Zur Entdeckung eines Stadtbuchs des 14. bis 16. Jahrhunderts im Stadtarchiv Soest
Heutzutage kann man sich den schriftlichen Output, den eine Stadtverwaltung pro Jahr produziert, kaum vorstellen. Jeder Bearbeitungsschritt, jeder Verwaltungsakt wird schriftlich festgehalten und – wenn er nicht in gedruckter Form in Aktenordnern abgelegt wird – so füllt er doch Festplatte um Festplatte. Geburtsurkunde, Personalausweisantrag, KfZ-Zulassung, Wohnsitzanmeldung, Eheurkunde, Grundbuchauszug, Sterberegister – für uns ist es nichts Ungewöhnliches, dass unser Leben in beachtlichem Umfang schriftlich eingehegt und dokumentiert wird.
Umso ferner erscheint uns eine Epoche wie das Mittelalter, in der Literalität und Schriftlichkeit bekanntermaßen viel weniger ausgeprägt und verbreitet waren. Doch ist es nicht für eine Zeit, in der Lese- und Schreibfähigkeit auf einen bedeutend kleineren Personenkreis beschränkt war, umso interessanter, zu fragen, wer, aus welchen Gründen, welche Aufzeichnungen, wie anlegen ließ?
Besonders spannend wird es dabei, wenn tatsächlich einmal neue, bislang unbekannte Quellen auftauchen. Und genau das ist mir bei einem Besuch im Stadtarchiv Soest passiert. Ich habe zwei Fragmente eines Stadtbuchs entdeckt, das vom 14. bis ins 16. Jahrhundert geführt wurde.
Mittelalterliche Stadtbücher
Bevor es aber um den Fund gehen soll, gilt es zunächst zu klären: Was sind Stadtbücher und was hat es mit ihnen auf sich?
Setzt man sich mit der historischen Entwicklung von Verwaltungsschriftlichkeit und deren Verwendung auseinander, so kommt dem Spätmittelalter eine besondere Bedeutung zu: Denn während Schriftlichkeit im Früh- und Hochmittelalter weitestgehend auf klerikale und landesherrliche Einrichtungen beschränkt war, traten im Spätmittelalter die Städte als neue Orte der Schriftproduktion hinzu. Neben Urkunden und anderen Einzeldokumenten entstanden hier seit dem 13. Jahrhundert die sogenannten Stadtbücher, die sich gattungsmäßig vor allem aufgrund ihrer physischen Konstitution von anderen Quellenarten unterscheiden. Unter Stadtbüchern oder „libri civitatis“ verstehen wir buchförmige Texte, die bei städtischen Amtsträgern zu Verwaltungszwecken angelegt worden sind. Sofern man nicht mehrere Stadtbuchreihen parallel führte, bezeichnete „Stadtbuch“ im zeitgenössischen Sprachgebrauch häufig einen Kodex, in dem ganz unterschiedliche rechts- oder verwaltungsrelevante Angelegenheiten eingetragen wurden. 1 Das Spektrum der Einträge reichte hierbei von Gerichtsaufzeichnungen über Neubürgerlisten, Rechnungen und Eide bis zu Privilegienabschriften, Statuten und Briefkopien. Folglich erlauben Stadtbücher vielfältige Einblicke in vormoderne Städte und bieten Anknüpfungsprunkte für zahlreiche Fragestellungen. 2
Das am Institut für Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelte DFG-Langfristvorhaben „Index Librorum Civitatum – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Stadtbuchbestände auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland systematisch zu erfassen und in einer Online-Datenbank zu erschließen. Auf diese Weise soll unter www.stadtbuecher.de ein zentrales Nachweisinstrument für Stadtbücher bis ca. 1800 entstehen.
Hintergrund der Entdeckung
Neben dem im engeren Sinne inhaltlichen Analysepotenzial, das die Stadtbücher für Forscher:innen verschiedener Disziplinen bieten, ist auch der Einsatz der Buchform zur städtischen Verwaltung ein interessanter Ansatzpunkt, sich diesen Quellen zu nähern. Denn um ein Buch herzustellen, müssen sogenannte Lagen gebildet werden. Dies geschieht, indem man Blätter in der Mitte faltet, übereinanderlegt und schließlich in der Falz mit Faden heftet, wobei ein Kodex in der Regel aus mehreren hintereinander gehefteten Lagen zusammensetzt wird. Dies erfordert von den Schreibern jedoch einen vergleichsweise hohen Planungsaufwand, da die Beschreibräume vorab definiert werden müssen, damit bei der nachträglichen Zusammensetzung einer beschriebenen Lage die Textfolge nicht gestört wird. Stadtbüchern lag also ein mehr oder minder stark ausgeprägtes Wissensordnungssystem zugrunde, durch das Informationen interpersonell wiederaufgefunden werden konnten. Mittelalterliche Schreiber übernahmen in der mittelalterlichen Stadtverwaltung also, wenn man so will, die Rolle von „Informationsmanagern“: Sie dokumentierten rechtsrelevante Vorgänge auf spezifische Art und Weise in Form von Einträgen und organisierten diese über verschiedene Lagen hinweg, sodass Stadtbücher – wenn sie gut geführt waren – zu zentralen Verwaltungsinstrumenten wurden. Gleichzeitig wirkten die Bücher aber nicht selten auch in die städtische Gesellschaft hinein: Etwa wenn die Bürger jährlich auf den Text des Stadtrechts schwören mussten oder wenn der Schriftbeweis nach und nach den Vorrang vor mündlichen Zeugnissen erhielt.
Genau solche Fragen sind es, mit denen ich mich in meinem Dissertationsvorhaben auseinandersetze. Am Beispiel des ältesten sogenannten Ratsprotokollbuchs der Stadt Soest (1414–1509) soll in Anknüpfung an neuere kulturhistorische Studien zur Schriftlichkeitsforschung exemplarisch untersucht werden, wie buchförmige Schriftlichkeit zur Organisation städtischer Verwaltungsabläufe eingesetzt wurde. Analysiert werden soll dabei unter anderem, welche Informationen wie gespeichert und sortiert wurden, welchen Zwecken der Kodex diente und welches Funktionsspektrum er innerhalb des städtischen Kontextes entfalten konnte. Hierzu wird das älteste sogenannte Ratsprotokollbuch nicht nur vollständig ediert, sondern auch anhand der übrigen spätmittelalterlichen Soester Stadtbuchüberlieferung kontextualisiert und analysiert.
Einige mittelalterliche Bücher der Stadt Soest, wie die „Schrae“ oder das „Nequambuch“, sind dabei bereits überregional bekannt. Bei der Schrae handelt es sich um einen mittelniederdeutschen Stadtrechtskodex, der wahrscheinlich um 1350 angelegt wurde und in der Vergangenheit vor allem für rechtsgeschichtliche Forschungen zum Soester Recht ausgewertet worden ist. Das um 1315 begonnene Nequambuch fand hingegen vor allem wegen seiner ungewöhnlich reichen Ausstattung mit 13 ganzseitigen Miniaturen Beachtung in der geschichtswissenschaftlichen wie kunsthistorischen Forschung. Die Bezeichnung Nequambuch, die ins Hochdeutsche übertragen etwa als Nichtsnutz- oder Schurkenbuch zu übersetzen wäre, rührt daher, dass ein größerer Teil der Einträge – wenn auch bei Weitem nicht alle – sich auf Personen bezieht, die wegen ihres straffälligen Verhaltens der Stadt verwiesen wurden.
Ziel meiner Dienstreise im August/September 2021 war es aber, möglichst vollständig zu ermitteln, welche buchförmigen Verwaltungsquellen aus der Zeit vor 1550 im Stadtarchiv Soest erhalten sind. Mit der freundlichen Unterstützung der Archivmitarbeiter:innen, die hunderte Quellen aus den Magazinen ausgehoben haben, habe ich daher einen großen Teil des sogenannten A-Bestandes im Original gesichtet und die Bücher beziehungsweise Hefte erfasst. Dabei bin ich auf die beiden bislang unbekannten Stadtbuchfragmente gestoßen.
Äußerere Beschreibung
Das umfangreichere der beiden Fragmente trägt die Signatur A 10919 und umfasst 15 Blatt. Im Findbuch war es bisher unter dem Punkt „23. Miscellanea“ als „Sammelhandschrift“ verzeichnet. 3 Dem Stadtbuchfragment liegt ein (ursprünglich vielleicht gerollter) Pergamentstreifen mit einem Verzeichnis von Personen bei, die Güter außerhalb des Soester Gerichtsbereichs hatten. Diese Tatsache mag dazu beigetragen haben, dass das Stadtbuch zunächst nicht als solches erkannt worden ist.
