Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

„Dezentrale Euthanasie“ in Warstein? Die Sterbefälle der Provinzial-Heilanstalt Warstein zwischen 1926 und 1945

Wie möchte man nachweisen, ob ein Mensch vor über 80 Jahren vorsätzlich ermordet wurde oder doch aufgrund misslicher Umstände den Tod fand? Für die Heilanstalten zur Zeit des Nationalsozialismus ist diese Frage nicht allgemeingültig zu beantworten. In den Jahren 1940 bis 1941 wurden im Rahmen der „Aktion T4“ systematisch über 70.000 Patientinnen und Patienten durch Gas getötet. Und auch danach wurden Morde durch Anstaltsleitungen billigend in Kauf genommen. Aber wie sah es in der Provinzial-Heilanstalt Warstein aus? Übersteigen die Sterbefälle hier ein Maß, dass ebenfalls systematische Tötungen anzunehmen sind?


„Euthanasie“ bezeichnet im Allgemeinen die Ermordung von psychisch oder körperlich kranken Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus. Für die Frage, ab wann es sich um Mord im Sinne der „Euthanasie“ handelt und wann es natürliche Sterbefälle innerhalb der Heilanstalten waren, hat Harald Jenner im Gedenkbuch für die Hamburger „Euthanasie-Opfer“ die folgende Definition aufgestellt:

„Als Opfer der NS-Euthanasie werden in diesem Gedenkbuch Menschen verstanden, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 31. Dezember 1945 in einer Einrichtung starben, die speziell der Tötung diente, in der bewusst Einzelne getötet wurden oder in der besondere Umstände zu weit überdurchschnittlichen jährlichen Todesraten führten (20 % und höher), unabhängig davon, ob im Einzelfall die Tötung direkt nachzuweisen ist oder nicht.“1

Für die westfälischen Heilanstalten hat Franz-Werner Kersting schon 1996 eine Ausarbeitung zur Rolle der Anstaltsärzte veröffentlicht und betrachtet dabei auch den Zeitraum zwischen 1939 und 1945.2 Er geht dabei aber nur auf deren Rolle innerhalb der „Aktion T4“ und der Verlegung von Patienten in hessische Anstalten ein, wo nachweisbar zunächst in Hadamar getötet wurde und nach Einstellen der „Aktion T4“ auch in den dazugehörigen Zwischenanstalten. Zu möglichen Mordaktionen oder der Durchführung einer sogenannten „Dezentralen Euthanasie“ in den westfälischen Heilanstalten selbst schweigt Kersting aber.

Die Recherchen zur Verlegung neuer Stolpersteine für „Euthanasie-Opfer“ in Schmallenberg brachte dabei auch drei Schicksale von Personen zu Tage, die im Zeitraum zwischen 1938 und 1943 in der Provinzial-Heilanstalt Warstein für tot erklärt worden sind. Die Beurteilung der Einzelfälle kam zwar zum Schluss, in allen drei Fällen Stolpersteine verlegen zu lassen, aber nicht unter der Bezeichnung als „Euthanasie-Morde“.3 Grund war, dass der damalige Kenntnisstand eine so klare Einordnung nicht zu erlauben schien. Für die jeweils in den Jahren 1938 und 1940 für tot erklärten Personen ging aus dem Schriftverkehr der Anstaltsleitung hervor, dass beide für eine dauerhafte Verwahrung in der Anstalt vorgesehen gewesen waren. Spätestens 1941 wären sie nach Hessen verlegt und ermordet worden. Die dritte Person wurde 1943 scheinbar gesund eingewiesen und verstarb plötzlich eine Woche später. Besonders dieser Fall gab den Anstoß die Sterbefälle in Warstein genauer zu betrachten.

Die Frage nach Mord und „Euthanasie“ in Warstein betrifft aber nicht nur das Stadtarchiv Schmallenberg, sondern gesamt Südwestfalen. Der Blogbeitrag zeigt daher auf, wie die Sterbefälle innerhalb der Provinzial-Heilanstalt Warstein zu bewerten sind. Dafür wurden die Sterberegister des Standesamtes „Suttrop II“4 ausgewertet ebenso wie das Sterbe- und Beerdigungskataster der Provinzial-Heilanstalt Warstein.5 Ebenfalls wurden die Statistiken der Provinzial-Heilanstalt herangezogen, zum Abgleich der Sterbefälle und zur Ermittlung der Patientenzahlen.6 Zwischen allen drei Quellen ergeben sich hinsichtlich der Anzahl der Sterbefälle leichte Abweichungen. Die späteren genaueren Analysen der Sterbefälle basieren – sofern nicht anders angegeben – auf den Angaben aus den Sterberegistern des Standesamtes „Suttrop II“.

