprächsprotokolle der Absprachen mit den Medizinaldirektoren der 16 Kreisgesundheitsämter im Regierungsbezirk zeigen die rechtlichen Vorbehalte der lokalen Amtsärzte. So hat der in Bottrop ansässige Medizinaldirektor
Dr. Haentjes versichert, wie schon früher, daß er die Notwendigkeit unserer Arbeit voll und ganz anerkenne und ihr persönlich jede Förderung zukommen lassen möchte, daß er andererseits […] das Material der Psychiatrischen Außenfürsorge nicht herausgeben könne. Er berufe sich dabei auf Schwierigkeiten, die wohl schon vor seiner Amtszeit in Bottrop entstanden waren. Da, wo der Gesetzgeber bzw. die Regierungsstellen keinen Mut zur klaren Entscheidung hätten, wollte er sich auch nicht der Gefahr aussetzen, juristisch belangt zu werden. Er stehe als Amtsarzt sowieso immer mit einem Bein im Zuchthaus. 13
Letztlich gelang ab 1960 doch ein Zugriff auf die Akten der Gesundheitsämter unter der Bedingung, die Auszüge aus mit einem Stempelaufdruck zu versehen. Dieser forderte vor einer Kontaktaufnahme mit den Probandinnen und Probanden die Genehmigung des Amtsarztes ein. 14 Aus der Perspektive der Münsteraner Forscher stellte das Missachten von Schweigepflicht und Persönlichkeitsrechte ein Kollateralschaden der unaufschiebbaren Strahlenforschung dar. Aus historiographischer Sicht lässt sich hier eine Kontinuitätslinie ausmachen, die in Zeiten enger Kooperation zwischen lokalen Verwaltungsstellen und bevölkerungsorientierten Forschern unter nationalsozialistischer Herrschaft zurückreicht. Bis zur Einstellung der Erhebungsarbeit im Jahr 1967 war der uneingeschränkte Zugriff auf Patientendaten nie abschließend geregelt worden, aber dennoch – oder gerade deswegen – durchgehend möglich. Die Gründe dafür sind Verschuers Fachautorität, das oft angeführte Schreckbild der Strahlengefahr und die Vielzahl an Fürsprecher in mangelhaft entnazifizierter Ärzteschaft, Medizinalverwaltung und Justiz.

Einige Rahmendaten des „Genetik-Registers“ zeigen schon die Ausmaße des breit angelegten, humangenetischen Erfassungsprojekts: Knapp zwanzig Assistentinnen und Schreibkräfte durchsuchten in zehnjähriger, mühevoller Arbeit über vier Millionen regionale Krankenhaus- und Fürsorgeakten. Dabei registrierten sie insgesamt 63.661 Personen mit ihren medizinischen und Personendaten auf Karteikarten. Das Bundesministerium für Atomfragen finanzierte die Registrierung und den dadurch notwendig gewordenen Neubau des Instituts für Humangenetik im Vesaliusweg mit insgesamt 1.147.000 DM. Infolge einer Zuständigkeitsabgrenzung mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen im Jahr 1963 übernahm dieses die weitere Förderung, bis im Jahr 1967 der Geldhahn zugedreht wurde: die Finanzlage des Bundes war zu angespannt und die Quelle genetischer Mutationsängste von Strahlen auf Chemikalien und Pharmazeutika (Stichwort: Contergan) gewechselt. 15 Verschuers Plan, mit einer laufenden Durchsicht ein genetisches Monitoring der Bevölkerung einzurichten, wurden nie erreicht.
