„Gemeindebullen“ im Kreis Minden in den 1960er- und 1970er-Jahren
Der „Gemeindebulle“ gehörte einst zum Alltag in vielen Gemeinden des Minden-Lübbecker Landes. Dabei betitelte die Bevölkerung mit diesem Ausdruck nicht in abfälliger Form den lokalen Polizeibeamten, sondern es handelte sich um ein „richtiges“ Rindvieh auf vier Beinen. Mitunter besaßen die Kommunen nämlich eigene männliche Rinder – heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Bis in die 1970er-Jahre hinein war es für einige ländliche Gemeinden allerdings durchaus üblich, Bullen zum Decken der innerhalb der Ortschaft befindlichen Kühe zu halten. Gleiches galt übrigens ebenfalls für sogenannte Gemeindeeber. Der Gesetzgeber hatte dabei genaue Kriterien aufgestellt, welche Anforderungen die zur Zucht eingesetzten Tiere erfüllen mussten. So sollte sichergestellt werden, dass nicht irgendein dahergelaufenes gehörntes Rindvieh oder Borstentier für Nachwuchs in den Gemeinden sorgte.
Gemeinde sucht Bulle. Gesetzliche Bestimmungen zur Tierzucht
Das entsprechende Gesetz „über Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung“ – oder kurz: „Tierschutzgesetz“ – datierte vom 7. Juli 1949. Unter anderem sah es vor, dass ein Fachgremium alle zum Einsatz kommenden Bullen und Eber kören, das heißt hinsichtlich ihrer Eignung prüfen, musste. Im Kreis Minden übernahm das „Köramt Westfalen-Lippe“ in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt diese Aufgabe.
Die Körung verlief nach folgendem Prozedere: Zunächst teilte die Mindener Kreisverwaltung den Gemeinden Termin und Ort mit, zu dem sich alle Besitzerinnen und Besitzer potenzieller Zuchttiere einfinden sollten. Dabei war der Zeitplan eng getaktet, wie ein Blick in eine Akte des Jahres 1963 zeigt: Zwischen dem 22. und 29. April bereiste die Kommission nicht weniger als 34 Ortschaften im Kreis Minden. Etwa startete man am 23. April – einem Dienstag – um 8.30 Uhr in Frille auf dem Hof Nobbe, eine Stunde später setzte das Gremium seine Tätigkeit in Bierde auf dem Hof David fort. Von dort ging es ebenfalls im Stundentakt nach Ilserheide zum Hof Schütte und nach Ilse zur Gastwirtschaft Könemann. Nach einer Mittagspause fand man sich um 13.30 Uhr in Neuenknick auf dem Hof Buck ein, um 14.15 Uhr in Döhren am Bahnhof, um 15.15 Uhr in Heimsen auf dem Hof Emme. In Wasserstraße weilte die Kommission um 16.00 Uhr auf dem Gutshof, um 17.15 in Großenheerse auf dem Hof Witte und schlussendlich um 18.00 Uhr in Hävern auf dem Hof Holthöfer. 1
Vor Ort versammelten sich dann jeweils die Halterinnen und Halter mit ihren Tieren, wobei sie bestimmte Regeln zu beachten hatten. Grundsätzlich galt: Alle, die geschlechtsreife männliche Rinder und Schweine besaßen, mussten zur Körung erscheinen. Andernfalls drohten Geldstrafen. Außerdem heißt es in den entsprechenden Bestimmungen: „Bullen und Eber, die nicht vorgestellt werden, gelten als nicht gekört und dürfen zum Decken nicht verwendet werden (auch nicht im eigenen Bestand).