Wie schreiben wir die Geschichte einer Frau, deren Leben nur deshalb dokumentiert ist, weil eine Maschinerie in Gang gesetzt wurde, um es systematisch und gezielt zu vernichten? Dieser Werkstattbericht wagt den Versuch einer Rekonstruktion des Hexenprozesses der Caspare Beyhoff aus Lüdinghausen und folgt dabei den Spuren, die die Akten aus dem Fürstbistum Münster selbst hinterlassen haben. Zugleich versteht sich der Beitrag als methodische Warnung. Denn wer sich mit den frühneuzeitlichen Hexenprozessakten beschäftigt, betritt ein vermintes Gelände der Quelleninterpretation, in dem das Geschriebene oft dem Gegenteil des Wahren entspricht.
Es ist der 12. Mai des Jahres 1628. Der Schauplatz ist der Kirchhof von Lüdinghausen, einer kleinen Stadt im südlichen Münsterland, die an diesem Tag zur Bühne einer gerichtlichen Vorführung wird. Die Szenerie, die sich uns durch die Überlieferung darbietet, könnte beklemmender kaum sein. Eine Frau steht im Zentrum der Aufmerksamkeit: Caspare Beyhoff, im Volksmund der Stadt fast nur als „Meister Tonnische“ bekannt.1 Sie ist umgeben von den Stadtoberen, Richtern, Schöffen und vermutlich einer Vielzahl von Bürgern, deren Haltung zwischen Furcht und voyeuristischer Neugier schwankt.2
Das Geschehen ist eingebettet in ein für Hexenprozesse typisches soziales Klima, das durch religiös legitimierte Angstvorstellungen, ausgeprägte Mechanismen sozialer Kontrolle sowie durch formal organisierte, institutionelle Gewalt geprägt ist.3 Man hat Caspare aus dem Gefängnis geholt, damit sie auf dem geweihten Boden auf jene Stelle weist, an der sie angeblich ihr totgeborenes Kind vergraben hat.4 Es ist ein klassischer Topos eines dämonologischen Gegenbilds, den die Anklage hier hervorbringt: Leben wird nicht geschenkt und getauft, sondern dem Teufel geopfert und im Geheimen verscharrt.5 Die Haltung der Obrigkeit ist von einer klaren Erwartungsstruktur bestimmt, die auf den emotionalen und körperlichen Zusammenbruch der Angeklagten ausgerichtet ist. Entsprechende Reaktionen der Angeklagten sollen als Belege dienen, durch die das Anklagenarrativ gestützt und ihre Schuld nach außen hin manifestiert wird.6
Doch Caspare Beyhoff verweigert sich diesem „Drehbuch“. Ein körperlicher Zusammenbruch bleibt aus. Stattdessen artikuliert sie eine spontane, konfrontative Äußerung, die den geregelten Verlauf der Verhandlung irritiert.7 Der Gerichtsschreiber, dessen Feder sonst nur die formelhaften, stark latinisierten Floskeln der frühneuzeitlichen Gerichtssprache festhielt, sieht sich veranlasst, eine Äußerung von bemerkenswerter Direktheit zu protokollieren:
„Seid ihr dull und unsinnig? Solches ist bei der finsterer Nacht geschehen, laßt den Totengräber den Kirchhof umgraben, so soll er es wohl finden.“8
In diesem Moment reißt die glatte Oberfläche der historischen Überlieferung auf. Wir hören für einen kurzen Moment keine „Hexe“, keine geständige Sünderin und keine durch das Verfahren konstruierte Schuldfigur. Wir hören eine Frau, die der Obrigkeit entweder ihren gesunden Menschenverstand oder ihre absolute Verzweiflung entgegensetzt. „Seid ihr dull?“ – Seid ihr verrückt?
Aber wie nähern wir uns einer solchen Szene fast 400 Jahre später? Ein kurzer Blick auf die methodischen Herausforderungen im Umgang mit Hexenprozessakten zeigt, wie komplex die Quellenlage ist.

