Im Mittelalter heißt jeder nach seiner Burg!?

Oder: Wie die Ritter im heutigen Ruhrgebiet nach einem „Umzug“ mit ihren Nachnamen umgingen

Wie hieß eigentlich der Adelige oder Ritter des Mittelalters mit Nachnamen? Na klar, so wie die Burg, auf der er wohnte. Das weiß doch jedes Kind! Zog ein Adeliger auf eine andere Burg, wurde ein Ritter mit einem Gut belehnt und nahm dort seinen Wohnsitz oder heiratete ein Bauer in einen Hof ein, so benannten sich die Männer nach diesen Orten. Aber war es wirklich so einfach? War dies tatsächlich eine allgemein praktizierte feste Gewohnheit? Ein näherer Blick auf die Gepflogenheiten in der Ritterschaft in einem kleinem Teil des heutigen Ruhrgebiets im Spätmittelalter – also die Zeit zwischen Mitte des 13. bis zum 15. Jahrhundert – lassen daran zweifeln.

Eine kurze Geschichte der Nachnamen im Mittelalter

Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass es lange überhaupt keine Zu- oder Nachnamen gab: So herrschte Einnamigkeit bis ins 11. Jahrhundert vor. Die dann aufkommenden Zweitnamen waren in der Tat zunächst Herkunfts- oder Beinamen. Erst Ende des 12. Jahrhunderts wurden aus diesen Namen einzelner Menschen Familiennamen, die an die nachfolgende Generation weitergegeben wurden. Dies galt aber zunächst nur für den Adel.1 Einige Historiker:innen vertreten die Ansicht, dass die im 11. und 12. Jahrhundert errichteten adeligen Höhenburgen mit der Herausbildung der Herrschaftszentren in Zusammenhang ständen. Dies würde sich in der Benennung von Familienzweigen nach diesen Burgen und den damit einhergehenden häufigen Veränderungen der Nachnamen widerspiegeln.2 So nannte sich zum Beispiel Everhard, Sohn Adolfs II. von Berg (✝ 1160/70), nach der ererbten Burg Altena Everhardus de Altena. Andere Autor:innen weisen hingegen darauf hin, dass es bei Änderungen des Herrschaftsschwerpunktes nicht unbedingt zu Umbenennungen der Personen gekommen sei. Nachnamen adeliger Familien im 11. und 12. Jahrhundert hätten nicht zwangsläufig den Namen ihrer Hauptburgen entsprochen.3 Hier werden als Beispiele oft Eberhard von Friaul, der sich nach einer Landschaft benannte, oder die Widonen, bei denen ein Vorname namensgebend war, angeführt.

Unser heutiges Bild vom Mittelalter ist oft überzeichnet und epochale Zuschreibungen sind manchmal anachronistisch. So erscheint die Burg Altendorf im heutigen Essen auf den ersten Blick typisch mittelalterlich. Tatsächlich dokumentiert das Bild aber den Baustand aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Und auch bei den Nachnamen des Mittelalters ist alles nicht ganz so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheint… (Bild: Petra Meuwsen)

Wie erfolgte aber die Wahl des Zweitnamens bei den Rittern, einer sozialen Schicht unterhalb des Adels? Dazu sei im Folgenden ein kurzer Blick auf die sich seit Mitte des 13. Jahrhunderts aus der Ministerialität entwickelnden Personengruppe der Ritter geworfen, die im mittleren Bereich des heutigen Ruhrgebiets lebten. Bei den ministerialis – so der zeitgenössische Begriff – handelte es sich im Allgemeinen seit dem Hochmittelalter um einen höhergestellten, unfreien Dienstmann einer weltlichen oder geistlichen Macht – also etwa der Grafen von der Mark oder von Berg, des Erzbischofs von Köln oder der Äbtissin des Stifts Essen. Auch wenn die sich dahinter verbergenden Personen sozial sehr unterschiedlich gestellt waren, so einte sie doch, dass sie mit besonderen Privilegien und Rechten ausgestattet waren, Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts verschwand der Begriff des Ministerialen aus den Schriftquellen, während zunehmend der Begriff des Ritters verwendet wurde. Bezeichnete ridder (oder  miles) bezeichnete seit dem Hochmittelalter einen berittenen Kämpfer unterschiedlicher Herkunft, so handelte es sich mit Einsetzen des Spätmittelalters zusehends um Männer aus derselben sozialen Gruppe; oftmals waren es nun die ministerialen Männer, die zunehmend als Ritter tituliert werden.