Zunächst wird ein Überblick über die Geschichte der Provinzial-Heilanstalt Warstein gegeben, bevor grob auf die Umstände von Zwangssterilisationen und der „Euthanasie“ eingegangen wird. Bei der Analyse der Sterbefälle wird zunächst die Entwicklung ab 1926 skizziert, bevor eine tiefere Analyse der Jahre 1940-1943 vorgenommen wird. Die letzten beiden Kriegsjahre können aufgrund fehlender Daten zu Patientenzahlen nicht im Detail analysiert werden, werden aber mitberücksichtigt. Zum Abschluss wird noch auf die Rolle von Dr. Heinrich Petermann eingegangen, welcher als Leiter der Anstalt in dem Zeitraum fungierte.7

1. Die Provinzial-Heilanstalt Warstein

Eröffnet wurde die Provinzial-Heilanstalt im Jahr 1905. Noch während der Planung stockte man die zunächst angedachte Bettenzahl von 800 auf 1.450 auf. Die ersten Patienten kamen aus der Provinzial-Heilanstalt Lengerich und bis zur Fertigstellung des Baues 1911 fasste die Anstalt 1.250 Patienten. Während des Ersten Weltkrieges reduzierte sich der Patientenstand durch Unterernährung und Krankheiten auf gut 1.000 Patienten. 1919 wurde Dr. Ferdinand Hegemann zum Leiter der Anstalt bestellt, unter ihm wurden in den 1920er Jahren neue Behandlungsmethoden ausgearbeitet, wie die Behandlung mit Cardiazol und Elektrokrampftherapie zur Behandlung von Epilepsie.8 Die Ära von Hegemann in Warstein endete nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten mit seiner Versetzung nach Münster. An seiner statt wurde Dr. Heinrich Petermann zum neuen Leiter der Anstalt berufen. Durch die nationalsozialistische Rassenideologie wurden mindestens 768 Patienten aus Warstein zwangssterilisiert, zwar nicht in der Anstalt selbst, dafür aber in den umliegenden Krankenhäusern.9

Im Laufe der Zeit erfuhr die Anstalt in Warstein mehrere interne Veränderungen: 1936 wurde zunächst eine Abteilung für tuberkulosekranke Patienten eingerichtet und 1941 mussten Teile der Anstalt für ein Reservelazarett geräumt werden. Ein „passender“ Zeitpunkt, da seit dem Jahr zuvor schon alle westfälischen Patienten für eine mögliche Verlegung in Mordanstalten der „Aktion T4“ auf Meldebögen erfasst worden waren. Die Verlegung von insgesamt über 900 Patienten erfolgte im Sommer 1941, zunächst vom Warsteiner Bahnhof aus, danach direkt vom Klinikgelände. Die Einrichtung der Lungenheilstätte „Stillenberg“ 1943 hatte eine zweite Verlegungswelle zur Folge, in der innerhalb von zwei Tagen die Hälfte aller Patienten verlegt wurde, die meisten davon in Tötungsanstalten. Mit Ende des Krieges wurden die deutschen Soldaten aus dem Reservelazarett entlassen und dort stattdessen 800 tuberkuloseerkrankte Russen untergebracht.10

2. Zwangssterilisation und Euthanasie

Zum 1. Januar 1934 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Es erlaubte die Sterilisation bei bestimmten Krankheiten, wie „Schwachsinn“, Schizophrenie oder Epilepsie. Gerade die Definition von „Schwachsinn“ als unterdurchschnittliche schulische Bildung veranschaulicht die Willkür dieses Gesetztes, zumal in gut 50 % der Fälle „Schwachsinn“ als Begründung angeführt wurde. Um über die Sterilisationen zu entscheiden, wurden im gesamten Reich Erbgesundheitsgerichte eingerichtet, unter anderem auch in Arnsberg, wo ab 1934 über 2.629 Verfahren entschieden wurden, von denen 2.106 zwangssterilisiert wurden. Die Anträge kamen dabei in der Regel von den Anstalten selbst, welche über ihre Patienten entschieden, oder von den Kreisärzten, welche außerhalb von Anstalten lebende „Kranke“ zur Anzeige brachten. Für den ehemaligen Kreis Meschede liegt eine Auflistung mit 160 als „erbkrank“ gekennzeichneten Personen vor, von denen 136 sterilisiert wurden.11 Der Zeitraum von 1934-1936 galt dabei als die Hochphase der Zwangssterilisationen, ab 1937 flachten die Fälle ab.12

Mit Schreiben Hitlers – zurückdatiert auf den 1. September 1939 – wurde mitgeteilt, dass die notwendigen Schritte einzuleiten seien, um „unheilbar Kranken“ den „Gnadentod“ zu gewähren. Dieses Unterfangen sollte zentral von Berlin aus gesteuert werden, mit Sitz in der Tiergartenstraße 4: die „Aktion T4“. Zunächst wurden alle Patienten der Heilanstalten im Reich durch Fragebögen erfasst und diese in Berlin ausgewertet. Nachfolgend begann in sechs speziell hergerichteten Tötungsanstalten im Reich das Morden an kranken Patienten. Eine davon war Hadamar in Hessen, wo insgesamt 14.500 Patienten ermordet wurden. 1.334 von ihnen kamen dabei aus Westfalen. Als Zwischenanstalten fungierten dabei u.a. Herborn, Eichberg und Weilmünster, von wo aus die Patienten nach kurzem Aufenthalt nach Hadamar verlegt und dort ermordet wurden. Insgesamt wurden 2.890 Patienten aus westfälischen Anstalten verlegt; zurückgestellt wurden dabei zunächst Veteranen des Ersten Weltkrieges sowie noch Arbeitsfähige.13 Widerstand gegen die Verlegungen formierte sich in Warstein um den katholischen Anstaltspfarrer Lorenz Pieper: Durch Schreiben an Angehörige mit Bitte um Abholung aus der Anstalt konnten so immerhin 46 Patienten vor dem möglichen Tod gerettet werden.14 Die Ermordung der Kranken sorgte aber auch in höheren katholischen Kreisen für Entsetzen. So prangerte der Münsteraner Bischof Clemens August von Galen in seiner Predigt am 3. August 1941 die „Euthanasie“ an. Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß, woraufhin Hitler die „Aktion T4“ zum 24. August 1941 offiziell beendete. Damit war aber noch immer nicht das Töten in den Anstalten eingestellt. Zwar hörte die Ermordung durch Gas in den Tötungsanstalten auf, allen Anstalten im Reich wurde nun freigestellt, mit ihren Patienten nach eigenem Ermessen zu verfahren. In manchen Anstalten kam es danach im Rahmen der sogenannten „Dezentralen Euthanasie“ zu zahlreichen Morden. Besonders betroffen waren davon die ehemaligen Zwischenanstalten, welche durch die „Aktion T4“ mit Patienten überladen waren.

