Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Der weder geynerleye wise to donde, anders dan bynnen Soist myt rechte

Zur Verschriftlichungspraxis von Hafturfehden im ältesten sogenannten Ratsprotokollbuch der Stadt Soest (1414–1509)

Im Jahr 1418 herrschte Aufruhr in Soest. Infolge langwieriger innerstädtischer Aufstände, deren Hintergründe und Ursachen sich aufgrund fehlender Quellen nur schwierig rekonstruieren lassen, wurde der Rat als oberste städtische ‚Verwaltungsbehörde‘ zeitweilig entmachtet. Informiert sind wir über diese Vorgänge durch einen Brief der in Lübeck versammelten Ratssendboten vom 3. August 1418, in dem Soest die Verhansung – d. h. der Ausschluss aus der Hanse inklusive eines Handelsboykotts aller in der Hanse organisierten Städten – angedroht wurde, sollten Rat und Bürgermeister nicht binnen fünf Wochen wieder in ihre Ämter eingesetzt und nach alter Gewohnheit wiedergewählt worden sein. 1 Es war eine existentielle Krise für die städtische Obrigkeit sowie für die Stadt selbst, die wirtschaftlich stark vom hansischen Fernhandel abhängig war. Die Drohungen scheinen allerdings Wirkung gezeigt zu haben, denn über eine tatsächlich erfolgte Verhansung der Stadt Soest ist nichts bekannt. Stattdessen scheint der Rat wiedereingesetzt und neu gewählt worden zu sein. Also, alles wieder beim Alten?

„Der weder geynerleye wise to donde, anders dan bynnen Soist myt rechte“ weiterlesen

  1. Vgl. Hansen, Joseph: Die Soester Fehde (Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert, Bd. 1) (Publikationen aus den königlich-preußischen Staatsarchiven, Bd. 34), Leipzig 1888, URL: https://books.google.de/books?id=J8cvi_1er4kC&hl=de&pg=PP8#v=onepage&q&f=false [letzter Zugriff am 28.10.2023], Eintrag Nr. 9, S. 13.[]

Nota bene infrascripta

Zur Entdeckung eines Stadtbuchs des 14. bis 16. Jahrhunderts im Stadtarchiv Soest

Heutzutage kann man sich den schriftlichen Output, den eine Stadtverwaltung pro Jahr produziert, kaum vorstellen. Jeder Bearbeitungsschritt, jeder Verwaltungsakt wird schriftlich festgehalten und – wenn er nicht in gedruckter Form in Aktenordnern abgelegt wird – so füllt er doch Festplatte um Festplatte. Geburtsurkunde, Personalausweisantrag, KfZ-Zulassung, Wohnsitzanmeldung, Eheurkunde, Grundbuchauszug, Sterberegister – für uns ist es nichts Ungewöhnliches, dass unser Leben in beachtlichem Umfang schriftlich eingehegt und dokumentiert wird.

Umso ferner erscheint uns eine Epoche wie das Mittelalter, in der Literalität und Schriftlichkeit bekanntermaßen viel weniger ausgeprägt und verbreitet waren. