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Zwischen Planungseuphorie und Protest

Ländliche Diskurse zur kommunalen Gebietsreform (1966–1975) am Beispiel der Gemeinde Hille

Die 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland werden oftmals als eine Phase des Auf- und Umbruchs beschrieben oder gar von der geschichtswissenschaftlichen Forschung als „Dynamische Zeiten“ charakterisiert. 1 Auf der einen Seite lässt sich zwischenzeitlich eine regelrechte Planungseuphorie von Politik und Verwaltung feststellen, 2 auf der anderen Seite traten vielfältige aufkommende Protest- beziehungsweise Partizipationsbestrebungen seitens der Bevölkerung hervor. In diese Phase fiel auch die in den 1960er/1970er Jahren durchgeführte kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen.

Mit Wattenscheid als Ausgangspunkt rief die Gebietsreform etwa das erste Volksbegehren in der Geschichte des Bundeslandes hervor. 3 Nichtsdestotrotz kann aufgrund der schwachen Bürgerbeteiligung am Volksbegehren insbesondere im ländlichen Raum die Frage gestellt werden, ob es sich um Proteste der breiten Bevölkerung gegen die Reform handelte oder letztlich doch nur um die einer Minderheit. Hier gilt zweifelsohne die Feststellung des Bonner Historikers Felix Selgert: „Keine Gesellschaft kommt ohne die Kulturtechnik des Entscheidens aus […]. Im Gegensatz zu Entscheidungen, die sich auf das einzelne Individuum beziehen, handelt es sich bei Entscheidungen, die eine Gruppe von Menschen betreffen, meist um sehr komplexe Probleme.“ 4 Betrachtet man die Gebietsreform vor diesem Hintergrund, wird schnell deutlich: Die kommunale Neugliederung war eine hochkomplexe Angelegenheit. Sie machte die Einbeziehung (externer) Experten von Beginn an nicht nur notwendig. Vielmehr erlangten diese schnell eine hohe Bedeutung und wurden zu gefragten Ratgebern für Politik und Verwaltung – in Düsseldorf als auch in den jeweiligen Kommunen. 5

Doch was waren überhaupt die Gründe für das Anstoßen der wohl größten Reform der kommunalen Landkarte in Nordrhein-Westfalen? Wie hat die Bevölkerung darauf reagiert? Das Verfahren wurde von beteiligten kommunalen Akteuren als „Diktatur“ oder auch „von oben herab“ beschrieben. 6 Oder konnte sich die Bevölkerung doch in den Prozess einbringen und hat sie sich letztlich mit dem Ergebnis identifiziert? Ein genauer Blick auf die Ereignisse und politischen Prozesse lässt beide Pole der politischen sowie gesellschaftlichen Kultur der Zeit deutlich sichtbar in Erscheinung treten.

Eine kleine Geschichte der Kommunalreform

Mit der Gebietsreform sollte eine „Effektivitäts- und Leistungssteigerung sowie die Erhöhung der Verwaltungs-, Leistungs- und Planungskraft der Gemeinden“ erreicht werden. Andererseits wollten die Verantwortlichen ein „sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht […] günstiges Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung“ schaffen, das einen veränderten Verwaltungsaufbau zur Folge haben sollte. 7 So lässt sich ein bedeutsames Merkmal der kommunalen Neugliederung allein quantitativ sehr schnell feststellen: Eine drastische Auflösung jahrhundertealter, traditionsreicher selbständiger Städte und Gemeinden war die Folge. Aus knapp 2.300 Kommunen im Jahre 1968 wurden nach Abschluss der Reform sowie wenigen Korrekturen durch den Verfassungsgerichtshof in Münster im Jahre 1976 insgesamt 396 Städte und Gemeinden – eine bis heute unveränderte Zahl. 8 Nordrhein-Westfalens Innenminister Willi Weyer (FDP) stellte im Jahre 1975 unter anderem fest: „Sieben Jahre lang gab es kaum ein Gesprächsthema in der Landes- und Kommunalpolitik, das ebenso leidenschaftliche Befürworter wie Gegner hatte.“ 9 Diese Bewertung lädt geradezu dazu ein, sich mit der Aufarbeitung dieses Sachverhalts intensiver zu beschäftigten.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium mit ihrem Chef an der Spitze, Innenminister Willi Weyer (FDP), plante und setzte die Gebietsreform federführend um. Das Foto zeigt Weyer im Landtag anlässlich der Debatten um die kommunale Neugliederung im Mai/Juni 1974. (Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Fotografin: Eva Tüsselmann, Signatur: A0601/2804/0414)