Das im Folgenden betrachtete Gebiet umfasst dabei ungefähr die heutigen Städte Essen, Bochum, Hattingen und Gelsenkirchen zwischen Ruhr und Emscher.

Nachnamen von Rittern – ein Blick in die Region an der Ruhr

Bereits im 12. Jahrhundert tauchten in der Ruhrregion Zweitnamen von Ministerialen vereinzelt auf. Sie wurden im Verlauf des 13. Jahrhunderts – in dem diese Gruppe allmählich als Ritter bezeichnet wurden – üblich. Die Erwähnung der ministerialen beziehungsweise ritterlichen Wohnsitze in den Schriftquellen erfolgte hingegen selten vor dem beginnenden 14. Jahrhundert. Einige Höfe, die als ministerial-ritterlicher Wohnsitz seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert erkennbar sind, finden sich teilweise schon Jahrhunderte zuvor in den Quellen als Besitz der Abtei Werden oder des Stifts Essen, ohne dass jedoch ein Bezug zwischen Hof und späteren Ministerialen herstellbar ist. Für diese Zeit lassen sich aufgrund der Überlieferungssituation die Wohnsitze daher kaum vollständig ermitteln. Um 1350 sind im untersuchten Teil des heutigen Ruhrgebiets ungefähr 35 Wohnsitze4 und ihre Aufsitzer bekannt, ohne dass wir Genaueres über die Baulichkeiten sagen können: Ob es sich bei den Gütern um Eigengüter oder Lehen handelt, ist meist ebenso wenig bekannt, wie ihre Größe, die Wehrhaftigkeit oder konkrete Ausgestaltung. Die wenigsten kamen wohl über die Form eines befestigten, durchaus repräsentativen, Bauernhofes hinaus, die sie bis ins 15. Jahrhundert beibehielten.5 Blicken wir nun auf das Verhältnis von Wohnort und Nachname an der mittleren Ruhr im 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, so fällt als Erstes auf, dass die Familiennamen oft einen landschaftlichen Bezug haben. Beispielsweise finden sich in den Nachnamen Holtey und Lüttelnau die Bestandteile Ey (= Insel) und Aue, während die Nachnamen Altendorf und Sevinghausen auf ein Dorf und der Name Leithen auf einen gleichnamigen Bach verweisen. Oder aber die Nachnamen zeigen die Herkunft von einem Hof an, wie bei der Familie Vittinghoff.

Heute ist nur noch die Ruine des sogenannten Kattenturms als Baudenkmal der Burg Lüttelnau (= kleine Aue) im heutigen Essen erhalten. (Bild: Petra Meuwsen)

Ein Ritter zieht um – und nun?

Als Zweites wird deutlich, dass die Ritter dieser Region bei einer örtlichen Veränderung oder wenn sich mehrere Söhne auf verschiedene Orte aufteilten, nicht den Namen ihrer neuen Wohnorte übernahmen. Sie ergänzten ihren Nachnamen jedoch teilweise durch eine Angabe des Hofes. Dies gilt beispielsweise für die Wohnsitze Balken, Baldeney, auf dem Berge, Borbeck, Heven, Kemnade, Laer, Nettelbeck, Stiepel oder Stoppenberg, auf denen Personen wohnen, die Nachnamen trugen, die keinen Bezug zum Wohnort hatten. So nannten sich die Ritter dann beispielsweise Fredericus dictus (genannt) Dukere de Netelenbeke, Fredericus dictus Dukere de Stipele, Symon van der Horst genant van den Balcken, Everd van der Leyten in der Baldeneye, Alfh van Aldendorpe to Stophenberghe, Duker de Overhusa oder Henricus de Ekenscheyde sive (oder) de Horst. Darunter fanden sich durchaus stattliche Rittersitze wie zum Beispiel Baldeney.

