von Dr. Elisabeth Kisker
Handgezeichnete Karten kleinerer Räume in Westfalen sind vereinzelt seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts bekannt. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts nimmt die Anzahl überlieferter Exemplare deutlich zu, wie sich etwa am Kartenbestand des Landesarchivs NRW in Münster ablesen lässt. Solche Karten mit lokaler oder regionaler Reichweite, heute alltäglich in Gebrauch, waren damals ein neuartiges, innovatives Medium der Raumbeschreibung, für dessen Aufkommen und zunehmende Verbreitung es in der Mitte des 16. Jahrhunderts gute Gründe gegeben haben muss.
Für meine Dissertation habe ich Voraussetzungen, Entstehung und Gebrauch von Karten kleinerer Räume in Westfalen von ca. 1470 bis 1650 untersucht, mit Schwerpunkt auf ihrer Funktion als Arbeitsinstrument in der herrschaftlichen Verwaltung.1 Quellengrundlage waren der Kartenbestand und das zugehörige Schriftgut im Landesarchiv NRW in Münster.2 Dieser Beitrag stellt wichtige Inhalte und Erkenntnisse des 2024 abgeschlossenen Promotionsprojekts vor.3
1. Karten kleinerer Räume
Handgezeichnete Karten kleinerer Räume sind in mehreren europäischen Regionen bereits seit dem 12. Jahrhundert greifbar. Über einen langen Zeitraum entstanden nur wenige Exemplare, denn im Mittelalter wurden lokale oder regionale Raumsituationen üblicherweise in Worten beschrieben.4 Erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts stiegen die Zahlen dieser neuartigen Kartenzeichnungen in deutschsprachigen Gebieten stark an.5 Karten kleinerer Räume waren also aufgrund ihrer zeichnerischen Form ein neuartiges, innovatives Medium der Raumbeschreibung.6 Da Innovationen nicht voraussetzungslos entstehen,7 gab es im 16. Jahrhundert offensichtlich günstige Bedingungen für das vermehrte Aufkommen dieser Kartenzeichnungen.
Was die historische Forschung, insbesondere seit den 1980er-Jahren, zu Karten kleinerer Räume festgestellt hat, zeigt sich auch an der Überlieferung im Münsteraner Archiv. Die Karten sind im Schriftgut von Herrschaften, Gerichten und kirchlichen Institutionen überliefert. Es handelt sich aber nicht um selbständige Archivalien, sondern sie gehören in einen Aktenzusammenhang, das heißt, sie ergänzen schriftliche Dokumente zu einer Angelegenheit, mit denen sie in einer Akte überliefert sind. Die Karten sind auf einen speziellen Sachverhalt zugeschnitten, der im Rahmen herrschaftlicher, juristischer oder administrativer Angelegenheiten zu verhandeln, zu entscheiden oder zu dokumentieren war.8 Das hatte Konsequenzen für die erfassten Inhalte, denn beabsichtigt war nicht die möglichst detaillierte Wiedergabe einer geographischen Situation, sondern eine Darstellung, die auf die für die Sache relevanten Details reduziert war.9 Die Karten waren also nicht als Orientierungshilfe in einer realen Umgebung gedacht, sondern dienten als Ersatz oder Ergänzung einer Inaugenscheinnahme vor Ort. Sie waren nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur einem kleinen Nutzerkreis zugänglich.10 Entscheider, etwa Landesherr, Räte, Richter, die meist weitab vom Geschehensort agierten, konnten sich mit Hilfe der Karte einen raschen Überblick über die räumliche Situation einer Angelegenheit verschaffen.11
Die Karten sind nur unter Berücksichtigung der zugehörigen Schriftdokumente angemessen zu verstehen, weil diese oft wichtige Informationen zur Entstehung, zum Verwendungszweck und zum Gebrauchskontext enthalten können, die sich allein aus der Karte nicht erschließen lassen. Umgekehrt visualisieren die Karten Raumsituationen, die in den zugehörigen Schriftstücken angesprochen werden. Karte und schriftliche Dokumente können sich also wechselseitig erklären.12 Aus den genannten Gründen ist es problematisch, dass der Aktenzusammenhang vieler Karten unbekannt ist, weil er nicht dokumentiert wurde, als sie im 19./20. Jahrhundert in vielen Archiven den Akten entnommen und separaten Kartensammlungen zugeordnet wurden,13 auch im Landesarchiv NRW in Münster.
2. Spätmittelalterliche Entwicklungen begünstigen spätere Kartenentstehung
In der Mitte des 16. Jahrhunderts hatten sich günstige Rahmenbedingungen für die Entstehung und den Gebrauch von Karten kleinerer Räume herausgebildet. Voraussetzung dafür waren die auch in Westfalen im Spätmittelalter einsetzenden Territorialisierungsprozesse, die Herrschaftspraxis und Rechtsprechung stark veränderten14 – also gerade die Bereiche, in denen Karten kleinerer Räume verstärkt auftraten.
