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Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“?

Im laufenden Westfalen-Jubiläum ragt das Jahr 1648 als heller Leuchtturm aus 1.250 Jahren westfälischer Geschichte hervor. Da kann die Frage aufkommen, wann ein Friedensschluss, der den „Krieg der Kriege“ beendete, eigentlich das Attribut „westfälisch“ erhielt – denn in den Vertragswerken selbst ist davon nichts zu lesen. Zahlreiche Abhandlungen tragen den „Westfälischen Frieden“ im Titel, ohne über die Ursprünge dieser Bezeichnung aufzuklären. Auch Google, ChatGPT oder Perplexity versagen. Lohnt es sich, dieser etwas kuriosen Beobachtung nachzugehen?


Es ist eine dieser Sprachkonventionen, die uns helfen, sachliche Komplexität handhabbar zu machen – „Westfälischer Frieden“, meint: sowohl einen europäischen als auch einen Reichsfrieden, niedergelegt in zwei (je nach Zählung: drei) Vertragswerken, ausgehandelt in den Bistumsstädten Münster und Osnabrück, dabei im Kern 16 europäische Staaten und 140 Reichsstände involvierend.1 Vom „Westfälischen System“ ist darüber hinaus die Rede, wenn es um die Anfänge des „Prinzip[s] völkerrechtlicher Gleichheit und Unabhängigkeit“ staatlicher Akteure geht.2 Es war demnach ein „weltgeschichtliches Schauspiel“, das sich zwischen 1643 und 1648 auf der „engen Bühne“ Westfalens abspielte, so ein Standardwerk mit dem Titel: „Der Westfälische Frieden“.3 Heute klingt in dieser Bezeichnung das „Weltwunder“4 eines zurückerlangten Friedens an, der zudem Ausgangspunkt einer veränderten völkerrechtlichen Praxis wurde – das Provinzielle überhören wir, dabei war es seinerzeit durchaus Teil der Problemlösung.

Was europäische Gesandte von den überschaubaren, fast ackerbürgerlichen Städtchen hielten, in die sie für gut fünf Jahre verbannt waren, ist bekannt: Von „Münster hinter dem Saustall“ schrieb der kaiserliche Hauptgesandte, und Osnabrück war mit gerade einmal 8.000 Einwohnern noch um einiges provinzieller.5 Der päpstliche Gesandte meinte über das westfälische Pumpernickel, er würde es selbst Bauern und Bettlern nicht anbieten wollen.6 Dennoch waren Münster und Osnabrück zwei neutrale Verhandlungsorte, der eine überwiegend katholisch, der andere mehrheitlich protestantisch, beide Städte an der Peripherie des Reiches gelegen und vom Krieg weitgehend verschont geblieben – all das unabdingbar für aussichtsreiche Friedensverhandlungen.7

Den Klagen der adelig-mondänen Gesandtenwelt entnehmen wir immerhin so viel: Sie waren in vollem Bewusstsein darüber, sich tief in Westfalen zu befinden, und zwar nicht, weil Münster und Osnabrück „zum Herzogtum Westfalen“ gehört hätten, wie es irrigerweise auf einer Website für Stadtführungen heißt.8 Auch die politische Zugehörigkeit zum „westphälischen“ Reichskreis dürfte nachrangig gewesen sein. Es handelte sich schlicht um eine bereits damals geläufige Landschaftsbezeichnung, die auch das heute niedersächsische Osnabrück noch fest einschloss. Entsprechend deutlich verortet die Präambel zu den Vertragswerken von 1648 beide Kongressstädte „in Westphalen“.9 Fraglich ist daher auch nicht, warum der Westfälische Frieden „westfälisch“ heißt, sondern seit wann – und warum nicht gleich.

1. Getrennte Verhandlungen, getrennte Verträge

Hinter dem „einen“ Westfälischen Generalkongress stand ein höchst disparates Verhandlungsgeschehen, konfessionell polarisiert und machtpolitisch vertrackt; nicht grundlos hatte es sich auf zwei Städte aufteilen müssen.10 In Osnabrück verhandelten die Kaiserlichen und ihre Verbündeten mit Schweden sowie den protestantischen Reichsständen, in Münster mit den katholischen Mächten Frankreich und Spanien. Ging es hier vor allem um den europäischen Frieden, stand dort der Reichsfrieden im Zentrum – und doch hing alles mit allem zusammen. Informationen gingen hin und her, mitunter traf man sich auf halbem Weg in Lengerich (heute kann man diese Botengänge übrigens „mit dem eigenen Pferd oder einem Leihpferd“ nacherleben11). Über weite Strecken gestalteten sich die Verhandlungen „umständlich, obstruktiv, standesbewusst, konfessionell borniert und nicht selten auch intrigant“.12 Ein Waffenstillstand wurde über die gesamten fünf Jahre nicht geschlossen.