Kurz vor Ablauf der dreißigjährigen archivischen Schutzfristen stellte Sabine Mecking in ihrem Forschungsbericht aus dem Jahre 2004 fest: „Die Geschichtswissenschaft hat im Vergleich zu anderen Disziplinen bisher verhältnismäßig wenig zur systematischen Analyse der kommunalen Gebiets- und Funktionalreform der 1960er und 1970er Jahren beigetragen.“ 10 Ein Manko entsprechender Jubiläumsschriften zur Gebietsreform liege zudem darin, dass sie „häufig lediglich in einer, wenn auch akribischen, Faktenzusammenstellung stecken [bleiben]“. Mecking konstatiert schließlich: „Geschichtswissenschaftliche Gesamtdarstellungen zum Themenfeld der kommunalen Gebietsreform stehen noch aus.“ 11 Aufgrund dessen wurden erste umfangreiche Studien zur Neugliederung in Nordrhein-Westfalen vorgelegt: Zu nennen sind Meckings eigene Habilitationsschrift „Bürgerwille und Gebietsreform“, die unter anderem drei Fallbeispiele städtischer Regionen analysiert, sowie die Dissertationsschrift „Reform und Protest“ von Jan Nikolas Dicke, der die Situation im Kreis Borken genauer beleuchtet. 12 Allerdings hebt Dicke hervor, dass insbesondere bei der Aufarbeitung der Gebietsreform im ländlichen Raum noch immer erhebliche Defizite bestünden, die er mit seiner Qualifizierungsschrift auch nur „teilweise“ habe beheben können. 13

Mikrostudie – ein kleiner Einblick in das Fallbeispiel Hille

Ein Blick in den ländlich geprägten Regierungsbezirk Detmold verspricht hier neue Erkenntnisse. 14 Was aber ist überhaupt spannend an der Beschäftigung mit dem ländlichen Raum? Einen ersten Anhaltspunkt dafür bietet etwa das Statement des Innenministers Weyer, der 1975 retrospektiv feststellte, dass „kein Zweifel daran bestehen [kann], daß der Prozeß des Umdenkens bei so tiefgreifenden Einschnitten in die bisherige Gemeindestruktur hier besonders schmerzhaft war. Denn die Verbundenheit mit ihrem engeren Lebensraum, die Pflege traditioneller Werte, das Heimatbewußtsein und die persönlichen Anteilnahmen an den Geschehnissen ist bei den Bürgern der ländlichen Gebiete besonders ausgeprägt.“ 15 Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, dass sich der tiefgreifende Einschnitt der Gebietsreform in die kommunalen gebietlichen Strukturen auch im Verhalten der Akteure im Regierungsbezirk Detmold bemerkbar machte. Aber wie? Ein kleiner Einblick in den Raum Hille gibt Aufschluss. 16

Der Kreis Minden vor 1973. (Karte: Wikipedia/gemeinfrei)

Während der nordrhein-westfälischen Gebietsreform haben auch die betroffenen Städte und Gemeinden unzählige Neugliederungsvorschläge in die vielfältigen Diskussionen eingebracht. So ebenfalls im ehemaligen Landkreis Minden, mit dem auch die Gemeinden für die Neugliederung der späteren Gemeinde Hille zum 1. Januar 1973 verbunden waren. Hier fällt ein wichtiger Vorschlag von Mindens Oberkreisdirektor Horst Rosenbusch von September 1967 ins Auge: Der Verwaltungsbeamte schlug vor, die 76 Gemeinden des Landkreises Minden auf insgesamt sechs Großgemeinden zu reduzieren. 17 Rosenbusch sprach sich unter anderem dafür aus, aus den Gemeinden des Amtes Dützen eine Großgemeinde entstehen zu lassen. 18 Allerdings sollten seiner Ansicht nach weder die Gemeinde Dützen, Häverstädt noch Bölhorst in die Stadt Minden eingegliedert werden, „weil dann der Restteil des Amtes Dützen nicht mehr lebensfähig und ‚kopflos‘ wäre, die Trennung auch von der Bebauung her gesehen nicht möglich ist und weil das Mindener Stadtgebiet nicht zu groß werden sollte, damit der ganze Landkreis nicht ‚kopflastig‘ wird.“ 19 Die Gemeinde Eickhorst, zugehörig zum Amt Hartum, sollte den Vorstellungen Rosenbuschs nach ebenfalls zur Großgemeinde Dützen zählen. 20 Das erwähnte Amt Hartum würde im Großen und Ganzen ebenfalls zur Großgemeinde Hartum werden, allerdings gäbe es kleinere gebietliche Veränderungen. So würde die Gemeinde Friedewalde neu dazukommen, jedoch Gebietsteile der Gemeinde Holzhausen II sowie die Gemeinde Hahlen in die Stadt Minden eingegliedert werden. Der Oberkreisdirektor unterstrich, dass er seinen Vorschlag nicht als eine „‘Landkarten-Ästhetik‘“ verstanden wissen wollte, sondern dieser „wenigstens für zwei bis drei Jahrzehnte Gültigkeit“ besitzen sollte. Er teilte bereits zu diesem frühen Zeitpunkt mit, dass „es nicht möglich sei, es allen gerecht zu machen“ und man eine gewisse Opferbereitschaft leisten müsse, die sicherlich schmerzhaft sei.

Lage der Gemeinde Hille im Kreis Minden-Lübbecke nach der Kommunalreform ab 1973. (Karte: Wikipedia/TUBS (CC BY-SA 3.0))

Rosenbuschs Prognosen offenbarten sehr deutlich, dass zum einen mit konträren Meinungen zu rechnen war, zum anderen liebgewonnene kommunale Traditionen auf keinen Fall dauerhaft Bestand haben werden. Wie gingen nun die kommunalen Akteure aus den jeweiligen Gemeinden mit diesem Vorschlag um? Festzuhalten ist, dass Weyers oben genannte allgemeine Aussagen zum ländlichen Raum mit den Befunden aus dem Raum Hille deutlich übereinstimmen: So suchten ein Jahr später, im September 1968, über 500 Personen – einerseits Entscheidungsträger wie Gemeinderäte und Bürgermeister sowie andererseits Interessierte – aus den Ämtern Dützen sowie Hartum den Saal der Gastwirtschaft Schultze in Rothenuffeln auf, um sich mit den Vorschlägen des Mindener Oberkreisdirektors intensiv auseinanderzusetzen. 21 Das Mindener Tageblatt fasste eingangs zusammen, dass die Stellungnahmen der Bürgermeister deutlich unterschiedlich ausfielen und darüber hinaus „nicht immer frei von Emotionen“ waren. Zum Beispiel stellte Hartums Bürgermeister Brandhorst dar, dass seine Gemeinde bereit sei, „mit allen Gemeinden die Zukunft zu bewältigen“. Der Bürgermeister aus Holzhausen II, Schwier, lehnte den OKD-Vorschlag ab, allerdings sei Holzhausen II bereit, mit benachbarten Gemeinden in Verhandlungen einzutreten. Bürgermeister Weber aus Nordhemmern merkte an, dass „leistungsfähige Gemeinden geschaffen werden“ mussten. Hilles Bürgermeister Rohde lehnte den OKD-Vorschlag ebenfalls ab, da die „restlichen Gemeinden des Amtes Hartum“ aus seiner Sicht „nicht lebensfähig“ wären. Für ihn stand fest, dass Hille im Landesentwicklungsplan I als „zentraler Ort“ klassifiziert wurde und dieser Umstand auch bei einer zukünftigen gebietlichen Neugliederung Berücksichtigung finden sollte; er schloss sein Statement mit den Worten: „Die Gemeinde wünscht, zentraler Ort zu bleiben, und ist bereit, auch mit den angrenzenden Gemeinden eine Großgemeinde zu bilden.“