Zukünftige Landesherren regierten zunehmend von einem zentralen Ort aus, an dem auch Rat und Kanzlei ständig arbeiteten.15 Herrschaftliche Aufgaben als Grund- und Gerichtsherr, die sie vorher umherreisend persönlich wahrgenommen hatten, delegierten sie an Räte, aber auch an lokale Amtleute, die in einem festgelegten Gebiet als herrschaftliche Stellvertreter fungierten.16 Folge der veränderten Herrschaftsorganisation war eine enorme Ausweitung der Schriftlichkeit.17 Mündlichkeit blieb zwar wichtig. Aber einerseits erwies sich die schriftliche Kommunikation der an unterschiedlichen Orten agierenden Personen als notwendig, andererseits wurde nun der gesamte Entscheidungsprozess einer Angelegenheit für die laufende Bearbeitung schriftlich dokumentiert, entstandene Schriftstücke für zukünftige Verwendungen aufbewahrt. Es genügte also nicht mehr, nur den endgültigen Beschluss urkundlich festzuhalten.18
Ähnliche Entwicklungen ergaben sich in der Rechtsprechung, weil Prozesse, wie etwa am Reichskammergericht, schriftlich und weitab vom „Streitort“ geführt wurden.19
Durch die beschriebenen Veränderungen wuchs die Bedeutung der Kanzleien, sie wurden zur Zentrale einer zunehmend schriftlich organisierten Herrschaftspraxis ausgebaut.20 Kanzleimitarbeiter mussten Mittel und Wege finden, um die anfallenden Schriftgutmengen übersichtlich, zugänglich und wiederauffindbar zu halten. In der Kanzlei der Herzöge von Kleve, die für die frühe Kartenentstehung in Westfalen eine herausragende Rolle spielte, zählten dazu Änderungen der Schriftgutorganisation wie die Einführung von Sachakten, in denen nur Schriftstücke zu einer bestimmten Angelegenheit zusammengestellt waren.21 Die klevischen Kanzleimitarbeiter entwickelten außerdem neue, an die veränderten Bedürfnisse der Herrschaftsorganisation angepasste Schriftgutformen.22 Dazu sind auch Karten kleinerer Räume zu rechnen, die von Kanzleimitarbeitern beauftragt, genutzt und gefertigt wurden. Als neuartiges Medium der Raumbeschreibung ergänzten die Kartenzeichnungen die in zugehörigen Schriftstücken enthaltenen verbalen Raumbeschreibungen, die aber, zum Beispiel als Grenzbeschreibungen in Worten, noch lange Zeit nicht aufgegeben wurden.23

3. Karten kleinerer Räume westfälischer Gebiete im Landesarchiv NRW in Münster
Die Überlieferung von westfälischen Karten kleinerer Räume setzt mit zwei Exemplaren aus dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts ungewöhnlich früh ein. Die älteste bekannte Karte von 1473 zu einem Mühlenstreit in Lippstadt (Abb. 1)25 ist im Landesarchiv NRW in Münster überliefert. Eine weitere Karte von 1483 zum Grundbesitz des Klosters Böddeken wurde im Archiv des Erzbistums Paderborn aufgefunden.26 Die beiden Karten blieben allerdings Einzelerscheinungen, denn erst in den 1550er-Jahren setzte die – seitdem konstantere – Überlieferung wieder ein.
Für die Zeit bis ca. 1650 sind im Landesarchiv NRW in Münster etwa 140 Karten kleinerer Räume zu westfälischen Gebieten überliefert,27 allerdings war der Karteneinsatz in Westfalen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die frühesten und bis 1650 auch die meisten Karten im Münsteraner Bestand betreffen Gebiete der Grafschaft Mark und sind im kleve-märkischen Schriftgut überliefert. Auch im Schriftgut des Fürstbistums Münster und in westfälischen Akten des Reichskammergerichts tauchen seit den 1570er-Jahren zunehmend Karten auf. Karten kleinerer Räume im Herzogtum Westfalen sind dagegen erst spät und in geringer Anzahl greifbar. Von kleinen Herrschaften gibt es, wenn überhaupt, nur einzelne Exemplare. Nach 1600 ist die Kartenanzahl rückläufig, wohl infolge von Kriegen, die die Kartenfertigung aber auch anregen konnten. Die Karte von Kloster Groß-Burlo im Westmünsterland und seiner Umgebung (Abb. 2) entstand beispielsweise im Zusammenhang mit geplanten Befestigungen des Fürstbistums Münster wegen des spanisch-niederländischen Krieges.28

Auf den Karten geht es fast immer um die Visualisierung von Rechten oder Rechtsansprüchen, durchaus in subjektiver Perspektive, die behauptet, verhandelt, verteidigt oder dokumentiert wurden. Einsatzfelder waren überwiegend Gerichtsprozesse, Herrschaftsausübung, Dokumentation und Verwaltung von Grundbesitz. Als Interessenten für den Einsatz von Karten kommen deshalb verschiedene Personenkreise in den Blick: Herren, ihre Räte und Amtsträger, Kanzlisten, Richter, Notare, Adelsfamilien, Klostergemeinschaften. Im Münsteraner Bestand überwiegen Karten zu strittigen Grenzabschnitten: Bis 1600 trifft das auf 71 %, danach bis 1650 auf 40 % der Exemplare zu. Kartenzeichnungen zu anderen Themen sind weniger häufig anzutreffen: Befestigungspläne, Flussdarstellungen und Karten zu Grundbesitz, Wegerechten, Mühlen. Mit zwei Exemplaren bilden auch Territorialkarten Ausnahmen. Landesaufnahmen zur detaillierten kartographischen Erfassung von Herrschaftsgebieten sind für westfälische Herrschaften im Untersuchungszeitraum nicht bekannt.
Die vorgesehene Verwendung bestimmte den Gestaltungsaufwand einer Karte, denn eine kostspielige Kartenfertigung musste sich für den Auftraggeber bezahlt machen. Das erklärt auch das breite Gestaltungsspektrum im Münsteraner Kartenbestand von einfachen Skizzen über schematische Darstellungen und aufwändigere, teils kolorierte Federzeichnungen bis hin zu Landschaftsgemälden.30 Bei den meisten und frühesten Exemplaren handelt es sich um schwarz-weiße Federzeichnungen. Vier Karten sind auf Pergament, alle anderen auf Papier gezeichnet. Der Anspruch an die Karte bestimmte zudem darüber, wer mit der Fertigung beauftragt wurde – wenn überhaupt ein Kartenzeichner zur Verfügung stand.
Auffällig ist, dass Karten kleinerer Räume besonders früh in westfälischen Gebieten auftauchen, die den kartographisch fortschrittlichen Niederlanden31 räumlich, politisch oder dynastisch eng verbunden waren, wie das Herzogtum Kleve, das Fürstbistum Münster und das Fürstentum Nassau-Dillenburg. Es ist deshalb naheliegend, dass Kartenwissen von dort über persönliche Beziehungen und durch die Karten selbst nach Westfalen gelangte.
Auf den neuartigen Karten ist die Fortführung mittelalterlicher Darstellungstraditionen nicht zu verkennen. Das betrifft insbesondere die mehr oder weniger ausgeprägten diagrammatischen Züge der Karten.32 Sie kombinieren fast immer Zeichnung und Schrift, um räumliche Relationen und ausgewählte Informationen zum Sachverhalt zu vermitteln (deutlich auf Abb. 5). Wie bereits mittelalterliche Vorgängerkarten33 weisen die Karten oft unterschiedliche Perspektiven auf, indem alles über Bodenniveau als Ansicht (Gebäude, Bäume, Tiere etc.), alles andere (Gewässer, Wege) in Draufsicht dargestellt ist. Auch die vergrößerte Darstellung bedeutsamer Details (etwa die Kirche und das Wegenetz in Abb. 3) ist aus dem Mittelalter bekannt.34
Viele Karten weisen keinen einheitlichen Maßstab auf und sind nicht oder nur teilweise vermessen. Die Ausrichtung fällt unterschiedlich aus, denn es gab noch keine Konvention zur Nordung. Auf frühen Karten sind manchmal Himmelsrichtungen angegeben, andere kartographische Elemente (zum Beispiel Maßstäbe, Legenden, Wappen) sind Ausnahmen und tauchen erst später vermehrt auf. Für die räumliche Orientierung der Kartennutzer waren die Darstellungen offensichtlich ausreichend, auch wenn sie heutige Ansprüche an eine Karte nicht bedienen.

4. Kartenzeichner
Die Kartenzeichner gehörten unterschiedlichen Personenkreisen an. Namentlich sind nur wenige bekannt, oft handelt es dabei um prominente Persönlichkeiten, etwa Gerhard Mercator und seinen Sohn Arnold oder Hermann tom Ring, Mitglied einer Münsteraner Malerfamilie. Von anderen Kartenzeichnern ist neben dem Namen und dem Beruf kaum etwas bekannt. Fast immer ist von ihnen nur eine einzige Karte überliefert. Einige verfügten wohl aufgrund ihrer Ausbildung oder Tätigkeit als Rentmeister, Goldschmied oder Ingenieur über Zeichenkenntnisse.