3. Die Sterbefälle ab 1926

Für die Jahre 1926 bis 1935 gab es in Warstein zwischen 66 und 104 Sterbefälle pro Jahr, der Mittelwert lag dabei in dem Zeitraum bei 89,7 Sterbefällen pro Jahr. Bei einer nachgewiesenen Patientenzahl zwischen 1.573 (Stand 1.1.1932) und 1.689 (Stand 31.12.1935) ergibt sich somit eine Sterblichkeitsquote zwischen 4-6 %. Ein erster Anstieg ist dann ab 1936 festzustellen, mit 126 Sterbefällen sind dies 25 mehr als im Jahr davor – bei sinkender Patientenzahl. Dies ist der Beginn von einer immer weiter ansteigenden Anzahl der Sterbefälle: In Relation zu den Patientenzahlen stieg die Sterblichkeitsquote nachfolgend von 7 % (1936) auf 12 % (1941), zusammenhängend mit einer immer weiter steigenden Anzahl an Patienten. Ein möglicher Grund für den Anstieg kann die Einrichtung der Abteilung für tuberkulosekranke Patienten im Jahr 1936 sein. Innerhalb von zehn Jahren stiegen die Sterbefälle von 66 (1932) auf 246 (1942), eine Steigerung von 375 %, während die Patientenzahlen im selben Zeitraum nur um 132 % anstiegen. Gleichzeitig mit den Patienten nahm auch die Bettenzahl in der Anstalt zu: Von 1.718 (1933) auf 2.027 (1941). Mit der Einrichtung des Reservelazarettes 1941 gingen einige Betten von der Anstalt an die Wehrmacht über, wodurch danach die Bettenzahl für die Anstalt auf 1.591 sank. Wie viele weitere Betten dann 1943 für die Einrichtungen der Lungenheilstätte „Stillenberg“ abgetreten wurden, kann aufgrund fehlender Daten nicht gesagt werden. Durch die beiden erwähnten Einschnitte in die Kapazitäten der Anstalt sank in der Folge auch die Patientenanzahl. Nach den ersten größeren Verlegungen im Jahre 1941, waren zum Beginn des Jahres 1942 nur noch 1.058 Patienten in Warstein untergebracht und nach einer zweiten Verlegungswelle 1943 waren es zum Ende des Jahres nur noch 419 Patienten. Für die Zeit danach fehlen leider Statistiken über die Patientenzahlen der Anstalt. Mit Halbierung der Patientenzahlen im Laufe des Jahres 1941 (bei gleichbleibender Anzahl der Sterbefälle) stieg im Umkehrschluss auch die Sterblichkeitsquote: 23 % für das Jahr 1942, während es in den beiden Jahren davor noch je 12 % waren. Dies zieht sich auch durch das folgende Jahr, für 1943 ist wieder eine Sterblichkeitsquote von 23 % nachzuweisen. Für den Zeitraum danach lässt sich die Sterblichkeitsquote aufgrund fehlender Daten zur Patientenanzahl nicht gesichert ermitteln.

Abb. 2) Sterbefälle in Warstein 1926-1949
192619271928192919301931193219331934193519361937193819391940194119421943194419451946
Pflegepersonal15289215207214216247252206132
Bettenzahlen16171817221807197720272027202720271591
Patienten
(zum 1. Januar)17
157316461658172316891684k. A.1820062157211910581088419
Sterbe- und Beerdigungs-kataster Warstein (LWL-Archivamt)1985619810288666010010099126133166177262244243249304376291
Standesamt
Suttrop II20
907110410390706698104101126136164183267247246255328561309
Sterbefälle (Statistiken)21263246243239
Sterblichkeitsquote (LWL)224 %6 %6 %6 %7 %8 %k. A.9 %12 %12 %23 %23 %
Sterblichkeitsquote (Suttrop II)4 %6 %6 %6 %7 %8 %k. A.9 %12 %12 %23 %23 %
Das Jahr 1940

