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Römische Rota beschuldigt Franz von Waldeck! Das Taktieren seiner Fürsprecher und Gegner im Prozess wegen Ketzerei (1546)

„Gewagt! 500 Jahre Täuferbewegung 1525–2025“ sieht von 2020 bis 2024 viele Themen vor. 2025 wird das Jubiläum gefeiert; interessant wäre zu wissen, ob mit oder ohne Franz von Waldeck. Denn er war es, der das Täuferreich von Münster (1534–1535) organisatorisch federführend zerschlug, obwohl er selbst schon länger der Reformation anhing und sie kurzfristig in seinen Bistümern Minden, Osnabrück und Münster förderte. Hingegen musste er seinen Plan aufgeben, die Reformation – als katholische Reform getarnt – in seinen geistlichen Territorien einzuführen und diese in weltliche Fürstentümer umzuwandeln. Höhepunkt seines Machtverlusts ist die Anklage bei Kaiser und Papst, wegen Ketzerei, vor der Römischen Rota durch das Domkapitel von Osnabrück. Jedoch war er mächtig genug, der Strafe nicht nur auszuweichen, sondern sie wirkungslos werden zu lassen. – Wie das?

2019 war das 490. Jubiläumsjahr zur Wahl Franz von Waldecks als Administrator (1529) und Bischof (1529) von Minden. Im Jahr 2022 jährte sich der Jahrestag zur Wahl als Bischof von Osnabrück und Münster (1532). Jedoch war zu diesen Anlässen nicht zu erkennen, dass über den als Graf von Waldeck geborenen, bald bedeutenden Bischof ernsthaft diskutiert wurde, obwohl er die Täuferherrschaft beendete und er eine Gratwanderung zwischen den Bekenntnissen unternahm.

Das Thema der Zugehörigkeit zum katholischen Glauben findet sich in der Frühen Neuzeit besonders in der Wahlkapitulation zwischen Bischof und Domkapitel wieder. Mein gewähltes Leitmotiv, dass Franz von Waldeck ein Fürstbischof war, der seine drei Territorien (Minden, Osnabrück und Münster) nach der Täuferzeit nicht rekatholisierte, deutet darauf hin, dass er seine Wahlkapitulation nicht so aufgefasst hatte, dass er absolut die lutherische Lehre abwehren musste und wollte.

Das Ziel ist darzustellen, wie Franz von Waldeck die Veränderungen im Glaubensbekenntnis nach seinen Absichten initiierte und, warum zwei Sprengel ihm gegenüber gegensätzliche Haltungen einnahmen. So viel lässt sich schon verraten: Seine reformatorischen Impulse nahmen erst ab, als seine religiöse Verstellung zum politischen Machterhalt nicht mehr aufging. Seine Reformen wurden vom Domkapitel als dem Katholizismus bedrohlich eingestuft und somit waren diese zu verhindern.

Abb. 1: Franz von Waldeck (* wahrscheinlich 1491 auf der Burg Sparrenberg;
† 15. Juli 1553 auf Burg Wolbeck, heute Münster). 1

Im Vordergrund steht Franz von Waldecks eigentümliche Ambivalenz, denn seine Widersprüchlichkeit war in der kirchenrechtlichen Treue zum Papsttum und durch selbstherrliches Handeln für die Neulehre begründet. Diese Ambiguität wird deutlich:

  • anhand der Reform der vorgeschobenen kirchlichen Erneuerung in Münster und Osnabrück, für die er offen Unterstützung beim Landgrafen Philipp von Hessen fand;
  • durch die Diskussion über eine Reform zur direkten Loslösung aus der kirchlichen Gebundenheit (was die Umwandlung der geistlichen Territorien in weltliche Fürstentümer zwecks der Versorgung seiner Kinder und Tilgung seiner Schuldenlast nach dem Täuferkrieg bedeutete), von der ihm der Landgraf Philipp von Hessen abriet;
  • überdies aus Impulsen für Münsters und Osnabrücks Kirchen aus dem Konzil von Trient (1545–1563), das auf reformatorische Forderungen reagierte. Der Landgraf Philipp von Hessen forderte die Lutheraner auf, Tridentinum nicht stillschweigend zu übergehen, sondern eine „unparteiische“ Synode zu verlangen, um einen Ausgleich in der Konfessionsfrage zu erreichen. 2

Im Zuge dieser Bestrebungen wurde der Fürstbischof von Münster in den Vatikan nach Rom zitiert, um sich in einem Prozess wegen Ketzerei zu rechtfertigen. Fast zu spät bemerkte Franz von Waldeck, dass Philipp von Hessen falschspielte, um – nach einem möglichen Prozessausgang zum Nachteil des Fürstbischofs – seinen Sohn als Nachfolger aufzubauen. 3

Forschungsstand

Das Arbeiten über Franz von Waldeck ist beinahe zum Erliegen gekommen, obwohl es vielversprechende Wechsel von Blickwinkeln gab. Ältere Abhandlungen des frühen 20. Jahrhunderts befassten sich mit seiner schwerfälligen Haltung zum Katholizismus sowie seiner Hinwendung zur lutherischen Lehre, 4 welche aus der kirchlichen Erneuerungsbewegung (1517–1648) entsprang. Dagegen stand in jüngeren Studien sein Wirken als Fürstbischof von Münster und Osnabrück sowie sein Kampf gegen das Täuferreich von Münster (mit der Belagerung von Münster) im Fokus. 5 In der gegenwärtigen Erforschung über die Person Franz von Waldeck wird die Perspektive des politisch agierenden, offiziell katholischen Würdenträgers mit derjenigen Ansicht des religiös planenden, evangelisch-lutherisch orientierten regionalen Realpolitikers verbunden. 6

Abb. 2: Karte zur Belagerung von Münster, 1534/35, im Kampf gegen
das Täuferreich von Münster (Zeichnung: nicht genannter Kartograph). 7

Dietrich Meyer hatte 1848 als einer der Ersten über Franz von Waldeck publiziert. 8 Zum ersten Mal legte im Jahre 1906 Franz Fischer eine Dissertation über Franz von Waldeck vor. 9 Immer noch zählt die zweibändige Biographie mit Teil 1 Darstellung sowie Teil 2 Urkunden und Akten von Hans-Joachim Behr als ‚das‘ Standardwerk über Franz von Waldeck. 10 Zur Reformation im Allgemeinen und im Besonderen in Westfalen liegen ungezählte grundlegende wissenschaftliche Fachbücher vor. Im Unterschied zu Zieglers 11 Arbeit von 2008, der in einem landesgeschichtlichen Vergleich zu Befürwortern und Gegnern der Reformation neben Nürnberg mehr Köln als Münster, also weniges zu Franz von Waldeck, hervorhebt, nennt Freitag 2016 in seiner Publikation 12 Münster als Beispiel einer erfolgreichen Stadtreformation wegen ihrer Verlaufsform und Franz von Waldeck als Landesherr für eine Reformation im Sinne von Luther. Ziegler sowie Freitag zählen zu den wenigen Historikern, die gar nicht auf die häufige, jedoch falsche Interpretation eingehen, dass die Stadt Münster nach 1535 erfolgreich rekatholisiert worden sei.

