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Engern – Westfalens vergessene Nachbarn und die Topographie der mittelalterlichen Saxonia

1 250 Jahre Westfalen – das bedeutet auch: 1 250 Jahre Engern! In den fränkischen Reichsannalen zum Jahr 775 wird nämlich nicht nur der Name Westfalen erstmals erwähnt, sondern auch jener der Engern, der östlichen Nachbarn der Westfalen. Tatsächlich zählten weite Teile des heutigen Westfalen im Früh- und Hochmittelalter zum Gebiet der Engern. Noch in der bekannten Gelnhäuser Urkunde von 1180 verlieh Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Erzbischof von Köln das Heinrich dem Löwen entzogene „Herzogtum Westfalen und Engern“. Doch seitdem ist der Name Engern im Gegensatz zu dem Westfalens fast völlig verklungen. Der Beitrag möchte der Frage nachgehen, was wir uns unter dem Raum Engern des Früh- und Hochmittelalters eigentlich vorzustellen haben.


Jeweils acht Männer de Astvalun und de Angarum, „aus Ostfalen“ und „aus Engern“, sagten um das Jahr 990 auf Befehl des Königs und späteren Kaisers Otto III. aus, wo genau die Grenzen zwischen den Astvalas und den Angarias sowie zwischen den Bistümern Hildesheim und Minden verliefen.1 Ihre Aussagen machten sie vor einer großen Versammlung geistlicher und weltlicher Fürsten aus der Saxonia, unter ihnen Herzog Bernhard und die Bischöfe Erpo von Verden und Dodo von Minden. Dass es ein Interesse daran gab, Grenzen zwischen Bistümern und damit Grenzen der kirchenrechtlichen Zuständigkeit von Bischöfen zu fixieren, leuchtet ein. Überraschender ist, dass es dabei auch um die Grenze zwischen zwei Personengruppen und deren Gebieten ging, die in den ottonenzeitlichen Quellen nur selten vorkommen, nämlich Ostfalen und Engern.

Was hat der geschilderte Fall mit der Geschichte Westfalens zu tun, der dieser Blog gewidmet ist? Die Veranstaltungen zum 1 250-jährigen Jubiläum der Ersterwähnung der Westfalen lenken derzeit den Blick auf die Anfänge der schriftlich fixierten Geschichte des heutigen Nordwestdeutschlands zwischen Rhein und Elbe, der mittelalterlichen Saxonia.2 Im Zusammenhang der Taten des Frankenkönigs Karl im Jahre 775 werden in den fränkischen Reichsannalen aber nicht nur Westfalii bzw. Westfalai genannt, sondern auch zwei weitere „Teile“ (partes) der gegnerischen Sachsen (Saxones), nämlich Austreleudi („Ostleute“) bzw. Ostfalai sowie Angrarii.3 Diese Unterscheidung von drei „Teilen“ der Sachsen zieht sich auch durch weitere Quellen der Zeit Karls des Großen, außer in den Annalen findet sie sich auch im Capitulare Saxonicum (797), in der Lex Saxonum (um 802/803) und im Mainzer Geiselverzeichnis (um 803/804).

Als langlebigster der drei Namen sollte sich jener der Westfalen erweisen. Die im Mai 2025 eröffnete Paderborner Ausstellung „775. Westfalen“ und die begleitende Publikation gehen dem Bedeutungswandel nach, den der Name der Westfalen im Laufe der Jahrhunderte erfahren hat.4 Erst mit der Gründung der preußischen Provinz Westfalen im Jahr 1815 erhielt er einen festen territorialstaatlichen Rahmen.

Der Name Ostfalen war längst verklungen, als der Sprachwissenschaftler Otto Bremer (1882–1936) Ende des 19. Jahrhunderts den davon abgeleiteten und bis heute gebräuchlichen Terminus Ostfälisch für jenen regionalen Dialekt der niederdeutschen Sprache prägte, der zwischen Harz und Lüneburger Heide, Weser und Elbe gesprochen wird.5 In den Jahrzehnten nach der deutschen Wiedervereinigung von 1990 entstanden im östlichen Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt auch einige Institutionen und Unternehmen, die den Begriff „Ostfalen“ in ihren Namen integrierten. Der politisch unbelastete historische Raumname schien besonders geeignet als grenzüberwindendes Identifikationsangebot.

Dagegen sind Versuche zu einer Wiederbelebung des Namens „Engern“ bislang kaum zu verzeichnen. Eine gewisse Verbreitung weist der Straßenname „Engernweg“ auf; er kommt unter anderem in Hamburg-Elmsbüttel und in den Städten und Gemeinden Osnabrück, Hamm, Soest, Möhnesee, Brilon, Salzkotten, Bad Oeynhausen und Springe am Deister vor.6 Eine „Engernstraße“ gibt es zudem in Gelsenkirchen, Rheine und Rheda-Wiedenbrück. Diese Straßennamen treten jeweils im Verbund mit anderen historisierenden Straßenbenennungen auf und gehen auf systematische Namensgebungen in Neubaugebieten zurück.7

Nun erhebt dieser Beitrag ausdrücklich nicht den Anspruch, dem Begriff „Engern“ zu einer Renaissance zu verhelfen oder dieser auch nur das Wort reden zu wollen. Im Jubiläumsjahr Westfalens sollte allerdings daran erinnert werden, dass große Teile jenes Gebietes, das wir heute zu Westfalen rechnen, im Früh- und Hochmittelalter zu Engern zählten, dem mittleren „Teil“ Sachsens. Die Quellen zum Namen Engern sollen im Folgenden noch einmal gesichtet und dabei gefragt werden, in welchen Kontexten der Name auftritt, was er jeweils bezeichnete und welchen Sitz im Leben er hatte. Einfacher gesagt möchte der Beitrag mit Blick auf Engern jener Frage nachgehen, wie sie Matthias Springer vor 20 Jahren für das angrenzende Ostfalen zu beantworten suchte: Was haben wir uns unter dem geschichtlichen Engern vorzustellen?8

1. Angrivarier und Engern in der antiken und mittelalterlichen Historiographie

Die fränkischen Reichsannalen berichten zum Jahr 775, dass der später als Karl der Große bekannte Frankenkönig eine Versammlung in Düren am Nordrand der Eifel abhielt – urkundlich bezeugt für den 28. Juli und 3. August des Jahres9 – und anschließend mit seinem Heer in die „sächsischen Teile“ (partibus Saxonibus) zog, die Sigiburg (Hohensyburg bei Dortmund) eroberte, die Eresburg (Obermarsberg) wieder aufbaute und schließlich zum Brunisberg (Brunsberg bei Höxter) an der Weser kam.10 Die Sachsen versuchten hier, das Ufer des Flusses zu verteidigen, wurden aber geschlagen und flohen. Anschließend traf Karl die von Hassio angeführten „Ostleute der Sachsen“ (austroleudi Saxones) am Fluss Oker (Obaccrum) im Harzvorland und nahm ihre Geiseln und Treueschwüre entgegen. Das wiederholte sich anschließend mit den Engern (Angrarii) unter deren Anführer Bruno im Gau bzw. Gebiet (in pago) Bucki, dessen Name im Ortsnamen Bückeburg weiterlebt.11 Die Westfalen (Westfalaos) musste Karl allerdings erst bei Lübbecke (Lidbach) im erneuten Kampf bezwingen, ehe sie ebenfalls Geiseln stellten und Treue gelobten.