Im Verlauf des Jahres 1940 hielt sich die Patientenanzahl noch recht konstant. 2.157 Patienten am 01.01.1940 standen 2.090 Patienten am 31.12.1940 gegenüber. Auf 856 Abgänge (davon 263 Sterbefälle) kamen über das Jahr verteilt 789 Zugänge. Von den 2.090 Patienten am Ende des Jahres waren 1.027 männlich und 1.063 weiblich. Die Statistiken der Provinzial-Heilanstalt Warstein zählen 263 Sterbefälle, der Sterbe- und Beerdigungskataster zählt 262 Sterbefälle und beim Standesamt Suttrop II sind im Jahr 1940 sogar 267 Sterbefälle beurkundet. Bei 267 Sterbefällen ergeben sich durchschnittlich 22,25 Sterbefälle pro Monat, wobei die Monate April und September mit jeweils 32, beziehungsweise 31 Sterbefällen herausstechen. Die Tiefstwerte fielen in die Monate Juli und August mit jeweils 17 Sterbefällen. Bei einer genaueren Analyse der Monate April und September hat sich gezeigt, dass Lungentuberkulose die häufigste Todesursache war. Im April war bei 56 % der Sterbefälle Lungentuberkulose als Todesursache angegeben, im September war dies bei 48 % der Fall. Das Durchschnittsalter der verstorbenen Patienten lag bei 50 (April) beziehungsweise 47 (September). Die Sterbefälle von April 1940 waren zwischen 21 bis 86 Jahre alt, wobei sieben der Patienten über 70 Jahre alt waren. Im September 1940 bildet der Sterbefall eines vierjährigen Kindes an der Grippe die Ausnahme, die restlichen Todesfälle lagen zwischen 19 bis 82 Jahren, wobei vier Patienten über 70 Jahre alt waren.

Das Jahr 1941

Auch wenn das Jahr 1940 mit 2.090 Patienten schloss, finden sich in den Statistiken für 1941 als Anfangsbelegung 2.119 Patienten (1.046 männlich und 1.073 weiblich). Da diese Zahl über das Jahr betrachtet aufgrund von Zu- und Abgängen rechnerisch richtig ist, wird nachfolgend damit weitergearbeitet. Im Laufe des Jahres 1941 wurde auf dem Anstaltsgelände ein Reservelazarett eingerichtet. In den Statistiken zum Jahr 1941 findet sich dazu folgender Einschub:

„Am 5.11.1941 wurden 10 Abteilungen der No. 9 mit 436 planmässigen und 52 überplanmässigen Betten an die Heeresverwaltung abgegeben. Diese Betten sind in dem in der Statistik angegeben Bestand vom 31.12.1941 nicht enthalten, bilden vielmehr die Differenz zwischen der planmässigen Bettenzahl am 1.1.41 und 31.12.41.“23

Dies erklärt, warum die Bettenzahl im Laufe des Jahres von 2.027 auf 1.591 sank. Gleichzeitig musste auch die Patientenzahl runtergehen. Wie zuvor schon erwähnt, waren es zum Beginn des Jahres 1941 noch 2.119 Patienten, zum Ende des Jahres hatte sich diese Zahl auf 1.058 halbiert. Den 1.644 Abgängen24 standen dennoch 583 Zugänge gegenüber, somit ergabt sich das Minus von 1.061. Die Verlegungen in andere Anstalten umfassen fast ausschließlich Verlegungen in hessische Zwischenanstalten der „Aktion T4“.

Am 27.06.1941 rollte der erste Transport von Warstein nach Herborn mit insgesamt 235 Patienten. Zwischen dem 11.07. und dem 22.07.1941 wurden in vier Transporten 302 Patienten nach Weilmünster gebracht und vom 24.07. bis zum 14.08.1941 fuhren fünf Transporte mit 365 Patienten nach Eichberg.25 Zusammengerechnet waren dies 902 der 920 Verlegungen im Jahr 1941. Der Großteil der verlegten Patienten wurde in Hessen ermordet. Aufgrund der Einrichtung des Reservelazarettes musste in der Anstalt Platz geschaffen werden, zum Leidwesen der Patienten. Ob die Verlegungen auch ohne den Zwang der Heeresverwaltung in dem Umfang stattgefunden hätten, kann nicht gesagt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sind für das Jahr 1941 nur noch 20,5 Sterbefälle pro Monat zu verzeichnen. Dies hängt aber auch mit den zahlreichen Verlegungen und der Halbierung der Patientenzahl zusammen. Das Hoch der Sterbefälle war der Februar 1941, danach sanken die Sterbefälle pro Monat nur noch, bis zum Tiefstwert im Oktober (9 Sterbefälle). Zwischen Juni und September flachte die Kurve der Sterbefälle zwar von 25 auf 15 ab. In Relation zu den Patientenzahlen, welche sich im selben Zeitraum ebenfalls halbierten, blieb die Sterblichkeitsquote aber gleich. Im Februar starben innerhalb von 28 Tagen insgesamt 34 Patienten, deren Durchschnittsalter bei 53 Jahren lag. Die Altersspanne erstreckte sich von 15 bis 84 Jahren, wobei neun Patienten über 70 Jahre alt waren. Als Todesursache wurde bei 38 % der Sterbefälle „Lungentuberkulose“ angegeben, genauso häufig finden sich Alters-, Kreislauf- oder Herzschwäche unter den Todesursachen.

Das Jahr 1942

Für das Jahr 1942 ist ein Plus bei den Patientenzahlen zu verzeichnen: 1.058 Patienten am Anfang des Jahres stehen 1.088 am Ende des Jahres gegenüber. Auf 495 Abgänge26 kamen 525 Zugänge. Durchschnittlich gab es 20,5 Sterbefälle pro Monat, die Monate Mai bis November lagen alle über dem Durchschnitt, wobei im November mit 30 Sterbefällen die meisten pro Monat zu verzeichnen sind. Das durchschnittliche Sterbealter lag in diesem Monat bei 42 Jahren, die Patienten waren zwischen 21 und 76 Jahre alt, wobei nur drei über 70 Jahre alt waren. Als Todesursache wurde bei 57 % Lungentuberkulose angegeben. Nachfolgend sanken die Sterbefälle im Dezember auf 19 – den Tiefstwert seit April. Gerechnet auf die Patientenzahl vom 1. Januar des Jahres ergeben die 246 Sterbefälle eine Quote von 23 %, ein deutlicher Anstieg verglichen mit den 12 % aus den beiden Vorjahren. Bedingt ist dies durch die sinkende Patientenzahl bei gleichbleibender Anzahl der Sterbefälle.