Das Ergebnis dieses langwierigen Prozesses war nicht ein „Westfälischer Frieden“, sondern es waren zwei sogenannte Friedensinstrumente: einmal das in Osnabrück ausgehandelte Instrumentum Pacis Osnabrugensis (IPO), dann das Münsteraner Instrumentum Pacis Monasteriensis (IPM).13 Keiner dieser auf Latein verfassten Verträge enthält die aus späteren Akteneditionen bekannte Wendung Pax Westphalica.14 Nur vereinzelt ist überhaupt von einem conventus Osnabrugensis et Monasteriensis die Rede (hier: Art. IV,2 IPO). Die etwas sperrige Sprache und Sachlage bildet auch das Prozedere ab, in dem die Verträge ratifiziert wurden: „Es gab weder einen kollektiven Friedensschwur der vielen Gesandten, deren Porträts im münsterischen Friedenssaal an der Wand hängen, noch saßen hier alle Gesandten gemeinsam um einen Tisch herum, um den münsterischen Friedensvertrag zu unterzeichnen, und erst recht gab es hier kein gemeinsames Friedensmahl. Es war alles viel komplizierter.“15

In dieser Hinsicht bezeichnend ist wohl auch das bekannte Ölgemälde von Gerard ter Borch, das zum „Sinnbild des Westfälischen Friedens“ geworden ist. Zu sehen sind die niederländischen und spanischen Verhandlungsführer, die am 30. Januar 1648 im Münsteraner Rathaus „ihren Sonderfrieden“ zur Beilegung des Achtzigjährigen Krieges schlossen.16 Das Gemälde zum Westfälischen Frieden schlechthin zeigt also gar nicht den Westfälischen Friedensschluss im engeren Sinne, der nie in einer vergleichbaren Szene beschworen wurde und sich zudem selbst nicht als „Westfälischer Frieden“ bezeichnete.

Wie eingangs erwähnt, lässt sich dieses Kuriosum nicht ohne Weiteres aufklären. Formulierungen in der Literatur sind ausweichend: „Beide Friedensinstrumente zusammen werden als ‚Westfälischer Frieden‘ bezeichnet.“18 Seit wann das so ist, bleibt unklar. Natürlich widmen sich auch die vielen Spezialstudien zum Thema keiner so trivialen Frage. Normalerweise ein Fall für die schnelle Online-Recherche. Doch auch die gängigen Chatbots scheitern an einer Datierung. Auf mehrfaches Nachbohren bekommt man zwar einige Druckschriften aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aufgezählt, die bereits mal mehr, mal weniger formelhaft auf den „Westfälischen Frieden“ verweisen; eine Verdichtung solcher Referenzen ist dann für das 18. Jahrhundert zu verzeichnen. Nur ist es ja nicht besonders aufschlussreich, digitalisierte Drucke nach Erscheinungsjahr zu ordnen, um mit vereinzelten Treffern um zehn oder um fünfzehn Jahre an 1648 heranzukommen. Die Frage ist vielmehr, in welchen historischen Kontexten die offenbar nicht originäre Rede vom „Westfälischen Frieden“ Schule machen konnte – oder eben nicht. Zwei solcher Kontexte, einen erinnerungskulturellen und einen reichspolitischen, möchte ich hier stichworthaft umreißen. Ein kurzes Fazit bilanziert.

2. Nachkriegswirren und konfessionsgebundenes Erinnern

Die zweitbekannteste Szene aus dem Jahr 1648 ist das Flugblatt vom kaiserlichen Postillon, der am Tag nach Abschluss der Verträge vom 24. Oktober verkündete: „Ich bringe gute Post und neue Friedenszeit, der Friede ist gemacht, gewendet alles Leid. […] Gantz Münster, Osnabrugg und alle Welt ist froh.“19 Dennoch brach nach 30 Jahren Krieg nicht postwendend die verheißene Friedenszeit an.