Insgesamt erweist sich der Umgang mit dem Fragment als Herausforderung, was mehrere Ursachen hat. So wurden die Reste des Stadtbuchs 1977 im Auftrag des westfälischen Landesamtes für Archivpflege in Münster restauriert und mit einem neuen Einband versehen. 4 Dabei geriet allerdings die Reihenfolge der Doppelblätter durcheinander, sodass die Textfolge heute sehr stark gestört ist. Das Ende eines Eintrags bezüglich des Gewichts und der Zusammensetzung von Broten findet sich etwa auf Bl. 6r – das „r“ steht hier für „recto“ (Vorderseite). Derselbe Eintrag beginnt aber auf Bl. 13v – das „v“ meint „verso“ (Rückseite). Der Ratmann Johann Wilhelm Lent, der 1793 zwei Repertorien der Bestände des Stadtarchivs Soest anlegte, hatte ebenfalls nachweislich noch eine andere Blattfolge vor Augen, wie die Eintragungen in seinem Verzeichnis und auf dem ersten Blatt des Fragments nachweisen. 5 Auch sonst ist das Fragment in keinen guten Zustand: Unglücklicherweise ist es zu einem unbekannten Zeitpunkt durch Feuchtigkeit zu erheblichem Material- und Textverlust gekommen. Große Wasserflecken haben die Tinte teils ausgewaschen; an den Blatträndern und in der Falz sind mitunter bis zu einem Drittel des Blattes verloren. Im Zuge der Neubindung wurde zudem modernes Papier verwendet, um die Fehlstellen zu ergänzen, wodurch an den Rändern zusätzlich Text verdeckt wird.
Als Beschreibstoff wurde ein Pergament von mittlerer Qualität benutzt. Die Doppelblätter messen ca. 41 x 28,5 cm. Der Beschreibraum wurde von den Schreibern sorgfältig vorbereitet. An den äußeren Blatträndern kann man noch Einstichlöcher erkennen, die den Schreibern halfen, gerade Tintenlinien im immer gleichen Abstand zu ziehen. Der Beschreibraum ist in zwei Spalten organisiert, die durch senkrechte Linien abgegrenzt werden. Auffällig ist, dass sowohl die senkrechten Linien der Spalten als auch die beiden jeweils ersten und letzten waagerechten Linien bis zum Blattrand gezogen worden sind, wodurch eine charakteristische Blatteinteilung entsteht.
Das zweite Fragment trägt die Signatur A 10943. Im Findbuch wird es als „Verzeichnis von Häuserrenten in der Stadt Soest“ bezeichnet. 6 Hierbei handelt es sich um ein Doppelblatt aus Pergament, das in seinen Charakteristika exakt mit dem anderen Fragment übereinstimmt: Die Blattgröße ist identisch, die Texteinrichtung (inklusive des Linienmusters) ist gleich und wenn man die beiden Fragmente übereinanderlegt, kann man sogar die Heftlöcher in der Falz zur Deckung bringen. Es besteht also kein Zweifel daran, dass die beiden Teile ursprünglich zueinander gehörten.
Laut des Archivinventars wurde das Pergamentblatt von der heftförmigen Abschrift einer Urkunde (A 3183) abgelöst. 7 Es ist daher zu vermuten, dass das Fragment als Umschlag für diese Abschrift verwendet worden ist. Dies erklärt auch die Aufschrift „freygraffschafft“ auf der Rückseite des Fragments, die mit dessen Inhalt sonst gar nicht korrespondiert; behandelt doch die Urkunde die Grenzen und Einkünfte der Freigrafschaft Rüdenberg. Den Schreiber der Urkundenabschrift konnte ich als Thomas Borchgreve identifizieren. Er war von 1533 bis 1563 als Soester Stadtsekretär angestellt, nachdem er bereits von 1525 bis 1532 das Amt eines Ratsdieners innehatte. 8 Wenn Teile des Stadtbuchs aus der Bindung gelöst und als Umschlag für eine von Thomas Borchgreve angefertigten Abschrift dienten, ist das das Stadtbuch demnach wohl um die Mitte des 16. Jahrhunderts nicht mehr in Gebrauch gewesen.
Angelegt wurde das neu entdeckte Stadtbuch bereits im 14. Jahrhundert. Die früheste lesbare Datierung bezieht sich auf das Jahr 1356. 9 Damit stammt das Buch etwa aus derselben Zeit wie das Nequambuch, die Schrae, die ältesten städtischen Rechnungen oder die Bürgerbücher – also einige der Leuchtturmarchivalien des Soester Stadtarchivs. Das späteste Datum fällt ins Jahr 1519. 10 Vorausgesetzt, dass das Buch kontinuierlich geführt wurde, dürfen wir also annehmen, dass der größere Teil verloren ist.
