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Martin Hoitbandts (1529-1597) „Apologia“ von 1580

Reformation und konfessionelles Zeitalter in Westfalen

Taucht man in die Reformationsgeschichte Westfalens ein, beschleicht einen schnell das Gefühl, dass Westfalen eher ein „Nebenland der Reformation“ war. 1 Zusätzlich wurde in der bisherigen Forschung zur Reformation in Westfalen meist die Beobachtung gemacht, dass sie sich erst „spät“ durch städtische und soziale Unruhen ab 1525 bemerkbar machte. 2 Tatsächlich ist es nicht ohne weiteres möglich, ein konkretes Anfangsereignis für Westfalen zu nennen, „denn“, so Robert Stupperich, „die staatliche, theologische und kirchliche Entwicklung verlief in den einzelnen Teilen dieses Landes schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts verschieden.“ 3

Entsprechend vielfältig sind die Ansatzpunkte für eine historiografische Auseinandersetzung mit der Reformation in Westfalen. Ich selbst bin anhand einer Druckschrift von 1580 in die Reformationsgeschichte Westfalens und das konfessionelle Zeitalter eingetaucht. 4

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  1. Thomas Küster: Westfalen als „Nebenland“ der Reformation?, in: Westfälische Forschungen 66 (2016), S. 1-16.[]
  2. Vgl. Alois Schröer: Die Reformation in Westfalen. Der Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 1-2, Münster 1979 und 1983; Robert Stupperich: Westfälische Reformationsgeschichte. Historischer Überblick und theologische Einordnung, Bielefeld 2017 (Neuausgabe im Auftrag des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte e.V. neu herausgegeben und um aktuelle Literaturangaben ergänzt von Ulrich Rottschäfer); Werner Freitag: Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 22017; Christian Peters: Um was ging es der Reformation? Die westfälischen Stadtreformationen im Spiegel ihrer frühen Thesenreihen, in: JWKG 112 (2016), S. 77-117; ders.: Der Anteil Westfalens an der Ausdifferenzierung des Protestantismus in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: JWKG 115 (2019), S. 77-143.[]
  3. Stupperich, Reformation, S. 15.[]
  4. Der Begriff konfessionelles Zeitalter wird zur Bezeichnung der Zeitspanne zwischen dem Augsburger Religionsfrieden (1555) und dem Westfälischen Frieden (1648) verwendet und schließt an die Epoche der Reformation (1517-1555) an. Die Zeit nach dem Augsburger Religionsfrieden wird mit dem Begriff Konfessionalisierung beschrieben. Der Begriff Konfessionalisierung ist zu einem wissenschaftlichen Paradigma geworden, das von Wolfgang Reinhard und Heinz Schilling in den späten 1970er und Anfang der 1980er entwickelt wurde (Vgl. Stefan Ehrenpreis/ Ute Lotz-Heumann: Reformation und konfessionelles Zeitalter, Darmstadt 2008, S. 63-71 zur Einführung in die Forschungskontroverse mit Angaben zu weiterführender Literatur). Konfessionalisierung meint „die Formung von Staat, Gesellschaft und Kultur als Folge von Konfessionsbildung im Sinne der Ausbildung von dogmatischen Lehrsystemen“ (Harm Klueting: Art. Konfessionalisierung, RGG4 4 (2001), Sp. 1547f.). Das Paradigma ist weiterentwickelt worden u.a. vom Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann. Kaufmann plädiert für den Begriff Konfessionskultur(en). Er beschreibt und erfasst „den lutherischen Protestantismus innerhalb der komplexen und spezifischen rechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen und Konstellationen des Zeitalters“ als kulturelle Praxis (Thomas Kaufmann: Konfession und Kultur. Lutherischer Protestantismus in der zweiten Hälfte des Reformationsjahrhunderts, Tübingen 2006, S. 3-26). Dem Paradigma folgend ist es möglich die nachfolgend vorzustellende Druckschrift als Ausdruck konfessionellen Bewusstseins in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, eben als kulturelle Praxis, anzusehen und mithilfe des Paradigmas konfessionelle Charakteristika herauszuarbeiten. Für die Anwendung des Paradigmas auf die Landschaft Westfalen vgl. Peters, Anteil Westfalens, insbesondere S. 77-87.[]