Mit der Umsetzung des „zu Münster und Osnabrug geschlossenen Friedens“ war noch einmal ein ganzer Kongress befasst: der Nürnberger Exekutionstag.20 Zwischen April 1649 und Juli 1650 wurden hier so zentrale Fragen wie die (kostspielige) Abdankung der Truppen verhandelt, insbesondere der 60.000 Soldaten des schwedischen Königs, die noch auf Reichsboden standen.21 Erst dieser Truppenabzug bedeutete für die Zivilbevölkerung „das wirkliche Ende des Dreißigjährigen Krieges“.22 Bis dahin galt: „zum Feiern war den meisten wohl kaum zumute“.23 Die Kongressstädte selbst sind hiervon nicht auszunehmen. Sie verloren ihren Neutralitätsstatus, der sie unversehrt durch die letzten Kriegsjahre gebracht hatte; nun galt es, die so glücklich erworbene Autonomie gegen die landesherrliche Autorität zu behaupten – letztlich ohne Erfolg.24

So getrennt man den Westfälischen Frieden ausgehandelt hatte, so uneinheitlich und separat wurde er bis zum Ende des römisch-deutschen Reiches erinnert. Eine Erinnerungskultur, die den Namen verdient, prägte sich überhaupt nur im protestantischen Deutschland aus. Denn der Westfälische Frieden galt „in der öffentlichen Meinung des ancien régime doch als ein ‚protestantisches‘ Dokument, das dem Katholizismus einen nicht mehr wettzumachenden Rückschlag versetzt habe.“26 Die gemessen an katholischen Maximalforderungen zu großen Konzessionen veranlassten Papst Innozenz X. dazu, die Unterschrift zu verweigern und lebhaft gegen den Westfälischen Frieden zu protestieren.27 Entsprechend verhalten gestaltete sich das Friedensgedenken auch im katholischen Münster, wo man letztlich bis ins 20. Jahrhundert erinnerungskulturell vor allem „Wiedertäuferstadt“ blieb.28

All das ist als Hintergrund zu bedenken, wenn es darum geht, warum das Loblied auf einen „Westfälischen Frieden“ nicht gleich nach dessen Abschluss in aller Munde war. Dass die 1648er-Jubiläen „zu einem ‚Rummelereignis‘ pervertiert“ werden könnten, ist überhaupt eine jüngere Sorge, hier vor den Feierlichkeiten von 1998.29 Ein erster Markstein auf dem Weg dorthin wurde hundert Jahre zuvor gesetzt, als sogar in Münster „erstmals nach 1648 offizielle Feierlichkeiten zum Ende des Dreißigjährigen Krieges” stattfanden.30 Dazu die noch wenig pathetischen Worte des damaligen Oberbürgermeisters: „Endlich kam der Friede, zwar kein ehrenvoller, aber doch ein Friede, der dem zerrütteten Vaterlande Ruhe, wenn auch die Ruhe des Grabes, wiedergab.“31 Damit war ein Umdenken eingeleitet, an dem übrigens auch die zwei Jahre zuvor gegründete Historische Kommission für Westfalen ihren Anteil hatte.32

3. Der „Westphälische Frieden“ als konfessionspolitisches Schlagwort

In den Jahren 1653/54 beratschlagte in Regensburg der erste Reichstag seit dem Krieg. An einer einzigen Stelle im Schlussdokument (KI ist dieser Hinweis entgangen) liest man immerhin schon von den „Westphälischen zu Münster und Oßnabrück abgehandelten General-Friedens-Tractaten“.33 Es handelt sich um den sogenannten „Jüngsten Reichsabschied“, und zwar deshalb, weil irgendwann klar wurde, dass es keinen jüngeren mehr geben würde – der nächste im Jahr 1663 zusammengetretene Reichstag sollte sich bis zum Ende des Alten Reiches nicht mehr auflösen. Dieser insofern „Immerwährende Reichstag“ in Regensburg konnte sich schlicht auf keinen Abschied mehr einigen.34 Mit anderen Worten: Der Konfliktstoff ging auch nach 1648 nicht aus. Allerdings gehörte der Westfälische Frieden nunmehr zu den Reichsgrundgesetzen – in vollem Wortumfang waren dafür die „zu Münster und Oßnabrück aufgerichtete[n] Instrumenta Pacis“ im Jüngsten Reichsabschied wiedergegeben worden.35 Wer dieses Recht auf seiner Seite hatte, und sei es nur rhetorisch, konnte politisches Kapital daraus schlagen. War es womöglich also die Reichspolitik, die ein Buzzword brauchte, griffiger als die „Instrumenta Pacis“?