Die meisten Kartenzeichner in Westfalen bleiben anonym, weil sie ihre Werke nicht signierten und auch im Schriftgut zur Karte nicht erwähnt sind. In solchen Fällen kann die Kartengestaltung Anhaltspunkte geben, welchem Personenkreis der Kartenzeichner zuzuordnen ist. Bei aufwändigen Karten für besondere Zwecke, vor allem, wenn sie nach außen präsentiert wurden, etwa in einem Gerichtsprozess, ist mit einem professionellen Maler oder Zeichner zu rechnen. Schlichte, unkolorierte Federzeichnungen entstanden vermutlich eher für den Eigengebrauch, also für herrschaftliche Zwecke wie Planungen und Besprechungen, als Entscheidungshilfen und zur Dokumentation. Als Kartenzeichner kommen deshalb Personen in Frage, die in solche Vorgänge eingebunden waren: Räte, Kanzleimitarbeiter und Amtsträger.
5. Karten kleinerer Räume als Arbeitsinstrument der herrschaftlichen Verwaltung
Bei den frühesten Karten kleinerer Räume im Münsteraner Archiv handelt es sich um unkolorierte Federzeichnungen, die auch zahlenmäßig bis 1650 den größten Anteil stellen. Da die Überlieferung mit diesen schwarz-weißen Zeichnungen einsetzt, sind sie für die Untersuchung der frühen Kartenentstehung von grundlegender Bedeutung. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Dissertation auf diesen Karten, die zudem bisher weniger Beachtung fanden als die „schönen“ kolorierten Exemplare,36 die bis ca. 1580 seltene Ausnahmen blieben. Erst danach wird die Überlieferung „bunter“.
Die in der Dissertation intensiv untersuchten Beispiele37 bestätigen die These, dass unkolorierte Federzeichnungen häufig in Kanzleien als internes Arbeitsinstrument dienten. Es ist davon auszugehen, dass Kanzleimitarbeiter aufgrund ihrer Erfahrungen im Umgang mit Schriftgut und unter dem Eindruck neuartiger Bedarfe der herrschaftlichen Praxis das innovative Potential von Karten früh erkannten und sie deshalb ab 1550 verstärkt nutzten, fertigten und beauftragten. Für die interne Verwendung unkolorierter Federzeichnungen spricht auch, wenn sie im Schriftgut des Karteninitiators überliefert sind, also nicht nach außen übergeben wurden – was gerade auf die frühen Exemplare zutrifft. Das bedeutet aber nicht, dass sie nur intern und kolorierte Karten ausschließlich extern zum Einsatz kamen.
Für die Entstehung von Karten kleinerer Räume in Westfalen war es entscheidend, dass die Grafschaft Mark herrschaftlich an das Herzogshaus in Kleve und die dortige Kanzlei angeschlossen war, denn die frühesten Kartenzeichnungen betreffen Gebiete der Grafschaft Mark und sind im kleve-märkischen Schriftgut überliefert. Die frühen Karten westfälischer Gebiete wurden also außerhalb Westfalens initiiert. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurde die Klever Kanzlei zu einer herrschaftlichen Zentrale ausgebaut, die mit getrennten Zuständigkeiten und nach einem geregelten Arbeitsablauf funktionierte.38 Es war Aufgabe der Kanzleisekretäre, zu den zu bearbeitenden Angelegenheiten vielfältige Materialsammlungen mit Schriftstücken aus unterschiedlichen Quellen und Zeiten anzulegen.39 Nach und nach tauchen bei diesen Dokumenten auch Karten auf.

Karten waren für eine zentral organisierte Herrschaftsverwaltung, die Herrschaftswissen schriftlich fixieren musste, ein vielfältig einsetzbares Arbeitsinstrument. Es gab also in Kanzleien nicht nur Möglichkeiten zur Kartenanfertigung, sondern auch Motive, sie zu nutzen. Die Mitarbeiter waren den täglichen Umgang mit Papier, Feder und Tinte gewohnt und konnten eine Beschreibfläche strukturieren. Deshalb waren sie sicherlich in der Lage, eine einfache Skizze (wie Abb. 1) oder eine schematische Zeichnung (wie Abb. 5) anzufertigen. Aufwändigere Karten oder solche mit größerer Reichweite verlangten dagegen zeichnerische oder kartographische Kenntnisse. Aber auch damit ist im Kanzleiumfeld zu rechnen. Der klevische Supplikationsmeister Johann Smeling zeichnete mehrere frühe Karten aus den 1550er-Jahren (unter anderem Abb. 4) und auch vom münsterischen Rentmeister Gerhard Volbier ist eine Karte überliefert.41 Nicht wenige der anonymen Kartenzeichner werden also in herrschaftlichen Kanzleien und ihrem Umfeld zu suchen sein.