Nach sprachwissenschaftlicher Einschätzung ist es plausibel, dass der Name der frühmittelalterlichen Angrarii bzw. Engern auf den der antiken Angrivarii zurückgeht ihr Name bietet genau die Ausgangsform, die man aus dem Namen der Angrarii erschließen würde.12 Unsere wichtigsten Gewährsleute für die Angrivarier sind Tacitus (gest. um 120 n. Chr.) und Ptolemäus (gest. nach 160 n. Chr.).13 Aus deren verstreuten Angaben ergibt sich, dass die Angrivarier im Weserraum siedelten, als Nachbarn u. a. der Brukterer an Ems und Lippe und der Cherusker, deren Gebiet sich zur Elbe hin erstreckte. Eine jüngere Quelle ist der Laterculus Veronensis, ein Verzeichnis der römischen Provinzen aus dem frühen 4. Jahrhundert, das nur in einer möglicherweise modifizierten Abschrift der Zeit um 700 erhalten ist.14 Das Verzeichnis zählt in einem Anhang Brukterer und Angrivarier unter den – außerhalb der Reichsgrenzen lebenden – „Barbarenvölkern“ (gentes barbarae) auf, die unter der Herrschaft der Kaiser emporgekommen seien.

Die nachfolgende Überlieferungslücke vom frühen 4. bis zum späten 8. Jahrhundert lässt uns skeptisch auf die Möglichkeit einer Namenskontinuität von den Angrivariern zu den Engern blicken, zumal weite Teile der späteren Saxonia nach heutigem Stand archäologischer Forschung vom frühen 6. bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts weitgehend entvölkert waren.15 Allerdings sind auch bereits von antiken Autoren erwähnte Gewässernamen der Region wie Weser, Lippe und Ems über diesen langen Zeitraum und temporäre Entsiedlung hinweg tradiert worden.16 Die in späteren Zeiten besonders mit dem Engernnamen verbundene östliche Hellwegregion erwies sich zudem gegenüber dem frühmittelalterlichen Wüstungsprozess als resilient.17

Der Name der Angrivarier bzw. Engern ist ein Kompositum aus den germanischen (germ.) Wörtern *angrja, „Wiesen, Flussauen“, und *warjōz, „(Be-)Wahrer, Bewohner“.18 Das auf germ. *angrja zurückgehende altsächsische (asä.) Wort angar, mittelniederdeutsch (mnd.) anger, ist gut bezeugt, hat aber einen Bedeutungswandel hin zu „Grasland, Platz, Versammlungsort“ vollzogen.19 Von der früh- und hochmittelalterlichen Großlandschaft Engern zu unterscheiden ist übrigens die Landschaft Engilin an der Unstrut um Memleben (Sachsen-Anhalt) und der Engersgau (Engerisgouwe) am Mittelrhein um Engers bei Neuwied (Rheinland-Pfalz).20 Der Name der, wie sie sich heute offiziell nennt, Widukindstadt Enger im Kreis Herford leitet sich zwar ebenfalls von germ. *angrja, asä. angar ab, hat aber keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Namen der Engern;21 der Ort dürfte auch eher dem westfälischen Teil der Saxonia zuzurechnen sein.

Den Aussagen von Beda Venerabilis (gest. 735) und anderen frühmittelalterlichen Geschichtsschreibern zufolge kannten die Sachsen vor der Eingliederung in das Frankenreich keine übergeordnete herrschaftliche Struktur, vielmehr schlossen sich die unabhängigen regionalen Kleinfürsten, die „Satrapen“ Bedas, nur im Kriegsfall zu größeren, temporären Verbänden unter einem gekürten Heerführer (dux) zusammen.22 Genau das ist offenkundig in den Jahren ab 772 geschehen.23 Dabei konnten die Verbände zumindest im Fall der Westfalen und der Engern auf bereits etablierte Gruppen- bzw. Raumnamen zurückgreifen. Bislang ist jedenfalls kein überzeugendes Argument vorgebracht worden, dass es sich nicht um Selbstbezeichnungen dieser Verbände handelte. Auch wenn sie in der Zeit Karls des Großen aufgrund der Schriftlosigkeit der Sachsen nur durch fränkische Quellen bezeugt sind und durch die fränkische Verwaltung nach der Unterwerfung als Ordnungsbegriffe weiter verwendet und in ihrer Bedeutung modifiziert wurden, macht sie das noch nicht zu „zweifellos fränkische(n) Bezeichnungen“.24

Die Historiographen des Früh- und Hochmittelalters tragen kaum etwas zur Kenntnis der drei Teile Sachsens bei, soweit sie diese überhaupt erwähnen. Der Poeta Saxo, der um 889 ein Epos über Karl den Großen verfasste, sagt über die Angarii, sie seien „das dritte sächsische Volk“ (populus Saxonum tertius) zwischen Westfalen (Westfalos) und „Ostleuten“ (osterliudi) bzw. Ostfalen (Ostvalos), deren „Vaterland“ (patria) im Süden an das „Land der Franken“ (Francorum terris) grenze und im Norden mit dem „Ozean“ (oceanus) verbunden sei, also mit der Nordsee.25 Fast 200 Jahre später kommt Adam von Bremen in seiner 1075/76 verfassten Hamburger Bischöfegeschichte auf die großen Flüsse der Saxonia zu sprechen. Von der Ems (Emisa) berichtet Adam, sie sei der Fluss, der die Westfalen (Westphalos) von den übrigen Völkern (populis) dieser Provinz (illius provinciae) trenne.26 Dass er dabei an die Engern und Ostsachsen27 dachte, ist plausibel, aber nicht ausdrücklich benannt.

Die Aussage Adams von Bremen über die Ems als Grenzfluss zwischen Westfalen und Engern lässt sich allerdings anhand der urkundlichen Überlieferung nicht bestätigen. So wird 1020 in einer Urkunde Heinrichs II. für das Bistum Paderborn die curtis Triburi in pago Saxonico-Westfalorum, der Hof Drebber bei Barnstorf im heutigen Landkreis Diepholz erwähnt, weit östlich der Ems zur Weser hin gelegen.28 Dies ist zwar ein Ausreißer der Belegliste für den „Gau Westfalen“, doch auch wenn es um den Oberlauf der in der Senne nahe Paderborn entspringenden Ems geht, spricht die urkundliche Überlieferung gegen die behauptete Grenzfunktion des Flusses.