Die konfessionelle Situation nach 1648 war folgende: Der Westfälische Frieden hatte die Religionsverhältnisse rückwirkend auf das Jahr 1624 – ein lang verhandeltes Stichjahr – eingefroren. Ein bekannter Reichspublizist bezeichnete diese „Normaljahrsregel“ Anfang der 1770er-Jahre einmal als die „Seele des Westphälischen Friedens in Religions-Sachen“.36 Luthertum und Calvinismus waren nun endgültig anerkannt, die noch 1555 gehegte „Wiedervereinigungsidee“ der Konfessionen weitgehend obsolet – genau das hatte den päpstlichen Protest hervorgerufen.37 Die konfessionellen Besitzstände waren dank Normaljahr „bis ins kleinste Detail festgeschrieben“, darüber hinaus aber ließen sich die Verhältnisse nicht dauerhaft ruhigstellen.38 Eine böse Überraschung erlebte hier vor allem der Protestantismus: Nach einem fulminanten Reformationsjahrhundert ging der allgemeine Trend wieder zurück zum Katholizismus. Wichtige Fürstenhäuser konvertierten, auch kleinere Nebenlinien lockten die Ressourcen von Reichskirche und Kaiserhof. Zudem galt für den barockkatholischen Reichssüden: Wo es nach dem genannten Stichjahr noch möglich war oder Ausnahmen galten, wurden evangelische Untertanen drangsaliert und ausgewiesen.39

Konfessionskonflikte waren also weiterhin an der Tagesordnung. Allerdings verstanden sich vor allem die protestantischen Reichsstände darauf, die seit 1648 veränderten Rahmenbedingungen für sich zu nutzen. Die neuen Paritätsregeln sahen vor, dass keine Konfessionspartei mehr von der anderen „majorisiert“ werden durfte. Notfalls galt die sogenannte itio in partes, ein „Auseinandertreten“ der Reichsstände in Konfessionsparteien, um erst einen internen und dann einen interkonfessionellen Konsens zu erzielen. So drohte „die stete Gefahr der Blockade“.40 Auf dem Reichstag in Regensburg gerierte sich die protestantische Gesandtenkonferenz zunehmend als politische Körperschaft.41 Anfang der 1690er-Jahre kam dafür die Selbstbezeichnung „Corpus Evangelicorum“ auf.42 Dieses Corpus – eine umstrittene institutionelle Ableitung aus der itio in partes – verstand sich auch als „Beschwerdeinstanz“ für bedrückte Glaubensgenossen unter katholischer Herrschaft.43 In quasi-richterlichem Gestus argumentierte man dabei vornehmlich mit dem Reichsreligionsrecht, sprich: dem Westfälischen Frieden.

In diesem hochspezifischen Kontext findet sich nun auch der wörtliche Verweis auf Bestimmungen eines „Westphalischen Frieden-Schlusses“, hier Anfang 1685.44 Im konkreten Fall schrieb der Kurfürst von Brandenburg an den Fürsterzbischof von Salzburg, der im Begriff war, rund 600 seiner Untertanen auszuweisen, die sich zuvor unerwartet evangelisch erklärt hatten.45 Laut „Normaljahr“ durfte er das, zumindest unter Einhaltung bestimmter Regeln und Fristen. Dennoch argumentierte der Kurfürst ganz grundsätzlich: Das erzbischöfliche Vorgehen widerspreche dem Geist „mutueller toleranz“ von 1648. Völlig konträr zu den Vertragsbuchstaben forderte Friedrich Wilhelm sogar die freie Religionsausübung für Evangelische im Erzstift. Das verdeutlicht: Der Diskurszusammenhang war ein reichspolitischer, kein reichsrechtlicher. Die protestantischen Reichsstände schlossen sich an, gemäßigter zwar, doch auch sie beschworen den „Westphalischen Osnabrückischen Frieden-Schluss“ (unterschieden also noch zwischen beiden Friedensinstrumenten, IPO und IPM).46 Erklärungsbedürftig scheint die Wendung in diesen bald reichsöffentlich gewordenen Interventionen nicht mehr gewesen zu sein.

4. Fazit

Seit wann also sprechen wir vom „Westfälischen Frieden“? Zunächst einmal ist es merkwürdig, wenn sich eine so simple Frage nicht kurzerhand aus verfügbaren Darstellungen und Online-Ressourcen beantworten lässt. So viel ist sicher: 1648 sowie in den Jahren unmittelbar danach war diese Bezeichnung noch nicht etabliert. Dennoch möchte auch dieser Blogartikel den Westfälischen Frieden nicht mit einem Datum seiner mutmaßlichen Ersterwähnung versehen. Stattdessen wurden historische Kontexte erörtert, die in der Nachkriegszeit eine formelhafte Beschwörung des westfälischen „Weltwunders“ mehr oder weniger wahrscheinlich machten. So wurde ein Streifzug durch die Rezeptions- und Wirkungsgeschichte des Epochenjahres 1648 unternommen.