Kanzleien kommen außerdem für die Kartenfertigung oder ‑beauftragung in den Blick, weil dort das notwendige Wissen zu einem Sachverhalt vorhanden war (oder besorgt werden konnte), ebenso die Entscheidungskompetenz darüber, welche Informationen für eine Angelegenheit relevant waren und in die Karte eingehen sollten.
Karten boten verschiedene Vorteile für die „Sachbearbeitung“ in der Kanzlei, indem sie Schriftstücke zu einer Angelegenheit ergänzten, die in der Kanzlei bearbeitet und entschieden werden musste. Sie fungierten als Visualisierungshilfe, mit der sich die Entscheider in der zentralen Verwaltung einerseits einen raschen Überblick über die jeweilige Raumsituation machen konnten, andererseits waren die zugehörigen Aktenschriftstücke unterschiedlichster Art (unter anderem Berichte von Amtsleuten oder Augenscheinterminen, Protokolle, Zeugenaussagen) anhand der Karte leichter nachzuvollziehen. Entscheidend dafür waren insbesondere die diagrammatischen Eigenschaften der Karten:42 Sie kombinieren Zeichnung und Schrift, um verschiedene, in Schriftstücken verstreut vorliegende Informationen zusammenzustellen und bieten zugleich einen auf das Wesentliche reduzierten Überblick zu einem Sachverhalt. Die Kartenzeichnung ermöglicht eine Zusammenschau größerer Gebiete, die in der Realität nicht von einem Standpunkt aus zu überblicken sind. Karten vermitteln dem Betrachter einen Raumeindruck, der beim Leser verbaler Beschreibungen ohne persönliche Ortskenntnis kaum entstehen kann. Dennoch sind verbale Einträge in Karten wichtig, weil sie ganz unterschiedliche Informationen zu einer Sache enthalten, auch solche, die zeichnerisch nicht gut darzustellen sind, zum Beispiel vergangene Ereignisse, Zeugenaussagen, Besitzverhältnisse.
Kartengebrauch war auch in mündlichen Situationen hilfreich, beispielsweise für Berichterstattung, Ratssitzungen oder Verhandlungen. Karten konnten die eigene Argumentation stützen, die gegnerische Auffassung einer Sache veranschaulichen oder aufgrund des Überblicks im Idealfall Konfliktlösungen erkennen lassen.
Karten speicherten Wissen und wurden für spätere Verwendungen aufbewahrt,43 was gerade bei den sich oft über Jahrzehnte hinziehenden, immer aufs Neue aufflammenden Grenzauseinandersetzungen eine Rolle spielte. Auch Grundbesitzakten, denen Karten beiliegen, wurden oft über Jahrhunderte geführt.
Fast immer ist sofort klar, dass Karte und Schriftdokumente inhaltlich zusammengehören, auch wenn explizite Verweise aufeinander sehr selten sind. Das kann durch das Entstehungsprozedere begründet sein, zum Beispiel, weil Karten und Schriftstücke zeitgleich von verschiedenen Personen gefertigt wurden, oder durch direkte, mündliche Gebrauchssituationen, die keine schriftlichen Verweise erforderten. Über den tatsächlichen Gebrauch der Karten erfährt man allerdings fast nichts, meist ist er aus Karten und Aktenschriftstücken nur zu erschließen. Umso wertvoller ist ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass sich Fürst Johann von Nassau bei einer Berichterstattung zu Grenzvergehen Karten, sogenannte „Grenzrollen“ (eine davon Abb. 5), vorlegen ließ.44 Karten wurden also nachweislich für herrschaftliches Entscheidungshandeln genutzt.

Handgezeichnete Karten kleinerer Räume sind als pragmatische Schriftgutform anzusehen, die seit Mitte des 16. Jahrhunderts auch in Westfalen zunehmend zum Einsatz kam, weil sich kartengünstige Bedingungen ergeben hatten. Dabei ist nicht zu unterschätzen, dass die Kartenentstehung anfangs von einzelnen Akteuren abhängig war, die die Vorteile und Zweckmäßigkeit erkannt hatten oder als Kartenzeichner in Frage kamen. Zunehmende Anfertigung, Nutzung, Akzeptanz und Verbreitung von Karten sind damit zu erklären, dass sie als innovatives, an veränderte Bedingungen angepasstes Medium aktuelle Bedürfnisse bedienten. Als Visualisierungshilfe und Ergänzung der traditionellen verbalen Raumbeschreibungen unterstützten sie bei Aufgaben und Problemen, die durch herrschaftliches Handeln, in Gerichtsprozessen und bei der Grundbesitzverwaltung entschieden oder gelöst werden mussten.