2. Der Raum Engern – ein topographischer Annäherungsversuch

Aus dem 9. bis 11. Jahrhundert liegen rund ein Dutzend Belege vor, in denen einzelne Orte als in pago Angorion (um 900), in pago Angeron (978 März 25), in Angeresgauue pagus (980 Okt. 15) u. ä., als „im Gau Engern“ gelegen lokalisiert werden.29 Nach heutigen Kreisen bzw. Landkreisen gruppiert stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar:

Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen

  • um 900: u. a. Opmünden, Bad Sassendorf (Urbar der Abtei Werden)30
  • 978 März 25: Völlinghausen, Erwitte (Otto II., Nr. 172, für das Stift Meschede)
  • 1027 Apr. 7: Erwitte (Konrad II., Nr. 82, für das Bistum Paderborn)

Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen

  • 1114: Burg Arnsberg, castrum Arnsberg in pago Hengeren (Graf Friedrich von Arnsberg)31

Kreis Höxter, Nordrhein-Westfalen

  • 1065 Sept. 9: Corvey, Höxter (Heinrich IV., Nr. 168, für das Erzbistum Bremen-Hamburg)
  • 1065 Dez. 8: u. a. Willebadessen (Heinrich IV., Nr. 175, für das Erzbistum Bremen-Hamburg)

Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen

  • 997 Juni 5: Schieder, Schieder-Schwalenberg (Otto III., Nr. 257, für das Erzbistum Magdeburg)

Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen

  • 1096 Febr. 9: u. a. Heimsen, Petershagen (Bischof Odalrik von Minden)32

Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen

  • 1063 Juli 7: Leeseringen, Estorf (Heinrich IV., Nr. 105, für das Bistum Minden)
  • 1096 Febr. 9: u. a. Estorf (Bischof Odalrik von Minden)33

Landkreis Heidekreis (mit Kreisstadt Bad Fallingbostel), Niedersachsen

  • 1096 Febr. 9: Richildesbiuthle iuxta fluvium Allare [„Richildsbüttel“ am Fluss Aller], nicht näher lokalisiert (Bischof Odalrik von Minden)34

Region (vormals Landkreis und Stadt) Hannover, Niedersachsen

  • 1096 Febr. 9: u. a. Kirchwehren, Seelze (Bischof Odalrik von Minden)35

Landkreis Holzminden, Niedersachsen

  • 834 Mai 15: Sülbeck, wüst bei Holzminden (Ludwig der Fromme, Nr. 337, für das Kloster Corvey)

Landkreis Göttingen, Niedersachsen

  • 834 Mai 15: Hemeln, Hannoversch Münden (Ludwig der Fromme, Nr. 337, für das Kloster Corvey)

Landkreis Kassel, Hessen

  • 1000 Apr. 30: Helmarshausen, Bad Karlshafen (Otto III., Nr. 357, für das Kloster Helmarshausen)
  • 1064 Juli 20/21: Ehrsten, Calden (Heinrich IV., Nr. 134, für das Domkapitel Paderborn)

Für die meisten der genannten Orte bzw. für ihnen nah benachbarte Siedlungen lassen sich anhand der bis zum 11. Jahrhundert üblichen in pago-Formeln der urkundlichen Überlieferung auch andere, kleinräumigere Zugehörigkeiten nachweisen. So lag Schieder beispielsweise im gut bezeugten Wetigo bzw. Weizzagawi, der ein Gebiet von Sandebeck bis Lügde/Pyrmont umfasste.36 In den zitierten Belegen tritt die „im Gau Engern“-Formulierung demnach an die Stelle des eigentlichen Gaunamens.

Wenn man auf der Landkarte ein Polygon mit den Eckpunkten Arnsberg, Soest, Nienburg/Weser, Hannover und Hannoversch Münden einträgt, erfasst man vereinfachend das sich aus den Ortspunkten der Belegliste ergebende Bild von Engern. Einen Ausreißer nach Nordosten bildet das nicht näher lokalisierte „Richildsbüttel an der Aller“ von 1096, das in der Lüneburger Heide zu vermuten ist. Mehrere Belege für den „Gau Engern“ stammen aus dem Hellwegraum um das frühmittelalterliche Handelszentrum Soest und den Pfalzort Erwitte. Das engrische Opmünden liegt etwa 4 km südöstlich von Soest. Rund 10 km nordwestlich von Soest findet sich dagegen ein Ort, der 1023 urkundlich in pago Westvalon, im „Gau Westfalen“,37 lokalisiert wird – Hohunseli, der spätere Hof Schulte Honsel in der Bauerschaft Brönicke im heutigen Ortsteil Lippborg der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest).38

Abb. 1) Das um 1170 erstmals nachweisbare Soester Stadtsiegel – hier in einer besonders gut erhaltenen Ausführung von 1268 – mit der Darstellung des Ortsheiligen Petrus spricht in der Umschrift (links) von SVSATIO ANGRORVM OPPIDO , “Soest Stadt der Engern”.39

Es gibt noch jüngere Belege dafür, dass die westfälisch-engrische Grenze östlich von Soest verlief: Eine für die Genese städtischer Verfassungen in der Saxonia bedeutsame Urkunde aus den 1160er Jahren wurde vor dem Gericht des erzbischöflichen Schulten und Richters zu Soest im Beisein der „Besseren“ (meliores), d. h. der bürgerlichen Führungsgruppe der Stadt Soest ausgestellt.40 Auf der Urkunde haben sich Relikte des aufgedrückten Siegels der Stadt Soest erhalten, eines der ältesten überhaupt im deutschen Sprachraum. Von der Umschrift ist nur der Abschnitt […] I IN SVSATIO AN […] lesbar, sie lässt sich aber durch das nachfolgende, ab 1236 nachweisbare Stadtsiegel ergänzen: SIGILLVM SANCTI PETRI IN SVSATIO ANGRORVM OPPIDO, „Siegel des heiligen Petrus in Soest Stadt der Engern“.41 Das ab 1257 nachweisbare zweite Siegel der eine Tagesreise weiter westlich am Hellweg gelegenen Stadt Dortmund reagierte darauf mit der Umschrift: SIGILLVM TREMONIE CIVITATIS WESTFALIAE, „Siegel Dortmunds der Stadt Westfalens“.42 Bemerkenswert an beiden Siegeln ist, dass es hier die städtischen Führungsgruppen selbst waren, die ihre jeweilige Kommune als „Stadt der Engern“ bzw. „Stadt Westfalens“ bezeichneten. Es ist das erste Mal überhaupt, dass wir eine unzweideutige Selbstidentifikation mit diesen Namen vor uns haben.

Die Grenze zwischen Engern und Westfalen kreuzte demnach den Hellweg zwischen Soest und Dortmund. Der Landeshistoriker Albert K. Hömberg (1905–1963) war der Ansicht, den Grenzverlauf noch weiter präzisieren zu können: Im Hellwegort Werl, rund 10 km westlich von Soest und 20 km östlich von Dortmund, sei der dortige Salzhof traditionell entlang des Salzbachs in einen östlichen Teil, „Engern“ genannt, und einen westlichen Teil, „Westen“, aufgeteilt gewesen.43 Am Salzbach nördlich von Werl läge zudem der Ort Scheidingen, dessen Name auf die westfälisch-engrische Grenze verweise. Nun ist es richtig, dass diesem Ortsnamen als Basis asä. skēdia, mnd. schēde, „Scheide, Gebietsgrenze“ zugrunde liegen kann, aber ebenso denkbar ist auch asä. skēd, „Absonderung“, für ein (rechtlich) ausgeschiedenes, abgesondertes Gebiet.44 Für den Werler Salzbach als westlichstes Grenzgewässer Engerns gibt es also Indizien, als gesichert gelten kann er nicht.