Baldeney, ein Lehngut der Abtei Werden und heute am Essener Baldeneysee gelegen, wird erstmals im Jahr 1337 genannt. Da das Haus über eine eigene, freistehende Kapelle verfügte, kann man getrost davon ausgehen, dass es sich um einen durchaus repräsentativen Wohnsitz handelte. Das Gut wurde von Everhard von der Leithen und später seinem gleichnamigen Sohn bewohnt, die beide auch das Marschallamt der Abtei innehaben. Sie änderten ihren Nachnamen jedoch nicht, wie man annehmen könnte, sondern nannten sich weiterhin „von der Leithen“ und fügen den Ortsnamen Baldeney nur manchmal hinzu.6

Die ursprünglich frei stehende Kapelle des Hauses Baldeney ist heute noch erhalten. (Bild: Petra Meuwsen)

Verschiedene Familienzweige führten dabei durchaus unterschiedliche Ortszusätze zu ihren Namen – wie der Fall der Familie Vittinghoff-Schell aus dem 15. Jahrhundert illustriert: Als ein Mann dieser Familie Haus Altendorf im heutigen Essen-Burgaltendorf – vermutlich durch Erbschaft oder Einheirat – um 1415 erhält, nannten er und seine Nachfahren sich Vittinghoff genannt Schell zu Altendorf. 1452 kauft ein anderes, nicht von Altendorf stammendes, Mitglied der Familie das Haus auf dem Berge (Essen-Rüttenscheid) von der Familie von der Leithen. Diese hatte es zuvor von der Familie von der Horst an der Ruhr erhalten, die es von der Familie auf´m Berge erworben hatte. Ihren Nachnamen behielten alle bei. Ihren Nachnamen behielten alle bei.7

Mit dieser Urkunde verkaufen die Brüder Henricus und Ferdericus dictus Dukere de Stipele ihr Drittel an Burg Horst an Graf Engelbert von der Mark. An ihr lässt sich beispiehlaft nachvollziehen, wie Familiennamen und Ortsangaben im Nachnamen kombiniert wurden. (Bild: LAV NRW W, D 001u/Grafschaft Mark – Urkunden Nr. 29 b).

Auch war es üblich, dass Familien Wohnsitze bewohnten, die nach wie vor mit dem Namen ihrer Vorbesitzer identisch waren, wie die Beispiele der Vittinghoff-Schell und von der Horst oben zeigen. Ähnlich verhielt es sich mit Haus Balken, auf dem andere Männer der Familie von der Horst wohnten, mit Haus Heven, auf dem Mitglieder der Familie Lüttelnau lebten, oder mit Kemnade im Besitz der Familie Duker.8 Sie alle sind Wohnsitze, die nach wie vor hießen wie die vorherigen Besitzer. Bis heute haben die noch bestehenden Rittersitze ihre mittelalterlichen Namen behalten, auch wenn schon längst keine Familien diesen Namens mehr dort leben und die Häuser mehrfach den Eigentümer gewechselt haben. Offenbar bestand meist keine Veranlassung den Namen von Wohnort oder Familie bei einem Besitzwechsel zu ändern. Eine seltene Ausnahme stellte die Familie Eickenscheidt dar, bei der Ende des 13. Jahrhunderts alle Geschwister gemeinsam ihren Wohnsitz vom Essener Oberhof Eickenscheidt (Essen-Steele) ins heutige Essen-Horst verlegten. Auch wenn die Familienmitglieder sich zunächst über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten mit beiden oder wechselnden Namen nannten, so wechselten sie den Familienname schließlich dauerhaft zu „von der Horst“.9

Wenn es Ritter in die Ferne zieht,…

Wenn schon ein „gewöhnlicher Umzug“ in der Region normalerweise keine Namensänderung nach sich zog, wie sah es dann bei etwas größeren räumlichen Distanzen und dauerhaften Abspaltungen von Familienzweigen aus? Nannten sich zumindest geographisch weiter entfernte Familienzweige um? Auch wenn die Literatur hier die Auffassung vertritt, dass dies durchaus üblich war, zeigt der Blick in die Quellen, dass es komplizierter war, als es scheinen mag. Ein im Ruhrgebiet vergleichsweise bekanntes Beispiel sei dafür herangezogen: Demnach sei Ludolph Wittringen, ein Ritter aus dem heutigen Gladbeck und Urvater der Wittringer, der Bruder Theoderichs von der Horst gewesen. Theoderich und seine Vorfahren gleichen Nachnamens kamen von der Burg Horst im heutigen Gelsenkirchen. Demnach würden die Wittringer von den Horstern abstammen.10 Begründet wird dies mit nur einer Urkunde aus dem Jahr 1263.11 Allerdings sollte ein quellenkritischer Blick hier etwas stutzig machen: Tatsächlich legt nur eins der drei Urkundenbücher, in denen die Urkunde ediert ist, eine Verwandtschaft nahe. Der Blick auf das Originaldokument verschafft dann Klarheit: In der Tat nennt die Urkunde sowohl Ludolph als auch Theoderich – und auch von dem Bruder Theoderichs ist in diesem Zusammenhang die Rede. Es handelt sich hier allerdings um eine dritte Person. Auch wenn sein Name unbekannt bleibt, so ist sicher: Die beiden genannten Männer Ludolph und Theoderich waren keine Brüder.12 Auch in anderen Fällen beruht die Annahme sich anders benennender Familienzweige auf nur einer oder sehr wenigen Urkunden, bei denen die Schlussfolgerung jedoch alles andere als zweifelsfrei ist oder in der nur ausnahmsweise der neue Wohnort als Nachname genutzt wird, während dies in weiteren Urkunden nicht der Fall ist.13