Übersicht zum Reformationsprozess in Osnabrück und Münster

Fürstbischof Franz von Waldeck hatte drei Amtsbereiche, nämlich Minden, Osnabrück und Münster. In zweien hatte die Einführung des neuen Bekenntnisses eine ungleiche Vorgeschichte. Im Fürstbistum Osnabrück gab es früh viele Initiativen auf dem Weg hin zur kirchlichen Erneuerung, denn das Ringen um die Durchsetzung der sog. richtigen Lehre sollte fast drei Jahrzehnte andauern: 13 In die Regierungszeit Erich II. von Braunschweig-Grubenhagen (1478–1532; 1508–1532 Fürstbischof von Paderborn und Osnabrück, 1532–1532 Bischof von Münster) fiel der Beginn der Reformation in Osnabrück, die ihren Ausgang in der Stadt nahm. So predigte der Augustinermönch Gerhard Hecker, wohl ab 1521, innerhalb des Klosters im lutherischen Sinn. Im Oberg-Aufstand (1525), der niedergeworfen wurde, erhoben sich Handwerker, damit die Predigt im Sinne Luthers ebenso in der Stadt eingeführt werde. 1533 tagte die Diözesansynode, auf welcher der neu gewählte Bischof, Franz von Waldeck, sowie das Domkapitel und der Stadtrat ihre jeweilige katholische Überzeugung bekräftigten. Jedoch änderte sich diese nach der Niederringung der Täuferbewegung in Münster 1535 beim Bischof sowie bei einigen der Stadträte, weil sie von reformatorischen Ideen durchdrungen waren. Wegen der beharrlichen Abwehrhaltung des Domkapitels wurde erst 1543 eine neue Landkirchenordnung eingeführt, in welcher der Bischof alle Pfarrer auf die Verbreitung der neuen Lehre verpflichtete, womit die Reformation vollendet war. Allerdings übte das Domkapitel auf den Bischof weiter so großen Druck aus, insbesondere mit einem Ketzerei-Prozess, sodass er sich beugen musste und die landesherrliche Reformation 1548 zurückzog.

Abb. 3: Stadtansicht von Münster, 1572 (Karte von Frans Hogenberg, 47 x 24 cm). 14

Die Stadt Münster erlebte im Aufstand von 1525 den ersten Höhepunkt der Reformationsbewegung. Später tobte in ihr der Kampf des Fürstbischofs gegen das Täuferreich von Münster (1534–1535): 15 Hunderte Anhänger der Bewegung der Täufer aus den Niederlanden hatten sich seit 1533 in Münster festgesetzt und einen Gottesstaat ausgerufen, den sie auf vermeintlich urchristlichen Ideen aufbauten. Nachdem der Landesherr seine Stadt belagert und zurückerobert hatte, verfolgte er militärisch viele versprengte Täufer und mühte sich diplomatisch, eine Reintegration der friedlichen Täufer zu erreichen. 16 Weil im reichsweiten Bündnis gegen die Täufer sowohl katholisch altgläubige als auch lutherisch neugläubige Fürsten vereint waren, entbrannte der Streit über die bisher statische Konfessionsfrage (dominierend katholisches oder geduldet lutherisches Bekenntnis) als sich der Sieg abzeichnete und entlud sich vollends, als dieser erreicht worden war. Daher musste Franz von Waldeck die Stadtverfassung mit Gleichgesinnten (Köln, Kleve), jedoch auch mit Konkurrenten verhandeln. Er okkupierte Münster mit treuen Adligen, damit seine Gegner in der Allianz, wie der Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, diese Stadt ihm nicht abspenstig machen konnten. Münster und Osnabrück fielen tatsächlich in lutherisch gesinnte Hände. Warum die Römische Rota 17 mit ihrem Ansehen der integren Gerechtigkeit, den Fürstbischof Franz von Waldeck dennoch knapp entlastete wird jetzt analysiert.

Anklage der Osnabrücker Domherren gegen Franz von Waldeck (1547)

Die Folge für Franz von Waldeck, dass Kaiser Karl V. in der Schlacht bei Mühlberg 1547 den Schmalkaldischen Bund der evangelischen Fürsten besiegte, bestand darin, dass sich das Osnabrücker Domkapitel nun ermutigt sah, gegen ihn zu klagen. Unter katholischen Domherren war Konsens, dass ihr Glaubensbruder, der Fürstbischof, den Gottesdienst nach katholischem Ritus in Stadt und Umland wiederherstellen müsse. Diese Forderung führt zur Frage, warum die Domherren trotz seiner reformatorischen Maßnahmen erst spät agierten.

Mit Blick auf die Stadt Osnabrück lässt sich dies veranschaulichen: Franz von Waldeck kooperierte mit dem Rat, der eine Reihe von Erfolgen bei der Entmachtung des städtischen Klerus erzielte, 18 wie 1542 die Übereignung des Barfüßer-(Franziskaner-) und Augustinerklosters für „underholdunge eyner nien schole, oick eyner ader twier geschikter predicanten“, 19 wodurch die Einrichtung der Schule mit Besoldung evangelischer Prediger gesichert wurde. Die Übergabe des Dominikanerklosters sollte die Armenfürsorge unterstützen. Ebenso neu geordnet wurde der Gottesdienst durch eine evangelische Kirchenordnung, 20 welche die Täuferbewegung und das Schwärmertum abwehren sollte. Hermann Bonnus schrieb die Christlicke Kercken Ordenungh der Statt Ossenbrügge (1543). 21 Die Rechtsgrundlage der Reformation der Kirche bestand in der Urkunde des Fürstbischofs Franz von Waldeck zur Bestätigung der Kirchenordnung des Hermann Bonnus vom 4. Mai 1543 sowie die darin platzierte Berufung auf den Beschluss des Regensburger Reichstages von 1541 (Art. 25), wonach den Bischöfen die Reformen im Kirchenwesen erlaubt seien, also „dat ein iglicher geistlicher furste und prelate in siner overicheit bis to wider bestendiger gemeiner reformation ein gottliche, christliche ordenung moge stellen und oprichten laten“. 22 Alles in allem lässt sich dennoch „aus der Retrospektive die Osnabrücker Fürstenreformation des Jahres 1543 als ein unzureichend vorbereitetes, unvollständiges und weitgehend nur auf die fürstbischöfliche Autorität gestütztes Unternehmen charakterisieren“. 23