Das Jahr 1943

Im Laufe des Jahres 1943 wurden zehn Krankengebäude der Provinzial-Heilanstalt freigeräumt, um die Lungenheilstätte „Stillenberg“ dort einzurichten. Die Bettenzahlen sind in der Statistik für das Jahr 1943 nicht mit angegeben, es wird sich aber vermutlich um ca. 600 gehandelt haben. Denn zu Beginn des Jahres waren noch 1.088 Patienten aufgeführt, am Ende des Jahres waren es nur noch 491. Insgesamt gab es in dem Jahr 1.209 Abgänge27 bei nur 612 Zugängen. Wie schon 1941 hat man über Verlegungen versucht, die nötigen Kapazitäten zu schaffen, und wie zwei Jahre zuvor erfolgten diese Verlegungen in Tötungsanstalten. Am 26.07.1943 gingen gleich drei Transporte nach Hessen: 340 Patienten wurden nach Weilmünster verlegt, 174 nach Hadamar und 50 nach Gießen. Einen Tag später wurden 88 Patienten nach Pfafferode in Thüringen verlegt.28 Bei dem Großteil der Verlegungen handelte es sich um Patienten, die 1941 noch zurückgestellt worden sind, aufgrund von Arbeitsfähigkeit oder als Veteranen des Ersten Weltkrieges. Für 91 Verlegungen kann das Ziel nicht ohne Weiteres nachgewiesen werden. Die 255 Sterbefälle ergeben 21 Sterbefälle pro Monat, wobei das deutliche Hoch mit 35 Sterbefällen im April war. Nach den Verlegungen im Juli und dem damit einhergehenden Rückgang der Patientenzahlen flachten die Sterbefälle ab – für die 2. Jahreshälfte sind nie mehr als 19 Sterbefälle im Monat nachgewiesen. Bei den 35 Sterbefällen im April lag das Durchschnittsalter bei 39 Jahren, im Alter zwischen 16 bis 82 Jahren, wobei nur zwei Patienten über 70 Jahre alt waren. Als Todesursache wurde bei 63 % „Lungentuberkulose“ angegeben. Wie auch im Vorjahr lag die Sterblichkeitsquote bei 23 %, etwas verzehrt dadurch, dass sich die Patientenzahlen im Laufe des Jahres halbierten, während die Anzahl der Sterbefälle im Vergleich zum Vorjahr gleichblieb.

Das Jahr 1944

Für das Jahr 1944 ist aufgrund fehlender Statistiken eine tiefere Analyse nicht mehr möglich. Aus den Statistiken zum Jahr 1943 lässt sich ableiten, dass am 1. Januar 1944 insgesamt 419 Patienten in der Anstalt waren. Die Auswertungen vom Sterbe- und Beerdigungskataster ergaben 304 Sterbefälle für das Jahr, die ausgestellten Sterbeurkunden beim Standesamt 328. Wie die im Vergleich zu den Vorjahren doch sehr auffällige Diskrepanz zu erklären ist, bleibt unklar, da Sterbefälle aus der Lungenheilanstalt „Stillenberg“ in beiden Quellen aufgeführt wurden. Mit der Annahme einer über das Jahr gleichbleibenden Patientenanzahl von 419 bei 304, beziehungsweise 328 angegebenen Sterbefällen würde sich eine unnatürlich hohe Sterblichkeitsquote von 73 %, beziehungsweise 78 % ergeben. Diese ist aber zu relativieren, da zum einen die „Stillenberg“-Patienten nicht in den 419 Patienten der Heilanstalt eingerechnet sind, dafür aber in den Sterbefällen mit inkludiert sind.29 Zum anderen fehlen Angaben zu den Patientenbewegungen im Laufe des Jahres 1944. Viel wahrscheinlicher ist eine Annahme von um die 30 %, wenn man zu den Patienten der Anstalt die „Stillenberg“-Patienten hinzurechnen würde, da beide in den Sterbefällen zusammen aufgeführt werden. Über den Sterbe- und Beerdigungskataster könnte man die „Stillenberg“-Sterbefälle herausdividieren, weil dies dort mit vermerkt ist. Dies sowie die Ausarbeitung der genauen Patientenbewegungen 1944 wäre aber eine Aufgabe für eine spätere Arbeit.

Das Jahr 1945

Für das Jahr 1945 verschlechtert sich die Quellenlage zunehmend. Wieder fehlen offizielle Statistiken der Anstalt. Für die Zeit bis zum Kriegsende am 8. Mai 1945 sind 153, beziehungsweise 178 Sterbefällen nachweisbar. Auf das gesamte Jahr betrachtet, wird die Diskrepanz nur noch gravierender: 376 Sterbefälle im Sterbe- und Beerdigungskataster stehen 561 Sterbefälle beim Standesamt gegenüber. Nach Kriegsende wurden Tuberkulosekranke Russen auf dem Klinikgelände – im ehemaligen Reservelazarett – untergebracht. Deren Sterbefälle sind aber nur beim Standesamt verzeichnet.