“ 2 Und weiter verfügten die Behörden, dass das nicht gekörte männliche Vieh innerhalb Monatsfrist „unfruchtbar zu machen oder zu schlachten“ sei. 3 Dem ebenfalls anwesenden Ortsbürgermeister oblag die Pflicht, über die Einhaltung dieser Verordnungen zu wachen. Bullen mussten dabei mindestens 12 Monate alt sein und Eber durften ein Mindestalter von einem halben Jahr nicht unterschreiten. Zudem waren die Besitzerinnen und Besitzer angehalten, einige schriftliche Unterlagen mitzubringen, nämlich Abstammungs- und Leistungsnachweise sowie Körbuch und Deckregister– sofern das Zuchttier bereits mehrfach gekört worden war. Die Begutachtung fand nicht auf Transportwagen oder ähnlichen Gefährten statt. Explizit heißt es in der Ankündigung, dass das Vieh „abzuladen“ sei. 4 Gleichwohl wusste man um die Gefahren, die von den teils stattlichen männlichen Rindern ausgingen. Deshalb betonten Köramt und Kreisverwaltung: „Sämtliche zur Körung kommende Bullen müssen auf Grund polizeilicher Vorschrift mit Nasenringen versehen sein und sind mit Halfter und Führstange vorzustellen.“ 5 Kostenlos verlief die Körung übrigens nicht: Für jeden Bullen fielen Gebühren in Höhe von fünf DM und für jeden Eber über drei DM an. Wenn dem Tier die Eignung zur Zucht zugesprochen worden war, mussten die Halterinnen und Halter darüber hinaus „Deckerlaubnisgebühren“ zahlen. Bei den Bullen waren vier DM und bei den Schweinen zwei DM zu entrichten. 6
Im Einsatz für die Gemeinden. Gekörte Zuchtbullen
1963 waren im rechts der Weser gelegenen Amt Windheim zu Lahde nach erfolgter Körung 38 Bullen im Einsatz. Teils gehörten sie Landwirtinnen und Landwirten, die sie größtenteils von Herdbuchgenossenschaften oder anderen Zuchtverbänden erworben hatten. Und teils befanden sich die Tiere im Eigentum der Gemeinde. Etwa taten der im November 1959 geborene „Roof“ und der ein Jahr jüngere „Patriot“ in Ilse ihren Dienst. Ersterer war auf dem Hof Teikemeier zu Hause, letzterer hatte seinen Stall beim Landwirt Bakemeier. In der Gemeinde Quetzen sorgten „Menno“, „Pablo“ sowie „Claus“, in Rosenhagen „Reflektor“ und in Wasserstraße „Messner“ für die Kälbchen. Neben ihrem Namen ließen sich die Zuchtbullen über Ohrmarken zuordnen. Zum Vergleich: Zur gleichen Zeit listete die Amtsverwaltung 61 Deckeber auf – die allerdings bis auf wenige Ausnahme keinen Namen, sondern nur eine Nummer trugen. 7
Mit dem Ergebnis der Körung waren die Verantwortlichen nicht ganz zufrieden. Denn: Es mangelte an geeigneten Zuchttieren! Konkret würden im Amt Windheim zu Lahde neun Bullen und elf Eber fehlen, vermerkte die Verwaltung in ihrem Bericht an das Veterinäramt des Kreises. Daher habe man die Gemeinden und deren Ortsbürgermeister angewiesen, Abhilfe zu schaffen und entsprechende Bullen und Eber anzuschaffen. 8 Dabei errechnete sich der Bedarf am Viehbestand in der Gemeinde. In Ilserheide zählten die Angestellten des Amtes zum Beispiel 322 „deckfähige Rinder“. 9 95 dieser Mutterkühe würden künstlich besamt, 50 weitere von Zuchtbullen anderer Ortschaften gedeckt. Blieben folglich 177 Rinder, um die sich bis dato ausschließlich „Leo“ von Landwirt Heinrich Peek „kümmern“ musste. Zwar zweifelte niemand an den Fähigkeiten des dreijährigen Bullen, dennoch machte die Amtsverwaltung deutlich, dass „nach den gesetzlichen Bestimmungen ein 2. Vatertier gehalten werden“ müsse. 10 Anspruch und Wirklichkeit sind aber bekanntlich zweierlei: „Die Anschaffung ist bisher daran gescheitert, daß kein Landwirt die Haltung übernehmen will. Wenn die Bullenhaltung auf privater Grundlage in Zukunft nicht gesichert ist, soll die gemeindliche Bullenhaltung eingeführt werden.“ 11 Demnach zeigt sich, dass die gemeindliche Bullenhaltung eine Möglichkeit sein konnte, um den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu leisten. Wenn es nicht genügend Zuchttiere in privater Hand gab, sah sich die Gemeinde zum Handeln veranlasst.