Geschrieben wurde zunächst in lateinischer, später dann in mittelniederdeutscher Sprache. Einige Blätter wurden für Nachträge freigelassen. Einträge, die nicht mehr gültig waren, hat man gestrichen. Abgefasst wurde das Stadtbuch von Schreibern, deren Handschriften sich auch in anderen Soester Quellen finden. Einige haben Eintragungen ins Nequambuch vorgenommen. Andere haben als Ratsdiener Einträge im Ratswahlbuch oder den Ratsprotokollen verfasst. Erfreulicherweise werden in den Einträgen sogar zwei Stadtsekretäre namentlich genannt, die die Soester Stadtbücher führten und bislang gänzlich unbekannt waren. Um 1350 wird ein magist(er) G(er)hard(us) notari(us) civitatis erwähnt 11 und zum Ende des 14. beziehungsweise dem Beginn des 15. Jahrhunderts taucht mehrfach Gerlach von Moers auf 12, der – wenn man seine in verschiedenen Soester Archivalien dokumentierten Geschäfte nachvollzieht – scheinbar zu großem Einfluss und erheblichem Reichtum gekommen ist.
Besonders häufig tauchen allerdings Kämmererschreiber auf, die wir ebenfalls namentlich fassen können. Es wäre daher durchaus denkbar, dass es sich bei dem aufgefundenen Stadtbuch um das sogenannte „Kämmereibuch“ handelt, dass in Quellen des 15. und 16. Jahrhunderts gelegentlich Erwähnung findet. 13 Dies wäre umso bemerkenswerter, als dass die Kämmerer mindestens bis ins 15. Jahrhundert die wichtigsten Ratspersonen in Soest darstellten. Sie verwalteten nicht nur einen beträchtlichen Teil der städtischen Finanzen, sondern nahmen auch die Bürgermeisterwahl vor und agierten gegenüber auswärtigen Akteuren als Repräsentanten der Stadt. 14 Entsprechend bedeutsam wäre der Fund des verschollen geglaubten „Kämmereibuchs“. Dieser These muss aber noch weiter nachgegangen werden.
Inhaltliche Charakterisierung
Doch was galt den mittelalterlichen Ratsherren und Schreibern der Stadt Soest überhaupt als aufschreibwürdig?
Auf demjenigen Blatt, das ursprünglich das erste darstellte, finden sich Begrüßungsformeln für unterschiedliche Adressaten, zum Beispiel den Rat und die Bürgermeister von Köln, Lübeck oder Werl. 15 Diese formelhaften Wendungen sollten den Schreibern von Briefen als Vorlage dienen. Für die meisten Adressaten wurden dabei mehrere Anredeformeln notiert, aus denen die Briefschreiber je nach Kontext auswählen konnten.
Einen zweiten Komplex bilden statuarische Aufzeichnungen und Ordnungen. Aus der Gebotsgewalt des Rats ergab sich, dass er Regelungen für die Bewohner des städtischen Rechtsraumes erlassen konnte. Erhalten haben sich beispielsweise Teile einer Ordnung über die Viehhaltung in der Soester Börde 16 und eine Verordnung über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Zinnwaren durch die Kannengießer. 17 Darüber hinaus wird dokumentiert, welche Abgaben die Ämter von ihren Verkaufsständen auf dem Markt an den Rat zu zahlen hatten. 18
Den überwiegenden Teil der Eintragungen machen schließlich Rechtsgeschäfte aus, die vor dem Rat beziehungsweise unter dessen Beteiligung durchgeführt wurden. Auf mehreren Seiten wurden sogenannte Leibrenten – also für die Dauer der Lebenszeit des Vertragspartners bemessene regelmäßige Zahlungen – verzeichnet. 19 Dabei wurde in der Regel dargelegt, wer eine Leibrente besaß, wie hoch sie war und an welchen Tagen die Zahlungen zu erfolgen hatten. In gleicher Weise wurden auch in größerem Umfang Häuserrenten notiert. 20 Hinzu kommen Grundstücksgeschäfte, im Zuge derer Soester Bürger vom Rat mit Grundstücken und/oder Gärten belehnt wurden 21, sowie vereinzelte Streitsachen, wie etwa der eingangs erwähnte Fall über das Backen von Brot. 22
Die Organisation der Informationen folgte einem sachlichen Gliederungsschema. Gleichartige Einträge – zum Beispiel Häuserrenten – wurden in separaten Rubriken geordnet und die Einträge innerhalb einer Rubrik in der Regel chronologisch sortiert, was einen raschen Zugriff auf bestimmte Informationen ermöglichte. Die Aufzeichnung über Leibrentengeschäfte erlaubte dem Rat dabei einen Überblick über die Zahlungen zu festgelegten Daten und die Verzeichnung von Immobiliengeschäften machte – wenn auch in beschränktem Umfang – die Belehnung von Personen mit städtischen Grundstücken transparent.