Sozialer Aufstieg – ein Grund für eine Umbenennung!?

Ebenso führte die Heirat eines Mannes „nach oben“ oder die Vererbung eines großen Besitzes an eine Tochter nicht zu einer Änderung des Namens ihres Ehemanns. Zwei Beispiele aus Baldeney verdeutlichen dies eindrücklich: Für die beginnende zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts ist zum einen belegt, dass der ritterbürtige Everd von der Leithen zu Baldeney mit einer Schwester Graf Dietrichs von Limburg verheiratet war. Trotz dieser Heirat, die für Everd zweifellos einen sozialen Aufstieg bedeutete, behielt er seinen Nachnamen bei – so wie er und sein Vater ihren Namen schon nicht von „von der Leithen“ in „Baldeney“ geändert hatten. In einem anderen Fall zu Anfang des 15. Jahrhunderts heiratete Cracht Stecke die Erbtochter von der Leithen und übernahm damit auch Haus Baldeney; auch er ändert trotz des neuen, prestigeträchtigen Besitzes seinen Nachnamen nicht.14

Auch Haus Leithe im heutigen Wattenscheid verfügte seit 1365 über eine eigene Kapelle, die 1665 abgerissen wurde. Der abgebildete Ausschnitt einer Zeichnung aus dem Jahr 1646 dokumentiert den Baustand der Zeit. Mittlerweile ist die Originalzeichnung leider verschollen. (Bild: Eduard Schulte: Zur Geschichte der Gemeinde Leithe, in: ders.: Wattenscheider Aufsätze, in: Beiträge zur Wattenscheider Geschichte 7 (1936), gesamtes Heft, S. 44-51 (zuerst erschienen 1913), hier: S. 48, Ausschnitt.)

Fazit

Namensänderungen ritterlicher Familien sind für das Spätmittelalter demnach in der Region an der Ruhr nicht üblich. Die für adelige Familien zumindest teilweise geltenden Argumente einer hohen Mobilität über große Räume hinweg, der Errichtung neuer Wohnsitze und das Bestreben den eigenen Namen mit dem einer Burg als sichtbares Zeichen von Macht und Herrschaftsanspruch zu verbinden oder die Einheit von Geschlecht und Territorium zu betonen, sind auf die ministerialen Ritter der Region nicht übertragbar. Die Umbenennung nach einem anderen Gut oder festem Haus – eine „Burg“ im landläufigen Sinn besitzt zu dieser Zeit kaum ein Ritter – hätte keinen symbolischen oder strategischen Vorteil bedeutet, während ein etablierter Familienname möglicherweise ein Hinweis auf eine standesgemäße, ritterliche Geburt und Herkunft gewesen sein kann.


Vorgeschlagene Zitierweise: Petra Meuwsen, Im Mittelalter heißt jeder nach seiner Burg!?, in: Westfalen/Lippe - historisch, 31/12/2021, https://hiko.hypotheses.org/255.

Petra Meuwsen (Dipl.-Volksw., MA) studierte zunächst VWL in München und übernahm daran anschließend Leitungspositionen im Finanz- und Auditbereich verschiedener privatwirtschaftlicher Unternehmen.
2018/19 absolvierte sie dann den Masterstudiengang „Geschichte Europas“ an der FernUniversität in Hagen. In ihrem 2019 begonnenen Promotionsprojekt widmet sie sich den Ministerialen und Rittern an der mittleren Ruhr bis zum Jahr 1350.