Das Domkapitel wählte Strategien aus, um gegen die Fürstenreformation vorzugehen. Franz von Waldeck hatte die Landstände des Domkapitels und der Ritterschaft vom Beschluss für die Reformation der Kirche im Hochstift Osnabrück ausgeschlossen. Vor allem das Domkapitel büßte durch die Reformation seine kirchlichen Rechte ein, weshalb sich in den Reihen der Domherren der Widerstand formierte. Zunächst blieben ihnen dafür wenige Mittel: 24 Wegen der Ritter, die mehr der Reformation anhingen, waren sie innerlich isoliert. Oppositionelle Katholiken außerhalb Osnabrücks waren im lutherisch gewordenen Raum selten geworden: Das angrenzende Münster und Minden unterstützte sie nicht, weil sie denselben Fürstbischof gewählt hatten. Der ihm vorgesetzte Metropolit im Erzbistum Köln, Hermann von Wied, führte selbst gerade die Reformation ein.

Daher blieb dem Osnabrücker Domkapitel nur die Korrespondenz mit den Domherren in Köln, „als wy der hoichlofflichen unser metrolitankercken to Collen underworpen, sick gnedichlick verdemodigen und uns mit guden rade, troeste und underrichtunge bojegen, wo wy in dussen varlichen handele mogen vortfaren“. 25 Im Schreiben der Kölner Domherren wurde der förmliche Protest gegen die Reformation beim reformierenden Erzbischof angeregt; dies mit der Erinnerungshilfe, dass das Ansehen des Domkapitels und des gesamten Stifts wegen der Reformation der Kirche erheblich leiden würde. Kaiser und Papst, die das Konzil von Trient jüngst einberufen hatten, würden Osnabrück als Überläufer betrachten und mit dem Reichskammergericht drohen. 26

Nachdem 1547 der Kaiser und die katholische Partei im Reich politisch gestärkt waren, erhöhte sich das Druckmittel der Osnabrücker Domherren gegen die Reformation: 27 Sie adressierten an Franz von Waldeck im ehrwürdigen Stil keine bloße Protestnote als rein diplomatischen Akt des Einspruchs, sondern eine lange Beschwerdeschrift, 28 in welcher ihm die alleinige Schuld an der Reformation im Stift und in der Stadt gegeben wurde und, dass man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen werde. Man verlangte von ihm die sofortige Beendigung der evangelischen Neuordnungen. Zwar ist seine Antwort an das Domkapitel zu Osnabrück nicht schriftlich überliefert, aber anzunehmen ist, dass Franz von Waldeck den Verlust der Jurisdiktion des Domkapitels ausglich. Dies konnte, ganz konkret, heißen, dass der Fürstbischof den Domherren genehmigte, die geistliche Jurisdiktion durch die Pfarrer ausüben zu lassen. Jedoch blieb Franz von Waldeck bei seiner Entscheidung für die Reformation. Angesichts dessen wurde ihm mit einer Beschwerde beim Kaiser und Papst gedroht.

Abb. 4: Deckblatt der Kirchenordnung für die Stadt Osnabrück von 1543 29
(© Staatsbibliothek zu Berlin).

Zuletzt bleibt noch übrig, die Merkmale der Reformation im Stift und in der Stadt Osnabrück zusammenzufassen, denn wie im Fürstbistum Münster sind Unterschiede erkennbar. Im Stift Osnabrück 30 führte Hermann Bonnus eine evangelische Kirchenordnung ein, die Franz von Waldeck bestätigte. 1543 vollzog sich ungehindert die Reformation. In der Stadt Osnabrück 31 wurde sie durch die Ratsherren eingeführt und 1543 durch das gemeine Volk angenommen. Die Mehrheit der Einwohner verlangte vom Rat, die lutherischen Prädikanten in die Stadt zu lassen und den dortigen Klerus zu missachten, der sich der Reformation der Kirche versagte. Eine evangelische Kirchenordnung wurde verabschiedet. Allerdings sollte die Reformation auch in Osnabrück nach dem Augsburger Interim (1548) eingegrenzt werden.

Die reformatorischen Bestrebungen des Fürstbischofs führten letztlich zur Anklage gegen Franz von Waldeck in Rom – wegen seiner Abweichung von katholischer Lehre – durch die Stiftsherren, die mit Planungen für seine Absetzung verbunden waren, was nicht nur aus bischöflichen sondern auch aus päpstlichen Quellen 32 hervorgeht.

Überzeugte Papstanhänger meinten, so Schröer, „daß ein Bischof und Landesherr, der zum Verräter an seinem Glauben geworden sei, unmöglich im Amt bleiben könne, es sei denn, er leiste in vollem Umfang Genugtuung und kehre reuig zum alten Glauben zurück.“ 33 Jener Standpunkt spiegelt sich wider im Bericht eines Unbekannten nach Rom vom 17. Juli 1543, 34 der den Prediger Bonnus statt den Papst als einen falschen Propheten ansah. Der Unmut verschärfte sich und führte zu der Anfang 1546 eingereichten Klage des Osnabrücker Domkapitels wegen Ketzerei in Rom, was einen dauerhaften, wandelbaren und leidenschaftlichen Prozess in Gang setzte. Eine erste Vorladung durch Papst Paul III. ignorierte Franz von Waldeck noch, jedoch kündigte die zweite bereits eine Strafe an, falls er sich nicht bessere. Gleichzeitig wurde versucht, ihn zur Einsicht unter Beachtung der viermaligen Termini – als Zeichen der Umkehr und der Buße – zu bringen. 35 Das dritte Schreiben enthielt die Aufforderung, nach Rom zu kommen, weil er sich, wegen Missachtung der Dogmen, kanonischen Regeln und apostolischen Traditionen sowohl rechtfertigen als auch reinigen müsse. Ansonsten drohe ihm der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft und die Abberufung aus seinen drei Bistümern. 36