Der damalige Ausgangspunkt war denkbar ungünstig: Bei den Vertragswerken von Münster und Osnabrück handelte es sich um sperrige Rechtskonstrukte, voller Kompromisse, das Resultat umständlicher und zäher Verhandlungen. Für eine kriegsgezeichnete Nachwelt barg dieser Erschöpfungsfrieden offenbar wenig Mythenpotenzial, so unwahrscheinlich und geradezu „mirakulös“ sein Zustandekommen auch gewesen war. Erinnert wurde in der Frühen Neuzeit außerdem konfessionell getrennt, mit einem deutlichen Schwerpunkt im protestantischen Lager. All das änderte natürlich nichts daran, dass sich das Jahr 1648 als prägend für die weitere Entwicklung des römisch-deutschen Reiches erweisen sollte. Am Beispiel konfessioneller Konflikte hat der Beitrag auch solche reichspolitischen Kontexte thematisiert.

Der wörtliche Rekurs auf einen „Westphalischen Frieden-Schluss“ ist hier bereits für das Jahr 1685 auszumachen. Konkret ging es um die Intervention protestantischer Reichsstände zugunsten vertriebener Anhänger der evangelischen Lehre aus dem Erzstift Salzburg. Hinter den Mahnungen zur Einhaltung des Reichsreligionsrechts, die den Fürsterzbischof erreichten, standen allerdings nicht nur Solidarität und Empathie mit Zwangsemigrierten. Vielmehr waren die 1680er-Jahre eine Formierungsphase des „Corpus Evangelicorum“, einer Art Interessenvertretung der protestantischen Reichsstände. Wenn sich dieses „Corpus“, dessen Verfassungsrang umstritten blieb, noch im 18. Jahrhundert unentwegt auf den Westfälischen Frieden bezog, demonstrierte es damit seinen festen Stand auf dem Boden der Reichsgrundgesetze. Der deutsche Protestantismus bewies also nicht nur die höhere erinnerungskulturelle Affinität zum Westfälischen Frieden – auch verstanden sich seine reichspolitischen Akteure besonders gut auf dessen konfessionelle Instrumentalisierung.

Eher spekulativ wäre zu fragen, ob sich das Etikett „westphälisch“ womöglich auch deshalb für polarisierende Konfessionsdebatten eignete, weil es konfessionell nicht eindeutig besetzt war. Der Mikrokosmos Westfalen bildete in dieser Hinsicht eine Mischlandschaft – im Kleinen fand sich hier ein Grundprinzip des Westfälischen Friedens abgebildet. Wer also reichsöffentlich vorgab, für konfessionelle Parität und Neutralität einzutreten, tat gut daran, auf diesen „Westphälischen Frieden“ zu referieren.

Paul-Simon Ruhmann, wissenschaftlicher Volontär bei der Historischen Kommission für Westfalen, studierte Geschichte und Politikwissenschaft in Lille und Münster. In seiner an der Universität Duisburg-Essen aufgenommenen Dissertation befasst er sich mit evangelischen Bekenntnisbewegungen im Fürsterzbistum Salzburg und den österreichischen Erbländern (1680-1780).

