Eine fürstliche Witwe, ihre mutmaßliche Schwangerschaft und große Ungewissheit in Nassau-Siegen 1735
Im frühneuzeitlichen Hochadel waren weibliche Fruchtbarkeit und Schwangerschaften von besonderem und breitem Interesse. Denn auf den schwangeren, vermutlich schwangeren oder angeblich schwangeren Körpern von Fürstinnen ruhten die Hoffnungen für den Fortbestand von Dynastien und Herrschaftslinien. Cordula Nolte und Alexander Grimm haben zurecht darauf hingewiesen, dass „Fruchtbarkeit […] im Zentrum dynastischer Politik [stand], und an ihr […] sich der Zustand der Herrschaft als Ganzes [bemaß].“ 1
Auch weibliche Selbstzeugnisse der Zeit bestätigen diesen Eindruck, wurden doch in zahlreichen Briefen und Tagebucheinträgen Schwangerschaften häufig und intensiv thematisiert. So beglückwünschte die Kurfürstin von Braunschweig-Lüneburg Sophie (1630–1714) beispielsweise ihre Enkelin Sophie Dorothea von Braunschweig-Lüneburg und Königin in Preußen (1687–1757) per Brief zu ihrer ersten Schwangerschaft im April 1707 mit den Worten: „Eine Krankheit, die ich Ihnen immer gewünscht habe und die das einzige war, was noch an Ihrem Glück fehlte.“ 2 Doch die hier kommunizierte Sicherheit am Vorliegen einer Schwangerschaft war eine trügerische, denn das medizinische Wissen und die Diagnostik des 18. und früherer Jahrhunderte waren anders als heute noch nicht ausreichend, um eine Schwangerschaft zweifelsfrei feststellen zu können.
Noch im 1802 veröffentlichten Grundriss der Entbindungskunst, zum Leitfaden bei seinen Vorlesungen des renommierten Göttinger Geburtshelfers und Professors für Medizin Friedrich Benjamin Osiander (1759–1822) heißt es, dass es „in vielen Fällen schwer wird, die Wirklichkeit oder Nichtigkeit einer Schwangerschaft mit unbezweifelter Gewißheit anzugeben“ und dass es „daher wirkliche und fälschlich vermuthete Schwangerschaften [gibt], über deren Gewißheit auch der geschickteste Geburtshelfer nicht entscheiden; aber durch einen gewagten, scheinbar gewissen, und durch den Erfolg widerlegten Ausspruch sich in die Gefahr setzen kann, für einen seiner Kunst nicht recht Verständigen gehalten zu werden.“ 3 Wenn selbst jemand wie der erfahrene Mediziner Osiander sich eingestehen musste, dass eine „unbezweifelte Gewißheit“ im Hinblick auf das Vorliegen einer Schwangerschaft kaum zu erlangen sei, dann hat dieser Befund eine immense Bedeutung für die Beschäftigung mit unsicheren beziehungsweise behaupteten Schwangerschaften in der frühneuzeitlichen Adelsgesellschaft. Wenn diese somit kaum je als sicheres Faktum behandelt werden konnten, bedürfen sie und die sie umgebenen Diskurse und Praktiken einer genauen Erforschung, die immer auch der Frage nach der Deutungsmacht über den frühneuzeitlichen weiblichen Körper nachgehen sein sollte.