Abb. 5: Wappen des Bischofs Jodokus Hodfilter (auch Hodefilter;
* 14. Januar 1500 in Osnabrück; † 28. April 1551 in Rom). 37

Aufgrund der für Franz von Waldeck zugespitzten Lage schrieb Jodocus Hoetfilter, Münsters Prokurator und Dompropst, an Franz von Dey 38, Münsters Domdechant und kirchlichen Kurier, um ihm seine Besorgnisse und seine Ratschläge für den Fürstbischof mitzuteilen: 39 Die Osnabrücker Domherren hatten eine umfassende Klageschrift über das kirchliche Verhalten und die mangelnde Kirchentreue des Bischofs Franz von Waldeck nach Rom geschickt und behauptet, dass er nicht beabsichtige, den katholischen Glauben in den Bistümern wiederherzustellen. Daher, so Hoetfilter, würden Weisungen zur Rekatholisierung allein nicht genügen, sondern nur konkrete Handlungen zeigen, dass die Römische Kurie beruhigt sein könne. Außerdem solle nicht auf ein Konzil gewartet werden, das die weitere kirchliche Entwicklung bestimmen werde, sondern ein bischöfliches Mandat müsse anordnen, dass der katholische Ritus gelte und gegen Lutheraner vorgegangen werden müsse.

Der Reichstag zu Augsburg (1547/1548) verhandelte die Vorstellungen von Karl V., das Luthertum niederzuwerfen und eine kraftvolle kaiserliche Ordnung aufzurichten, was auch im Sinne des Domkapitels zu Osnabrück war, das die Absetzung des Fürstbischofs Franz von Waldeck durch die Obrigkeit, das heißt Kaiser und Papst, forderte: 40 Im November 1547 sandte das Domkapitel seinen Syndikus Dr. Wilhelm van Nuyß zum Augsburger Reichstag, wo er mit dem päpstlichen Legaten Francesco Sfondrati und Karl V. die Ablösung des Fürstbischofs betreiben sollte, indem er dem Legaten und dem Kaiser jeweils eine Drucksache mit den Anklagen gegen diesen überreichte. Dr. van Nuyß berichtete dem Domkapitel am 15. Dezember 1547 über den Inhalt seiner Gespräche mit Sfondrati, wie zu den kirchlichen Verhältnissen in Osnabrück, „nemlich we de stadt Osnabrug de cloesteren daer bynnen mith denn renthen unnd etzlichen anderen geistlichen gutheren an sich gemessichet unnd auffgericht eynne neuwe schoell, daß in der daß lutherichsche gifft wurde auffgefodeth predicanti“. 41 Sfondrati sollte dadurch erkennen, dass Franz von Waldeck unentschlossen handele, an der glaubhaften Umkehr zum Katholizismus nicht teilnehme und daher abgesetzt werden müsse. Offensichtlich vertrauten die Domherren auf diese Argumentation. Sie wollten auf eine Amtsabtretung nur unter der Bedingung verzichten, dass ihr Fürstbischof den katholischen Glauben im Stift und in der Stadt vollends wiederherstellten. Franz von Waldeck musste tätig werden; er bat am 12. Juli 1548 die Osnabrücker Domherren um Rücknahme der Klage sowie um Rückholung ihres Abgesandten. 42

Bekundung der Loyalität zum Fürstbischof aus dem Klerus in Münster

Wie zuvor beschrieben, kamen die Kleriker, die in der Sache der Reformation in Osnabrück den Fürstbischof Franz von Waldeck berieten und ihn in Rom vertraten, aus Münster. Hoetfilter und Dey sowie der Vertreter der Gegenseite, Nuyß, waren die jeweiligen Chefunterhändler, welche die für ihre Auftraggeber genehmen Mittel gebrauchten, um die Interessen des Fürstbischofs oder diejenigen des Domkapitels zu vertreten. Hoetfilter und Dey hatten als Diplomaten die Aufgabe, einen Konsens zwischen dem Kardinalskollegium sowie Franz von Waldeck herzustellen, so dass er als katholischer Reichsfürst päpstlich anerkannt bleibe. Dieser Auftrag gibt das Selbstverständnis nach außen hin, entsprechend der ihm im Stift und Stadt Münster erteilten Aufgabe zur Rekatholisierung, wieder. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, warum sich die Kardinäle überreden ließen, Franz von Waldeck von seinen Vergehen zu entlasten, obwohl seine Neigung zum Luthertum öffentlich war.

Nunmehr werden zu deren Beantwortung effektive Strategien der fürstbischöflichen Unterstützer, die gegen seine Absetzung agierten, vorgestellt. Bevor diese in Aktion traten, richtete Franz von Waldeck eine Supplik an den Papst, in welcher er diesen unmittelbar um dessen Nachgiebigkeit und Verzeihung bat, frühere Verhaltensweisen entschuldigte und eine katholische Denkweise gelobte. 43 Die Bittschrift des Domkapitels zu Münster an Papst Paul III. ging darüber hinaus, weil die Domherren entschlossen waren, ihr geistliches Oberhaupt zu verteidigen, indem sie den Papst auf den hohen Verdienst hinwiesen, den der Fürstbischof – durch diplomatische Mühen und Geschick zur Bildung einer überkonfessionellen Koalition; wegen immensen Kosten zum Werben und Unterhalt der Söldner für eine Streitmacht sowie aufgrund unmittelbarer Gefährdung seines Lebens angesichts einer fanatischen Attentäterin 44 – für das Beenden der Täuferherrschaft erlangt hatte. Als Beleg dafür sandte das Domkapitel dem Papst die 1573 erschienene Schrift über das Täuferreich von Münster des Zeitzeugen Hermann von Kerssenbroick zu. 45

Jodocus Hoetfilter wies die direkte Anfrage des Dr. Jodonicus de Falkenburg, der ein Anwalt von Heinrich II., Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, in Rom war, zurück: Herzog Heinrich der Jüngere war mit Franz von Waldeck verfehdet und erhob Ansprüche auf dessen noch nicht frei gewordene Bistümer Münster, Osnabrück und Minden. 46 Nachdem 1542 die Armee des Schmalkaldischen Bundes sein Herzogtum erobert hatte, besetzte und die lutherische Lehre eingeführt hatte, rekatholisierte er 1547 sein Herzogtum, auch wenn die Stadt Braunschweig die angenommene Lehre Luthers verteidigte.