Fazit & Ausblick
Deutlich geworden sein dürfte also, dass das Mittelalter keine durch und durch schriftferne Epoche war, sondern dass Schriftlichkeit gerade im Spätmittelalter zunehmend Einfluss auf immer breitete Lebensbereiche der Menschen gewann. Beobachten lässt sich dies unter anderem an einer immer umfassender werdenden schriftlichen Normierung, einer signifikanten Zunahme schriftlicher Dokumentation und einer Ausdehnung schriftgestützten Handelns. Die Stadtbücher selbst legen Zeugnis hiervon ab.
Während etwa Immobiliengeschäfte noch im Hochmittelalter nicht selten primär mündlich abgewickelt wurden und sich Zeugen für den Vollzug eines solchen Rechtsgeschäfts verbürgen mussten, stehen die Stadtbücher – wie das, das ich gefunden habe – symptomatisch für ein neues Bewusstsein vom Leistungsvermögen der Schrift. Konnte es bei mündlich fundierten Verfahren vorkommen, dass sich nach Jahren oder Jahrzehnten niemand mehr an die Details erinnerte, boten Stadtbücher – zunächst ergänzend – die Möglichkeit, derartige Geschäfte generationsübergreifend an einem zentralen Ort festzuhalten. Stadtbücher fungierten als zentrales Hilfsmittel innerstädtischer Verwaltung und – im Sinne „archivgleiche[r] Objekte“ 23 – als Speicher für diejenigen „Verwaltungsakte“, die besondere Relevanz und längerfristige Gültigkeit besaßen. Bei Bedarf konnten die Amtsträger aus ihnen einen – wenn auch nicht immer vollständigen – Überblick über bestimmte Geschäftsarten gewinnen. Die systematische Gliederung der Einträge in verschiedenen Rubriken und die chronologische Reihung der Einträge, wie sie für das fragmentarische Stadtbuch festgestellt werden konnte, kam einer derartigen Nutzung dabei entgegen. Gleichzeitig lag die Aufzeichnung von Besitz- und Überlassungsverhältnissen in einem dauerhaften und durch Buchdeckel geschützten Medium aber natürlich auch im Interesse der Bürger, da mit dem rechtlichen Beweiswert der Stadtbücher auch eine gewisse juristische Sicherheit einherging.
Nicht zu vernachlässigen ist schließlich, dass der Rat mit seiner Praxis der Verschriftlichung auch permanent seine eigenen Zuständigkeiten perpetuierte. Wenn der Rat beispielsweise – wie im umfangreicheren der beiden Fragmente – eine Ordnung über die Viehhaltung in der Börde niederschreiben ließ, machte er damit zugleich deutlich, dass er sich in diesen Angelegenheiten als befugt erachtete. Die Verschriftlichung von Verwaltungshandeln kam somit immer auch einer Selbstversicherung gleich.
Diese wenigen Punkte deuten bereits an, dass sich aus den beiden Fragmenten noch zahlreiche weitere interessante Erkenntnisse über die Genese, die Nutzung und die Funktion buchförmiger städtischer Schriftlichkeit gewinnen lassen. So wäre es etwa überaus spannend, zu fragen, warum das Stadtbuch seine Bedeutung im 16. Jahrhundert verloren hatte und als Umschlag für anderes Schriftgut zweitverwertet wurde. Diesen und ähnlichen Fragen möchte ich daher gern in meiner Dissertation nachgehen. 24
Jessica Bruns (M.A.) hat zunächst Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der HTWK Leipzig studiert und war anschließend als Bearbeiterin eines Katalogisierungsprojekts an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel tätig. 2016 nahm sie ein Zweitstudium der Geschichte und Germanistik in Halle (Saale) auf. Seit 2019 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin im DFG-Projekt „Index Librorum Civitatum“.
