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A Madame la comtesse regent de la Lippe

Weibliche Herrschaft in der Grafschaft Lippe

Herrschaft war Männersache, erst recht in den Territorialherrschaften der Frühen Neuzeit! Oder etwa nicht? Was haben eigentlich die Ehefrauen der Herrscher die ganze Zeit gemacht? Kinder bekommen, gestrickt und nett ausgesehen? Nicht ganz, wie ein spannendes Beispiel aus der Grafschaft Lippe zeigt: Amalie Erbburggräfin von Dohna herrschte hier mit ihrem Ehemann für 31 Jahre.

Unsere Vorstellung von Herrschaft in der Vormoderne ist hochgradig männlich kodiert. Allenfalls herausragende Persönlichkeiten wie Maria Theresia oder Elisabeth I. durchbrechen diese Vorstellung. Der Blick nach Lippe und auf Amalia wird im Folgenden eindrücklich zeigen, dass auch Ehefrauen mindermächtiger Territorialherrscher Möglichkeiten zur Partizipation an der Herrschaft hatten und somit als Herrscherinnen in Erscheinung traten.

Weibliche Herrschaft in der Frühen Neuzeit – ein Überblick

Dass weibliche Herrschaftspraktiken bisher kaum Beachtung fanden hat einen einfachen Grund: Innerhalb der Geschichtswissenschaften stellt die Frauen- und Genderforschung einen relativ jungen Forschungsschwerpunkt dar. Erstmalig hat sich die frühe feministische Frauenforschung der 68er Generation darum bemüht, Frauen und ihre Lebensgeschichten überhaupt für historische Forschungen zu erschließen. Seit den 1990er Jahren hat sich der Schwerpunkt der Betrachtungen verlagert: 1 Waren Historiker:innen bereits seit den 1970ern auf politisch agierende Frauen gestoßen, so handelte es sich jedoch meist um die herausragenden Personen, die Kraft eigenen Rechts über ein Territorium herrschten. Die bekanntesten Beispiele für solches weibliches Agieren in der Frühen Neuzeit stellen die besagten Biografien Maria Theresias oder Elisabeths I. dar. Auch gegenwärtig bilden diese Forschungen an den Lebensgeschichten von Frauen, die eigene Herrschaft ausübten, einen wichtigen Teil der historischen Geschlechterforschung ab. 2

Diese Form der weiblichen Herrschaft, die Herrschaft kraft eigenen Rechts, war im Alten Reich allerdings die seltenste anzutreffende Variante. Andreas Rutz konstatiert hierzu, „adelige Frauen partizipierten im Heiligen Römischen Reich auf vielfältige Weise […].“ 3 Denn es übten auch Frauen, die kein eigenes Herrschaftsrecht besaßen, Herrschaft aus. Diese Formen äußerten sich auf vielfältige Weise: So war eine Möglichkeit der Herrschaftsausübung etwa die Regentschaftsübernahme für einen kranken oder abwesenden Ehegatten oder für einen minderjährigen Sohn. 4 Als Äbtissinnen vermochten Frauen, politische Macht auszuüben. 5 Aber auch nach dem Tod des herrschenden Ehemannes erreichten viele adelige Frauen im Witwenstand eine größere Unabhängigkeit, die sich häufig auch in politischer Partizipation äußerte. 6 Daneben gab es immer wieder auch Möglichkeiten für adlige Frauen, innerhalb einer bestehenden Ehe mit einem regierenden Territorialherrscher an der Herrschaft teilzuhaben. Konkret teilten frühneuzeitliche Herrscher immer wieder die Regierungsaufgaben mit ihren jeweiligen Frauen, das Ehepaar fungierte infolgedessen als regierendes Arbeitspaar. 7 Dabei übernahmen die Frauen als Teil des herrschenden Arbeitspaares sowohl informelle als auch formelle Aufgaben. Hier existieren zahlreiche Publikationen über die Herrschaftsteilhabe von Kaiserinnen, Königinnen und (Kur-)Fürstinnen. Ein Forschungsdesiderat besteht jedoch, wird nach den Möglichkeiten weiblicher Herrschaftspartizipation in mindermächtigen Territorien gefragt. Hier setze ich mit meiner Forschung an.

Das lippische Beispiel erlaubt es hervorragend, aufzuzeigen, in welchen Formen Ehefrauen mindermächtiger Territorialherrscher Möglichkeiten zur Partizipation an der Herrschaft hatten und wie sie als Herrscherinnen in Erscheinung traten. Besonders in Familien- und dynastiepolitischen Fragestellungen traten Frauen als Akteurinnen auf, dass sie als Ehefrau des Herrschers die Vorsteherin des herrschaftlichen Haushaltes und der herrschaftlichen Familie waren.