Das Anmelden eines Begehrens auf die drei Bistümer war wohl eine Art Revanche, die jedoch nicht ausgeführt werden konnte, wie dies aus einem Brief von Hoetfilter an Falkenburg zu entnehmen ist. Hoetfilter nannte zwei Gründe für seine Ablehnung von dessen Ersuchen, die Herzöge Georg und Julius von Braunschweig-Lüneburg für eine eventuelle Wahl zu billigen, nämlich, erstens, Franz von Waldeck bleibe in Amt und Würden sowie, zweitens, das Domkapitel würde sich einen Eingriff in die freie Wahl unbedingt verbitten. 47 Franz von Dey beschrieb dem päpstlichen Legaten Francesco Sfondrati hinter den Kulissen des Reichstags zu Augsburg einige Sachverhalte wissentlich unzutreffend, denn er konnte ihn davon überzeugen, dass Franz von Waldeck mit dem Osnabrücker Domkapitel versöhnt sei, darüber hinaus, dass sein Fürstbischof bei der geistlichen Obrigkeit – Metropolit Adolf und ein paar Kardinälen – hoch angesehen wäre, so dass Sfondrati einwilligte, sich in der Kurie für einen solchen aus dieser Sicht gütigen Fürsten, der sich mit haltlosen Schelten konfrontiert sah, einzusetzen. 48

Abb. 6: Portrait von Paul III., geboren als Alessandro Farnese
(* 29. Februar 1468 in Canino; † 10. November 1549 in Rom),
Papst der römisch-katholischen Kirche von 1534 bis 1549. 49

In den Leitungsorganen der römisch-katholischen Kirche, der Römischen Kurie und insbesondere beim Papst hatte Franz von Waldeck zuerst einen schlechten Stand. Papst Paul III. ließ eine kirchenamtliche Strenge gegenüber Franz von Waldeck walten, die beinahe Eingang in seine dritte Vorladung an den Fürstbischof gefunden hätte, 50 weil er ihm in der ursprünglichen Fassung seines Schriftstücks als ebenso gewähltem Bischof, die unter Amtskollegen gebräuchliche Anrede »Frater« verweigern wollte. Manche Kardinäle, die dem Gerichtshof der Kurie angehörten, zweifelten an der Disziplin des Bischofs Franz von Waldeck, was den Schutz der Kirche und der Ehe anging, 51 weshalb sie den Standpunkt äußerten, der Fürstbischof müsse unerlässlicherweise persönlich nach Rom kommen, denn er habe mindestens genauso Ehrenrühriges getan wie der 1547 abgesetzte Erzbischof von Köln, Hermann von Wied, und es sei nicht zulässig, bloß Unterlagen vorzulegen und diesen den Versammelten vortragen zu lassen.

Jedoch schwang die Stimmung über Franz von Waldeck rasch in das Positive um, was auf das Engagement des bei dem Bemühen taktisch geschickt handelnden Prokurators Jodocus Hoetfilter und die Wirkung des Einflusses des päpstlichen Legaten Francesco Sfondrati auf den Papst zurückging, wobei nur Hoetfilters Tätigkeit nicht im Verborgenen geschah und dadurch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Hoetfilter führte mit den drei Kardinälen, die der Commissio super religionis negotium et haeretice pravitatis beim Gerichtshof vorsaßen, intensive Gespräche, 52 in der Absicht diese von einer Begnadigung seines Fürstbischofs zu überzeugen – durch die Bereitstellung jüngster Informationen zur Entkräftung von dessen Anklage. Während die beiden spanischen Kardinäle Pater Juan Álvarez y Alva de Toledo OP und Bartolomé de la Cueva y Toledo den Prokurator Hoetfilter zur Schnelligkeit im Wettlauf mit den ebenfalls hochaktiven Gegnern des Bischofs Franz von Waldeck anspornten, machte der italienische Kardinal Pater Gregorio Cortese OSB dem Prokurator im Hinblick auf die reformatorischen Maßnahmen schwere Vorwürfe, die er dem Fürstbischof mitteilen solle.

Der genaue Ablauf der Vollversammlung der Kardinäle ist zwar nicht festgehalten, aber dafür ist der Inhalt der Rede zur Verteidigung des Fürstbischofs Franz von Waldeck durch den Konsistorialanwalt Achille Maffei im Konsistorium erhalten: 53 Der Fürstbischof habe, wegen seines bedachten Handelns, jedes seiner drei Bistümer geschützt, indem er die machtvollen lutherischen Fürsten, deren Beitrag an Geld und Söldner gegen die Täufer er nötig hatte, mit einer versöhnlichen Religionspolitik beruhigt habe. Im bischöflichen Edikt gegen die Täufer (1534) für die Stadt Münster bestätige sich, dass es immer seine Absicht gewesen sei, die Sekten in seinen Territorien einzudämmen. Nachdem 1547 der sächsische Kurfürst Johann Friedrich und der hessische Landgraf Philipp im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 gefangen genommen worden waren, habe Franz von Waldeck postwendend die Wiederherstellung des katholischen Glaubens in seinen Bistümern eingeleitet. Achille Maffei stellte den Kardinälen während ihrer Vollversammlung in Rom einige Sachverhalte irreführend dar, und er ließ die Frage nach dem Sinn ihrer Zusammenkunft gänzlich entfallen, nämlich ihre Entscheidung über eine Sanktion des Würdenträgers, der in seinem Sprengel Osnabrück die Reformation verbreitet hatte, die zwar zeitlich, aber nicht exakt räumlich auf die Zerschlagung des Täuferreichs von Münster gefolgt war. An dem anderen Tage der Vollversammlung der Kardinäle, dem 21. November 1547, wurde dem Prokurator Jodocus Hoetfilter die Ehre zuteil, eine Privataudienz beim Heiligen Vater bewilligt zu bekommen, und ihm wurde desgleichen die Erlaubnis gegeben, die an Papst Paul III. gerichtete Supplik des Fürstbischofs Franz von Waldeck im Konsistorium vorzutragen: 54

Der Fürstbischof bat seine Heiligkeit darum, in dessen Gnade wieder ganz aufgenommen zu werden. Seinen früheren Irrtum der Sympathie mit der lutherischen Lehre habe er eingesehen. Die daraus entstandene Schuld einer Abweichung möge ihm vergeben werden. Er hoffe auf die Gewährung der päpstlichen Absolution und Rehabilitation. Zusätzlich zu den schriftlichen Erklärungen des Bischofs Franz von Waldeck verbürgte sich Jodocus Hoetfilter für das Einhalten und das Verwirklichen dessen, was versprochen wurde. Insgesamt können zwei politische Gründe für die päpstliche Gewogenheit für Franz von Waldeck angeführt werden. 55 Erstens: Die Entstehung von weiteren Konflikten im Reich wollten die weltliche und die geistliche Obrigkeit vermeiden, weil weder ein Einvernehmen über das Konzil von Trient (1545–1563) noch über das Augsburger Interim (1548–1552) erzielt werden konnte. Zweitens: Die Folgen einer plötzlichen personellen Veränderung in Westfalen wollte man verhindern, weil ein widerstandsloser, folgsamer Amtsinhaber besser kontrollierbar erschien als ein rücksichtsloser, eigenwilliger Amtsnachfolger wie aus dem Hause Braunschweig.