I. Die Materialität und Tücke der Hexenprozessakte
Wer heute im Lesesaal eines Archivs sitzt und eine Hexenprozessakte aus dem 17. Jahrhundert in Händen hält, begegnet einem Objekt von außergewöhnlicher Präsenz. Das Papier ist rau und ungleichmäßig, die Tinte ist verblasst, die Ränder sind abgegriffen. Es riecht nach Jahrhunderten. Diese Materialität verführt uns. Sie suggeriert eine unmittelbare, haptische Nähe zum Geschehen. Wir neigen intuitiv dazu, zu glauben: „So war es, denn so steht es hier schwarz auf weiß geschrieben.“10
Doch gerade bei Hexenprozessen ist diese Annahme ein fataler Trugschluss. Die Akte ist kein Fenster zur Wahrheit.11 Sie ist ein Zerrspiegel, konstruiert von den frühneuzeitlichen Machthabenden. Um den Fall der Caspare Beyhoff wirklich zu verstehen, müssen wir zunächst die Mechanismen dieser Quellenproduktion nachzeichnen.
Die bürokratische Konstruktion der Wirklichkeit
Die rechtliche Grundlage für die Verfahren im Fürstbistum Münster bildete, wie im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532. Kaiser Karl V. hatte mit diesem Gesetzeswerk den Hexenprozess standardisiert und verrechtlicht.12 Ein zentrales Element dieser Reform war die Schriftlichkeit.13 Der Grundsatz Quod non est in actis, non est in mundo (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt) zwang die Gerichte zu einer peniblen Dokumentation jeden Schrittes.14
Doch was genau wurde dokumentiert? Die Akten sind keine Wort-für-Wort-Protokolle im modernen Sinne.15 Sie sind das Ergebnis eines mehrstufigen Filterprozesses, der das tatsächlich Gesprochene bis zur Unkenntlichkeit verformen konnte. Denn Caspare Beyhoff sprach, wie alle Menschen ihrer Zeit und ihrer sozialen Herkunft im Münsterland, Westfälisches Platt. Der Schreiber und die Richter hingegen dachten und schrieben in einem juristischen Kanzleideutsch, das stark mit lateinischen Rechtsbegriffen durchsetzt war.16 Jedes Wort, das Caspare im Verhör sagte, musste somit für die Verschriftlichung simultan übersetzt werden. Nuancen, Ironie, Dialektfärbungen oder emotionale Ausbrüche gingen dabei oft verloren oder wurden geglättet, um dem Gerichtsduktus zu entsprechen.17 Dass der Ausruf „Seid ihr dull…“ erhalten blieb, ist eine seltene Abweichung von der Norm.
Inhaltlich war das Gericht nicht an der Biografie oder den Motiven der Caspare interessiert. Es ging einzig um die Erfüllung der juristischen Tatbestände der Hexerei, wie zum Beispiel Teufelspakt, Schadenszauber, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug oder der Teilnahme am Hexensabbat.18 Alles, was Caspare sagte, wurde daraufhin überprüft, ob es in das Raster der sogenannten „Interrogatoria“ (der standardisierten Fragenkataloge) passte.19 Was nicht passte, wurde oft gar nicht erst notiert. Die Akte erzählt also nicht die Geschichte der Angeklagten, sondern die Geschichte der Fragen, die man ihr stellte.
Die Akte als „Täterquelle“
In der modernen Geschichtswissenschaft sprechen wir bei Hexenprozessakten oft von „Täterquellen“. Sie wurden von den Verfolgern angelegt, um die Verfolgung zu legitimieren und rechtssicher zu machen. Wir lesen die Geschichte der Opfer also zwangsläufig durch die Brille der Täter.20
Besonders perfide ist hierbei die Rolle der Folter – oder der bloßen Androhung derselben („Territion“).21 Viele Aussagen in den Akten sind sogenannte „Urgichten“, also Geständnisse, die unter der Pein oder in der unmittelbaren Angst vor ihr entstanden und im Anschluss daran noch einmal wiederholt werden mussten.22 Sie spiegeln nicht das Gedächtnis der Angeklagten wider, sondern das, was die Richter hören wollten. Die Akte wird hier zu einem Echoraum: Der Richter fragt beispielsweise nach dem Tanz mit dem Teufel, die gefolterte Frau bestätigt den Tanz, der Schreiber notiert: „Sie hat den Teufelstanz gestanden.“ Ein geschlossener logischer Kreis, der jedoch mit einer gerichtlichen Wahrheitssuche nach heutigem Verständnis nichts zu tun hat.