Abb. 2) Nach einer Urkunde von 1214 lag das heutige Schloss Rheda an der Ems im Grenzgebiet zwischen Westfalen und Engern. Blick von Norden auf die beiden stauferzeitlichen Türme, Relikte einer bedeutenden Burganlage.45

Für die insgesamt zweifelhafte Aussage Adams von Bremen, die Ems habe als Grenze Westfalens gegen seine östlichen Nachbarn gedient, ist eine Urkunde von 1214 aufschlussreich. Darin bestätigte Bischof Otto von Münster dem Kloster Marienfeld die Besitzungen, die das Kloster von dem verstorbenen Vogt Widukind von Rheda und dessen Mutter Luttrud erhalten habe.46 Der Vogt war 1189/90 auf dem Kreuzzug Kaiser Friedrich Barbarossas vor Akkon gefallen.47 Die Besitzungen lagen infra terminos Angarie et Westfaliae, „in den Grenzen Engerns und Westfalen“ und werden im weiteren Verlauf der Urkunde näher bezeichnet. Die Residenz des verstorbenen Vogtes war die Burg Rheda an der Ems und die genannten Besitzungen lagen in einem Radius von nur rund 15 km im Umfeld der Burg – zu beiden Seiten der Ems. Zumindest für den Raum Rheda scheint also die Bemerkung von der Grenzfunktion der Ems zuzutreffen.

3. Engern – ein Rechtsraum

Um 1040/50 beurkundete Bischof Alberich von Osnabrück die Übertragung eines Hofes bei Berßenbrück an den Osnabrücker Dom „nach Gesetz und Brauch Westfalens“ (iuxta legem et ritem Westfalensium) und 1150 ließ sich Bischof Philipp von Osnabrück von den Grafen von Tecklenburg Güter nach „Recht und Gesetz Westfalens“ (jure et lege Westfaliensi) übertragen.48 Abt Erkenbert von Corvey erwarb hingegen 1126 die Itterburg in der heutigen Gemeinde Vöhl (Lkr. Waldeck-Frankenberg) mit zugehörigen Rechten und Gütern nach den „engrischen Gesetzen“, leges Angariorum.49 Bischof Widelo von Minden beurkundete zwischen 1113 und 1119 die Übertragung von Gütern an sein Bistum vor dem Gericht des Grafen Everhard am Fluss Weser im Gau Scapevelden (wüst bei Minden-Päpinghausen, Kr. Minden-Lübbecke)50 und ließ es anschließend vor dem Gericht des Grafen Widukind in Linden (heute Ortsteil von Hannover) im Gau Merstemen nach „engrischem Gesetz“ (Angarice legis) bestätigen.51

In der oben erwähnten Urkunde Heinrichs IV. für das Erzbistum Bremen-Hamburg vom 8. Dezember 1164 ist vom Engere herescephe pagus die Rede. Analog findet sich bereits in einer Urkunde Heinrichs II. von 1019 für das Benediktinerinnenkloster Kaufungen im heutigen Landkreis Kassel die Formulierung in Westfalo-heriscefe pago.52 In beiden Fällen ging es um Übertragungen von Besitzungen, die von den damit bedachten Institutionen deutlich entfernt lagen – ein königlicher Forst bei Willebadessen im heutigen Kreis Höxter einerseits, ein königliches Gut in Herbede im heutigen Ennepe-Ruhr-Kreis andererseits. Der Begriff heriscefe bzw. herescephe kann sowohl „Heerschaft“ (exercitus) als auch „Herrschaft“ (dominium) bedeuten; und diese Ambiguität ist vielleicht auch gar nicht auflösbar.53 Man hat ihn in Zusammenhang mit den sächsischen Heeresverbänden gesehen, auf die Karl der Große 775 getroffen war. Es gibt immerhin zwei spätere Belege zu den Jahren 997 und 1019/20 über ein Heeresaufgebot der Westfalen bzw. das Aufgebot eines „westlichen Heeres“ (congregatio occidentalis exercitu).54 Im Kontext der Urkunden geht es aber um die Lokalisierung von Örtlichkeiten durch Raumnamen, deren Reichweite größer war als die Gaunamen, die üblicherweise mit der in pago-Formel verbunden wurden. Doch was machte die Großräume für die beiden Urkundenverfasser zu „Herrschaften“?

Näheren Aufschluss ermöglicht ein urkundlicher Beleg von 1113, in dem der Abt von Corvey einen Freien namens Sigifrid, der dem Kloster zuvor Güter in den Diözesen Paderborn und Mainz übertragen hatte, mit dem Gutshof Hullersen bei Einbeck im heutigen Landkreis Northeim belehnt.55 Dieser Rechtsakt wurde nicht in Corvey beurkundet, sondern in pago Suilbirgowe, dem Sulberggau um Dassel und Einbeck, und zwar „gemäß dem Rechtsbrauch der Herrschaft Ostsachsen“, secundum ritum Ostersahson herescaph. Das Kloster Corvey selbst lag ja im engrischen Gebiet. Der Begriff herescaph charakterisierte hier also einen Raum, in dem ein bestimmtes Recht galt – durchaus passend, denn Herrschaft manifestierte sich in dieser Zeit insbesondere in der Rechtsprechung.56

Dem gesellt sich ein urkundlicher Beleg von 1113 hinzu, in dem der Abt von Corvey einen Freien namens Sigifrid mit dem Gutshof Hullersen bei Einbeck im heutigen Landkreis Northeim belehnte, der dem Kloster zuvor Güter in den Diözesen Paderborn und Mainz übertragen hatte. Dieser Rechtsakt wurde nicht in Corvey beurkundet, sondern in pago Suilbirgowe, dem Sulberggau um Dassel und Einbeck, und zwar „gemäß dem Rechtsbrauch der herescaph Ostsachsen“, secundum ritum Ostersahson herescaph. Das Kloster Corvey selbst lag ja im engrischen Gebiet. Im Kontext der drei Urkunden erscheint es angemessen, herescaph als „Herrschaft“ zu verstehen – und zwar als Rechtsraum, als Geltungsbereich eines Rechts.

Und damit kommen wir zurück auf die zu Beginn zitierte Beschreibung eines Abschnitts der engrisch-ostfälischen Grenze von ca. 990. Zwar wird in der Vorbemerkung zur Zeugenaussage von ca. 990 nach den „Grenzen“ (de terminis) zwischen den Ostfalen und den Engern einerseits und den Grenzen zwischen den Bistümern Hildesheim und Engern andererseits gefragt, die es zu bestimmen gelte, doch wird anschließend nur eine Grenze beschrieben, die demnach aus Sicht der Beteiligten zugleich zwei Bistümer und die Gebiete zweier Personengruppen voneinander trennte.