Nach der Anhörung in Rom verhandelten die bischöflichen Räte mit den Domherren über die Abschaffung der evangelischen Neuerungen im Stift und Stadt Osnabrück. Als Ergebnis wurde ein erstes Mandat nach dem 3. Januar 1548 erlassen, in welchem Franz von Waldeck den Untertanen kundtat, dass die Wiederherstellung des katholischen Glaubens trotz seines Verlangens in der Stadt Osnabrück nicht vollbracht sei, weil sich der Rat der Stadt auf die Konzession berufe, die bisherige Lehre bis zu einem Konzil zu erhalten. 56 Weitere zwei Mandate folgten mit jeweils einem ähnlichen Inhalt. Jedoch war immer eine Missachtung das Resultat, weil Kleriker und Laien diesen Geboten keinen Glauben schenkten. Zur weiteren Befolgung seiner in Rom gegebenen Versprechen instruierte der Fürstbischof am 20. Januar 1548 zur Rücknahme der Reformation seine drei Räte (Richter Johann Wesselinck, Dietrich von Merveldt und Hans Bar) vor dem Meinungsaustausch mit den Osnabrücker Domherren. 57

Zwar halfen viele Fürsprecher des der evangelischen Lehre zuneigenden Klerikers Franz von Waldeck, das Amt des Fürstbischofs zu behalten, aber den Widerruf und die damit einhergehende schnelle Suspendierung der eingeführten Reformation der Kirche in der Stadt und im Hochstift Osnabrück konnte Franz von Waldeck dennoch nicht vermeiden: 58 Am 12. Mai 1548 leistete er unter der hohen Linde bei Oesede vor den Landständen die Abbitte, indem er die evangelische Kirchenordnung des Hermann Bonnus’ aufhob.

Schlussbemerkungen und Forschungsperspektiven

Franz von Waldeck hatte zwar die ausgefertigte Wahlkapitulation 1532 akzeptiert, aber er hatte sich spätestens nach der Zerschlagung des Täuferreichs von Münster 1535 spirituell vom Domkapitel (von Osnabrück sowie von Münster), sogar von der Kurie in Rom distanziert. Er entwickelte eine hohe reformatorische Eigendynamik, und er nutzte die ihm gebotene Chance zum Neuanfang. Die dafür durchzuführenden Reformen im Sinne einer Reformation, ähnlich wie die Martin Luthers, und einer Säkularisation kirchlicher Ordenseinrichtungen tarnte er geschickt als seine Verpflichtung, Reichstagsbeschlüssen getreulich Folge zu leisten. Für den Versuch, die als monolithisch erfasste Zugehörigkeit zu einem Glauben aufzubrechen, wählte er Osnabrück und Münster aus. Beide Orte hatten vor der Ausbreitung der Täuferbewegung einige Initiativen auf dem Weg hin zur Neulehre erlebt.

Franz von Waldeck reihte sich mit seiner Führung nach der Beendigung der Täuferherrschaft nicht in die Riege derer ein, die einen Habitus des ‚Siegers‘ in der Interaktion mit der jeweils ‚unterlegenen‘ Konfession nach entweder erfolgreicher oder aufgehobener Reformation zeigten. Wie offenbar geworden ist, war die kirchliche Erneuerung in Osnabrück zunächst recht aussichtsreich, wohingegen diese in Münster zügig aufgegeben werden musste. Katholiken und Lutheraner konnten nicht, wie kleinere reformatorische Splittergruppen, ausgewiesen, missioniert oder verfolgt werden, weil die Erfahrung aus der Täuferzeit abschreckte. Die Fürsten hatten gelernt, dass weder mit Alt- noch mit Neugläubigen das Exempel an den Täufern wiederholt werden konnte; vielmehr ermahnte sie das Exemplum der Täuferbewegung, einen Ausgleich zu suchen, um das Radikale dieser Sekte zu hemmen.

Franz von Waldeck musste sich einer Anklage in Rom stellen, die vom Domkapitel von Osnabrück zwar initiiert und forciert, aber vom Domkapitel von Münster konterkariert wurde. Dieser Vorgang hat einen Seltenheitswert, weil ein amtierender Bischof ernsthaft gefährdet war, abgesetzt zu werden und dies nur mühsam abgewendet werden konnte, da sich kluges und überlegtes Handeln durchsetzte. – Böse Zungen würden von Klinkenputzen, Lobbyismus und Rechtsverdrehung sprechen.

Ausblicke auf Arbeitsgebiete sind zum einen an die versuchte Reformation im Bistum Osnabrück geknüpft, wie die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Anhängern der Alt- und Neulehre. Zum anderen könnte weiter erforscht werden, unter welchen Bedingungen das päpstliche Indult für das Bistum Minden seine Rechtskraft behielt. Außerdem erinnert die Herrschaftsweise sowie die Persönlichkeitsstruktur Franz von Waldecks an weitere Adlige der Region, welche die Konfessionsgrenzen in dessen benachbarten Territorien überschritten oder unterlaufen hatten. Die Rede ist, insbesondere, von den Landesherren im Erzbistum Köln (Hermann V. von Wied) sowie in den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg (Via media mit ‚humanistischer Reform‘, wie von Herzog Wilhelm V.). An dritter Stelle ist die beginnende Internationalisierung von lokalen Konflikten nicht zu vergessen, weil beide christliche Glaubensparteien seit 1568 bis 1678 von auswärtigen Verbündeten, das heißt durch die Spanier und Oranier, unterstützt wurden, wie dies erst im Achtzigjährigen Krieg (1568–1648), dann im Kölnischen Krieg (auch: Truchsessischer Krieg, 1583–1588), übergehend in den Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) sowie daran anschließend, jedoch in einer anderen Konstellation, im Holländischen Krieg (1672–1678) geschah. Diese beispielhaften Themenbereiche mit einer regionalgeschichtlichen Perspektive müssen einer eigenen Untersuchung vorbehalten bleiben.