Wenn wir also das Schicksal der Caspare Beyhoff untersuchen, müssen wir, wie es der renommierte Mikrohistoriker Carlo Ginzburg einmal formulierte, die Quellen „gegen den Strich lesen“.23 Wir müssen auf die Brüche achten, auf die Widersprüche, auf das, was nicht glatt aufgeht. Caspares Ausruf auf dem Kirchhof ist genau solch ein Bruchstück, das vermutlich der Zensur entging.
II. Die Bühne: das Fürstbistum Münster im „Bayerischen Intermezzo“24
Zur Einordnung des Falls müssen wir den Blick nun von der Akte lösen und auf die politische und religiöse Landkarte des Jahres 1628 richten. Das Fürstbistum Münster war in dieser Zeit ein Territorium im Umbruch – die Zeichen standen auf Disziplinierung und Stärkung der landesherrlichen Autorität.
Ein Staat mit zwei Gesichtern
Das Fürstbistum war ein geistliches Territorium. Das bedeutete eine Verschmelzung von religiöser und weltlicher Macht, wie sie für das Alte Reich typisch, aber in ihrer Intensität in Münster besonders ausgeprägt war.25 Der Fürstbischof war Landesherr und Bischof von Münster in Personalunion.26 Die ihm unterstehenden Beamten waren oft Kleriker oder eng mit der Kirche verbunden. Justiz und Seelsorge, Sünde und Verbrechen waren hier schwerer zu trennen als in rein weltlichen Herzogtümern.27
Das Jahr 1628 fällt mitten in die Regentschaft der bayerischen Wittelsbacher. Nach chaotischen Zuständen im 16. Jahrhundert, in denen der Protestantismus auch im Münsterland tief Fuß gefasst hatte, brachten Bischof Ernst von Bayern und später sein Neffe Ferdinand eine neue, kompromisslose katholische Härte ins Land.28 Diese Zeit war geprägt von der Gegenreformation. Das Ziel der Wittelsbacher war dabei eindeutig: Eine religiös homogene, disziplinierte Gesellschaft zu schaffen. Es ging um die Durchsetzung der Beschlüsse des Konzils von Trient, um die Kontrolle des Klerus, aber auch um die Überwachung der Moral der einfachen Untertanen.29


Das Paradoxon der Verfolgung
In dieses Klima gesteigerter Normierungs- und Kontrollbedürfnisse fielen die Hexenprozesse. Es ist statistisch auffällig, dass das Münsterland im direkten Vergleich eher moderat blieb.32 Anders als im benachbarten kurkölnischen Westfalen (etwa im Sauerland oder in Werl) oder im lippischen Lemgo gab es hier keine Massenverbrennungen, die innerhalb weniger Monate hunderte Opfer forderten.33 Die Prozesse im Münsterland waren eher punktuell, wellenförmig und oft lokal begrenzt.34
Für die Betroffenen war die Intensität der Verfolgung total. Die Forschung deutet darauf hin, dass gerade die Stabilität des Fürstbistums Münster unkontrollierte Massenpaniken verhinderte, gleichzeitig aber eine gezielte, juristisch hochgradig formalisierte Verfolgung ermöglichte.35 Wenn der Staat handelte, geschah dies mit konsequenter Härte und unter strikter Befolgung der eigenen rechtlichen Normen. Der Prozess gegen Caspare Beyhoff war dabei kein isoliertes Ereignis, sondern Ausdruck einer umfassenden sozialen Disziplinierung.
III. Der Fall Caspare Beyhoff. Eine Mikrogeschichte
Der Fall Caspare Beyhoff illustriert in diesem Kontext anschaulich, wie soziale Mechanismen, wirtschaftliche Not und religiöser Eifer zusammenwirken, um Situationen zu schaffen, in denen den Betroffenen kaum ein Ausweg bleibt.
Vererbte Schuld?