Dr. Elisabeth Kisker studierte Geschichte und Kulturwissenschaften an der Fernuniversität in Hagen. Sie war dort am Historischen Institut im Lehrgebiet „Geschichte und Gegenwart Alteuropas“ beschäftigt, zuletzt von 2017-2019 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt „Chorographie zwischen Mimesis und Metrik: Handgezeichnete regionale Landkarten in Westfalen (1450-1650)“ (Leitung: Prof. Dr. Felicitas Schmieder). Im Rahmen des Projekts entstand ihre Dissertation zu Karten kleinerer Räume in Westfalen.
- Elisabeth Kisker: Handgezeichnete Karten kleinerer Räume in Westfalen. Herausbildung und Gebrauchskontext seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts bis 1650 (Vergangenheit heute. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart Alteuropas, 3), Hagen 2025. Auch als Open Access über Hagen University Press zugänglich: https://hagen-up.de/publikationen/handgezeichnete-karten-kleinerer-raeume-in-westfalen-herausbildung-und-gebrauchskontext-seit-dem-letzten-drittel-des-15-jahrhunderts-bis-1650/ (16.11.2025). Die Dissertation an der Fernuniversität in Hagen entstand zu einem großen Teil im Rahmen des DFG-Projekts „Chorographie zwischen Mimesis und Metrik: Handgezeichnete regionale Landkarten in Westfalen (1450-1650)“, Leitung: Prof. Dr. Felicitas Schmieder (2017-2019). https://www.fernuni-hagen.de/geschichte/lg1/forschung/projekte/chorographie_mimesis_metrik.shtml (16.11.2025).[↩]
- Landesarchiv NRW – Abteilung Westfalen (im Folgenden: LAV NRW W), W 051/Karten A (allgemein). Die meisten Karten, teilweise auch das zugehörige Schriftgut, sind in digitalisierter Form über die Homepage des Landesarchivs zugänglich. Karten mit Signaturen bis Nr. 49999 gehören der komplett digitalisierten Kartensammlung an, Karten ab Nr. 50000 befinden sich in Akten. Da die Aktendigitalisierung noch andauert, ist nur ein Teil dieser Karten digitalisiert.[↩]
- Als Zusammenstellung der wichtigsten Inhalte bezieht sich also der gesamte Blogbeitrag auf die veröffentlichte Dissertation (Kisker: Karten, wie Anm. 1). Deshalb belasse ich es bei diesem allgemeinen Hinweis, anstatt unzählige Verweise anzugeben.[↩]
- Paul D. A. Harvey: Medieval Local Maps from German-Speaking Lands and Central Europe, in: Gerhard Holzer/Thomas Horst/Petra Svatek (Hg.): Die Leidenschaft des Sammelns. Streifzüge durch die Sammlung Woldan, Wien 2010, S. 113-132, hier: 113-116.[↩]
- Fritz Wolff: Karten im Archiv, Marburg 1987, S. 5.[↩]
- Harvey: Maps (wie Anm. 4), S. 113 f.; Gerhard Leidel: Der bürokratische Blick auf die Welt. Vom Augenschein zur Flurkarte, in: Georg Vogeler (Hg.): Geschichte „in die Hand genommen“, München 2005, S. 259-288, hier: 265.[↩]
- Christian Hesse/Klaus Oschema: Aufbruch im Mittelalter – Innovation in Gesellschaften der Vormoderne. Eine Einführung, in: dies. (Hg.): Aufbruch im Mittelalter. Innovationen in Gesellschaften der Vormoderne, Studien zu Ehren von Rainer C. Schwinges, Ostfildern 2010, S. 9-33, hier: 24-27.[↩]
- Wolff: Karten (wie Anm. 5), S. 5 f.; Gerhard Leidel: Die amtliche Kartographie in Bayern bis zum Flurkartenwerk. Eine Einführung in den Ausstellungskatalog, in: ders. (Bearb.): Von der gemalten Landschaft zum vermessenen Land. Eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs zur Geschichte der handgezeichneten Karten in Bayern, Neustadt 2006, S. 11-24, hier: 13 f., 24; zu Karten in Reichskammergerichtsakten, u. a. mit westfälischen Kartenbeispielen: Gabriele Recker: Gemalt, gezeichnet und kopiert. Karten in den Akten des Reiskammergerichts, Wetzlar 2004, S. 6 f.[↩]
- Ähnlich Leidel: Kartographie (wie Anm. 8), S. 24.[↩]
- Wolff: Karten (wie Anm. 5), S. 6; Leidel: Kartographie (wie Anm. 8), S. 13 f.[↩]