Simon Henirch Graf zur Lippe. (unbekannter Maler, Öl auf Leinwand, Fürstliches Residenzschloss Detmold.)
Amalie Gräfin zur Lippe, geborene Erbburggräfin von Dohna. (Hans Hinrich Rundt, Öl auf Leinwand, Fürstliches Residenzschloss Detmold.)

Amalie als Objekt und Subjekt der dynastischen Heiratspolitik

Der erste Auftritt einer adeligen Tochter auf der politischen Bühne erfolgte zumeist in passiver Rolle, nämlich als Tauschobjekt der Mächte auf dem dynastischen Heiratsmarkt. So war es auch bei Amalie: Amalie Erbburggräfin von Dohna, der Ehefrau Simon Henrichs. Amalie wurde 1645 als Kind des Burggrafen Christian Albrecht von Dohna und dessen Gemahlin Sophie Theodora, geborene Gräfin von Holland-Brederode-Vianen, geboren. Der Vater trat in brandenburg-preußische Dienste, sodass Amalie ihre Jugend am kurfürstlichen Hof in Cölln an der Spree/Berlin verbrachte.

Im September 1666 heiratete sie dann Simon Henrich zur Lippe (1649-1697), der im Oktober 1666 nach dem Tod seines Vaters als regierender Graf die Herrschaft in Lippe übernahm. Selbstredend war bereits die Ehe selbst politisch. Initiiert wurde das Bündnis von Friedrich Wilhelm von Brandenburg, dem „Großen Kurfürsten.“ Friedrich Wilhelm suchte nach einer Möglichkeit, die Verbindung zur Grafschaft Lippe, die seit 1609 sein Territorialnachbar im Westen war, zu stärken. Diese tat sich auf, als Simon Henrich sich 1665 und 1666 im Zuge seiner Kavalierstour am kurfürstlichen Hof aufhielt. Eine Ehe mit einer Angehörigen der Kurfürstlichen Familie selbst kam allerdings aufgrund des Standesunterschiedes nicht in Frage, doch ein Ehebündnis mit der Tochter Christian Albrechts, einem seiner Geheimen Räte, erschien durchaus standesgemäß. In der Tat brachte Amalie die notwendige adelige Abstammung mit: Väterlicherseits war sie mit der Kurfürstin Luise Henriette verwandt, die ihrerseits eine Cousine ersten Grades Christian Albrechts war. Mütterlicherseits bestand eine Verwandtschaft mit dem Grafen Johann Wolfert von Holland-Brederode-Vianen.

Abgesehen von der Abstammung brachte die Braut auch die richtige Konfession mit: Amalie war in ein reformiert protestantisches Haus geboren worden. Somit teilte sie das Bekenntnis des lippischen Herrscherhauses, was für eine zukünftige Landesmutter ausgesprochen wichtig war.

Allerdings kam Amalie nicht aus einer Linie mit Herrschaftsrechten. Doch ihre familiären Verbindungen zu bedeutenden europäischen Dynastien, ihre herausragende Erziehung in Den Haag und dem Brandenburg-Preußischen Hof, die passende Konfession und nicht zuletzt die Intervention des Kurfürsten sorgten dafür, dass die Ehe im September 1666 auf der Schwanenburg in Kleve, also auf brandenburgischem Territorium, geschlossen wurde. Das Manko noch nichtexistierender Eheverbindungen zwischen den Familien zur Lippe und Dohna glich Amalie im Laufe ihrer Ehe aus: Sie arrangierte Ehen zwischen vier ihrer Kinder mit Nachkommen der Dohnas und trat als Ehestifterin aktiv in Erscheinung. Um geeignete Ehepartner für die eigene Kinder aufzutreiben bediente sich die Gräfin ihrer weiten verzweigten Familiennetzwerke und korrespondierte teilweise weit ins europäische Ausland. Ebenso wie bei ihrer eigenen Eheschließung wählte sie in Abstimmung mit ihrem Mann Ehepartner aus, die dynastische Verbindungen zu anderen Herrscherhäusern stärkten und vor allem den ausheiratenden Töchtern eine hohe Stellung sicherten.

Amalies Rolle im regierenden Arbeitspaar

Simon Henrich und Amalie herrschten als Ehe- und Arbeitspaar 31 Jahre in Lippe, bis zum Tod Simon Henrichs im Jahr 1697. In dieser Zeit übernahm Amalie typische landesmütterliche Aufgaben: So war sie die erste Repräsentantin der Grafschaft Lippe, vertrat Hof und Herrscherhaus nach außen hin. Sie empfing nicht nur Besucher, Familie und Gesandtschaften bei Hofe, sondern war auch für den reibungslosen Ablauf des höfischen Alltags verantwortlich. Zur höfischen Repräsentation gehörte auch Manifestation herrschaftlicher Prunkbauten: Amalie und Simon Henrich initiierten ab 1680 den Bau des Jagdschlosses Lopshorn und einiger ambitionierter Gartenbauprojekte. Auch das Residenzschloss in Detmold wurde in ihrer Herrschaftszeit im Barockstil modernisiert.