  1. Siegrid Westphal: Der Westfälische Frieden, München 2015, S. 44 (Zahlen). Zur Frage der Zählung s. Heinz Duchhardt: Ein doppeltes „Westphalian System“? Der Westfälische Friede, das Reich und Europa, in: APuZ (2018), online: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/272826/ein-doppeltes-westphalian-system/ (24.10.2025), wo es heißt: „Der Begriff ‚Westfälischer Friede‘ assoziiert ein umfängliches Dokument, das den Übergang vom Krieg zum Frieden markiert hätte; aber tatsächlich umfasst der Friedensschluss drei Dokumente: neben den beiden in lateinischer Sprache gehaltenen kaiserlich-schwedischen und kaiserlich-französischen Verträgen auch noch den spanisch-niederländischen Frieden vom 30. Januar 1648 […].“[]
  2. Siehe mit allen nötigen Differenzierungen: Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Vom Ende des Mittelalters bis 1806, München 2018, S. 86.[]
  3. Fritz Dickmann: Der Westfälische Frieden, Münster 1992, S. 189.[]
  4. Vgl. zum „Weltwunder“ als zeitgenössischer Bezeichnung: Siegrid Westphal: Münster und Osnabrück als Verhandlungsorte des Westfälischen Friedenskongresses, in: 775 – Westfalen. Das Buch. Eine Region wird gemacht, Regensburg 2025, S. 179-189, hier: 183.[]
  5. Maximilian Graf von Trauttmansdorff (1584-1650), zit. nach: Dickmann, Frieden (wie Anm. 3), S. 190 (hier auch zu den Verhandlungsorten).[]
  6. Kardinal Fabio Chigi (1599-1667), Zitat in: Johannes Süßmann: Westfalenspott/Westfalenlob vom Humanismus bis zum 17. Jahrhundert. Mit einem Ausblick auf die Wirkung in der Moderne, in: 775 – Westfalen, S. 157-166, hier: 162-164; s. zur Wahrnehmung der Verhandlungsorte auch Westphal: Münster (wie Anm. 4), S. 183-187.[]
  7. Vgl. Westphal: Münster (wie Anm. 4), S. 173 f.[]
  8. „Verhandelt wurden die Bedingungen des Vertrags in den Städten Münster und Osnabrück, zwei Städte, die damals zum Herzogtum Westfalen gehörten“, online: https://k3.de/muenster/westfaelischer-friede#:~:text=Der%20Westf%C3%A4lische%20Friede%20ist%20ein,erste%20europ%C3%A4ische%20Friedenskongress%20der%20Geschichte (24.10.2025).[]
  9. Hier zitiert aus der offiziösen deutschen Übersetzung von 1649, online: https://de.wikisource.org/wiki/Westf%C3%A4lischer_Friede_%E2%80%93_Vertrag_von_Osnabr%C3%BCck (3.11.2025). Im Lateinischen: Monasterii et Osnaburgis Westphalorum, wobei die Wortstellung deutlich macht, dass hier nicht etwa nur von “Münster in Westfalen” (Monasterium Westphalorum), sondern ebenso von Osnaburga Westphalorum die Rede ist, wie übrigens auch am Ende des gesonderten Osnabrücker Vertrages (IPO); dazu der nächste Abschnitt.[]
  10. Vgl. (auch für das Folgende): Barbara Stollberg-Rilinger: Der Westfälische Frieden, in: Barbara Rommé (Hg.): Ein Grund zum Feiern? Münster und der Westfälische Frieden, Dresden 2018, S. 9-13; Westphal: Münster (wie Anm. 4).[]
  11. Siehe https://www.muensterland.com/tourismus/themen/reiten-muensterland/pferderegion-muensterland/auf-den-spuren-der-friedensreiter/ (24.10.2025).[]
  12. Stollberg-Rilinger: Frieden (wie Anm. 10), S. 12.[]
  13. Vgl. die Online-Einführung zu den Acta Pacis Westphalicae (APW), http://www.pax-westphalica.de/apw-svg/apw_einfuehrung.html (24.10.2025). Zum Inhalt der Friedensinstrumente ausführlicher: Westphal: Frieden (wie Anm. 1), S. 98-109.[]
  14. Als frühe Editionen aus den 1730er Jahren zu nennen: Acta Pacis Westphalicae Publica, dazu: Antje Oschmann: Johann Gottfried von Meiern und die „Acta Pacis Westphalicae Publica“, in: Heinz Durchhardt (Hg.): Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte, München 1998, S. 779-803.[]
  15. Stollberg-Rilinger: Frieden (wie Anm. 10), S. 9.[]
  16. Beide Zitate in: Johannes Burkhardt: Der Krieg der Kriege. Eine neue Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Stuttgart 2018, S. 219.[]
  17. Public domain, via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/Westfaelischer_Friede_in_Muenster_%28Gerard_Terborch_1648%29.jpg (24.10.2025).[]
  18. Westphal: Münster (wie Anm. 4), S. 183. Siehe daneben Konrad Repgen: Die Westfälischen Friedensverhandlungen. Überblick und Hauptprobleme, in: 1648. Krieg und Frieden in Europa, Bd. 1, Münster 1998, S. 355-372, online: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=443&url_tabelle=tab_texte (24.10.2025): „und am 24. Oktober 1648 folgte die Unterzeichnung jener zwei Verträge zwischen dem Kaiser und Schweden und zwischen dem Kaiser und Frankreich, welche dem Dreißigjährigen Krieg ein Ende setzten und die wir den ‚Westfälischen Frieden‘ nennen“; wichtig auch ders.: Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede. Studien und Quellen, Paderborn 2015, hier Kapitel 5: „Der Westfälische Friede im Urteil der Zeitgenossen“, wo es etwa heißt: „Die Vertragsurkunden hießen Instrumentum Pacis Monasteriensis und Instrumentum Pacis Osnaburgensis“ (S. 967) – ansonsten wird auch hier die Bezeichnung „Westfälischer Friede“ stillschweigend vorausgesetzt, ohne dass sie aus den zahlreich angeführten Quellenzitaten und -transkriptionen aus der Zeit um 1648 hervorgehen würde; vgl. schließlich die Online-Einführung zu den Acta Pacis Westphalicae (APW), http://www.pax-westphalica.de/apw-svg/apw_einfuehrung.html (24.10.2025): „Diese beiden Verträge konstituierten den Westfälischen Frieden.“[]