- Wolff: Karten (wie Anm. 5), S. 6, 9; Paul Warmbrunn: Augenscheine und Pläne als Beweismittel in Reichskammergerichtsprozessen, in: Anette Baumann/Anja Eichler/Stefan Xenakis (Hg.): Augenscheine. Karten und Pläne vor Gericht, Katalog zur Ausstellung im Reichskammergerichtsmuseum Wetzlar 2014/2015, Wetzlar 2014, S. 9-22, hier: 10 f.[↩]
- Wolff: Karten (wie Anm. 5), S. 9, 11.[↩]
- Ebd., S. 13; Leidel: Kartographie (wie Anm. 8), S. 13.[↩]
- Die Ausführungen zu Territorialisierungsprozessen stützen sich v. a. auf Ernst Schubert: Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter, München 2006, insb. S. 14-19, 27-33; zu Territorialisierungsprozessen in Westfalen vgl. zwei Beiträge im Internet-Portal Westfälische Geschichte: Mark Mersiowsky: Territorien und Städte. Westfalen im Spätmittelalter 1180-1450, http://westfaelische-geschichte.de/web30 sowie Werner Freitag: Westfalen 1450-1555. 2. Die spätmittelalterlichen „Territorialstaaten“, http://westfaelische-geschichte.de/web31 (beide 16.11.2025).[↩]
- Schubert: Herrschaft (wie Anm. 14), S. 77 f.[↩]
- Ebd., S. 14-19.[↩]
- Ebd., S. 29-33.[↩]
- Gerhard Schmid: Akten, in: Friedrich Beck/Eckart Henning (Hg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, Köln u. a. 2012, S. 89-124, hier: 89 f.[↩]
- Sönke Lorenz: Das Reichskammergericht. Ein Überblick für den angehenden Benutzer von Reichskammergerichts-Akten über Geschichte, Rechtsgang und Archiv des Reichsgerichtes mit besonderer Berücksichtigung des südwestdeutschen Raums, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 43 (1984), S. 175-203; Schmid: Akten (wie Anm. 18), S. 90; Recker: Gemalt (wie Anm. 8), S. 8, dort auch das Zitat.[↩]
- Schubert: Herrschaft (wie Anm. 14), S. 31-33.[↩]
- Rüdiger Schleidgen: Die Kanzlei der Grafen und Herzöge von Kleve im 14. und 15. Jahrhundert, in: Gabriel Silagi (Hg.): Landesherrliche Kanzleien im Spätmittelalter. Referate zum VI. Kongreß für Diplomatik, München 1984, S. 171-192, hier: 186, Anm. 52.[↩]
- Jürgen Kloosterhuis: Der „Klevische Kanzleigebrauch“. Beiträge zur Aktenkunde einer Fürstenkanzlei des 16. Jahrhunderts, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 40 (1994), S. 253-334, hier: 256, 293-305.[↩]
- Andreas Rutz: Die Beschreibung des Raums. Territoriale Grenzziehungen im Heiligen Römischen Reich, Köln u. a. 2018, S. 209.[↩]
- LAV NRW W, D 002/Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Akten Nr. 538, fol. ohne Blattzählung/90r. Die Abbildung ist der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) unterstellt. Link zum Findbucheintrag, über den das Aktendigitalisat (Karte: Scan 98) aufzurufen ist: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_8a1a95ec-7260-428f-adf9-25c62f476f06 (16.11.2025). – Die im Kartenfindbuch angegebene Datierung auf 1467 ist als überholt anzusehen.[↩]
- Die Karte wurde als früheste westfälische Karte kleinerer Räume bereits untersucht von Mark Mersiowsky: Aus den Anfängen der Kartographie in Westfalen. Die Mühlen bei Lippstadt (1473), in: Westfälische Zeitschrift 147 (1997), S. 9-18.[↩]
- Arnold Otto: The Map in the Böddeken Cartulary, in: Peregrinations 5 (2015), S. 23-47. https://digital.kenyon.edu/perejournal/vol5/iss2/3 (16.11.2025).[↩]
- Die Zahlenangabe (Stand Ende 2019) kann sich jederzeit ändern, da erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass sich noch unbekannte oder nicht verzeichnete Karten im überlieferten Schriftgut befinden.[↩]
- So Hans-Joachim Behr/Franz-Josef Heyen (Hg.): Geschichte in Karten. Historische Ansichten aus den Rheinlanden und Westfalen, Düsseldorf 1985, S. 146 f.[↩]
- LAV NRW W, W 051/Karten A Nr. 1819. Die Abbildung ist der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) unterstellt. Link zum Findbucheintrag, aus dem das Digitalisat aufzurufen ist: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_3fae9897-f192-4411-b30e-33730ff353b4 (16.11.2025).[↩]
- Die hier abgebildeten Karten sollen einen ersten Eindruck von der Gestaltungsvielfalt geben.[↩]