Franz von Waldeck würde ich als „herrschender Akrobat“ oder „konfessionelles Chamäleon“ bezeichnen wollen, weil er Zeit seines Lebens dicht am Abgrund – besonders innen- und außenpolitisch, genauso wie finanziell oder familiär – agierte. So behielt er seine zwiespältige konfessionelle Haltung bei, erntete die Lorbeeren des überkonfessionellen Siegs im Kampf gegen das Täuferreich von Münster, scheute daraufhin die Konfrontation nicht, mit seiner Hinwendung zur Reformation, die seine Gegenkräfte formierte und seinen Machtverlust einläutete. Einerseits zog das Domkapitel von Osnabrück die Anklage wegen Ketzerei zurück, was allein durch gekonnte Hinterzimmer-Diplomatie der Getreuen des Fürstbischofs Franz von Waldeck möglich wurde. Andererseits – und das ist eine andere Geschichte – war der Preis dafür zu hoch, weil er eine Kettenreaktion auslöste, die zum territorialen sowie höchstwahrscheinlich ebenso zu seinem mentalen Zusammenbruch führte:

  • ausgeweitete Kompetenzen der Landstände in Osnabrück und Münster gegenüber dem Fürstbischof;
  • angetretene Flucht des Fürstbischofs in die Stadt Münster wegen der Besetzung seiner drei Bistümer durch Philipp Magnus von Braunschweig-Wolfenbüttel zwecks Eintreibung hoher ausstehender Geldsummen, infolge des verlorengegangenen Schmalkaldischen Krieges;
  • aufgezwungene Aufgabe des Bistums Minden zugunsten des Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel sowie oktroyierte Rückgabe der während des Täuferkriegs verlorenen Rechte oder Privilegien an die Bürger der Stadt Münster.

Jedenfalls konnte der ohnehin gesundheitlich angeschlagene Franz von Waldeck sich nicht wieder regenerieren – anders als zuvor – und starb 1553; also vor 471 Jahren.

Dr. Gregor Maximilian Weiermüller studierte Angewandte Philosophie und Geschichte an der Universität Duisburg-Essen sowie in Rom. In seiner M.A.–Arbeit in Geschichte (2019) hatte er sich mit der Herrschaftsweise des Fürstbischofs Franz von Waldeck zur Neuordnung der Stadt Münster nach der Niederschlagung der Täuferherrschaft 1534–1535 auseinandergesetzt. In der Geschäftsstelle der Historischen Kommission für Westfalen leitet er unter anderem das Editionsprojekt „Urkundenbuch der ehemaligen Zisterzienserabtei Marienfeld“, die sich im Zeitalter der Reformation behaupten musste, und in Harsewinkel (Ostwestfalen-Lippe) liegt.