  1. Karl Schmid: Zur Problematik von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynastie beim mittelalterlichen Adel. Vorfragen zum Thema “Adel und Herrschaft im Mittelalter”, in: Ders. (Hrsg.): Gebetsgedenken und adeliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge. Festgabe zu seinem sechzigsten Geburtstag, Sigmaringen 1983, S. 183-244, hier: S. 213-216. []
  2. Etwa Wilhelm Störmer: Hochmittelalterliche Adelsfamilien: Probleme, vor die uns die Quellen stellen, in: Ferdinand Kramer/Wilhelm Störmer (Hg.): Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, München 2005, S. 9-38, hier: S. 11f.; Gerd Althoff: Verwandte, Freunde und Getreue. Zum politischen Stellenwert der Gruppenbindungen im früheren Mittelalter, Darmstadt 1990, S. 66f. []
  3. Josef Fleckenstein: Zum Aufstieg der Wettiner. Bemerkungen über den Zusammenhang und die Bedeutung von Geschlecht, Burg und Herrschaft in der mittelalterlichen Adels- und Reichsgeschichte, in: Martin Kintzinger/Wolfgang Stürner/Johannes Zahlten (Hrsg.): Das Andere Wahrnehmen. Beiträge zur europäischen Geschichte. August Nitschke zum 65. Geburtstag gewidmet, Köln 1991, S. 83-99. Michael Mitterauer: Burg und Adel in den österreichischen Ländern, in: Hans Patze (Hg.): Die Burgen im deutschen Sprachraum. Ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung, Band 1, Sigmaringen 1979, S. 353-385, hier: S. 364; Wilhelm Janssen: Mittelalterlicher Burgenbau am Niederrhein. Zum Verhältnis von archäologischem Befund und schriftlicher Bezeugung, in: Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters 3 (1975), S. 121-128. []
  4. Wohnsitze: Achtermberg, Altendorf, Baldeney, Balken, Berg, Borbeck, Brüggeney, Crawinkel, Dorneburg, Eickel, Eickenscheidt, Gosewinkel, Grimberg, Heck, Holtey, Horst (Essen), Horst (Gelsenkirchen), Hördel, Hugenpoet, Kemnade, Knippenberg, Landsberg, Leithe, Lüttelnau, Nettelbeck, Oefte, Rechen, Schalke, Scheppen, Schuir, Stoppenberg, Sevinghausen, Stiepel, Vittinghoff (?) und Vondern. []
  5. Stefan Leenen: Von der Fluchtburg zur Adelsburg, in: Heinrich Theodor Grütter/Patrick Jung/Reinhild Stephan-Maaser (Hg.): Werdendes Ruhrgebiet. Spätantike und Frühmittelalter an Rhein und Ruhr. Katalog zur Ausstellung im Ruhr Museum 27. März bis 23. August 2015, S. 162. []
  6. Peter Jacobs: Geschichte der Pfarreien im Gebiete des ehemaligen Stiftes Werden an der Ruhr, Bd. 2, Düsseldorf 1894, Nr. 22, S. 449 (23.06.1337; erste Nennung von Gut und Kapelle Baldeney); LAV NRW R, Werden, Akten, Nr. 8a 10a, Bl. 62r/v (13.12.1344; Belehnung durch den Abt von Werden mit dem Gut Baldeney und dem Marschallamt); LAV NRW R, Stift Essen, Urkunden, Nr. 756 (05.02.1375; Hier findet sich auch ein Beispiel für eine Namensergänzung mit dem Wohnort, namentlich: Everd van der Leyten in der Baldeneye). []
  7. Zum Übergang von Haus Altendorf auf die Familie Vittinghoff-Schell siehe: Petra Meuwsen/Stefan Leenen: Burg Altendorf 1601. Burg und Besitz im Spiegel des Testaments von Arnold von Vittinghoff-Schell, S. 9f.; Findbuch Archiv Freiherr von Vittinghoff-Schell zu Kalbeck, Urkunden, Nr. 22, S. 8 (31.05.1353; von der Horst ist Besitzer des Hauses) und Nr. 180, S. 53 (28.08.1452; Verkauf des Hauses an Vittinghoff-Schell; beide Urkunde sind verloren). []
  8. Beispielsweise Symon van der Horst genant van den Balcken (zw. 1330 und 1343; LAV NRW R, Werden, Akten, Nr. 8a 10a, Bl. 55v) oder Duker auf Kemnade (1410; LAV NRW O-L, L 6/Lehnssachen, Nr. 611, Bl. 10r). []