Kein Hexenprozess beginnt dabei im luftleeren Raum. Meist gingen ihm jahrelange Gerüchte voraus, ein Raunen in der Nachbarschaft, das sich langsam verdichtet. Im Fall Beyhoff lastete das Familienerbe schwer. Caspare trug gewissermaßen ein unsichtbares Stigma, lange bevor ihre eigentliche Verhaftung erfolgte.36 Ihre Familie war bereits sozial stigmatisiert: Die Mutter, in den Akten nur als „die alte Beyhovische“ vermerkt, war unter Hexereiverdacht im Gefängnis gestorben und auch ihre Schwester Sophia geriet ins Visier der Justiz.37 Für die frühneuzeitliche Gesellschaft, die stark in Kategorien von Verwandtschaft und „Blut“ dachte, war das Muster eindeutig: Hexerei galt als erbliche Gefahr. Man nahm an, dass Mütter ihre Töchter in die „teuflische Praxis“ einführten, so wie man ein Handwerk weitergab.38 Dieser familiäre Verdacht wirkte wie ein fast automatisches Todesurteil. Caspare war dadurch sozial isoliert, noch bevor der erste Richter sie verhörte. Wer wäre bereit gewesen, eine Frau zu verteidigen, die aus einem Umfeld stammte, das als Hort der Hexerei galt?
Ausgelöst wurde die akute Verfolgung 1628 durch eine sogenannte „Besagung“. Eine weitere Angeklagte, Anna Koppers, gab unter Folter – oder aus Furcht vor ihr – die Namen vermeintlicher Komplizinnen beim Hexensabbat preis.39 Darunter befanden sich die bereits verstorbene Mutter sowie die Töchter Sophia und Caspare. Dieses Vorgehen illustriert den klassischen Dominoeffekt, der die Prozesswellen der Frühen Neuzeit prägte: Eine Beschuldigte belastete die nächste, häufig als kurzfristige Strategie, um der eigenen Tortur oder dem unmittelbaren Druck zu entkommen.40
Ökonomie der Not: Zauberei als Überlebensstrategie?
Besonders aufschlussreich – und methodisch anspruchsvoll – ist Caspares eigene Einlassung zu ihren Vorwürfen. In ihrer Aussage gab sie zu, Zauberei erlernt zu haben.41 Die Begründung, die sie anführte, entspricht jedoch nicht dem dämonologischen Raster der Verfolger, sondern lässt sich eher im Rahmen einer Sozialgeschichte der Armut interpretieren.
Sie gab an, die „Kunst“ von einer gewissen Elsche Bodde erlernt zu haben.42 Der Beweggrund sei rein überlebensstrategischer Natur gewesen. Denn nach dem Tod ihres ersten Mannes, Cordt Tonnies, stand sie als Witwe mit mehreren Kindern ohne Mittel da.43 Sie wusste offenbar nicht, wie sie ihre Familie ernähren sollte.
Zwischen den theologisch motivierten Verhörfragen tritt eine harte soziale Realität hervor. War die „Zauberei“ – unter der damals häufig auch Heilzauber, Wahrsagerei oder das Auffinden verlorener Gegenstände verstanden wurde – für Caspare möglicherweise schlicht ein Gewerbe? Ein verzweifelter Versuch, als alleinstehende Frau am Rande der Gesellschaft ökonomisch zu überleben? Die Akte lässt diese Interpretation zu, doch das Gericht deutete ihr Handeln fundamental anders. Für die Juristen und Theologen war die Motivation unerheblich. Allein der angebliche Pakt mit dunklen Mächten zählte. Caspares Versuch, ihr Handeln rational als ökonomische Notwendigkeit zu erklären, verhallte ungehört und wurde als Geständnis gewertet, nicht als mildernder Umstand.44 Durch weitere belastende Zeugenaussagen geriet Caspare zunehmend unter Druck, sodass der Richter auch in ihrem Fall die Tortur anordnete. Unter der Folter gestand sie, eine „Zaubersche“ zu sein, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben und nannte mehrere Komplizinnen, darunter ihre eigene Schwester.45
Der Körper als Beweisstück: die Wasserprobe
In den Verhören gab Caspare an, in Werne einer sogenannten Wasserprobe unterzogen worden zu sein.46 Diese Praxis verweist auf die traditionellen Verfahrenselemente der münsterländischen Hexenverfolgung, die trotz der umfassenden Verrechtlichung durch die Carolina weiterhin Anwendung fanden. Die Wasserprobe war bereits seit dem Mittelalter offiziell verboten, wurde jedoch de facto weiterhin durchgeführt, da sie bei der Bevölkerung des Fürstbistums stark gefragt war.47 Dabei wurde die Verdächtige gefesselt ins Wasser gelassen: Schwamm sie oben, galt dies als Indiz für Schuld – das „reine Element“ Wasser stoße sie ab. Ging sie unter, wurde dies als Beleg für Unschuld interpretiert, da das Wasser sie „aufnahm“.48 Eine unmittelbare Todesgefahr bestand in der Regel nicht; es handelte sich um ein rituell-symbolisches Prüfverfahren, dessen Aussagekraft sich primär auf zeitgenössische Vorstellungen von Magie und Reinheit belief.