Kälbchen aus dem Katalog. Die Entwicklung der künstlichen Besamung
Anhand des Berichts aus dem Jahr 1963 wird überdies deutlich, dass „die künstliche Besamung mehr und mehr zunimmt.“ 12 Zur Einordnung: In der Gemeinde Bierde ließen die Landwirte von 343 Kühen 173 künstlich besamen. In Raderhorst betrug die Quote dagegen nicht einmal zehn Prozent. 13 In Aminghausen wiederum fand bereits 1967 ausschließlich die künstliche Besamung statt. 14 Im Jahresbericht 1964 des Amtes Windheim zu Lahde an die Kreisverwaltung wird eine Begründung für diese mitunter nicht ganz gleichförmig verlaufende Entwicklung genannt: „Nicht unerwähnt bleiben darf, daß durch die immer wieder auftretende Maul- und Klauenseuche viele Rinder nicht belegt worden sind und die Landwirte aus diesem Grunde ihre Rinder mehr und mehr künstlich besamen lassen.“ 15 Trotzdem besaß der „Natursprung“, also der natürliche Deckakt, nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, wie die durchaus zahlreichen Diskussionen um die Einführung von Gemeindebullen zeigen. Zumindest in den 1960er-Jahren kam es noch recht häufig zur direkten Begegnung zwischen Bulle und Kuh. Um mit den 1965 geäußerten Worten des zuständigen Amtsangestellten zu sprechen: „Es bleibt abzuwarten, ob die Besamung tatsächlich so stark ansteigt.“ 16
Die Gemeinde greift ein. Organisation der „gemeindlichen Vatertierhaltung“
In den 1960er-Jahren zeichnete sich zwar eine eindeutige Tendenz ab, doch abschließend beantworten ließ sich diese Frage noch nicht. Eines war jedoch klar: Sowohl der Kreis Minden als auch das Tierzuchtamt in Herford wachten penibel darüber, dass die gesetzlichen Bestimmungen auf Gemeindeebene umgesetzt wurden – ihr Vorgehen stieß mitnichten immer auf Gegenliebe. So stand im Januar 1968 die „Bullenhaltung“ auf der Tagesordnung der Gemeinde Wietersheim. Die übergeordneten Verwaltungsinstanzen forderten, dass ein weiterer Deckbulle anzuschaffen sei. Im Protokoll der Gemeinderatssitzung kann man zu diesem Sachverhalt Folgendes lesen: „Da kein Landwirt bereit ist, das Vatertier zu halten, sieht sich die Gemeinde gezwungen, notfalls die gemeindliche Vatertierhaltung einzuführen und den Zuchtbullen in einem besonders hierfür zu erstellenden Raum unterzubringen. Die Betreuung müßte einem Einwohner gegen Entgelt übertragen werden. Die hierdurch entstehenden erheblichen Kosten müßten über das Deckgeld von den Tierhaltern aufgebracht werden. Dadurch würde ein Deckgeld verursacht, das ein Vielfaches von dem beträgt, das zur Zeit erhoben wird. Bevor der Rat hierüber entgültig entscheidet, sollen die Tierhalter durch den Ortslandwirt aufgefordert werden, künftig alle Tiere künstlich besamen zu lassen.“ 17
Die Gemeinde Ilserheide wählte einen anderen Weg. Am 1. Dezember 1970 beschloss der Rat die „Satzung über die Zuchtbullenhaltung und über Gebühren zur Deckung der Kosten der Zuchtbullenhaltung“. Im ersten Paragrafen lautet es ausdrücklich: „Die Gemeinde Ilserheide betreibt die Zuchtbullenhaltung als öffentliche Aufgabe.“ 18 Alle Rindviehhalterinnen und -halter, die nicht in einer Herdbuchgenossenschaft organisiert oder ihre Kühe künstlich besamen ließen, waren zur Zahlung einer jährlichen Gebühr in Höhe von 14 DM pro Tier verpflichtet. 19 Die Amtskasse zog diese Gelder ein. Außerdem bezuschusste die Gemeinde die Bullenhaltung mit 170 DM aus eigenen Mitteln. 20