Die aufwändige Datensammlung ist aber nur der erste Schritt humangenetischer Forschungsarbeit. Während Verschuer zu Beginn der Erhebung im Jahr 1957 allein die Mutationsratenbestimmung als Ziel der Registrierung angab, galt das Genetik-Register nach einer ersten Zwischenauswertung im Jahr 1961 als
eine in Jahrzehnten nicht ausschöpfbare Quelle der Familienforschung. Während in früherer Zeit besonders auffällige Stammbäume mit Vererbung irgendeiner Krankheit zur Veröffentlichung kamen, hat sich mehr und mehr die Notwendigkeit der Untersuchung von auslesefreien und lückenlosen Serien herausgestellt. 16
Verschuer vergab die Auswertung einzelner Krankheiten auf seine wissenschaftlichen Assistenten und Doktoranden, die besagte Untersuchungen in den Familien der Registrierten durchführten und – neben umfangreichen klinischen und klassisch-erbbiologischen Untersuchungen – auch Mutationsraten bestimmten. Dabei ergaben sich statistische Probleme: Zum einen treten Mutationen sehr selten auf und es war eine entsprechend noch größere Stichprobe nötig, zum anderen mussten die Forscher in ihren Studien mit Falschdiagnosen und einer zweifelhaften Vollständigkeit der Erfassung umgehen. Mit dieser Datengrundlage konnte kein Forscher im Institut eine Veränderung der Mutationsrate signifikant nachweisen. 17 Diese Forschungsprobleme entgingen auch Verschuer nicht, der bereits 1962 postulierte, man dürfe sich bei der Registerauswertung
nicht auf die Untersuchung dieser wenigen seltenen Erbmerkmale beschränken, so wichtig die Mutationsanalyse bei diesen Merkmalen auch ist. Wir müssen viel mehr den Gesamtkomplex der krankhaften Erbmerkmale ins Auge fassen, d. h. die Häufigkeit möglichst vieler dieser Merkmale überwachen. 18
Konkret verstand Verschuer hierunter die zahlenmäßig hervorstechenden angeborenen Fehlbildungen, denen sich der Abteilungsleiter der Populationsgenetik, Dr. Wilhelm Tünte, in den 1960er und 1970er Jahren widmete. Am Münsteraner Institut bildeten sich kongenitale Fehlbildungen als ein Forschungsschwerpunkt heraus, der folglich nicht nur rein oder überwiegend genetisch verursachte Krankheitsbilder in den Blick nahm, sondern auch komplexeren Fälle im Zusammenspiel von Erb- und Umweltfaktoren. Auch Verschuers Nachfolger Widukind Lenz (1919–1995, s. Abb. 6), 1965 nach Münster berufen, führte diesen Forschungsschwerpunkt nach 1965 weiter beibehalten. Der Humangenetiker erlangte Berühmtheit, nachdem er 1961 gehäuft auftretenden Extremitätenfehlbildung mit der Einnahme des Thalidomid-haltigen Beruhigungsmittel Contergan verbunden hatte und avancierte in seiner Münsteraner Zeit zum führenden Experten für angeborene Skelettfehlbildungen. Im Jahr 1967 versuchte Lenz vergeblich, die Finanzierung des „Genetik-Registers“ aufrecht zu erhalten, bevor er es in ein kostengünstige „Registerstelle für Skeletmißbildungen“ transformierte. 19 Trotzdem führte Tünte die Auswertung des Registers weiter, neben diversen Einzel- und Überblicksstudien zu Fehlbildungen erfolgte noch in den 1970er Jahren unter Zusammenarbeit mit einer Soziologin eine großangelegte, „sozialgenetische“ Interviewstudie mit über 1.000 im Münsterland lebenden Menschen mit angeborenen Fehlbildungen. 20

Wie forschen? Humangenetik und Historiographie
Es stellt sich die Frage: Welchen Wert haben die Karteikarten des „Genetik-Registers“ für die Wissenschafts- und Medizingeschichte? Dieser Wert ist gewiss ein exemplarischer, denn eine Auswertung von zigtausend standardisierten Karteikarten verspricht neben einem nicht zu bewältigendem Arbeitspensum kaum historischen Mehrwert. Allerdings kann durch stichprobenartige Untersuchung das Forschungsinteresse und die damit verbundenen Schwierigkeiten analysiert werden. Hierbei wird sich zeigen, dass die Karten als Forschungsmaterial neben fachwissenschaftlichen und öffentlichen Diskurskonjunkturen einen wesentlichen Einfluss auf die zu formulierenden Fragen der Humangenetiker hatten. Eine Ergänzung erfahren die Karteikarten durch den nahegelegenen Archivbestand 128. Hier befinden sich neben humangenetischer Fachliteratur, Akten aus dem Betrieb des Registers und Tüntes Korrespondenzen mehr als 230 Akten, die in ihrem größten Teil die Auswertung des Registermaterials dokumentieren.