Dass Caspare diese Prozedur erwähnte, verweist auf ihre verzweifelte Suche nach Entlastung. Sie klammerte sich an Gottesurteile, an ritualisierte Prüfungen und an alles, was ihre Unschuld hätte beweisen können. Das Ergebnis der Wasserprobe ist in den Akten jedoch nicht eindeutig dokumentiert – ein weiteres Beispiel für die Lückenhaftigkeit der Quellenlage.49

Seelsorge als Waffe: die Rolle der Jesuiten
Nach der Szene auf dem Kirchhof und der verweigerten Kooperation verschärfte die Justiz den Druck. Dies geschah jedoch nicht primär durch physische Gewalt, sondern auf eine geistlich vermittelte, institutionell eingebettete Weise, wie sie für das Fürstbistum Münster charakteristisch war. Anstelle externer Folterknechte wurden Jesuiten hinzugezogen. Die Patres Steill und Lintz reisten eigens nach Lüdinghausen, offiziell mit dem Auftrag der Seelsorge: der Rettung der unsterblichen Seele der Angeklagten vor der ewigen Verdammnis.51
In der zeitgenössischen Vorstellungswelt war eine Angeklagte, die ungeständig starb, als doppelt verloren angesehen. Ihr Körper wurde auf Erden dem Feuer übergeben, ihre Seele drohte der ewigen Höllenstrafe zu verfallen. Erst Geständnis und Reue eröffneten die Möglichkeit eines sogenannten „Gnadentodes“ (etwa durch Enthauptung oder Erdrosselung vor der Verbrennung) und damit zumindest die Hoffnung auf Erlösung im Jenseits.52
Faktisch jedoch fungierte die Seelsorge hier als verlängerter Arm der Anklage, als eine Art „weiche Folter“. Die Jesuiten übten einen enormen psychischen Druck aus.53 Caspare, isoliert im dunklen Kerker, war diesem Wechselspiel aus Drohung und religiösem Zuspruch schutzlos ausgeliefert. In den Akten findet sich hierzu eine bemerkenswerte Passage, die einen seltenen Einblick in Caspares innere Zerrissenheit erlaubt. Für einen kurzen Moment entzog sie sich dem psychischen Druck des Verfahrens, indem sie ihre Geständnisse widerrief. Doch unter den gegebenen Umständen war dieser Akt des Widerstands nicht von Dauer. Fast unmittelbar nahm Caspare ihre Aussagen selbst zurück, indem sie erklärte, der Teufel habe sie im Kerker heimgesucht und zum Schweigen verführt. Erst das Eingreifen des Paters Steill und die Besprengung mit Weihwasser habe den dämonischen Einfluss gebrochen.54
Wie ist dieses Verhalten aus heutiger Perspektive zu lesen? Handelt es sich um den Ausdruck eines tief verinnerlichten Aberglaubens – oder eher um eine strategische Anpassung an die Erwartungslogik des Verfahrens? Indem Caspare angab, vom Teufel zum Schweigen verführt worden zu sein, lieferte sie eine Erklärung für ihren bisherigen Widerstand, die innerhalb des dämonologischen Deutungsrahmens plausibel war. Zugleich ermöglichte diese Deutung dem Gericht, den Gesichtsverlust einer zuvor gescheiterten Befragung zu vermeiden.
Caspare fügte sich damit in die semantischen Vorgaben des Prozesses ein – möglicherweise in der Hoffnung, der körperlichen Folter zu entgehen. Der anschließende Exorzismus durch einen Pater markierte jedoch eine weitere Eskalationsstufe des Drucks und führte schließlich zum Zusammenbruch ihres Widerstands. In diesem Moment verschwimmen die Grenzen zwischen Seelsorge, Zwang und Verhör bis zur Unkenntlichkeit.