Es benötigt nicht viel Fantasie, um zu erahnen, dass die Stimmung in der Gastwirtschaft angespannt gewesen sein dürfte. Diese Situation veranschaulicht sehr deutlich, dass Rosenbuschs Vorahnung, es nicht jedem recht machen zu können, sehr bald Realität wurde. Trotz aller Kontroversen und unterschiedlicher Meinungen lässt sich allerdings festhalten, dass Rosenbuschs Neugliederungsvorschlag zwar hinsichtlich der Anzahl an Auflösung bislang selbständiger Gemeinden mutig war. Allerdings stellte die Veränderung von Ämtern in Großgemeinden für den Landkreis Minden keine allzu großen Neuerungen dar, da die bis dato selbständigen Gemeinden zwar verfassungsrechtlich eigenständig waren, jedoch ihre vom Gesetzgeber auferlegten Verwaltungsaufgaben eben diesen Ämtern übertrugen und somit auch ihre Verwaltungsaufgaben bereits gemeinsam forcierten. Daher war Rosenbuschs Vorschlag – zumindest auf den Raum Hille bezogen – sicherlich der einfachere Weg, mit dem ‚Willen vor Ort‘ die maßgeblich aus Düsseldorf forcierte Gebietsreform umsetzen zu können.

Stimmte die Düsseldorfer Ministerialbürokratie aber dem Plan des Mindener Oberkreisdirektors zu oder ‚krempelte‘ sie die kommunale Landkarte noch einmal ganz anders um? Tatsächlich sollte Letzteres der Fall sein. Zwar schlug Innenminister Weyer Anfang Dezember 1969 in seinem „115 Schreibmaschinenseiten umfassenden Vorschlag“ ebenfalls sechs Großgemeinden vor, allerdings unterschied sich die kommunale Gebietsstruktur erheblich zur Idee von Horst Rosenbusch. 22 Nach den Plänen des FDP-Politikers sollte die Gemeinde Hille aus den Gemeinden Rothenuffeln, Oberlübbe, Unterlübbe, Eickhorst, Hille, Südhemmern, Nordhemmern, Hartum und dem Westteil von Holzhausen II bestehen. Die Stadt Minden, so der Innenminister, kennzeichnete sich dadurch, dass das „städtische Verflechtungsgebiet“ nun nahezu komplett mit dieser Stadt umschlossen sei. 23 Mit diesem Vorschlag könnte Minden „alle zentralen Aufgaben […] erfüllen, die auf sie als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt des Kreises und Teil der Entwicklungsachse, die sich von Wiedenbrück/Rheda über Gütersloh, Bielefeld, Herford und Bad Oeynhausen bis nach Minden hinziehe, zukomme.“

Demzufolge bedeutete dieser Vorschlag, dass eine völlig neue Aufteilung der kommunalen historischen Grenzen das Ergebnis wäre. Die beiden Ämter Dützen und Hartum würden aufgelöst und die darin befindlichen Gemeinden zwei völlig neu gebildeten Großgemeinden zugeteilt werden; grob gesagt: Der östliche Teil des Amtes Dützen (ab Haddenhausen), die Gemeinde Hahlen sowie der östliche Teil von Holzhausen II würden fortan zur Stadt Minden gehören, der westliche Teil des Amtes Dützen (ab Rothenuffeln) würde in die Gemeinde Hille eingliedert.