Durch den Münsteraner Archivbestand ergibt sich ein seltener Einblick in die humangenetische Wissensproduktion der ersten Nachkriegsjahre und damit die Möglichkeit ein drängendes Desiderat historischer Forschung anzugehen. Wenngleich die rassenhygienischen Personenkontinuitäten in der Nachkriegsdisziplin und die humangenetischen Diskurse gut untersucht sind, bleiben die Forschungspraktiken und Wissensbestände jener Akteure und Diskutanten im Dunkeln. In dem Forschungsprojekt „Bevölkerung, Familie, Individuum“ wird daher einer „Wissensgeschichte der Humangenetik in der frühen Bundesrepublik“ nachgegangen, denn es besteht die Notwendigkeit, auf der inhaltlich-praktischen Ebene die Disziplingeschichte nach 1945 zwischen Neuanfang und Kontinuität präzise zu bestimmen. 21 Nur in dem umfassenden Verständnis einer Wissensgeschichte ist es möglich, die lokalen und – wie das Beispiel „Genetik-Register“ gezeigt hat – auch regionalen Bedingungen humangenetischer Wissensproduktion und -rezeption mit überregionalen und internationalen Diskursen und gesellschaftlichen Wandlungsprozessen in Verbindung zu bringen.
Lukas Alex (M. Ed.) studierte Geschichte und Mathematik in Münster. Er ist seit Januar 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter im DFG-geförderten Projekt „Bevölkerung, Familie, Individuum: Wissensgeschichte der Humangenetik in der frühen Bundesrepublik 1949-1965“ unter der Leitung von Prof. Dr. Isabel Heinemann (WWU Münster).
- Vgl. Hans-Walter Schmuhl: Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927-1945, Göttingen 2005, S. 19-28, 70-76.[↩]
- Vgl. Ders.: Die Begleitforschung zum NS-Sterilisationsprogramm. Das Beispiel des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, in: Regina Wecker/Sabine Braunschweig/Gabriela Imboden/Berhard Küchenhoff/Hans Jakob Ritter (Hg.): Wie nationalsozialistisch ist die Eugenik? Internationale Debatten zur Geschichte der Eugenik im 20. Jahrhundert, Wien/Köln/Weimar 2009, S. 107-118, hier: S. 107-108.[↩]
- Vgl. Ders.: Die Begleitforschung zum NS-Sterilisationsprogramm. Das Beispiel des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, in: Regina Wecker/Sabine Braunschweig/Gabriela Imboden/Berhard Küchenhoff/Hans Jakob Ritter (Hg.): Wie nationalsozialistisch ist die Eugenik? Internationale Debatten zur Geschichte der Eugenik im 20. Jahrhundert, Wien/Köln/Weimar 2009, S. 107-118, hier: S. 107-108.[↩]
- Schmuhl, Grenzüberschreitungen, S. 397.[↩]
- Vgl. Hans-Peter Kröner: „Die Fakultät hat in politisch schwierigen Situationen Charakter bewiesen“. Der „Lehrstuhl für Erbbiologie und Rassenhygiene“ und die Berufung Otmar Freiherr von Verschuers in Münster, in: Ulrich Thamer/Daniel Droste/Sabine Happ (Hg.): Die Universität Münster im Nationalsozialismus. Kontinuitäten und Brüche zwischen 1920 und 1960, Bd. 1, Münster 2012, S. 993-1027.[↩]
- Vgl. Hans-Peter Kröner: „Die Fakultät hat in politisch schwierigen Situationen Charakter bewiesen“. Der „Lehrstuhl für Erbbiologie und Rassenhygiene“ und die Berufung Otmar Freiherr von Verschuers in Münster, in: Ulrich Thamer/Daniel Droste/Sabine Happ (Hg.): Die Universität Münster im Nationalsozialismus. Kontinuitäten und Brüche zwischen 1920 und 1960, Bd. 1, Münster 2012, S. 993-1027.[↩]
- Verschuer an Dekan der Med. Fak., 5.6.1956, Universitätsarchiv Münster, Bestand 4, Nr. 1506.[↩]