Das Fürstentum Nassau-Siegen im 18. Jahrhundert
Im Zentrum dieses Beitrags soll deshalb die mutmaßliche Schwangerschaft der verwitweten und bislang kinderlosen katholischen Fürstin von Nassau-Siegen Ernestine Leopoldine (1703–1776) stehen. Im hier gleich vorzustellenden Fall gesellte sich zur oben beschriebenen Ausgangssituation auch noch ein hochpolitischer und unsicherer dynastischer Nachfolgeprozess, der den Ereignissen besondere Brisanz verlieh. Nassau-Siegen war zwar ein eher kleines und für sich allein betrachtet wenig einflussreiches Territorium im Heiligen Römischen Reich. Allerdings wurde das Fürstentum von zwei konfessionsverschiedenen Teillinien regiert. Dies zog die außergewöhnliche und konfliktreiche Situation nach sich, dass die katholische und die reformierte Linie des gleichen Hauses auf zwei sich in unmittelbarer Nähe befindenden Schlössern – das Obere Schloss als Sitz der Katholiken und das Untere Schloss als Sitz der Reformierten – in Siegen residierten. 4
Ernestine Leopoldine von Hohenlohe-Bartenstein hatte am 3. Juni 1731 als 27-Jährige den katholischen Fürsten von Nassau-Siegen Franz Hugo Ferdinand Gereon (1678–1735) geheiratet. Dieser war nicht nur zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits über 50 Jahre alt, sondern den zeitgenössischen Quellen nach zu urteilen auch dickleibig. Ihm wurden zudem Naivität, fehlender Menschenverstand und mangelndes Urteilsvermögen nachgesagt. Darüber hinaus war seine finanzielle Situation im Vorfeld der Verbindung mit Ernestine Leopoldine so schlecht gewesen, dass Kaiser VI. (1685–1740) alle katholischen Fürsten und Reichsstände darum gebeten hatte, dem „mittelosen und daher ganz verfallenen Prinzen von Nassau-Siegen mit einem beliebigen Geldbetrag unter die Arme zu greifen […]“, um seine Versorgung und die seiner zukünftigen Frau zu gewährleisten. 5 Damit nicht genug, stand darüber hinaus der katholische Landesteil aufgrund kontinuierlich schwelender Sukzessionskonflikte zum Zeitpunkt der Ereignisse unter der Regierung einer kaiserlichen Administration unter Leitung des Kölner Kurfürsten Clemens August von Bayern (1700–1761). Auch sei hier erwähnt, dass der katholische Landesteil aufgrund kontinuierlich schwelender Sukzessionskonflikte zum Zeitpunkt der Ereignisse unter der Regierung einer kaiserlichen Administration unter Leitung des Kölner Kurfürsten Clemens August von Bayern (1700–1761) stand. Alles in allem wurde hier also eine Ehe mit vielerlei ungünstigen Voraussetzungen geschlossen, in die aber umso höhere Erwartungen gesetzt wurden. Nicht nur sollte für die Sicherung der Dynastie durch möglichst viele (männliche) Nachkommen gesorgt werden; auch sollte die langfristige Erhaltung und Stärkung der insgesamt krisengeplagten katholischen Linie des Hauses Nassau-Siegen in die Wege geleitet werden.
Die mutmaßliche Schwangerschaft der verwitweten Fürstin
Doch die hohen Erwartungen sollten sich nicht erfüllen. Nur vier Jahre nach der Eheschließung verstarb Franz Hugo am 4. März 1735 ohne Nachkommen gezeugt zu haben. Das Paar hatte die Hoffnungen auf dynastische Kontinuität zunächst einmal enttäuscht. 6 Dennoch schien plötzlich aus dynastischer Perspektive noch nicht alles verloren zu sein, denn am 21. März – 17 Tage nach dem Tod ihres Mannes – behauptete Ernestine Leopoldine überraschenderweise schwanger zu sein und sie beanspruchte daraufhin die Regentschaft über den katholischen Landesteil im Namen ihres noch ungeborenen Kindes für sich. Von nun an und für einen Zeitraum mehrerer Monate standen die verwitwete Fürstin und mit ihr ihr möglicherweise schwangerer Körper unter immenser Beobachtung durch eine Vielzahl verschiedener Akteur:innen. Im Verlauf dieser Monate wurde ihr Körper zu einem Objekt politisch-dynastischer Verhandlungen. Ihre Selbstwahrnehmungen existierten neben medizinischen Deutungen von Hebammen und Ärzten, politischen Deutungen unterschiedlicher Richtungen und sogar medialen Interpretationsversuchen. Denn allen Beteiligten und Ernestine Leopoldine selbst war klar, dass jede vermeintliche Gewissheit am Vorliegen einer Schwangerschaft nie frei von Zweifeln sein konnte, „denn die Wahrheit einer gegenwärtig vermuteten Schwangerschaft musste sich erst in der Zukunft, in der ‚Geburt‘ erweisen.“ 7