Bemerkenswert ist dieser Vorschlag insbesondere deshalb, da vom Mindener Oberkreisdirektor eine Eingliederung von beispielsweise Dützen, Häverstädt und Bölhorst nach Minden – siehe die Gründe oben – noch vehement abgelehnt wurde. Die Beamten im Düsseldorfer Innenministerium, die Weyers Vorschlag konzipierten, hielten demzufolge Rosenbuschs Argumente für nicht stichhaltig und entwickelten einen eigenen Plan, der unter anderem auf den planerischen Ansätzen des Landes, dem Landesentwicklungsplan I beruhte. Dass mit diesem Vorschlag die Diskussionen erst recht an Fahrt aufnahmen, dürfte kaum verwundern. Insbesondere wehrten sich die Akteure aus dem Amt Dützen – namentlich Oberlübbe, Unterlübbe und Rothenuffeln – vehement gegen Weyers Vorschlag, da sie keinesfalls in die neue Großgemeinde Hille eingliedert werden wollten. 24 Doch diese Proteste waren letztlich nicht erfolgreich. Die oben genannten Gemeinden wurden vom Landtag im Rahmen des Bielefeld-Gesetzes zur neuen Gemeinde Hille zusammengeschlossen, dessen Inkrafttreten der 1. Januar 1973 war.

Ausblick

Der kurze Einblick in das Fallbeispiel Hille sollte verdeutlichen, dass die verschiedenen Vorschläge sehr zeitnah zu zahlreichen, teils heftigen Reaktionen führten. Dies führt fast unweigerlich zu Fragen wie: Welche weiteren Argumente für eine konkrete gebietliche Neuordnung führten die Beamten des Innenministeriums in den anderen Fallbeispielen an, wie (re-) agierten die kommunalen Akteure der jeweiligen Kommunen aus Lokalpolitik sowie Verwaltung hierauf? Beteiligte sich auch die Bevölkerung an diesen Diskussionen und brachte sie ihren „Bürgerwillen“ zum Ausdruck? Für die Beantwortung dieser Fragen lassen sich die verschiedenen Diskussionsbeiträge sowie die daraus resultierenden Beschlüsse, aber auch die unterschiedlichen Interaktionsprozesse zwischen kommunalen Akteuren und den Düsseldorfer Protagonisten aus Landespolitik sowie Ministerialbürokratie gebündelt in den Blick nehmen. Dieses Vorgehen fördert grundsätzliche Muster und Tendenzen zu Tage. Mithilfe einer Kombination von Webers „Bürokratietheorie“ sowie der Bourdieu’schen Theorie des „politischen Feldes“ lässt sich die Vielzahl an unterschiedlichen Akteuren – Verwaltung, Politik, Bürgerschaft, Journalisten – intensiv analysieren. Dies ermöglicht es, die Handlungs- sowie Argumentationsmuster nachzuzeichnen. Aufgrund der so erzeugten ‚Gesamtdarstellungen‘ können daran anschließend Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ländlichen und städtischen Regionen herausgearbeitet werden. Dies gilt gleichermaßen für Formen des Protests durch die Bevölkerung als auch für den Planungsprozess seitens der Düsseldorfer Protagonisten.

Die Neugliederungsexperten der Fraktionen bei einer Anhörung zur kommunalen Neugliederung in der Niederrheinhalle in Wesel, 19.02.1974. Am Tisch sitzend, der zweite von links, Bernhard Worms (CDU) sowie der vierte von links, Franz-Josef Antwerpes (SPD) (Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Fotografin: Eva Tüsselmann, Signatur: A0601/2803/0749)