Die Urkunde nennt nicht nur die Namen der vernommenen Zeugen aus den beiden Gruppen der Engern und der Ostfalen, sondern auch deren Wohnorte, was zu jener Zeit noch ungewöhnlich war und als ein Hinweis darauf gewertet werden darf, dass sie niedrigeren Standes waren. Es fehlt aber jede Bezeichnung wie liberi oder homines, die eine etwas genauere soziale Verortung der Zeugen ermöglichen würde. Es werden einfach die „Namen jener“ genannt, „die auf Befehl König Ottos einen Eid schwörten“ (nomina illorum qui per preceptum regis Ottonis iuraverunt).

Für die Ostfalen traten auf:

  • die Brüder Thiethard und Oddo aus Wongerdun (nicht lokalisiert),
  • Deddi aus Rothun (Ruthe, Sarstedt),57
  • Volcward aus Vastulingeburstalle (heute Bad Fallingbostel im Heidekreis),58
  • Bernhard, Sohn des Bido, aus Ondertunun (Misburg-Anderten, Stadtbezirk von Hannover),59
  • Poppo und Aedthelhard aus Thurnithi (Döhren-Wülfel, Stadtbezirk von Hannover),
  • und Hrothger aus Glethinge (Gleidingen, Leetzen, früherer Landkreis Hannover);

…und für die Engern:

  • die Brüder Ava und Thiedherd aus Basse (Basse, Neustadt am Rübenberge, früherer Landkreis Hannover),
  • die Brüder Thiedger und Wiric aus Thriveri (Stöckendrebber, Neustadt/Rbge.),
  • Aetged aus Meinnanthorpe (nicht lokalisiert),
  • sowie Thiedger, Sifrid und Hugal aus Mandeslum (Mandelsloh, Neustadt/Rbge.)

Die meisten der genannten Wohnorte lagen in einem Umkreis von 15 km um Hannover, und zwar die der Engern nordwestlich, die der Ostfalen südöstlich. Nur das rund 40 km nördlich von Hannover gelegene Fallingbostel fällt als Wohnort eines Ostfalen aus dem Rahmen, nicht nur aufgrund der Entfernung, sondern weil Fallingbostel nach der Grenzdefinition der Urkunde nicht in Ostfalen lag. Vielleicht wurde Volcward aufgrund einer entsprechenden Geburt und Herkunft als Ostfale betrachtet.

Die Grenzbeschreibung geht ins Detail und nennt Orts-, Haus- und Flurnamen, die größtenteils nicht mehr identifizierbar sind – was nicht zuletzt dem Umstand geschuldet sein dürfte, dass die beschriebene Grenze über weite Strecken durch kaum besiedeltes Gelände verlief. Ausgangspunkt war ein lac, ein Grenzzeichen beim Eilgereshus in Mesansten.60 Identifizierbar ist der nächstgenannte Ortspunkt Bredanlagu, heute Brelingen, Gemeinde Wedemark; auch das zwei Positionen weiter genannte, 3 km nördlich gelegene Aingaburstalde, Oegenbostel, ist heute ein Ortsteil des nördlich von Hannover gelegenen Wedemark.61 Von dort zweigte der Grenzverlauf nach Osten ab und durchquerte das weitläufige Moor- und Waldgebiet des Wietzenbruch (Wikanbroke) bis nach (Wester-)Celle (Kellu) und weiter nordwestlich bis nach Rebberlah (Krathabodle) bei Eschede (Lkr. Celle62 ), wo der dokumentierte Grenzverlauf schließlich am Ekrikesweg endete. Diesen muss man wohl in der ausgedehnten Südheide vermuten, in der im späteren Mittelalter die Grenzen der Bistümer Minden, Hildesheim und Verden aufeinandertrafen.

Die gemeinsame Grenze der Bistümer Minden und Hildesheim galt im späten 10. Jahrhundert also zumindest im Raum Hannover und Celle zugleich als Grenze zwischen Ostfalen und Engern – doch warum maß man der Grenze zwischen diesen beiden „Teilen“ der Saxonia überhaupt eine Relevanz zu, warum wurde sie ausdrücklich erwähnt? Die so bezeichneten „Teile“ waren keine politischen Größen. Nach Sichtung des Quellenmaterials ist nur ein Motiv für die Relevanz dieser Raumgrenzen erkennbar – die rechtliche. Engern, Ostfalen bzw. Ostsachen und Westfalen waren Rechtsräume.

Fazit

Auf dem Hoftag im hessischen Gelnhausen im April 1180 entzog Kaiser Friedrich I. Barbarossa seinem Gegner Herzog Heinrich dem Löwen das „Herzogtum Bayern sowie Westfalen und Engern“ (ducatus Bawarie quam Westfalie et Angarie) nebst allen Reichslehen und übertrug einen Teil des „Herzogtums Westfalen und Engern“ seinem Fürsten (princeps noster) Philipp, Erzbischof von Köln, und den „verbleibenden Teil des Herzogtums“ (reliquam partem ducatus) seinem Verwandten (consanguineus noster), Herzog Bernhard.63 An diesem Vorgang ist vieles bemerkenswert, in unserem Zusammenhang aber insbesondere, dass Heinrich der Löwe selbst den Titel „Herzog von Sachsen“ (dux Saxonum bzw. Saxonie) geführt hatte, der Name Sachsen in der Gelnhauser Urkunde aber ungenannt blieb und durch die Formulierung „Westfalen und Engern“ ersetzt wurde. Selbst der Askanier Bernhard als künftiger Herzog des restlichen (Ost-)Sachsens wird in der Zeugenreihe als dux Westfalie et Angarie bezeichnet. Sowohl die Erzbischöfe von Köln als auch die Herzöge von Sachsen aus dem Hause der Askanier führten seitdem die Titel eines „Herzogs von Westfalen und Engern“.64 Die Kölner Erzbischöfe konnten im Laufe des Spätmittelalters auch ein Territorium „Herzogtum Westfalen“ etablieren – und zwar auf vormals engrischem Gebiet am Hellweg um Werl und Erwitte und im angrenzenden Süderbergland um Arnsberg und Brilon. Engern selbst blieb dagegen ein Namensrelikt in fürstlichen Titulaturen, eine historische Reminiszenz.

Dagegen lässt sich zeigen, dass Engern vom 9. bis ins 13. Jahrhundert hinein als Name eines Raumes diente, der im Verständnis der Zeitgenossen benennbare Grenzen zu den benachbarten Westfalen und Ostfalen bzw. Ostsachsen hatte. Personen konnten als Einwohner dieses umgrenzten Raumes benannt werden bzw. sich selbst als solche identifizieren: Im ausgehenden 10. Jahrhundert wurden Dorfbewohner aus dem Raum Hannover ausdrücklich als Engern und Ostfalen in den Zeugenstand gerufen, im 12./13. Jahrhundert bezeichneten die Führungsschichten von Soest und Dortmund ihre Städte als „Stadt der Engern“ bzw. „Stadt Westfalens“. Auf der großen politischen Bühne, auf der Kaiser und Könige, weltliche und geistliche Fürsten agierten, spielten zumindest die Raumnamen Engern und Ostfalen hingegen keine Rolle, weswegen sie bei den damaligen Geschichtsschreibern kaum einmal Verwendung fanden. Auch in Urkunden der königlichen Kanzlei tauchen sie nur gelegentlich anstelle der kleinräumigeren Gaunamen in den räumlich orientierenden in pago-Formeln auf. Relevant waren die sächsischen Landesteile abseits der Schriftlichkeit aber in der noch weitgehend mündlich geprägten Rechtskultur; hier galten unterschiedliche regionale Ausprägungen des sächsischen Rechts. Auch der gelegentlich im Zusammenhang mit den drei Räumen verwendete Begriff herescaph lässt sich in diesem Sinne erklären: Die „Herrschaften“ Westfalen, Engern und Ostfalen bzw. Ostsachsen waren Räume, in denen ein bestimmtes Recht herrschte. Die kaiserliche Hofkanzlei konnte diese im Rechtsbrauch tradierten Raumnamen abrufen, als 1180 das Herzogtum Sachsen zerschlagen wurde.

