Das konfliktreiche Verhältnis zwischen der Reichsabtei Corvey und dem Bistum Paderborn
„Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Das müssen sich auch so mancher Corveyer Abt und Paderborner Bischof gedacht haben, wenn es in der fast 1000-jährigen Nachbarschaft der beiden geistlichen Herrschaften an Pader und Weser wieder um einen alten Streitpunkt ging: Wie weit reicht eigentlich die Exemtion des Benediktinerklosters und wo fängt die bischöfliche Jurisdiktionsgewalt über Abtei und Klostersprengel an?
Um diese Frage wurde zwischen den beiden westfälischen Mitgliedern der Reichskirche mehrere Jahrhunderte immer wieder heftig gerungen. Die Paderborner Seite beanspruchte, mal mehr, mal weniger nachdrücklich, die geistliche Hoheit über das Klosterstift. Die Corveyer Äbte versuchten dagegen immer wieder zu beweisen, dass nicht nur die Abtei exemt, und damit direkt dem Papst unterstellt sei, sondern auch das klösterliche Territorium außerhalb der Paderborner Diözese liege.
Dieser Nachbarschaftsstreit wurde im Laufe der Zeit auf ganz unterschiedlichen Ebenen ausgefochten – was das Folgende zeigen wird.
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