Das Thema bietet sich darüber hinaus für die Nutzung des Oral-History-Ansatzes an: Hierdurch ist es möglich, zahlreiche Zeitzeugen zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen, Einschätzungen sowie Langzeitwirkungen dieser kontrovers diskutierten Maßnahme berichten zu lassen. Exemplarisch seien die beiden Neugliederungsexperten ihrer Düsseldorfer Landtagsfraktionen genannt, namentlich Franz-Josef Antwerpes (SPD) sowie Bernhard Worms (CDU). 25 Diese geben zum Beispiel Einblick in die „zwingend notwendigen“ (landesplanerischen) Gründe für die Umsetzung der Reform, teilen ihre Einschätzungen zur Arbeit mit dem NRW-Innenministerium mit, geben Aufschluss über die Arbeit des ‚Zehner-Clubs‘, berichten über ihren Umgang mit Bürgerinitiativen und wagen die Prognose, ob in Zukunft noch einmal eine flächendeckende Gebietsreform im größten Bundesland notwendig (und zudem überhaupt umsetzbar) sein könnte.

Plenarsaal des Ständehauses, März 1971. Hier wurden die zahlreichen Neugliederungsgesetze debattiert und verabschiedet. (Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Fotografin: Eva Tüsselmann, Signatur: A0601/2798/0525)

Bereits während des Neugliederungsprozesses – dies sollte der kurze Einblick in das Fallbeispiel Hille darlegen – sorgten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Entscheidungsträger um Erhalt und Identität ‚ihrer‘ Gemeinde und wehrten sich demnach gegen eine Eingemeindung mit der benachbarten größeren Stadt. Dies war auch ein Grund für die leidenschaftlich geführten Diskussionen mit den Befürwortern dieser Reform. Daher gilt es auch die Zeit nach Abschluss der Reform in den Blick zu nehmen. Entwickelte sich eine neue Identität bei Bürgerinnen und Bürgern im Zuge dieser neugegründeten Kommunen? Akzeptiert man heute das größere kommunale Gebilde oder herrscht (weiterhin) ein Kirchturmdenken vor? Ist es sogar möglich, dass Formen einer ‚hybriden Identität‘ auftreten und man sich sowohl mit dem Ortsteil, in dem man wohnt, als auch mit der ‚neuen‘ Stadt gleichermaßen verbunden fühlt? Die Studie „Umgekrempelt“. Die kommunale Gebietsreform in Ostwestfalen-Lippe (1966–1975) setzt an den hier skizzierten Desideraten und Themenfeldern an und gibt Antworten auf die im Vorangegangenen entwickelten Fragen.



David Merschjohann hat an der Universität Paderborn die Fächer Deutsch und Geschichte studiert und sein Erstes Staatsexamen abgelegt. Es folgte ein Master of Arts. Anschließend promovierte er zur Kommunalreform in NRW. Zurzeit ist er Archivreferendar des Landes Nordrhein-Westfalen.

Seine Dissertation ist veröffentlicht als:
„Umgekrempelt“. Die kommunale Gebietsreform in Ostwestfalen-Lippe (1966–1975), Paderborn 2022
(Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 88).
(ISBN: 978-3-506-79549-6 [Festeinband];  978-3-657-79549-9 [PDF])