Im Fall von Ernestine Leopoldine tat sie dies aber letztlich gerade nicht: Zwar signalisierten die katholischen Administrationsräte Unterstützung und Clemens August befahl dem Oberdrosten im Herzogtum Westfalen, das im Norden an Nassau-Siegen grenzte, „dass Wir erwähnte verwitwete Fürstin in Befolgung des Kaiserlichen allergnädigsten Anschreibens gegen allen Angriff vehement zu schützen geneigt sind“ und dass „auch Abwehr auf geziemende Hilferufe gemeinter Frau Fürstin oder der Kaiserlichen Administrationsräte in Siegen durch Aufbietung ausreichender Mannschaft auf Grund der Euch anvertrauten Ämter mit starker Hand zu leisten“ seien. 8 Dennoch dominierten die potentiellen reformierten Erben des katholischen Landesteils mit ihren Interessen und Forderungen von Beginn an die Geschehnisse. Sie zweifelten unmittelbar am Vorliegen einer Schwangerschaft, da sich Ernestine Leopoldine während ihrer Ehe nicht nachweisbar als fruchtbar erwiesen hätte und somit auf kein Glaubwürdigkeit schaffendes Erfahrungswissen zurückgreifen könnte. So drängten die beiden reformierten Linien Nassau-Dillenburg und Nassau-Diez – die reformierte Linie von Nassau-Siegen war bereits ein Jahr zuvor in männlicher Linie ausgestorben – in diesem Zusammenhang erstens auf eine Überwachung der Vorgänge im Oberen Schloss. Damit einhergehend waren eine permanente Bewachung der Schlosszugänge und die Entfernung aller schwangerer Frauen aus dem Umfeld der Fürstin, um zu verhindern, dass ein fremdes Neugeborenes als ihr eigenes Kind und somit als katholischer Erbe ausgegeben werden könnte. Zweitens forderten sie medizinische Untersuchungen der Fürstin, die mit Zustimmung des Kaisers auch durchgeführt wurden. Im September 1735 wurde sie von einer katholischen sowie einer reformierten Hebamme im Rahmen einer inspectio ventris untersucht. Die katholische Hebamme war vom Vorliegen einer Schwangerschaft überzeugt, datierte den Zeitpunkt der Entbindung auf den 19. oder 20. November 1735 und kündigte sogar an, dass „ein Prinz zum besten der katholischen Religion geboren“ werden würde. 9 Die Siegener Stadthebamme hingegen kam zu dem Ergebnis, dass keineswegs eine Schwangerschaft vorliege. Eine weitere Untersuchung im November kam zu ähnlich unterschiedlichen Ergebnissen. Die katholische Hebamme blieb bei ihrer Einschätzung, zwei neu hinzugezogene reformierte Hebammen gaben an, dass die „Anzeichen des oberen und unteren Leibs diejenigen einer Schwangerschaft seyen, ohne daß sie dies aber nach bloßem Augenschein beschwören könnten“. 10
Zwar war die Geburt für Mitte November angekündigt worden, doch noch bis Ende Dezember 1735 herrschte Unklarheit über den tatsächlichen Zustand der Fürstenwitwe. Am 26. Dezember jedoch wurde der Schwangerschaftsverdacht endgültig für nichtig erklärt und vielmehr argumentiert, dass Ernestine Leopoldine krank gewesen und von den einer Schwangerschaft ähnlichen Symptomen ihres Körpers getäuscht worden sei. Anders als von ihren Kritiker:innen behauptet, sei sie nicht vom unbedingten politischen Willen zur Herrschaftserhaltung zu einem Täuschungsversuch getrieben worden, sondern sie habe stets an die Schwangerschaft geglaubt. Sie brachte deshalb selbst zum Ausdruck, „daß die Verhoffte Schwangerschafft keine ex animo simuliertes wesen, sondern, da so viele stathaffte anzeigen einer wahren schwangerschafft sich von anfang biß fast an die letztere zeit geäussert, selbigen […] festiglich zu glauben“. 11 Die Wahrheit einer einst – aus welchen Gründen auch immer – vermuteten Schwangerschaft hatte sich also in der Gegenwart nicht durch eine Geburt erwiesen. Und womöglich trifft auf Ernestine Leopoldine auch zu, was Barbara Duden für andere Schwangerschaftsvermutungen feststellen konnte: „Nur post festum – als keine Geburt einsetzt – erweist sich die vormalige gelebte Wahrnehmung als damaliger Irrtum.“ 12
Ausblick
Ernestine Leopoldine verließ Siegen recht bald nach den Ereignissen des Jahres 1735 und zog sich wie so viele hochadelige Witwen nach dem Tod des Ehemannes in ein Kloster zurück, in dem sie bis zu ihrem Tod 1776 blieb. Als verwitwete Fürstin, die die katholische Linie Nassau-Siegens nicht fortgeführt hat, erinnert heute sehr wenig an sie. Ihr Schicksal ist jedoch keineswegs singulär in der frühneuzeitlichen Adelsgesellschaft. Vielmehr finden sich weitere Beispiele für die öffentliche Verhandlung möglicher Schwangerschaften und den damit einhergehenden Kampf hochadeliger Frauen um die Deutungsmacht über den eigenen Körper.