- Hans-Peter Kröner: Förderung der Genetik und Humangenetik in der Bundesrepublik durch das Ministerium für Atomfragen in den fünfziger Jahren, in: Katrin Weisemann/Hans-Peter Kröner/Richard Toellner (Hg.): Wissenschaft und Politik. Humangenetik in der DDR 1949-1989. Naturwissenschaft – Philosophie – Geschichte, Bd. 1, Münster 1997, S. 69-82, hier: S. 69f.[↩]
- Die Vorgehensbeschreibung richtete sich nach Wilhelm Tünte/Widukind Lenz: Biologische und soziale Auswirkungen angeborener Fehlbildungen auf das Leben erwachsener Patienten. Endbericht Sonderforschungsbereich 88, Teilprojekt A4, Teil I: Textband, Münster 1978, S. 15.[↩]
- Vgl. Otmar von Verschuer: Strahlenschädigung der Erbanlagen und Mutationsrate des Menschen, in: Fortschritte der Medizin 75 (1957), S. 717-735.[↩]
- Vgl. Verschuer an Wolfgang Lehmann, 18.9.1957, Archiv der Max-Planck-Gesellschaft, III. Abt., Rep. 86A, Nr. 463-5.[↩]
- Hans-Christian Ebbing: Die Mutationsrate des Menschen. Forschungen zu ihrer Bestimmung. III. Mitteilung. Über Möglichkeiten einer Auswertung der ärztlichen Befunddokumentation für ein Genetik-Register, in: Zeitschrift für menschliche Vererbungs- und Konstitutionslehre 35 (1960), S. 405-419, hier: S. 419.[↩]
- Gesprächsprotokoll mit Ministerialdirektor Dr. Haentjes, 22.9.1960, Universitätsarchiv Münster, Bestand 128, Nr. 126.[↩]
- Vgl. Ebbing an Kreisarzt Dr. Lueg, o. D., Universitätsarchiv Münster, Bestand 128, Nr. 126.[↩]
- Vgl. Lenz an Gesundheitsministerium: Kurzbericht über das Forschungsvorhaben „Genetische Erhebungen und Untersuchungen zur Feststellung der natürlichen und technisch-zivilisatorisch bedingten Mutationsrate beim Menschen im Bereich des Regierungsbezirks Münster“, 29.5.1968, Universitätsarchiv Münster, Bestand 128, Nr. 150.[↩]
- Otmar von Verschuer: Das neue Institut für Humangenetik der Universität Münster/Westf., in: HOMO. Interna-tionale Zeitschrift für die vergleichende Biologie der Menschen 12 (1961), H. 2/3, S. 2-7, hier: S. 6.[↩]
- Lukas Alex: Scheitern Problematisieren – Otmar von Verschuer und das Münsteraner „Genetik-Register“, in: Sebastian Schuol und Michael Jungert (Hg.): Scheitern in der Wissenschaft. Perspektiven der Wissenschaftsforschung, Paderborn 2022, S. 79-105.[↩]
- Otmar von Verschuer: Gefährdung des Erbguts – ein genetisches Problem. Abhandlungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Klasse in der Akademie der Wissenschaften und Literatur, Bd. 3, Wiesbaden 1962, S. 173-192, hier: S. 191.[↩]
- Vgl. Lenz an Gesundheitsministerium, 29.5.1968, Universitätsarchiv Münster, Bestand 128, Nr. 150.[↩]
- Tünte/Lenz, Auswirkungen.[↩]
- Vgl. Projektwebsite: https://www.uni-muenster.de/Geschichte/histsem/NwG-ZG/Forschen/GdHg/index.html, letzter Zugriff: 20.7.2022[↩]
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Lukas Alex (9. September 2022). Mutanten im Münsterland? Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/pjgt
Dear Herr Alex,
Would you be kind enough to send your publication (fn 17) to me via email. I live in a small town , and my University Library may not be able to get it.
Thank you in advance.
Very interesting analysis. When I came to do research in Münster on Otmar v Verschuer in 2007 -2008 , almost all information was closed to me. You can ask Peter Kröner about this travesty.
I had intended, 10 years ago, to write a biography of von Verschuer. I gave it up, as I felt the project to be too large. Now, I’m rethinking it. I have spent some 20 years working on various aspects of biomedicine in the Third Reich.
I would very much be interested in any article or book you have published on the general topic of the Münster genetic register.