Residenzschloss Detmold. (Elias und Heinrich von Lennep, Kupferstich.)

Sie agierte in enger Abstimmung mit Simon Henrich und fungierte als enge Vertraute und Beraterin ihres Mannes. Als eine der obersten Pflichten zählten Mildtätigkeit und karitatives Engagement zu Amalies Aufgaben, war sie als Landesmutter doch Mutterfigur für alle Untertanen. Zudem betätigte sich Amalie wirtschaftlich, nachdem Simon Henrich ihr die lippische Meierei Pöppinghausen übertrug. Amalie nahm die Verwaltung des Guts in die eigenen Hände und wirtschaftete viele Jahre bis zu ihrem Tod so erfolgreich, dass sie durch die Einkünfte aus der Meierei ein eigenständiges Einkommen besaß, dass unabhängig von ihren höfischen Apanagen lief. Sie führte sogar die Rechnungsbücher gelegentlich eigenständig. Alle Quittungen und Rechnung ließ sie sich vorlegen und zeichnete sie ab.

Amalies Herrschaft über Vianen und Ameide

Eine besondere Form weiblicher Herrschaft manifestierte sich während Amalies Lebenszeit in Form der Herrschaften Vianen und Ameide in den Niederlanden. Hier zeigt sich exemplarisch, wie sich weibliche Herrschaft in der Praxis ausdrücken konnte:

Ursprünglich gehörten die beide Herrlichkeiten, Vianen und Ameide, zum Herrschaftsgebiet der Grafen von Brederode-Vianen, die 1677 jedoch erbenlos ausstarben. Die Herrschaft ging an die Söhne der ältesten Schwester Johann Wolferts über, namentlich: Sophie Theodora, die Mutter Amalies. Amalies Brüder verstarben jedoch in den Folgejahren bis 1686, sodass beim Tod des letzten noch Lebenden Bruders im August 1686 das Erbe Brederodes und damit auch die beiden Herrschaften Vianen und Ameide an Amalie fielen.

Amalie trat das herrschaftliche Erbe noch im September 1686 an, erklärte aber schon früh ihren Willen, die Herrschaft mit Simon Henrich zu teilen. Im Februar 1687 ließ sie in einer öffentlichen Bekanntmachung wissen, dass sie und Simon Henrich als gleichwertiges Herrscherpaar über Vianen und Ameide herrschen wollen und die Herrschaft ebenso wie in der Grafschaft Lippe an den erstgeborenen Sohn weitergegeben werden soll.

In der Praxis ist allerdings davon auszugehen, dass Amalie die Herrschaft in Vianen quasi eigenständig ausübte. Indiz hierfür ist zum einen, dass sie mindestens zweimal jährlich in die Niederlande reiste um Regierungsgeschäfte zu erledigen. Simon Henrich begleitete sie dabei nur selten.

Zum anderen legt auch die Korrespondenzen der Beamten in Vianen den Schluss nahe, Amalie habe sich hauptsächlich mit den vianischen Angelegenheiten beschäftigt. So fertigte etwa der Rentkammermeister Elisa (sic!) Gordon sämtliche Briefe an seine Herrscher in Detmold in zweifacher Form aus, einmal für den Grafen, einmal für die Gräfin. Der Inhalt der Briefe ist nahezu in jedem Fall identisch, Amalie hatte von allen wichtigen politischen Vorgängen Kenntnis. Aber nicht nur die doppelte Ausfertigung der Briefe ist auffällig, sondern auch der der Umstand, dass die Briefe an Simon Henrich mit stichpunktartigen Zusammenfassungen beschriftet sind, die von Amalie stammen. Sie scheint also die Briefe vor ihrem Gemahl gelesen und ihn mit den Stichpunkten über die relevanten Inhalte des jeweiligen Briefes informiert zu haben. Es ist bemerkenswert zu beobachten, dass die Gräfin formell die Herrschaft zu gleichen Teilen mit ihrem Mann teilte; inoffiziell scheint sie die meisten politischen Entscheidungen selbstständig getroffen zu haben. Hier zeigt sich Amalies aktive Teilhabe an Herrschaftsausübung.

Schloss Varenholz, Witwensitz vo Amalie zur Lippe. (Elias und Heinrich von Lennep, Kupferstich.)