  9. Die erste Verbindung zwischen Eickenscheidt und Horst ist 1282 mit Henricus de Ekenscheyde sive de Horst miles (1282; Thomas Schilp (Bearb.): Essener Urkundenbuch, Regesten der Urkunden des Frauenstifts Essen im Mittelalter, Bd. 1: von der Gründung um 850 bis 1350, Düsseldorf 2010, Nr. 155, S. 73). Weitere Verbindungen zwischen Eickenscheidt und Horst sind z. B. Hugo van der Horst de Ekenschede (01.05.1319; ebd., Nr. 425, S. 207f) oder einer Urkunde, in der im Text Henricus de Eckensceyde und auf dem Siegel Henricus de Horst steht (04.04.1301; ebd., Nr. 250, S. 119). []
  10. Herjo Frin: Das Adelsgeschlecht von Wittringen und Unverzagt aus dem Stamme von der Horst angesessen zu Wittringen in Gladbeck im Vest Recklinghausen, in: Vestische Zeitschrift. Zeitschrift der Vereine für Orts- und Heimatkunde im Vest Recklinghausen 84/85 (1985/1986), S. 97-186, hier: S. 113 und S. 160. Wolfgang Schneider: Schloss Wittringen, in: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen/Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Burgen AufRuhr – Unterwegs zu 100 Burgen, Schlössern und Herrensitzen in der Ruhrregion, Essen 2010, S. 335-338, hier: S. 336. []
  11. LAV NRW R, Kleve-Mark, Urkunden, Nr. 18 (Ausfertigung). Gerlach Strünkede und Graf Dietrich von Kleve legen einen Streit um Burg Strünkede bei. Ludolph Wittringen und Theoderich von der Horst sind unter den Zeugen. Druck: Theodor Joseph Lacomblet (Bearb.): Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden, Teil 2: Von dem Jahr 1201 bis 1300 einschliesslich, Düsseldorf 1846, Nr. 533, S. 301f. Theodor Ilgen (Bearb.): Westfälisches Urkundenbuch: Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300, Bd. 7, Münster 1919, Nr. 1123, S. 508f. Wolf-Rüdiger Schleidgen (Bearb.): Kleve-Mark Urkunden 1223-1368. Regesten des Bestandes Kleve-Mark Urkunden im Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, Siegburg 1983, Nr. 20, S. 14f. []
  12. Bei Lacomblet und Schleidgen ist zu lesen „… dominus Th. de Horst et frater suus, Ludolfus de Wittringene…“. Im Westfälischen Urkundenbuch hingegen steht „… dominus Th. de Horst et frater suus Ludolfus de Wittringene…“,also zwei und nicht drei Personen. Die Namen aller Zeugen sind in der Originalurkunde durch einen Punkt getrennt, so auch Theoderich, sein Bruder und Ludolf Wittringen. Es sind demnach 3 Personen und der Bruder von Theoderich von der Horst ist nicht Ludolf Wittringen. Aus keiner weiteren Urkunde ergibt sich eine Verwandtschaft, auch werden keine anderen Familienmitglieder als verwandt bezeichnet. Die Familien führen unterschiedliche Siegel und agieren in unterschiedlichen Kontexten. []
  13. Etwa für die Familien Unverzagt und Staden oder Haus Heven. Herjo Frin: Von der Horst im Broich, ein Adelsgeschlecht der Vestischen Ritterschaft – Genealogie, in: Vestische Zeitschrift. Zeitschrift der Vereine für Orts- und Heimatkunde im Vest Recklinghausen 86/87 (1987/1988), S. 55-222, hier: S. 67; Stefan Eismann: Heven, in: Deutsche Burgenvereinigung e. V. (Hrsg.): EBIDAT – Die Burgendatenbank, URL: https://www.ebidat.de/cgi-bin/ebidat.pl?id=4887 (abgerufen am 22.11.2021). []
  14. Zu von der Leithen-Limburg siehe z. B. die Urkunden, die beginnen mit „Evert von der Leithen, wohnhaft in der Baldeney, und seine Frau Jutta von Limburg machen bekannt, dass sie mit Zustimmung ihres Sohnes Johann…“ (07.12.1380; LAV NRW R, Abtei Werden, Urkunden, Nr. 280). oder „Evert von der Leiten verkauft mit Einwilligung seiner Frau Jutta…“ (1367; LAV NRW R, Stift Essen, Urkunden, Nr. 645). Am 10.07.1433 heiratet Cracht Stecke die Erbin von Haus Baldeney, Elisabeth von der Leithen. (Joost van der Loo/Eike Pies: Die Herren Stecke, 1. Teil: Darstellung, Kleve 1985, S. 148.) Er nennt sich weiterhin Stecke. []

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