  1. Axel Schildt/Detlef Siegfried/Karl Christian Lammers (Hg.): Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000.[]
  2. Vgl. die verschiedenen Phasen von Planung bei Michael Ruck: Planung, in: Rüdiger Voigt (Hg.), Handbuch Staat. Bd. 2, Wiesbaden 2018, S. 1071-1083, hier S. 1074.[]
  3. Vgl. Sabine Mecking: Bürgerwille und Gebietsreform. Demokratieentwicklung und Neuordnung von Staat und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen 1965-2000, München 2012, S. 133ff.[]
  4. Felix Selgert: Externe Experten in Politik und Wirtschaft: Einleitung, in: Ders. (Hg.), Externe Experten in Politik und Wirtschaft, Berlin/Boston 2020, S. 9-29, hier S. 9.[]
  5. Vgl. hierzu auch David Merschjohann: Einfluss und Rolle von Experten während der nordrhein-westfälischen Gebietsreform (1966-1975), in: Felix Selgert (Hg.), Externe Experten in Politik und Wirtschaft, Berlin/Boston 2020, S. 123-165.[]
  6. Siehe hierzu David Merschjohann: „Umgekrempelt“. Die kommunale Gebietsreform in Ostwestfalen-Lippe (1966–1975), Paderborn 2022, S. 1 u. S. 126.[]
  7. Beide Zitate bei Sabine Mecking: Kommunale Gebietsreform(en) in der Bundesrepublik in den 1960er und 1970er Jahren. Forschungsstand und Untersuchungsperspektiven, in: Westfälische Forschungen 54 (2004), S. 415-432, hier S. 423-424.[]
  8. Vgl. die Zahlen bei Werner Thieme/Günther Prillwitz: Durchführung und Ergebnisse der kommunalen Gebietsreform, Baden-Baden 1981, S. 78.[]
  9. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Neue Städte, Gemeinden und Kreise in NRW. Kommunale Gebietsreform von 1967 bis 1975, Düsseldorf 1975, S. 3.[]
  10. Mecking: Kommunale Gebietsreform(en) in der Bundesrepublik in den 1960er und 1970er Jahren, S. 421.[]
  11. Ebd., S. 421-422.[]
  12. Vgl. jeweils Mecking: Bürgerwille und Gebietsreform; Jan Nikolas Dicke: Reform und Protest. Konflikte um die Neugliederung des Kreises Borken in den 1960er und 1970er Jahren, Paderborn u.a. 2013.[]
  13. Dicke: Reform und Protest, S. 4.[]
  14. Den Forschungsüberblick, die drei Leitfragen sowie eine ausführliche Begründung für die Auswahl der sechs Fallbeispiele siehe hierzu die Einleitung (Kapitel 1) der Studie.[]
  15. Der Innenminister (Hg.): Neue Städte, Gemeinden und Kreise in NRW, S. 14.[]
  16. Es ist eines von insgesamt sechs Fallbeispielen (darüber hinaus Höxter, Detmold, Preußisch Oldendorf, Paderborn und Warburg), das in der Dissertation dezidiert in den Fokus genommen wurde.[]
  17. Vgl. hier und im Folgenden Mindener Tageblatt: Statt 76 Gemeinden nur sechs Großgemeinden!, 23.9.1967, Gemeindearchiv Hille, Ordner Gebietsreform[]
  18. Zur Großgemeinde Dützen sollten zählen: Barkhausen, Höverstädt, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Rothenuffeln, Unterlübbe, Oberlübbe und Eickhorst.[]
  19. Ebd.[]
  20. Zur Großgemeinde Hartum sollten zählen: Hartum, Holzhausen II, Friedewalde, Südhemmern, Nordhemmern und Hille.[]
  21. Vgl. hier und im Folgenden Mindener Tageblatt: Im Amt Dützen kein Drall nach Minden, 5.9.1968, Gemeindearchiv Hille, Zeitungsausschnittsammlung 1968.[]
  22. Hier und im Folgenden: Mindener Tageblatt: Sechs anstelle von 76 Gemeinden im Kreis, 3.12.1969, Gemeindearchiv Hille, Zeitungsausschnittsammlung 1969.[]
  23. Zur Stadt Minden sollten zählen: Barkhausen a.d. Porta, Häverstädt, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Gebietsteile von Hahlen, Ostteil der Gemeinde Holzhausen II, Stemmer, Kutenhausen, Todtenhausen, Leteln, Aminghausen, Dankersen, Gebietsteile von Neesen und Meißen.[]
  24. Vgl. hierzu das Fallbeispiel Hille bei Merschjohann: „Umgekrempelt“, S. 144-167.[]
  25. Der Neugliederungsexperte der FDP-Fraktion, Herbert Neu, verstarb bereits im Jahre 1995.[]

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
David Merschjohann (21. Oktober 2022). Zwischen Planungseuphorie und Protest. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/pjgw


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