Das vergebliche Spiel auf Zeit
Ein letztes, besonders tragisches Detail verweist auf Caspares Kampf um das bloße Überleben. Im Verfahren stellte sich die Frage, ob sie schwanger sei. Nach den Bestimmungen der Carolina durften schwangere Frauen weder gefoltert noch hingerichtet werden – zumindest nicht vor der Geburt des Kindes. Es spricht vieles dafür, dass Caspare auf diesen rechtlichen Aufschub setzte, um etwa Zeit zu gewinnen und auf eine Veränderung der Situation zu hoffen.
Das Gericht ging jedoch mit akribischer, beinahe bürokratischer Konsequenz vor. Caspares Ehemann wurde unter Eid vernommen und erklärte, seine Frau habe ihm gegenüber weder eine Schwangerschaft noch eine Fehlgeburt erwähnt.55 Diese Aussage erwies sich als fatal. Ob der Ehemann die Wahrheit sagte, aus Angst vor eigener Verfolgung log oder ob die eheliche Beziehung bereits zerrüttet war, lässt sich den Akten nicht entnehmen, zumal ein Meineid stets nicht nur weltliche Folgen, sondern auch göttliche Strafen nach sich ziehen konnte. Die Quellen schweigen über diese emotionale Dimension der Ehe. Sichtbar bleibt allein das juristische Ergebnis: Der letzte mögliche Schutzmechanismus brach weg. Caspare stand nun ohne jede Absicherung dem Verfahren gegenüber.
IV. Das Ende und die Bilanz
Am 12. Juli 1628 fand das Verfahren seinen Abschluss. Das Urteil war ebenso brutal wie erwartbar: Caspare Beyhoff wurde wegen ihrer angeblichen „Zauberkunst“ schuldig gesprochen und dazu verurteilt, „mit dem Feuer vom Leben zum Tod“56 gebracht zu werden. Aufgrund ihrer Geständigkeit gewährte das Gericht ihr einen als „gnädiger“ geltenden Vollzug, indem sie vor der eigentlichen Verbrennung stranguliert wurde.57 Die Vollstreckung übernahm der Scharfrichter.
Mit der Hinrichtung – Strangulation und anschließender Verbrennung – endete Caspares Leben, nicht jedoch der bürokratische Vorgang. Das Verfahren setzte sich in Aktenvermerken und formelhaften Nachträgen fort.58 Ein nüchterner administrativer Nachhall, der das individuelle Schicksal endgültig in einen abgeschlossenen Fall verwandelte.

Was bleibt?
Am Ende dieses „Werkstattberichts“ stehen wir wieder am Anfang, bei der Frage nach dem angemessenen Umgang mit diesen schwierigen Quellen. Der Fall Caspare Beyhoff führt exemplarisch vor Augen, wo die Grenzen historischer Erkenntnis verlaufen.
Wir wissen nicht, was Caspare dachte, als sie dem Scheiterhaufen entgegenging. Wir wissen nicht, ob sie an eine eigene magische Wirkmacht glaubte oder ob ihre Handlungen allein aus ökonomischer Not erklärbar sind. Wir wissen nicht, welche Gefühle sie ihrem Ehemann gegenüber hegte – ob Liebe, Bitterkeit oder Resignation angesichts seiner Aussage.
Was uns bleibt, sind Verfahrensakten: Dokumente, die unter Zwang entstanden, durch juristische Raster geformt und von fremden Händen niedergeschrieben wurden. Sie gewähren keinen unmittelbaren Zugang zu Caspares Gedanken oder Motiven. Und doch beginnen diese Dokumente zu sprechen – nicht laut und klar, sondern leise, brüchig und voller Widersprüche.
Wir sehen dann nicht mehr nur die stereotype „Hexe“ und den fanatischen „Richter“. Vor uns entfaltet sich ein komplexes Geflecht aus Angst, Glauben, Politik und ökonomischem Druck. Hexenprozesse erscheinen nicht als unerklärliche Ausbrüche kollektiven Wahns, sondern als funktionale Bestandteile der lokalen Gesellschaften, die in ihrem Streben nach Ordnung Menschen aus ihrer unmittelbaren Umgebung vernichteten.