4. Die Rolle von Dr. Heinrich Petermann

Leitender Arzt der Anstalt in Warstein war in dem Zeitraum Dr. Heinrich Petermann.30 Er wurde am 2. November 1894 in Münster geboren, wo er auch das örtliche Gymnasium besuchte. Nach seinem Studium in Köln und Kiel war er in Heilanstalten in Berlin und Münster tätig. Zum 1. Juli 1934 wurde er dann zum neuen Leiter der Provinzial-Heilanstalt Warstein ernannt, gleichzeitig wurde der – nicht regimetreue – Dr. Hegemann nach Münster versetzt. Petermann war seit dem 1. April 1933 Mitglied der NSDAP und seit dem 1. Juni desselben Jahres Mitglied der SA. Laut eigener Nachkriegs-Aussage wurden diese Mitgliedschaften an ihn herangetragen, er habe sich nicht aktiv darum bemüht. Ebenso äußerte er sich zu seiner Arbeit im Rassenpolitischen Amt, welche er nebenbei seit Ende 1934 ausübte. Mit Beginn des 2. Weltkrieges wurde er als Feldarzt für die Reserve eingezogen, am 27. Februar 1941 aber wieder aus dem Wehrdienst abgezogen und als „u.k.“ gestellt.31 Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der Leiter der Anstalt in Marsberg – Dr. Theodor Steinmeyer – als Berater für die „Aktion T4“ in Berlin benötigt wurde. Ab dem 6. März hatte Petermann die Leitung über Warstein und Marsberg inne und kurze Zeit später rollten ab Sommer 1941 die ersten Transporte nach Hessen. Kersting schreibt Petermann dabei die Rolle als „verlängerter Arm der Schreibtischtäter“ zu, er „half ihnen bei der regionalen Koordinierung und Umsetzung der Euthanasiemaßnahmen“.32 Petermann war dabei maßgeblich für die Auswahl der Patienten zuständig und verantwortlich, wer ermordet und wer zurückgestellt wurde.

In seiner eigenen Aussage vor dem Berufungsausschuss für die Entnazifizierung 1947 relativiert Petermann seine eigene Rolle bei den Transporten. Er habe der Aktion selbst nicht zugestimmt, „eine Weigerung […] erschien jedoch ausgeschlossen“, da sonst ein anderer an seiner statt die Verlegungen durchgeführt hätte. Er habe sogar dafür gesorgt, dass Patienten von den Listen gestrichen oder von Angehörigen abgeholt worden seien. Er echauffierte sich auch über das Verhalten der Berliner Behörden: „daß ohne sein Beisein und ohne Rücksprache mit ihm in der Anstalt Warstein Kranke von einem im Auftrage einer Berliner Stelle erschienenen Arzt nachkontrolliert worden sind.“ Gerade dieser letzte Disput über die Einmischung der Berliner Behörden in seine Anstaltsführung hatte vermutlich dafür gesorgt, dass sich Petermann im Herbst 1941 freiwillig zum Wehrdienst gemeldet hatte und bis März 1945 als Stabsarzt in verschiedenen Feldlazaretten tätig gewesen war. Diese Ansicht bestätigten auch seine Arztkollegen nach dem Krieg, wie zum Beispiel die Aussage von Dr. Wesener im Jahr 1946:

„Im Jahre 1941, als die Kranken aus den Provinzialheilanstalten verschickt wurden, haben wir öfter über Tötung von Geisteskranken gesprochen. Petermann vertrat leidenschaftlich aus aerztlichen und menschlichen Bedenken eine scharfe Ablehnung dieser Handlungsweise. Da Petermann in keiner Weise mit dieser Angelegenheit zu tun haben wollte, haben wir gemeinsam überlegt wie er in seiner Eigenschaft als Direktor einer Provinzialheilanstalt davon frei kommen könnte. Mit Erfolg meldete sich darauf Petermann wieder zum Militärdienst.“33

Diese und ähnliche Aussagen sind natürlich immer mit großer Skepsis zu betrachten, aber allein die Tatsache, dass Petermann sich als Anstaltsleiter lieber wieder zum Wehrdienst meldete, statt weiterhin seine eigene Anstalt zu leiten, deuten auf ausgeprägte Vorbehalte gegenüber der Tötungspolitik des NS-Regimes hin. Besonders die ansteigenden Sterbefall-Zahlen ab 1942 können somit nicht Petermann als Anstaltsleitung angelastet werden. Im Jahre 1949 wurde Petermann zusammen mit den beiden Ärzten Alfred Schneider und Heinrich Stolze von der Anklage der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Sie hätten zwar gewusst, dass die verlegten Patienten ermordet werden sollten, hätten dies aber durch ihr Verhalten – so gut es ging – zu sabotieren versucht.34

5. Fazit

Die Provinzial-Heilanstalt Warstein hatte eine tragende Rolle unter den westfälischen Heilanstalten bei der „Euthanasie“ ihrer Patienten. Die zahlreichen Verlegungen 1941 während der „Aktion T4“ sprechen dabei für sich. Knapp die Hälfte der Patienten wurde in diesem Jahr in hessische Zwischenanstalten verlegt und später ermordet. Diese zahlreichen Verlegungen wurden aber auch durch die Einrichtung des Reservelazarettes erzwungen. Inwieweit dies von der Anstaltsleitung zum Anlass genommen wurde, um sich einer Vielzahl von Patienten zu entledigen, kann nicht gesagt werden. Im kleineren Umfang trifft dies auch auf die Verlegungen im Jahr 1943 zu, als erneut knapp die Hälfte der Patienten in Anstalten verlegt wurde, wo vorsätzlich getötet wurde.