Ausblick

Ihre letzten Lebensjahre verbrachte Amalie auf ihrem Witwensitz Schloss Varenholz, wo sie im März 1700 verstarb. Sie widmete sich weiterhin ihren repräsentativen Gartenbauprojekten und der Meierei, die sie erst nach ihrem Tod testamentarisch an ihren ältesten Sohn Friedrich Adolph übertrug. Zudem kümmerte sie sich nach wie vor und die vianischen Angelegenheiten und die Familienpolitik.

Es bleibt zu zeigen, welche anderen Formen Amalies Teilhabe an der Herrschaft in der Grafschaft Lippe annahm und wo die Grenzen lagen. Sicher ist, dass sie keine stille Teilnehmerin war, sondern formelle und informelle Wege nutzte, sich in Lippe einzubringen. Noch sind nicht alle Quellen in Augenschein genommen worden, sodass noch nicht zu allen genannten Handlungsfeldern eine Aussage getroffen werden kann. Auch die Frage nach der zeitgenössischen Rezeption Amalies Handelns kann hier noch nicht beantwortet werden. Interessant ist jedoch das Urteil Ferdinand Christans, das er am Ende seines eigenen Lebens in Form seinem Memoriam über seine Eltern, und damit auch über seine Mutter traf. Er schrieb: “Meine Mutter war eine absolute Herrscherin in Detmold, und alle vorkommenden Obliegenheiten fielen ihr unbeschränkt zu. Mein Vater hatte sich in allem auf sie verlassen, da er nichts so sehr liebte als die Ruhe und die Jagd.“ 8



Lisa-Marie Bergann (M.A.) ist Kuratorin der Stiftung Residenzschloss Detmold. In ihrem 2019 begonnenen Promotionsprojekt widmet sie sich der „Weiblichen Herrschaftspartizipation in der Grafschaft Lippe im 17. Jahrhundert“. Davor studierte sie Geschichte mit einem Schwerpunkt in den Bereichen der Frühen Neuzeit und der Rheinischen Landesgeschichte in Bonn. Bereits in ihrer Masterarbeit beschäftigte sie sich mit brandenburg-preußischen Herrscherinnen als politisch-kulturelle Akteurinnen des 17. Jahrhunderts.

  1. Vgl. Eva Labouvie: Marginalisiert, separiert, selbstverständlich, verselbstständigt? Bilanz nach 30 Jahren Geschlechtergeschichte, in: Anna Becker et. al. (Hg.): Körper – Macht – Geschlecht. Einsichten und Aussichten zwischen Mittelalter und Gegenwart, Frankfurt am Main 2020, S. 114-115.[]
  2. Vgl. Barbara Stollberg-Rilinger: Maria Theresia. Die Kaiserin in ihrer Zeit, München 2017.[]
  3. Andreas Rutz: Formen und Funktionen weiblicher Herrschaftspartizipation im Heiligen Römischen Reich am Beispiel der Herzoginnen von Kleve (1417-1609), in: Matthias Becher/Elke Brüggen/Stephan Conermann (Hrsg.): Transkulturelle Annäherungen an Phänomene von Macht und Herrschaft. Spannungsfelder und Geschlechterdimensionen, Göttingen 2019, S. 215. Rutz bezieht sich hier gezielt auf weibliche Herrschaftspartizipation am Beispiel dynastischer Politik.[]
  4. Vgl. Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500-1700, Frankfurt am Main 2005.[]
  5. Vgl. Heide Wunder: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, S. 41-45.[]
  6. Verschiedene Partizipationsmöglichekiten verwitweter adeliger Frauen in der Frühen Neuzeit finden sich in dem Sammelband Marina Schattkowsky (Hg.): Witwenschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und adelige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, Leipzig 2003.[]
  7. Zu Arbeitspaaren in der Frühen Neuzeit vgl. Heide Wunder: Er ist die Sonn´, sie ist der Mond. Frauen in der Frühen Neuzeit, München 1992.[]
  8. LAV NRW OWL L 7 Nr. 465, f, 178, hier aus dem Französischen übersetzt.[]

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Lisa-Marie Bergann (17. Dezember 2021). A Madame la comtesse regent de la Lippe. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/pjga


Eine Antwort auf „A Madame la comtesse regent de la Lippe“

  1. Hochspannendes Thema! Ich freue mich schon auf die fertige Promotion, denn Amalie und ihre Geschlechtsgenossinnen sind in der historischen Literatur und Darstellung viel zu lange im Schatten ihrer Männer geblieben.
    Danke für die tolle Arbeit, die Sie als Kuratorin im Detmolder Schloss leisten!

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