Vor allem aber lassen sich in den Rissen der Protokolle Spuren von Eigensinn erkennen. Der Satz „Seid ihr dull und unsinnig?“ könnte als das wichtigste Erbe der Caspare Beyhoff gelten. Er ist ein Zeugnis menschlicher Würde und Rationalität angesichts existenzieller Bedrohung. Gleichzeitig erinnert er uns daran, dass hinter den vergilbten Seiten, den juristischen Formeln und lateinischen Floskeln Menschen aus Fleisch und Blut standen. Es sind Stimmen, die wir nicht vollständig dem Vergessen überlassen dürfen. Es ist die Aufgabe einer modernen, reflexiven Landesgeschichte, gerade diese leisen Töne hörbar zu machen – wohl wissend, dass wir die ganze Wahrheit nie erfahren werden.
Anna Koch (BA) ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Gudrun Gersmann und dort an einem Buchprojekt zur Kölner Jesuitenbibliothek beteiligt. In ihrer Masterarbeit untersucht sie aktuell die Hexenprozesse im Fürstbistum Münster und die seelsorgerische Rolle des Jesuitenordens. Zudem arbeitet sie an der Erstellung eines Handbuchs zur Geschichte der Hexenverfolgung in Westfalen mit.
- Vgl. Ilona Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt. Drei Lüdinghauser Hexenfälle, in: Der Friede ist der Dinge Bestes. Die Zeit des 30jährigen Krieges in Lüdinghausen, Lüdinghausen 1998, S. 142-158, hier S. 149.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. Sabine Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster/New York 1991, S. 174.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 149.[↩]
- Vgl. Wolfgang Behringer: Kinderhexenprozesse. Zur Rolle von Kindern in der Geschichte der Hexenverfolgung, in: Zeitschrift für historische Forschung 16 (1989), S. 31-47, hier S. 33.[↩]
- Vgl. Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster (wie Anm. 3), S. 174.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- LAV NRW W, W 004 Msc. VI Nr. 264 b.[↩]
- Ebd.[↩]
- Vgl. die Forschung von Rita Voltmer: Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“. Anmerkungen aus historischer Perspektive, in: Renata Szczepaniak/Lisa Dücker/Stefan Hartmann (Hg.): Hexenverhörprotokolle als sprachhistorisches Korpus. Fallstudien Zur Erschließung der Frühneuzeitlichen Schriftsprache, Berlin/Boston 12020, S. 13-48, hier S. 40 f.[↩]
- Vgl. die differenzierte Darstellung von Nicolas Rügge: Hexenprozessakten, in: Stefan Pätzold/Wilfried Reininghaus (Hg.): Quellenkunde zur westfälischen Geschichte vor 1800, Münster 2018, S. 30-38, hier S. 32.[↩]
- Vgl. ebd., S. 30.[↩]
- Vgl. Gerd Schwerhoff: Gerichtsakten und andere Quellen zur Kriminalitätsgeschichte, in: Michael Maurer (Hg.): Aufriß der Historischen Wissenschaften, Stuttgart 2002, S. 267-301, hier S. 281.[↩]
- Vgl. Wolfgang Behringer: Mit dem Feuer vom Leben zum Tod. Hexengesetzgebung in Bayern, München 1988, S. 242.[↩]
- Vgl. Voltmer: Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“ (wie Anm. 10), S. 25.[↩]
- Vgl. ebd., S. 37.[↩]
- Vgl. ebd., S. 16.[↩]
- Vgl. Johannes Dillinger: Hexen und Magie. Eine historische Einführung, Frankfurt 2007, S. 20.[↩]
- Vgl. Voltmer: Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“ (wie Anm. 10), S. 25.[↩]
- Vgl. ebd., S. 22.[↩]
- Vgl. ebd., S. 34.[↩]
- Vgl. ebd., S. 36 f.[↩]
- „Zwischen den Zeilen, gegen den Strich“. Interview mit Carlo Ginzburg (Gudrun Gersmann), in: zeitenblicke 1 (2002), Nr. 1 [08.07.2002], URL: https://dipp.archiv.hbz-nrw.de/journals/https://www.zeitenblicke.de/2002/01/ginzburg/ginzburg.html (23.12.2025).[↩]