- Vgl. Christian Speer: Der „Index Librorum Civitatum“ – ein Instrument der historischen Grundlagenforschung, https://stadtbuecher.de/de/about/.[↩]
- Vgl. ders.: Der Index Librorum Civitatum als Instrument der historischen Grundlagenforschung, in: Wilfried Reininghaus/Marcus Stumpf (Hg.): Amtsbücher als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung (Westfälische Quellen und Archivpublikationen, Bd. 27) Münster 2012, S. 107–124, hier S. 107. Auch online einsehbar unter: https://www.lwl.org/waa-download/publikationen/WQA_27.pdf.[↩]
- Vgl. Wilhelm Kohl: Inventar des Stadtarchivs Soest. Bestand A. Mit einem Beitrag von Gerhard Köhn (Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens, Neue Folge, Band 9) Münster 1983, S. 731. Findbucheintrag auch online einsehbar unter: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-400364000000920010963.[↩]
- Dies wurde von auf dem vorderen Spiegel des neuen Einbands notiert.[↩]
- Vgl. Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur Rep. 3: Johann Wilhelm Lent: Repertorium B über die in dem Archiv von Stadt Soest versammelten Miscellaneen. Abt. A b bis 1750, Soest 1793, S. 252–254 sowie Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10919, Bl. 2r.[↩]
- Vgl. Wilhelm Kohl: Inventar, S. 946. Findbucheintrag auch online einsehbar unter: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-400364000000920010987.[↩]
- Vgl. ebd.[↩]
- Vgl. Theodor Ilgen (Hg.): Die Chroniken der westfälischen und niederdeutschen Städte. 3. Band: Soest und Duisburg (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, Bd. 4) Leipzig 1895, S. 6 f. Auch online einsehbar unter: https://archive.org/details/diechronikenderw03bayeuoft/page/6/mode/2up.[↩]
- Vgl. Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10919, Bl. 6v.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 14v.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 5v. Vgl. zudem ebd., Bl. 11r.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 14v sowie Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10943, Bl. 1v und Bl. 2r.[↩]
- Vgl. zum Beispiel Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 3086, Bl. 222v sowie Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 3087, Bl. 86v und 376r. Vgl. außerdem Ilgen (Hg.): Chroniken, S. 8, Anm 4. Auch online einsehbar unter: https://archive.org/details/diechronikenderw03bayeuoft/page/6/mode/2up.[↩]
- Vgl. Mark Mersiowski: Städtische Verfassung und Verwaltung im spätmittelalterlichen Soest, in: Heinz-Dieter Heimann/Wilfried Ehbrecht/Gerhard Köhn (Hg.): Soest. Geschichte einer Stadt. Band 3: Die Welt der Bürger. Politik, Gesellschaft und Kultur im spätmittelalterlichen Soest (Soester Beiträge, Bd. 53) Soest 1996, S. 57–151, hier S. 111f.[↩]
- Vgl. Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10919, Bl. 7r und 7v. Im Repertorium von Lent wird dieses Blatt als erstes aufgeführt, vgl. Lent: Repertorium B, S. 253.[↩]
- Vgl. Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10919, Bl. 12v.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 13r.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 12r.[↩]
- Vgl. zum Beispiel ebd., Bl. 5v, Bl. 11r oder Bl. 15r.[↩]
- Vgl. Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10943.[↩]
- Vgl. zum Beispiel Stadt Soest, Stadtarchiv, Signatur A 10919, Bl. 14v oder 15r.[↩]
- Vgl. ebd., Bl. 6v und 13v.[↩]
- Andreas Petter: Schriftorganisation, Kulturtransfer und Überformung. Drei Gesichtspunkte zur Entstehung, Funktion und Struktur städtischer Amtsbuchüberlieferung aus dem Mittelalter, in: Jürgen Sarnowsky (Hg.): Verwaltung und Schriftlichkeit in den Hansestädten (Hansische Studien, Bd. 16) Trier 2006, S. 31.[↩]
- Unabhängig davon wäre zu überlegen, ob man die Fragmente nicht editorisch aufarbeiten sollte, damit diese spannende Quelle künftig auch Forscher:innen unterschiedlicher Disziplinen zur Verfügung steht[↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jessica Bruns (8. April 2022). Nota bene infrascripta. Westfalen/Lippe - historisch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pjgi