Was die Sterbefälle vor Ort in Warstein angeht, fällt zunächst auf, dass deren Anzahl seit 1936 kontinuierlich anstieg. Dies hängt zum einen mit dem Anstieg der Patientenzahlen zusammen, aber auch mit der Einrichtung einer Abteilung für Tuberkulosekranke. Ab 1940 ist ein besonders starker Anstieg der Sterbefälle zu verzeichnen, während die Patientenzahlen relativ stabil waren. Die Sterblichkeitsquote lag zu dieser Zeit bei 12 %. Nach den hundertfachen Verlegungen im Laufe des Jahres 1941 und der Halbierung der Patientenzahlen blieben die Sterbefälle über die darauffolgenden Jahre relativ gleich, was zu einer Verdopplung der Sterblichkeitsquote auf 23 % führte. Somit kann man zumindest ab dem Jahr 1942 von einer „weit überdurchschnittlichen jährlichen Todesrate“ von „20 % und höher“35 sprechen. Ab hier ist somit für die Provinzial-Heilanstalt Warstein eine „Dezentrale Euthanasie“ nachweisbar.

Bei der genaueren Analyse der Sterbefälle ist vor allem die „Lungentuberkulose“ als häufigste Todesursache zu finden. Dies würde die Hypothese bekräftigen, dass vor allem die Einrichtung der Tuberkulose-Abteilung 1936 zu einem Anstieg der Sterbefälle führte. Zwar kann man bei Todesfällen durch Lungentuberkulose keine Absicht der Anstaltsärzte unterstellen, eine Überbelegung der Abteilung – auch durch zuvor gesunde Patienten – nahm aber ein erhebliches Risiko in Kauf. All dies sind Mutmaßungen, die aus der Nachsicht weder bewiesen noch widerlegt werden können, ebenso wie die Annahme, dass durch Angabe der Todesursache „Lungentuberkulose“ andere – nicht natürliche – Todesursachen verschleiert wurden.

Ein weiteres Indiz für zumindest wissentlich in Kauf genommene hohe Sterbefälle ist das Verhalten vom Anstaltsleiter Dr. Heinrich Petermann. Zwar galt er als regimetreu und spielte eine entscheidende Rolle in den Verlegungen der „Aktion T4“, meldete sich im Herbst 1941 jedoch zum Wehrdienst, um seiner eigenen Anstalt zu entkommen. Grund dafür war wohl die Einmischung Berliner Ärzte in seine Klinikgeschäfte. Die hohen Sterblichkeitsquoten setzen erst mit dem Abgang Petermanns aus Warstein ein.

Abschließend lässt sich festhalten, dass in Warstein zwar nicht in dem Umfang gemordet wurde wie in Eichberg, Weilmünster, Hadamar oder Pfafferode, dennoch ist die hohe Sterblichkeitsquote ab 1942 erschreckend. Bei einer Sterblichkeitsquote von über 20 % ist davon auszugehen, dass der Tod von Patienten durch die Anstaltsärzte wissentlich in Kauf genommen wurde.

Für die drei Schmallenberger Stolpersteine bedeutet dies, dass die beiden 1938 und 1940 verstorbenen Personen weiterhin als „für tot erklärt“ gelten müssen, da hier weder eine vorsätzliche Tötung noch eine unnatürlich hohe Sterblichkeitsquote im betreffenden Zeitraum nachzuweisen ist. Hinsichtlich des Sterbefalles von 1943 hingegen ist der betroffene Patient – wie alle ab 1942 in Warstein verstorbenen Personen – als „ermordet“ anzusehen. Diese Menschen wurden Mordopfer der „Dezentralen Euthanasie“.

Tjark-Ole Keske (M.A.) studierte Geschichte und Geographie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seine Masterarbeit schrieb er zu Fürstenverantwortung im frühen 12. Jahrhundert. Seit 2022 ist er Leiter des Stadtarchivs Schmallenberg und seit 2025 absolviert er die Fernweiterbildung im Master für Archivwissenschaft
an der FH Potsdam.