- Gudrun Gersmann: Zwischen adeligen Instrumentalisierungsversuchen und landesherrlichen Verwaltungsreformen. Strafjustiz im frühneuzeitlichen Fürstbistum Münster, in: Harriet Rudolph/Helga Schnabel-Schüle (Hg.): Justiz = Justice = Justicia? Rahmenbedingungen von Strafjustiz im frühneuzeitlichen Europa, Trier 2003, S. 467-490, hier S. 468 f.[↩]
- Vgl. ebd., S. 467.[↩]
- Vgl. ebd., S. 468 f.[↩]
- Vgl. ebd., S. 467.[↩]
- Vgl. ebd., S. 469.[↩]
- Vgl. Erwin Gatz (Hg.): Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1996, S. 169.[↩]
- Public domain, via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/33/Ernst_von_Bayern_K%C3%B6ln_MATEO.jpg (22.12.2025).[↩]
- Public domain, via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f4/Ferdinand_von_Bayern_%281577-1650%29.jpg (22.12.2025).[↩]
- Vgl. Gudrun Gersmann: „In Criminal Sachen Fisci zu Coesfelt“, Hexenverfolgung und Machtpolitik einer münsterländischen Stadt, in: Norbert Damberg/Friedrich B. Fahlbusch (Hg.): Coesfeld 1197-1997. Beiträge zu 800 Jahren städtischer Geschichte, Münster 1999, S. 1215-1262.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster (wie Anm. 3), S. 189 f.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 149.[↩]
- Vgl. ebd., S. 148.[↩]
- Vgl. Claudia Jarzebowski: Kindheit und Emotion. Kinder und ihre Lebenswelten in der europäischen Frühen Neuzeit, Berlin/Boston 2018, S. 168.[↩]
- Vgl. Ilona Tobüren-Bots: Aus einem berüchtigten Geschlecht geboren. Zwei Lüdinghauser Hexenprozesse und deren Spätfolgen, in: Geschichtsblätter des Kreises Coesfeld, Coesfeld 1997, S. 57-84, hier S. 63 f.[↩]
- Vgl. Voltmer: Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“ (wie Anm. 10), S. 36.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 149.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 150.[↩]
- Vgl. LAV NRW W, W 004 Msc. VI Nr. 264 b.[↩]
- Vgl. Gudrun Gersmann: Wasserproben und Hexenprozesse. Ansichten der Hexenverfolgung im Fürstbistum Münster, in: Westfälische Forschungen 48 (1998), S. 449-480, hier S. 478.[↩]
- Vgl. Wolfgang Schild: Die Gottesurteile, in: Christoph Hinckeldey (Hg.): Justiz in alter Zeit, S. 225-240, hier S. 236.[↩]
- Zur Quellenkritik und Überlieferungslage vergleiche Nicolas Rügge, Hexenprozessakten (wie Anm. 11), S. 32 f.[↩]
- Public domain, via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dd/Neuwalt_1584.JPG (22.12.2025).[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 151.[↩]
- Vgl. Frank Sobiech: Jesuit Prison Ministry in the Witch Trials of the Holy Roman Empire. Friedrich Spee SJ and his Cautio Criminalis (1631), Rom 2019, S. 305.[↩]
- Vgl. ebd., S. 376.[↩]
- Vgl. LAV NRW W, W 004 Msc. VI Nr. 264 b.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 150.[↩]
- LAV NRW W, W 004 Msc. VI Nr. 264 b.[↩]
- Vgl. Tobüren-Bots: Zur schärferen Nachfrage verdammt (wie Anm. 1), S. 154.[↩]
- Vgl. LAV NRW W, W 004 Msc. VI Nr. 264 b.[↩]
- Ebd.[↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Anna Koch (22. Januar 2026). „Seid ihr dull und unsinnig?“ – Justiz, Magie und Eigensinn im Hexenprozess der Caspare Beyhoff (1628). Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 9. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/15jqe


Liebe Frau Koch,
haben Sie herzlichen Dank für diesen spannenden Artikel! Besonders gelungen ist der Perspektivwechsel zu den leisen Tönen der Caspare Beyhoff. Ich finde außerdem, dass sich interessante Fragen für die Frauen- und Geschlechtergeschichte aus Ihrem Beitrag ziehen lassen.
Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org und in unseren Newsletter aufgenommen.
Loïc Oberdorfer (Community Management von de.hypotheses)
Vielen Dank für das freundliche Feedback, darüber freue ich mich sehr!