Mit dem umfassenden politischen und gesellschaftlichen Wandel der Saxonia ab dem späten 12. Jahrhundert, geprägt durch Territorialisierung, Urbanisierung und Neuerungen im Rechtswesen (Etablierung der Go- und Freigerichte und des Sachsenspiegels) wurden die alten Raumnamen obsolet. Nur der Name Westfalen überlebte und erfuhr eine räumliche Erweiterung bis an die Weser, da er – beginnend im späten 10. Jahrhundert – politische Relevanz für die westliche Saxonia erlangte, die zunehmend als eigener, von der östlichen Saxonia unterschiedener Handlungs- und Interessenraum wahrgenommen wurde.65

Roland Linde studierte die Fächer
Geschichte und Deutsch (1. Staatsexamen Lehramt
Sek. II) an der Universität Paderborn. Er ist als freiberuflicher Historiker und Publizist tätig und lebt in Detmold. In zahlreichen Veröffentlichungen hat er sich mit der Landes- und Ortsgeschichte Westfalen-Lippes beschäftigt, mit einem Schwerpunkt auf dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit.
Seit 2008 ist er gewähltes Mitglied der
Historischen Kommission für Westfalen.

  1. Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe [= UB Hildesheim], bearb. v. Karl Janicke, Bd. 1, Stuttgart 1896 (ND Osnabrück 1965), Nr. 35; Regest vgl. Urkundenbuch der Bischöfe von Verden und des Domkapitels von Verden, Bd. 1, bearb. v. Arend Mindermann, Stade 2001, Nr. 41, und Regesta Imperii Online, RI plus URH 1 n. 44, https://www.regesta-imperii.de/id/bb6e1bb3-f9c6-4f19-bb68-b4e851799fe8 (12.6.2025).[]
  2. Der lateinische Quellenbegriff Saxonia für den Reichsteil des fränkischen bzw. römisch-deutschen Reichs zwischen Rhein und Elbe wird zur Unterscheidung vom neuzeitlichen Kurfürstentum bzw. Königreich und heutigen Freistaat Sachsen verwendet. Zur Einführung siehe Matthias Springer: Die Sachsen, Stuttgart 2004; Caspar Ehlers: Die Integration Sachsens in das fränkische Reich: 751– 1024, Göttingen 2007; Babette Ludowici (Hg.): Saxones. Niedersächsische Landesausstellung 2019 […] (Neue Studien zur Sachsenforschung, 7), Darmstadt 2019.[]
  3. Zur Problematik der drei sächsischen Landesteile grundlegend: Johannes Bauermann: „herescephe“. Zur Frage der sächsischen Stammesprovinzen, in: Westfälische Zeitschrift 97/I (1947), S. 36–68; Matthias Springer: Die Einteilung des alten Sachsens, in: Peter Nitschke/Mark Feuerle (Hg.): Imperium et comitatus. Das Reich und die Region, Frankfurt a. M. 2009, S. 131–148; und Caspar Ehlers: Zur Wirkungsgeschichte eines Ordnungsbegriffes. Westfalen zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert, in: Stefan Pätzold/Felicitas Schmieder (Hg.): Westfalen in der Zeit der Salier. Neue Forschungen zur Geschichte einer herrscherfernen Region im römisch-deutschen Reich, Münster 2020, S. 51–76; Manfred Balzer: Wege – Orte – Aufenthalte. Eine Zwischenbilanz, in: ders./Peter Johanek/Angelika Lampen (Hg.): Die deutschen Königspfalzen, Bd. 6/3: Westfalen, Göttingen 2023, S. 496–538, bes. S. 498–508.[]
  4. Johanna Hersh/Martin Kroker/Roland Linde/Lars Wolfram (Hg.): 775 – Westfalen. Das Buch. Eine Region wird gemacht, Regensburg 2025.[]
  5. Dieter Lent: Ostfalen. Zur Wiederbelebung dieses untergegangenen Stammesbegriffs als Mundartgebiet durch den Germanistikprofessor Otto Bremer in Halle 1890, in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 99 (2018), S. 182–190; vgl. Dieter Stellmacher: Zur Sprachgeschichte Ostfalens, in: ders. (Hg.): Ostfalen. Zur Geschichte und Sprache einer norddeutschen Landschaft, Bielefeld 2005, S. 33–49.[]
  6. Eigene Erhebung anhand von https://www.openstreetmap.org/search?query=Engernweg (12.6.2025).[]
  7. Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht das Straßennamen-Ensemble des Osnabrücker Stadtteils Widukindland, der in den 1920er und 1930er Jahren entstanden ist, siehe https://www.openstreetmap.org/search?query=Widukindland und https://de.wikipedia.org/wiki/Widukindland (12.6.2025).[]
  8. Matthias Springer: Was haben wir uns unter dem geschichtlichen Ostfalen vorzustellen? in: Stellmacher, Ostfalen, S. 131–134.[]
  9. Regesta Imperii Online, RI I n. 191 u. 192, https://www.regesta-imperii.de/id/0775-07-28_1_0_1_1_0_551_191; https://www.regesta-imperii.de/id/0775-08-03_1_0_1_1_0_552_192 (13.6.2025).[]
  10. Annales Regni Francorum […], bearb. v. Georg Wilhelm Pertz/Friedrich Kurze, Hannover 1896, S. 40–42. Die Identifikation der Sigiburg und der Eresburg mit Hohensyburg und Obermarsberg wird in jüngster Zeit kontrovers diskutiert, siehe dazu Beiträge von Eva Cichy/Manuel Zeiler, Roland Linde/Sven Spiong und Christof Spannhoff in: Burkhard Beyer/Roland Linde (Hg.): Marsberg und die Irminsul. Neue Forschungen zum Beginn der Sachsenkriege Karls des Großen 772 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge 86), voraussichtlich Münster 2025 (in Vorbereitung).[]
  11. Franziska Menzel: Bückeburg, in: Manfred Niemeyer (Hg.): Deutsches Ortsnamenbuch, Berlin/Boston 2012, S. 99.[]
  12. Peter von Polenz: Landschafts- und Bezirksnamen im frühmittelalterlichen Deutschland, Marburg 1961, S. 201; Günter Neumann: Engern (Landschaftsname), in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde [= RGA], Bd. 7, Berlin/New York 1989, S. 286–288.[]