Überhaupt gestaltete sich die gemeindliche Bullenhaltung als durchaus kostenintensiv. Etwa erhielt die Gemeinde Rosenhagen am 4. März 1969 bei der 480. Zuchtviehversteigerung in Leer (Ostfriesland) den Zuschlag für den am 3. Januar 1968 geborenen Bullen „Emil“ bei 2520 DM. Um die Kosten des Ankaufs tragen zu können, erbat die Gemeinde über die Amtsverwaltung eine „Beihilfe für züchterische Zwecke“ bei der Ordnungsabteilung des Kreises Minden. 21 Bei der 626. Zuchtviehversteigerung in Hamm am 5. März 1970 schlug die Gemeinde erneut zu: Für 2916 DM wechselte der einjährige „Arno“ nach Rosenhagen. Abermals erbat man einen finanziellen Zuschuss. 22
Der Erwerb eines gemeindeeigenen Bullen konnte zwar in gewisser Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, allerdings war die Tierhaltung noch an weitere Voraussetzungen geknüpft. Denn irgendwo musste der Bulle ja leben. Aus diesem Anlass handelte die Gemeindeverwaltung Verträge mit örtlichen bäuerlichen Betrieben aus. Beispielsweise schloss die Gemeinde Döhren, die am 1. Januar 1970 die gemeindliche Bullenhaltung eingeführt hatte 23 und die durch Bürgermeister Wilhelm Mertens sowie Amtsdirektor Heinrich Brockmeier vertreten wurde, am 7. Februar 1970 eine zunächst für zwei Jahre geltende Vereinbarung mit Landwirt Ernst Reinking. Letzterer versicherte, für „eine gute Stallung, Wartung und Fütterung“ zu sorgen „sowie daß der Bulle die nötige Bewegung erhält, deckfähig und gesund bleibt“. 24 Dazu zählte auch die Gesunderhaltung des männlichen Rindes; im Krankheitsfall war unbedingt ein „approbierter Tierarzt“ zurate zu ziehen. 25 Auch zum Deckakt an sich traf man exakte Regelungen: Einerseits versprach Reinking, dass „der Bulle an einem Tage nicht übermäßig zum Decken benutzt wird“. 26 Zur Kontrolle habe er ein Sprung- oder Deckregister zu führen, „aus welchem die Inanspruchnahme des Bullen und die Zahl der diesem zugeführten Kühe ersichtlich sein muß.“ 27 Selbst die „Deckzeiten“ waren unmissverständlich terminiert: „im Sommer von 5.30 Uhr bis 7.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr, im Winter von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr.“ 28 Andererseits heißt es im Vertrag: „Der Bullenhalter hat Einrichtungen zu treffen, die für die Vornahme des Deckgeschäftes notwendig sind (Sprungplatz mit Sprungstand) und eine Verletzung der Sittlichkeit vermeiden.“ 29 Pro Deckakt erhielt der Landwirt eine Prämie von zweieinhalb DM; andere Zahlungen sah die Vereinbarung nicht vor. 30 Jederzeit standen dem Bürgermeister und weiteren Ratsvertretern das Recht zu, „den Bullen […] zu besichtigen“ und zu prüfen, ob Reinking seine Vertragspflichten erfülle. 31
Schluss: Vom „Natursprung“ zum „Rucksackbullen“. Oder: Wie sich die Landwirtschaft gewandelt hat
Es wirkt geradezu erstaunlich: Noch zu Anfang der 1970er-Jahre besaßen einige Gemeinden im Mindener Land eigene Zuchtbullen, die beim „Natursprung“ noch unmittelbar auf die Muttertiere trafen. Aber allerorten fand immer mehr die künstliche Besamung Eingang. Die Protokolle des Gemeinderats Rosenhagen verraten in diesem Zusammenhang: „März 1973 scheidet der letzte Bulle aus […].“ 32 Fortan zogen Tierärztinnen und -ärzte sowie „Rucksackbullen“ über das Land, wie die Besamungstechnikerinnen und -techniker gemeinhin genannt wurden. Und dennoch: Die Gemeindebullen gehörten lange Zeit zum Alltag im ländlichen Raum. Folgerichtig beschäftigten sich auch die Gemeinderäte, Amts- und Kreisverwaltungen mit diesem Phänomen. In den Unterlagen der Behörden leben „Arno“, „Reflektor“, „Patriot“ und die anderen Vertreter ihrer Art fort und künden somit von einer Epoche, als sich die Landwirtschaft und mit ihr der Blick der Verwaltungen auf landwirtschaftliche Tätigkeiten enorm wandelte.