  1. Zeichnung in Feder und Tusche von Georg Berger im Osnabrücker Bischofsbuch, vor 1607. Behr, Hans-Joachim: Franz von Waldeck 1491–1553. Sein Leben in seiner Zeit, Bd. 1: Darstellung, Münster 1996, S. 528.[]
  2. Justa Carrasco, Reinhard Neebe: Luther und Europa. Wege der Reformation und der fürstliche Reformator Philipp von Hessen (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 30), Marburg 2015, URL (Letzter Zugriff: 16.9.2024): https://landesarchiv.hessen.de/sites/landesarchiv.hessen.de/files/2022-12/archivnachrichten_1-2017.pdf[]
  3. Schröer, Alois: Die Reformation in Westfalen. Der Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 2, Münster 1983, S. 164–166.[]
  4. Böger, Richard: Franz von Waldeck. Ein Zeitbild aus dem Jahrhundert der Reformation, Bielefeld 1919.[]
  5. Kirchhoff, Karl-Heinz: Die Belagerung und Eroberung Münsters 1534/35. Militärische Maßnahmen und politische Verhandlungen des Fürstbischofs Franz von Waldeck, in: Westfälische Zeitschrift 112 (1962), S. 77–170.[]
  6. Weckenbrock, Olga: Erhalt von Herkommen und Gebrauch. Osnabrücker Ritterschaft und die „Fürstenreformation“ des Fürstbischofs Franz von Waldeck, in: Olga Weckenbrock (Hg.): Ritterschaft und Reformation. Der niedere Adel im Mitteleuropa des 16. und 17. Jahrhunderts, Göttingen 2018, S. 125–141.[]
  7. Kirchhoff: Belagerung und Eroberung Münsters, S. 167.[]
  8. Meyer, Dietrich: Zur Geschichte des Bischofs Franz von Waldeck (1532–1553). Von Caspar Schele, Herrn zur Schelenburg, in: Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück 1 (1848), S. 85–134. Franz von Waldeck sandte im Mai 1543 ein Empfehlungsschreiben an Luther und Melanchthon für Gerhard von Welveld und Caspar Schele; zusammen studierten und promovierten sie in Wittenberg. Caspar Schele verfasste eine Geschichte des Bischofs Franz von Waldeck.[]
  9. Fischer, Franz: Die Reformationsversuche des Bischofs Franz von Waldeck im Fürstbistum Münster (Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens 6), Hildesheim 1906.[]
  10. Behr, Hans-Joachim: Franz von Waldeck 1491–1553. Sein Leben in seiner Zeit, Bd. 1, Münster 1996 & Bd. 2, Münster 1998.[]
  11. Ziegler, Walter: Die Entscheidung deutscher Länder für oder gegen Luther. Studien zu Reformation und Konfessionalisierung im 16. und 17. Jahrhundert, Münster 2008, S. 65, 91, 103.[]
  12. Freitag, Werner: Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 100–102, 165–166.[]
  13. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 474–510, und Freitag: Reformation in Westfalen, S. 162–173.[]
  14. Stadt Münster. Vermessungs- und Katasteramt (Hg.): Historische Karten von Münster, S. 7, URL (Letzter Zugriff: 15.8.2024): https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/62_katasteramt/pdf/historische_karten.pdf[]
  15. Kirchhoff: Belagerung und Eroberung Münsters, S. 77–170.[]
  16. Das Täufertum ist grob in mindestens zwei Strömungen gespalten: ein revolutionärer Flügel von Melchior Hofmann / Melchioriten und eine friedliche Fraktion unter Menno Simons / Mennoniten.[]
  17. Gericht der Römischen Rota (lat.: Rotae Romanae Tribunal) hatte den Ruf einer unbestechlichen Gerechtigkeit, die sie im Ehenichtigkeitsprozess gegen Heinrich VIII., König von England, manifestierte.[]
  18. Hauschild, Wolf-Dieter: Von der reformatorischen Bewegung zur evangelischen Kirche. Die Einführung der Kirchenordnung in Osnabrück 1543, in: Karl Georg Kaster / Gerd Steinwascher (Hgg.): 450 Jahre Reformation in Osnabrück (Beiträge zur Kunst- und Kulturgeschichte der Stadt Osnabrück 6) Osnabrück, 1993, S. 157. Alois Schröer nennt detailliert die Motive zur Säkularisierung der Klöster als Auftakt der Reformation. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 493–494.[]
  19. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 252, S. 322.[]
  20. Hauschild: Von der reformatorischen Bewegung, S. 158.[]
  21. Hauschild: Von der reformatorischen Bewegung, S. 172–191.[]
  22. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 265, S. 334. Ebenso Alois Schröer über die eigensinnige Auslegung des Art. 25 durch Franz von Waldeck. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 496.[]
  23. Hoffmann, Christian: Von der Osnabrücker Fürstenreformation zur münsterischen Rekatholisierung. Das Niederstift Münster im Zeitalter von Reformation, Konfessionalisierung und Gegenreformation 1543–1648, in: Michael Hirschfeld (Hg.): Region und religiöse Identität. Das Oldenburger Münsterland als konfessioneller Erinnerungsort (Beiträge zur Geschichte des Oldenburger Münsterlandes 14), Cloppenburg 2008, S. 14.[]
  24. Stratenwerth, Heide: Das Interim – Der Solmssche Vertrag, in: Karl Georg Kaster / Gerd Steinwascher (Hgg.): 450 Jahre Reformation in Osnabrück (Beiträge zur Kunst- und Kulturgeschichte der Stadt Osnabrück 6) Osnabrück, 1993, S. 254.[]
  25. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 267, S. 336.[]
  26. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 268, S. 336.[]
  27. Stratenwerth: Das Interim, S. 256.[]
  28. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 340, S. 422–427.[]
  29. Bonnus, Hermann: Christlicke Kercken Ordenungh Der Statt Ossenbrügge, URL (Letzter Zugriff: 15.8.2024): https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN792492064&PHYSID=PHYS_0011&DMDID=DMDLOG_0001[]
  30. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 197–237.[]
  31. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 474–510.[]
  32. Hans-Joachim Behr nennt im Literaturverzeichnis zu Franz von Waldeck, Bd. 1, die Nuntiaturberichte aus Deutschland 153359 von Gerhard Müller und Vatikanische Dokumente zur Geschichte der Reformation und der Katholischen Erneuerung in Westfalen (1547–1683) von Alois Schröer.[]
  33. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 223.[]
  34. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 270, S. 337–338.[]
  35. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 336, S. 414: „[…] ut servatis quatuor terminis […]“.[]
  36. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 346, S. 437: „[…], reverentia postpositis regulas et dogmata ecclesiastica apostolicasque traditiones […]. […] et sub anathematis ac privationis Monasteriensis et Osnaburgensis ecclesiarum, […]“.[]
  37. Rehbein-Chronik, Heft K, Bl. 81r, Ms. Lub. 2° 63, © Stadtbibliothek Lübeck, Quelle: WikiMedia Commons.[]
  38. Neufeld, Karl H.: Fürstbischof und Reformation. Der Fall Osnabrück 1543–1548 (Schriftenreihe Studien zur Kirchengeschichte 20) Hamburg, 2014, S. 180–186.[]
  39. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 356, S. 452–454. Alois Schröer bereitet die Stimmen der Kurie und Hoetfilters Sorgen kompakt auf. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 225–230.[]
  40. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 230–232.[]
  41. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 358, S. 457.[]
  42. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 365, S. 472.[]
  43. Hüsing: Der Kampf, S. 4. Nur Augustin Hüsing und Alois Schröer berichten über die Fürsprecher des Franz von Waldeck. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 224–225.[]
  44. Weiermüller, Gregor Maximilian: Eine Niederländerin als Freiheitskämpferin? Hille Feickens Attentatsversuch auf den Fürstbischof Franz von Waldeck (1534). In: Niederrhein-Magazin: Programmzeitschrift der Niederrhein-Akademie Jg. 29 (2020), S. 4–15. ISSN: 1867-9064, URL (Letzter Zugriff: 13.9.2024): https://www.uni-due.de/imperia/md/content/inkur/nrm_29_ihvz.pdf[]
  45. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 224.[]
  46. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 225.[]
  47. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 353, S. 446–448.[]
  48. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 225.[]
  49. Papst Paul III., Gemälde von Tizian, 1543, Neapel, Museo di Capodimonte, Quelle: WikiMedia Commons.[]
  50. Alois Schröer zitiert diese Passage zum Ausdruck der Härte von Papst Paul III. gegen Fürstbischof Franz von Waldeck. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 629, Fußnote 104: „denn du verdienst, nicht als Bruder, sondern als schlimmer Feind des katholischen Glaubens und des Heiligen Stuhles bezeichnet zu werden. Wenn doch unsere brüderliche Zurechtweisung bei dir Gehör fände! Leider gereichst du allen zum Ärgernis, da du, statt ein Verteidiger des Glaubens zu sein, dessen notorischer Feind geworden bist.“[]
  51. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 230.[]
  52. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 226.[]
  53. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 228.[]
  54. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 354, S. 448–449: „[…], et nomine eiusdem reverendi domini mei catholici antistitis quam devotissime supplico, ut ipsa sanctas vestra pro sua innata benignitate et (quia erga omnes utitur) summa clementia eiusdem domini mei episcopi excusationem veritati velut innixam admittere ipsumque in gratiam suam recipere errata quoque et culpam omnem condonare remissionem, item absolutionem et rehabilitationem eidem necessarias indulgentius impartiri dignetur velut idem reverendus et […]“.[]
  55. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 228.[]
  56. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 232–234.[]
  57. Behr: Franz von Waldeck, Bd. 2, Nr. 360, S. 462–463.[]
  58. Schröer: Reformation in Westfalen, Bd. 2, S. 234–235.[]

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Gregor Maximilian Weiermüller (20. September 2024). Römische Rota beschuldigt Franz von Waldeck! Das Taktieren seiner Fürsprecher und Gegner im Prozess wegen Ketzerei (1546). Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/12bwg


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