  13. Rainer Wenskus: Angriwarier, in: RGA, Bd. 1, Berlin/New York 1973, S. 333; Alexander Sitzmann/Friedrich E. Grünzweig: Die altgermanischen Ethnonyme. Ein Handbuch zu ihrer Etymologie, Wien 2008, S. 33f.; vgl. Altes Germanien. Auszüge aus den antiken Quellen […], bearb. u. übers. v. Hans-Werner Goetz/Karl-Wilhelm Welwei, Darmstadt 1995, Bd. 1, S. 54f. (Tacitus, Germania) u. 182f. (Ptolemäos, Geographia), Bd. 2, S. 100–117 (Tacitus, Annales).[]
  14. Notitia dignitatum accedunt […] laterculi provinciarum, bearb. v. Otto Seeck, Berlin 1936, S. 247–253, hier: 251; vgl. Richard Klein: Laterculus Veronensis, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München 1991, Sp. 1745f.[]
  15. Hauke Jöns: Wüstes Land? Die Siedlungslücke des 6. und 7. Jahrhunderts in Nordwestdeutschland, in: Ludovici: Saxones, S. 223–229.[]
  16. Albrecht Greule: Deutsches Gewässernamenbuch. Etymologie der Gewässernamen […], Berlin/Boston 2014, S. 126f., 317f., 586f.[]
  17. Daniel Winger: Grenzgesellschaft im Wandel. Die westfälische Hellwegelite im 6. und 7. Jahrhundert, in: Ludovici: Saxones, S. 230–239.[]
  18. Der vorangestellte Asterisk bezeichnet in der Sprachwissenschaft ältere Wörter, die nicht durch zeitgenössische Schriftquellen bezeugt sind, sondern aus jüngeren Formen regelhaft erschlossen werden.[]
  19. Siehe auch: Westfälischer Flurnamenatlas, bearb. v. Günter Müller, Lieferung 2, Bielefeld 2001, S. 178–180.[]
  20. Günter Neumann: Engilin, in: RGA, Bd. 7, Berlin/New York 1989, S. 288; von Polenz: Bezirksnamen, S. 78 u. a. – Die bei Ehlers: Wirkungsgeschichte, S. 52f. u. 64f. unter 3.–4. bzw. 2.–4. für Engern gebuchten Belege entfallen entsprechend.[]
  21. Siehe den Ortsnamenartikel „Enger“ in: Birgit Meineke: Die Ortsnamen des Kreises Herford (Westfälisches Ortsnamenbuch, 4), S. 94–97.[]
  22. Springer: Sachsen, S. 131–134.[]
  23. Matthias Becher: 775 – Die Ersterwähnung der Westfalen im Kontext der Unterwerfung der Sachsen durch Karl den Großen, in: Hersh u. a.: 775 – Westfalen, S. 35–43.[]
  24. Ehlers: Wirkungsgeschichte, S. 66.[]
  25. Zitiert nach Ehlers: Wirkungsgeschichte, S. 57, nähere Nachweise bei https://geschichtsquellen.de/werk/4030 (2.7.2025).[]
  26. Zitiert nach Ehlers: Wirkungsgeschichte, S. 73, nähere Nachweise bei https://geschichtsquellen.de/werk/24 (2.7.2025).[]
  27. Wie Springer: Ostfalen, gezeigt hat, wurde spätestens in salischer Zeit die Bezeichnung „Ostfalen“ nur noch als kleinräumiger Gauname für das Gebiet Hildesheim verwendet, während sich für die gesamte östliche Saxonia die Bezeichnung „Ostsachsen“ etabliert hatte.[]
  28. Die Urkunden Heinrich II., Nr. 421 (1020 Feb. 18), https://www.dmgh.de/mgh_dd_h_ii/index.htm#page/534/mode/1up (2.7.2025).[]
  29. Siehe die bei Bauermann: „herescephe“, und Ehlers: Wirkungsgeschichte, zusammengestellten Belege; berücksichtigt wurden im Original bzw. in glaubwürdigen Abschriften erhaltene Urkunden sowie interpolierte Urkunden mit authentischen Kernbeständen. Zitiert werden die Herrscherurkunden nach den entsprechenden Diplomata-Bänden der digitalen Monumenta Germaniae Historicae, siehe https://www.dmgh.de/germ_kar.htm und https://www.dmgh.de/germ.htm (14.6.2025). Die Lokalisierung der Orte wurde – soweit vorhanden – an den jeweiligen Bänden des Westfälischen und Niedersächsischen Ortsnamenbuchs überprüft, siehe https://adw-goe.de/forschung/forschungsprojekte-akademienprogramm/ortsnamen-zwischen-rhein-und-elbe/projekt/westfaelisches-ortsnamenbuch-wob/ und https://adw-goe.de/forschung/forschungsprojekte-akademienprogramm/ortsnamen-zwischen-rhein-und-elbe/projekt/niedersaechsisches-ortsnamenbuch-nob/ (14.6.2025) zu den darin nicht erfassten Gebieten siehe Kirsten Casemir/Uwe Ohainski: Niedersächsische Orte bis zum Ende des ersten Jahrtausends in schriftlichen Quellen, Hannover 1995, sowie das Historische Ortslexikon des Landesgeschichtlichen Informationssystems [= LAGIS] Hessen, https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/ol (14.6.2025).[]
  30. Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr […], bearb. v. Rudolf Kötzschke, Bd. 1, Bonn 1906, S. 68.[]
  31. Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen, bearb. v. Johann Suibert Seibertz, Arnsberg 1839, Nr. 38.[]
  32. Westfälisches Urkundenbuch. Regesta historiae Westfaliae accedit codex diplomaticus [= WUB I u. II.], bearb. v. Heinrich August Erhard, 2 Bde., Münster 1847–1851, Bd. 1, Nr. 167.[]
  33. WUB I, Nr. 167.[]
  34. WUB I, Nr. 167. – Zur ungefähren Lokalisierung des in der älteren Forschung unzutreffend mit Ribbesbüttel (Lkr. Gifhorn) verbundenen Ortsnamens siehe die Bemerkung bei Kirsten Casemir/Uwe Ohainski, Die Ortsnamen des Landkreises Gifhorn (Niedersächisches Ortsnamenbuch, 11), Bielefeld 2023, S. 178.[]
  35. WUB I, Nr. 167.[]
  36. Roland Linde: Burg Alt-Schieder und Barkhof. Neue Überlegungen zur mittelalterlichen Herrschaft und Siedlung im Raum Schieder, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 79 (2010), S. 139–151.[]
  37. Siehe nunmehr auch Lars Wolfram: Achtzehn Mansen im Gau Westfalen. Wo liegt eigentlich Westfalen in der Zeit der Ottonen? in: Hersh u. a.: 775 – Westfalen, S. 60–63.[]