Sebastian Schröder (M.A.) studierte in Bielefeld und Münster sowohl Geschichte als auch Wirtschaftswissenschaften. Er trat 2016 sein Promotionsstudium in Neuerer und Neuester Geschichte in Münster an, und war von 2020 bis 2023 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für vergleichende Städtegeschichte in Münster im DFG-Projekt „Des Königs neue Steuer“. Seit 2022 ist er Stadtarchivar in Borgholzhausen.
- Vgl. Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2146: Rindviehzucht, Bullenhaltung, Bullenkörung, 1955–1972, Akte ist ohne Paginierung, Schreiben des Köramtes Westfalen-Lippe vom 29.03.1963.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. ebd., Anlagen 3 und 4 zum Bericht des Amtes Windheim zu Lahde über die Körung des Jahres 1963.[↩]
- Vgl. ebd., Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an das Veterinäramt des Kreises Minden vom 11. Februar 1964.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd. Beispielsweise waren in der Gemeinde Seelenfeld acht landwirtschaftliche Betriebe mit 50 Kühen „der künstlichen Besamung angeschlossen“, Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2147: Rindviehzucht, Bullenhaltung, Bullenkörung, 1955–1972, Akte ist ohne Paginierung, Bericht des Ortsbürgermeisters Kammeier an die Verwaltung des Amtes Windheim zu Lahde, 13.02.1965.[↩]
- Vgl. Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2147, Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an das Amt für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr des Kreises Minden, 22.03.1965.[↩]
- Vgl. ebd., Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an die Ordnungsabteilung des Kreises Minden, 31.01.1967.[↩]
- Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2146, Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an das Amt für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr des Kreises Minden vom 28. August 1964.[↩]
- Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2147, Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an das Amt für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr des Kreises Minden, 22.03.1965.[↩]
- Ebd., Protokoll der Sitzung des Gemeinderats Wietersheim, 30.01.1968.[↩]
- Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2149: Rindviehzucht, Bullenhaltung, Bullenkörung (Bullenhaltung allgemein), 1967–1972, Satzung über die Zuchtbullenhaltung und über Gebühren zur Deckung der Kosten der Zuchtbullenhaltung der Gemeinde Ilserheide, 01.12.1970, § 1.[↩]
- Vgl. ebd., § 2.[↩]
- Vgl. ebd., Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats Ilserheide, 01.12.1970.[↩]
- Vgl. Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2160: Gemeindliche Bullenhaltung Rosenhagen, 1955–1972, Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an die Ordnungsabteilung des Kreises Minden, 02.05.1969.[↩]
- Vgl. ebd., Schreiben des Amtes Windheim zu Lahde an die Ordnungsabteilung des Kreises Minden, 19.05.1970.[↩]
- Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2150: Gemeindliche Bullenhaltung Gemeinde Döhren, 1970–1972, Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats Döhren, 12.12.1969.[↩]
- Ebd., Vertrag zwischen der Gemeinde Döhren und dem Landwirt Ernst Reinking, 07.02.1970, § 1.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd.[↩]
- Ebd., § 5.[↩]
- Ebd., § 1.[↩]
- Vgl. ebd., § 2.[↩]
- Ebd., § 3.[↩]
- Stadtarchiv Petershagen, Amt Windheim zu Lahde (1933 bis 1972), Nr. 2160, Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats Rosenhagen, 09.12.1973 mit Nachtrag vom März 1973.[↩]
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Sebastian Schröder (18. August 2023). Tierische „Angestellte“. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pjh8