- Handgezeichnete Karten kleinerer Räume niederländischer Gebiete sind bereits seit Anfang des 14. Jahrhunderts überliefert. Vgl. Peter van der Krogt: Lokale kaarten van Nederland uit de late Middeleeuwen, in: Caert Thresoor 27 (2008), S. 29-42 (mit zahlreichen Abb.), https://caert-thresoor.nl/wp-content/uploads/sites/4/CT27-2.pdf (16.11.2025).[↩]
- Zu mittelalterlichen Diagrammen vgl. Christel Meier: Die Quadratur des Kreises. Die Diagrammatik des 12. Jahrhunderts als symbolische Denk- und Darstellungsform, in: Alexander Patschovsky (Hg.): Die Bildwelt der Diagramme Joachims von Fiore. Zur Medialität religiös-politischer Programme im Mittelalter, Ostfildern 2003, S. 23-53 (Abb. S. 221-237).[↩]
- Harvey: Maps (wie Anm. 4), S. 116.[↩]
- Josef Engemann: Bedeutungsgröße (Bedeutungsmaßstab), in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1, 1980, Sp. 1781 f.[↩]
- LAV NRW W, W 051/Karten A Nr. 442. Ursprünglich in: LAV NRW W, F 001/Reichskammergericht, Akten O Nr. 38,3. Die Abbildung ist der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) unterstellt. Link zum Findbucheintrag, über den das Digitalisat der Karte aufzurufen ist: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_3b2f25f3-3aab-4e34-a7aa-797b75bd19a5 (16.11.2025) – Die Karte ist zwar in einer Appellationsakte des Reichskammergerichts überliefert, laut Findbuch war der Prozess jedoch 1579 in erster Instanz am Weltlichen Hofgericht in Münster geführt worden. Die Datierung auf 1570 im Kartenfindbuch ist demnach zu früh angesetzt.[↩]
- Beispielsweise sind in folgendem Bildband fast ausschließlich kolorierte Karten berücksichtigt: Behr/Heyen: Karten (wie Anm. 28), mit ca. 230 erläuterten Kartenabbildungen, v. a. aus dem 18. Jahrhundert.[↩]
- Darunter die hier abgebildeten Karten in Abb. 1, 4 und 5.[↩]
- Kloosterhuis: Kanzleigebrauch (wie Anm. 22), S. 258-293.[↩]
- Ebd., S. 271-274.[↩]
- LAV NRW W, W 051/Karten A Nr. 21227. Ursprünglich in: Landesarchiv NRW – Abteilung Westfalen, D 002/Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Akten Nr. 1148. Die Abbildung ist der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) unterstellt. Link zum Findbucheintrag, über den das Digitalisat der Karte aufzurufen ist: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_10e7327f-fc11-47fd-a302-5d17b2b1f9f8 (16.11.2025).[↩]
- LAV NRW W, W 051/Karten A Nr. 50239, in Akte: LAV NRW W, B 001/Fürstbistum Münster, Landesarchiv, Akten Nr. 9547.[↩]
- Zu Eigenschaften von Diagrammen: Christoph Ernst/Birgit Schneider/Jan Wöpking: Lektüren und Sichtweisen der Diagrammatik, in: dies. (Hg.): Diagrammatik-Reader. Grundlegende Texte aus Theorie und Geschichte, Berlin 2016, S. 7-15, hier: 9 f.; Meier: Quadratur (wie Anm. 32), S. 27.[↩]
- Wolff: Karten (wie Anm. 5), S. 11. Die Überlieferung im Münsteraner Landesarchiv bestätigt das.[↩]
- LAV NRW W, E 401/Fürstentum Siegen, Landesarchiv, Akten Nr. 577, fol. 140 f.[↩]
- LAV NRW W, W 051/Karten A Nr. 7512 (Ausschnitt). Die Abbildung ist der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) unterstellt. Link zum Findbucheintrag, über den das Digitalisat der Karte aufzurufen ist: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_ef759f29-52eb-49a7-9a19-9bc0d02afe1a (16.11.2025). Wegen der für die Abbildung ungünstigen Kartenlänge von 169 cm ist nur ein Ausschnitt darstellt. – Die im Kartenfindbuch angegebene Aktenprovenienz hat sich als unrichtig herausgestellt, ausführlich begründet in: Kisker: Karten (wie Anm. 1), S. 179 f.[↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
HiKo (28. November 2025). Handgezeichnete Karten kleinerer Räume in Westfalen (1470-1650). Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 18. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/158mw


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