  38. Michael Flöer/Claudia Maria Korsmeier: Die Ortsnamen des Kreises Soest (Westfälisches Ortsnamenbuch, 1), Bielefeld 2009, S. 248f. (dort irrtümlich in der früheren Bauerschaft Assen verortet). Kaiser Heinrich II. hat sein predium Hohunseli in pago Westfalon 1023 Jan. 14 der Paderborner Bischofskirche übertragen und Bischof Meinwerk wiederum neben anderen Erwerbungen 1031 Nov. 2 dem Kloster Abdinghof in Paderborn. Ab dem 14. Jahrhundert gelangten Hof und Amt Honsel zunächst als Abdinghofer Pfandschaft und später als Lehen in den Besitz der Gutsherren auf Haus Assen bei Lippborg (auf Einzelbelege und weitere Darlegung muss an dieser Stelle verzichtet werden).[]
  39. Die westfälischen Siegel des Mittelalters, Heft 2, Abteilung 2: Die Siegel der Städte, Burgmannschaften und Ministerialitäten, bearb. v.
    Georg Tumbült, Münster 1887, Tafel 76.[]
  40. Analyse und Abbildung der Urkunde bei Wilfried Ehbrecht: Einwohner und Bürger. Von der Stadt- zur Gemeindebildung. Soest in spätsalischer und staufischer Zeit (etwa 1100 bis 1250), in: ders. (Hg.): Soest. Geschichte der Stadt, Bd. 1, Soest 2010, S. 311–428, hier: 353–359.[]
  41. Zum Soester Siegel siehe Ehbrecht, Einwohner, S. 360–366; Manfred Groten: Studien zur Frühgeschichte deutscher Stadtsiegel. Trier, Köln, Mainz, Aachen, Soest, in: Archiv für Diplomatik 31 (1985), S. 443–478, hier: 454–460.[]
  42. Das ab 1241 nachweisbare erste Stadtsiegel zeigt noch die Umschrift SIGILLUM BVRGENSIUM IN TREMONIA, siehe August Meininghaus: Wappen und Siegel der freien Reichsstadt Dortmund, in: Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark 40 (1932), S. 1–42, hier: 20–25.[]
  43. Albert K. Hömberg: Westfalen und das sächsische Herzogtum, Münster 1963, S. 8.[]
  44. Flöer/Korsmeier: Ortsnamen Kreis Soest, S. 394f.[]
  45. Wikimedia/Tilman2007 (CC BY_SA 4.0).[]
  46. Westfälisches Urkundenbuch, Bd. 3: Die Urkunden des Bisthums Münster von 1201–1300, bearb. v. Roger Wilmans u. a., Münster 1859–1921, Nr. 84.[]
  47. Frank Huismann/Roland Linde: Hermann und Bernhard: Die ersten Edelherren zur Lippe und der Aufstieg neuer Adelsgeschlechter im 12. Jahrhundert, Detmolder 2023, S. 31–35.[]
  48. Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 1, bearb. v. Friedrich Philippi, Osnabrück 1892, Nr. 138, 1037–1052, u. Nr. 282, 1150 Dez. 1. – Siehe auch Gerhard Theuerkauf: Sachsenrecht im Übergang von der Lex Saxonum zum Sachsenspiegel, in: Stefan Weinfurtner/Hubertus Seibert (Hg.): Die Salier und das Reich, Sigmaringen 1991, Bd. 3, S. 415–424.[]
  49. Ediert von Hans Hinrich Kaminsky: Studien zur Abtei Corvey in der Salierzeit, Köln/Graz 1972, S. 255–259, U. 8 von 1126 Mai 10. – Siehe auch „Itterburg, Gemeinde Vöhl“, in: LAGIS Hessen, https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bg/id/1210 (Stand: 28.3.2019).[]
  50. Birgit Meineke: Die Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke (Westfälisches Ortsnamenbuch, 7), 2. Aufl., Bielefeld 2016, S. 346f.[]
  51. Subsidia Diplomatica […], bearb. v. Stephan Alexander Würdtwein, Bd. 6, Heidelberg 1775, S. 319–321; vgl. WUB I Reg. 1282; zur Datierung in die zweite Amtszeit Widelos siehe Erich Gisbert: Die Bischöfe von Minden bis zum Ende des Investiturstreits, in: Mindener Jahrbuch 5 (1930/31), Minden 1933, S. 28.[]
  52. Die Urkunden Heinrichs II., Nr. 420, 1019 Dez. 31, https://www.dmgh.de/mgh_dd_h_ii/index.htm#page/619/mode/1up (20.7.2025).[]
  53. Siehe Bauermann: „hereshephe“, und Springer: Sachsen, S. 255–257. Zu mnd. herschap im Sinne von lat. dominium siehe die Belege bei Leopold Schütte: Wörter und Sachen aus Westfalen 800–1800, 2. Aufl., Münster 2014, S. 360.[]
  54. Balzer, Wege, S. 505.[]
  55. Kaminsky: Corvey, S. 247–249, U. 4 von 1113.[]
  56. Zu den drei sächsischen „Teilen“ als Rechtsräumen siehe auch Balzer, Wege, S. 499f.[]
  57. Casemir/Ohainski: Orte, S. 72.[]
  58. Kirsten Casemir: Bad Fallingbostel, in: Niemeyer: Ortsnamenbuch, S. 172.[]
  59. Diese und die folgenden Lokalisierungen nach Ohainski/Udolph: Hannover.[]
  60. Dass hier nicht mnd. Lac, „See, Lache“, gemeint ist, erläutern Ohainski/Udolph: Hannover, S. 126f.[]
  61. Ohainski/Udolph: Hannover, S. 347f.[]
  62. Josef Dolle/Michael Flöer: Die Ortsnamen des Landkreises Celle (Niedersächsisches Ortsnamenbuch, 14), Bielefeld 2023, S. 65f., 187–189 u. 236.[]
  63. Die Urkunden Friedrichs I., Nr. 795, 1180 April 13, https://www.dmgh.de/mgh_dd_f_i_3/index.htm#page/359/mode/1up (20.7.2025).[]
  64. Zwei Beispiele: Urkunde des Bernd van Godes gnaden to Sassen Engern und Westphalen ec. hertoge [= Bernhard II. von Sachsen-Lauenburg] von 1439 Mai 25, Landesarchiv NRW Abt. Westfalen, D 301u/ Fürstentum und Domkapitel, Urkunden, Nr. 275, Digitalisat unter https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_17155df1-dbfa-4837-ba57-d7511e1612fd; Diderich Ertzbischop to Colne […] hertoge to Westvalen und to Engern [= Erzbischof Dietrich II., gebürtiger Graf von Moers] von 1420 Juli 9, ebd., A 001u/ Herzogtum Westfalen, Landesarchiv / Urkunden, Nr. 70, Digitalisat unter https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_e0d19c0e-e1e7-48be-ba91-af844e59fa51 (beide 20.7.2025).[]
  65. Siehe Balzer, Wege, S. 501–508.[]
Roland Linde
Roland Linde
Freiberuflicher Historiker und Publizist, Mitglied der Historischen Kommission für Westfalen

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Roland Linde (4. August 2025). Engern – Westfalens vergessene Nachbarn und die Topographie der mittelalterlichen Saxonia. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 21. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/14gio


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