  19. Siehe Abb., dazu auch die Hinweise im Ausstellungskatalog: Ein Grund zum Feiern? Münster und der Westfälische Frieden, Dresden 2018, S. 21.[]
  20. Das Zitat in: Friedens-Executions-Haupt-Recess, Nürnberg 1650, S. 1.[]
  21. Repgen: Friedensverhandlungen (wie Anm. 18), online: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=443&url_tabelle=tab_texte (24.10.2025).[]
  22. Ebd.[]
  23. Bernd Roeck: Die Feier des Friedens, in: Durchhardt: Friede (wie Anm. 14), S. 633-659, hier: 633.[]
  24. Für Osnabrück: Gerd Steinwascher: Kampf um städtische Unabhängigkeit und konfessionelle Selbstbestimmung. Osnabrück während des Dreißigjährigen Krieges und der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden, in: 1648 (wie Anm. 18), S. 373-380; für Münster: Ulrike Ludwig/Philip Hoffmann-Rehnitz (Hg.): Münster nach dem Dreißigjährigen Krieg (1648-1655), Münster 2024.[]
  25. Public domain, Scan: Gudrun Meyer, via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/01/Flugblatt_1648.jpg (24.10.2025).[]
  26. Heinz Duchhardt: Der Westfälische Friede als lieu de mémoire in Deutschland und Europa, in: 1648 (wie Anm. 18), S. 41-47, online: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=407&url_tabelle=tab_texte (24.10.2025); ders.: Münster und der Westfälische Friede: Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskultur im Wandel der Zeiten, in: ders. (Hg.): Friede (wie Anm. 14), S. 853-863.[]
  27. Vgl. Burkhardt: Krieg (wie Anm. 16), S. 232 f.[]
  28. Barbara Rommé: Kein Grund zum Feiern! Gedenken anlässlich des 100. und 200. Jubiläums des Friedensschlusses 1748 und 1848, in: dies. (Hg.): Grund (wie Anm. 10), S. 21-29, hier: 21.[]
  29. Durchhardt: Münster (wie Anm. 26), S. 826.[]
  30. Axel Schollmeier: 1898. Die Stadt Münster und das 250. Jubiläum des Westfälischen Friedens, in: ebd., S. 31-49, hier: 31.[]
  31. Max Jungeblodt (1854–1923), zit. nach: ebd., S. 32.[]
  32. Vgl. Durchhardt: Münster (wie Anm. 26), S. 849. Der erste Vorsitzende der Kommission, Heinrich Johannes Finke (1855-1938), „hielt im Oktober 1898 die Festrede zur 250-Jahr-Feier des Friedens“, s. Wilfried Reininghaus: Die Historische Kommission für Westfalen 1896 bis 2021. Eine regionale Wissenschaftsgeschichte, Münster 2021, S. 68 Anm. 78.[]
  33. Textedition in: Arno Buschmann: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten, Teil 2: Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806, Nr. 14, S. 180-273, hier: 188 (§ 7).[]
  34. Vgl. Stollberg-Rilinger: Reich (wie Anm. 2), S. 91.[]
  35. So noch einmal der Jüngste Reichsabschied, ed. in: Buschmann: Kaiser (wie Anm. 33), S. 186.[]
  36. Johann Jacob Moser (1701-1785), zit. nach: Ralf-Peter Fuchs: Ein ‚Medium zum Frieden‘. Die Normaljahrsregel und die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, München 2010, S. 3.[]
  37. Martin Heckel: Gesammelte Schriften. Staat – Kirche – Recht – Geschichte, Bd. VI, Tübingen 2013, S. 190 f.[]
  38. Stollberg-Rilinger: Reich (wie Anm. 2), S. 97-98.[]
  39. Zum Gesamtzusammenhang auch dies.: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2013, Kap. IV.[]
  40. Dies.: Reich (wie Anm. 2), S. 99.[]
  41. Vgl. Gabriele Haug-Moritz: Corpus Evangelicorum und deutscher Dualismus, in: Volker Press (Hg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der frühen Neuzeit?, München 1995, S. 189-207, Zitat: 205.[]
  42. Vgl. Peter Brachwitz: Die Autorität des Sichtbaren. Religionsgravamina im Reich des 18. Jahrhunderts, Berlin 2011, S. 100.[]
  43. Johannes Burkhardt: Vollendung und Neuorientierung des frühmodernen Reiches. 1648-1763, Stuttgart 2006, S. 338-340, Zitat: 339.[]
  44. 12.2.1668, abgedruckt in: Gottfried Wahrlieben: Die über Hundert Jahr Ihren Widersachern unsichtbar gewesene, nunmehro aber, nach deren Entdeckung, zerstreuete Evangelische Teffereckerthal-Kirche […], Denckstatt (Gotha) 1688, S. 7-8, hier: 8.[]
  45. Ein Überblick hierzu bietet: Alois Dissertori: Die Auswanderung der Deferegger Protestanten. 1666-1725, Innsbruck 2008, S. 63-76. Mit öffentlichen Bekenntnisbewegungen im österreichischen „Geheimprotestantismus“ befasst sich meine in Fertigstellung begriffene Dissertation, s. vorab: Paul-Simon Ruhmann: Zwischen Konfession und confessio: Geheimprotestantismus und offenes Bekenntnis im frühneuzeitlichen Österreich (1680-1780), in: Andreea Badea/Bruno Boute/Birgit Emich (Hg.): Konfessionen auf dem Prüfstand (im Erscheinen).[]
  46. Interzessionsschreiben vom 9.7.1685, abgedruckt in: Wahrlieben: Teffereckerthal-Kirche (wie Anm. 44), S. 41-46, hier: 45.[]
  47. Wie Anm. 44. Digitalisat: collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00005560/VD17-476078288_0001.tif (24.10.2025).[]