In Nassau-Siegen hatte interessanterweise genau ein Jahr zuvor eine andere Schwangerschaft im Zentrum des Interesses gestanden und wieder war es eine Fürstin gewesen, die gerade ihren Mann verloren hatte und nun einen Schwangerschaftsverdacht öffentlich machte. Sophie Polyxena Concordia zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1709–1781), Ehefrau des letzten Fürsten der reformierten Linie Nassau-Siegens, wurde in der konkreten Situation jedoch ganz anders behandelt als Ernestine Leopoldine. Die Gründe hierfür gilt es zu erklären, eröffnen sie doch, wie zu zeigen sein wird, vielfältige Sichtweisen auf die frühneuzeitliche Adelsgesellschaft und innerdynastische Strukturen, vor allem aber auch auf den zeitgenössischen Umgang mit hochpolitischen Schwangerschaften.
Christina Schröder (M.A.) studierte Geschichte und Germanistik in Bochum. Seit 2017 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Frühe Neuzeit und Geschlechtergeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. In ihrem Promotionsprojekt beschäftigt sie sich in körper- und politikgeschichtlicher Perspektive mit unsicheren Schwangerschaften und Sukzessionen im Fürstentum Nassau-Siegen im 18. Jahrhundert.
- Cordula Nolte/Alexander Grimm: Kap. Fruchtbarkeit / Unfruchtbarkeit, in: Dies. u. a. (Hg.): Dis/ability History der Vormoderne. Ein Handbuch, Affalterbach 2017, S. 448-454, hier 451.[↩]
- Georg Schnath (Hg.): Briefwechsel der Kurfürstin Sophie von Hannover mit dem Preußischen Königshause, Berlin u. a. 1927, Brief vom 02.04.1707, S. 122.[↩]
- Friedrich Benjamin Osiander: Grundriss der Entbindungskunst, zum Leitfaden bei seinen Vorlesungen, 2 Bde., Göttingen 1802, Erster Theil, S. 170 u. 176.[↩]
- Johannes Arndt: Der Konflikt zwischen Wilhelm Hyazinth Fürst von Nassau-Siegen und seinen Untertanen 1700–1743 in der zeitgenössischen Medienöffentlichkeit, in: Siegener Beiträge 19 (2014), S. 62-91, hier 66.[↩]
- Heinrich von Achenbach: Geschichte der Stadt Siegen, 10. Teil Geschichte der Stadt Siegen vom Jahre 1700 bis 1742, Teil I, Siegen 1894, S. 117.[↩]
- Zum Themenkomplex Kinderlosigkeit siehe Regina Toepfer: Kinderlosigkeit. Ersehnte, verweigerte und bereute Elternschaft im Mittelalter, Stuttgart 2020.[↩]
- Barbara Duden: Zwischen „wahrem Wissen“ und Prophetie. Konzeptionen des Ungeborenen, in: Dies./Jürgen Schlumbohm/Patrice Veit (Hg.): Geschichte des Ungeborenen. Zur Erfahrungs- und Wissenschaftsgeschichte der Schwangerschaft, 17.–20. Jahrhundert, Göttingen 2002, S. 11-48, hier 17.[↩]
- Dieter H. Stündel: Die Stadt Siegen, Bd. 2 über das 17. und 18. Jahrhundert, Siegen 2018, S. 223.[↩]
- Wolfgang Krämer: Ein kurioser Erbschaftsstreit am fürstlichen Hof zu Nassau-Siegen 1735. Die angebliche Schwangerschaft der Fürstinwitwe Ernestine Leopoldine, in: Nassauische Heimatblätter 49 (1959), S. 87-95, hier 88.[↩]
- Krämer: Erbschaftsstreit, S. 90.[↩]
- Verfahren vor dem Reichshofrat über den Ehevertrag der Fürstinwitwe Leopoldine Ernestine von Nassau-Siegen, geborene Gräfin von Hohenlohe-Bartenstein, und ihre Schwangerschaft, 1731-1736, HHStAW, 171, S 1898 b, fol. 603r.[↩]
- Barbara Duden: Hoffnung, Ahnung, „sicheres“ Wissen. Zur Historisierung des Wissensgrundes vom Schwangergehen, in: Die Psychotherapeutin 13 (2000), S. 25-37, hier 31 [Hervorhebungen im Original].[↩]
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Christina Schröder (23. September 2022). In guter (Herrschafts-)Hoffnung? Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pjgu