  1. Harald Jenner: Begriffserklärung „Hamburger Euthanasie-Opfer“, online: https://hamburger-euthanasie-opfer.de/begriffserklaerung.html (17.06.2026).[]
  2. Franz-Werner Kersting: Anstaltsärzte zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik. Das Beispiel Westfalen, Paderborn 1996.[]
  3. Es war angedacht, auf die drei Stolpersteine „für tot erklärt“ statt „ermordet“ zu schreiben.[]
  4. Stadtarchiv Warstein: Sterberegister Namensverzeichnis. Standesamt Suttrop II 1923-1949.[]
  5. Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: Best. 660/388. Sterbe- und Beerdigungskataster 1926-1953.[]
  6. Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: Best. 660/28. Statistik 1933-1944.[]
  7. Für Petermann sei hier neben dem schon erwähnten Werk von Kersting auch auf dessen Personalakte beim Archiv des LWL verwiesen: Best. 132/1003. Personalakte Dr. Heinrich Petermann.[]
  8. Andreas Mueller-Andriessen: Geschichte der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Warstein, in: Westfälisches Schieferbergbau- und Heimatmuseum (Hg.): ver-RÜCKTE welten. Behinderte und Heilfürsorge in Westfalen anläßlich 50 Jahre Sozialwerk St. Georg, Schmallenberg 2002, S. 169-178, hier: S. 173.[]
  9. Rebecca Zahl: Die Sterilisationsbücher der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Warstein, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 90 (2019), S. 52-57, hier: S. 57.[]
  10. Mueller-Andriessen: Geschichte (wie Anm. 8), S. 176.[]
  11. Michael Filthaut: Vergessene Opfer der NS-Diktatur. Zwangssterilisation im Sauerland (Teil 2), in: Sauerland. Zeitschrift des Sauerländer Heimatbundes (2024), S. 16-19, hier: S. 17. Filthaut führt an, dass die Dunkelziffer womöglich noch viel höher gewesen sei, weil die Liste unvollständig ist.[]
  12. Bernd Walter: Psychiatrie in Westfalen zwischen Kaiserreich und NS-Regime, in: ver-RÜCKTE welten (wie Anm. 8), S. 69-106, hier: S. 90 ff.[]
  13. Ebd., S. 96 ff. Werner Tröster: NS-‚Euthanasie‘-Opfer in Warstein, in: ver-RÜCKTE welten (wie Anm. 8), S. 107-114, hier: S. 107 ff.[]
  14. Walter: Psychiatrie (wie Anm. 12), S. 101.[]
  15. Statistik (wie Anm. 6).[]
  16. Ebd.[]
  17. Ebd.[]
  18. Für 1938 liegen keine Angaben zu Patientenzahlen vor.[]
  19. Sterbe- und Beerdigungskataster (wie Anm. 5). Ausgewertet sind hier nur die Sterbefälle unter den Patienten, nicht dem Pflegepersonal.[]
  20. Sterberegister (wie Anm. 4). Sterbefälle können das Pflegepersonal noch einschließen, dies wurde nicht abgeglichen.[]
  21. Statistik (wie Anm. 6).[]
  22. Angenommen wird hier die Anzahl der Patienten (zum 1.1) geteilt durch die Sterbefälle (für das entsprechende Jahr). Die Rechnung setzt voraus, dass die Anzahl der Patienten über das Jahr verteilt relativ gleichgeblieben ist und die freien Plätze (durch Verlegung, Entlassung, Todesfälle) in gleicher Weise wieder aufgefüllt worden sind.[]
  23. Statistik (wie Anm. 6).[]
  24. Von den 1.644 Abgängen wurden insgesamt 920 in andere Anstalten verlegt, 246 waren verstorben und 12 in Pflegefamilien entlassen. Die übrigen 466 sind vermutlich entlassen worden oder haben anderweitig die Anstalt verlassen.[]
  25. Transporte von Warstein, in: LWL-Klinik Warstein / LWL-Wohnverbund Warstein / LWL-Pflegezentrum Warstein (Hg.): „…, dass diese Kliniken zu unserer Stadt gehören…“: Beiträge zu den „Euthanasie“-Gedenkfeiern in Warstein 1984 bis 2012, Warstein 2013, S. 115.[]
  26. Von den Abgängen wurden 20 in andere Anstalten verlegt, 243 waren Sterbefälle und drei Patienten wurden in Pflegefamilien entlassen. Die übrigen 229 sind vermutlich aus der Anstalt entlassen worden.[]
  27. Die Abgänge verteilen sich wie folgt: 743 verlegt, 239 Sterbefälle, vier Patienten in Pflegefamilien entlassen und 223 sonstige Abgänge – vermutlich als gebessert Entlassene.[]
  28. Transporte von Warstein, in: Beiträge zu den „Euthanasie“-Gedenkfeiern in Warstein (wie Anm. 17), S. 115.[]
  29. Im Sterbe- und Beerdigungskataster finden sich Anmerkungen mit „Stillenberg“ bei einigen Todesfällen. Diese könnten von der Gesamtzahl abgezogen werden, müssten zuvor aber individuell herausgerechnet werden.[]
  30. Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: Best. 132/1003. Personalakte Dr. Heinrich Petermann.[]
  31. „Unabkömmlichstellung“ von unentbehrlichen Arbeitern. Diese wurden von der Wehrpflicht ausgesetzt.[]
  32. Kersting: Anstaltsärzte (wie Anm. 2), S. 321 f.[]
  33. Schreiben von Dr. Wesener vom 15.06.1946 (wie Anm. 22).[]
  34. Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: Best. 132/1005. Personalakte Dr. Heinrich Stolze.[]
  35. Jenner: Begriffserklärung (wie Anm. 1).[]
Tjark-Ole Keske
Tjark-Ole Keske
Tjark-Ole Keske (M.A.) studierte Geschichte und Geographie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seine Masterarbeit schrieb er zu Fürstenverantwortung im frühen… Weiterlesen

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Tjark-Ole Keske (26. Juni 2026). „Dezentrale Euthanasie“ in Warstein? Die Sterbefälle der Provinzial-Heilanstalt Warstein zwischen 1926 und 1945. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 20. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/16gyu


2 Antworten auf „„Dezentrale Euthanasie“ in Warstein? Die Sterbefälle der Provinzial-Heilanstalt Warstein zwischen 1926 und 1945“

  1. Ich möchte ihnen zu ihrem Thema auch das Buch „Bernd Walter, Psychiatrie und Gesellschaft in der Moderne. Geisteskrankenfürsorge in der Provinz Westfalen zwischen Kaiserreich und NS-Regime, Paderborn 1996“ empfehlen. Es geht weit über den von ihnen genannten Vortrag hinaus und kann weitere Ansatzpunkte für eine inhaltliche Diskussion geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.