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Paul-Simon Ruhmann (31. Oktober 2025). Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“? Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 11. November 2025 von https://doi.org/10.58079/152ps


3 Antworten auf „Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“?“

  1. Lieber Paul, diesem faszinierenden (und sprachlich wie technisch ebenso gelungenen 😉) Artikel wollten wir eine größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in unseren Slider auf der Startseite von de.hypotheses.org und den nächsten Newsletter aufgenommen!

    1. Liebe Max Weber Stiftung,

      ich bedanke mich ausdrücklich für das Verschaffen der größeren Reichweite für diesen Artikel, der mich elektrisiert hat, denn nach meiner Beobachtung der Konfessionskrieg nie vorbei war.

      Es ist auch in demokratischen Gesellschaften ausgeschlossen, dass jeder Bürger die Expertise und Belesenheit besitzt, mit eigenen Mitteln sachkundig zu urteilen. Nicht genug zu loben ist daher ein Wissenschaftler, der mit höchster Präzision komplexe Sachverhalte darlegt, ohne sich auf eine Seite  zu schlagen und dabei Essenzen zur Verfügung stellt.

      Wenn der Kampf der Konfessionen und Religionen, eines Tages überwunden werden soll, dann braucht es die genaue, aber bescheidene Wissenschaft. Paul-Simon Ruhmann leistet dazu einen signifikanten Beitrag. Es ist ihm auch zu danken, dass er die “Buzzer”-Qualität und eine gewisse Obskurität in der Herkunft der Bezeichnung “Westfälischer Friede” erkannt hat.

      Es wäre gut, wenn alle hinschauen würden, ob Interessenträger im Spiel sind, wenn einem historischen Geschehen ein  lokaler Wimpel aufgesteckt wird, dessen Profiteur immer wieder die ehemals preußische Provinzialhauptstadt MÜNSTER ist. 

      Warum nur fällt mir jetzt der Campus der Religionen und der Musikcampus und das NATO-Hauptquartier am Schlossplatz Münster ein? Vielleicht, weil im stadteigenen Theater ästhetische Karten mit Ruinen vor der Lambertikirche produziert werden. Text: DER KRIEG IST DER VATER ALLER DINGE. Das Sinfonieorchester spielt. 

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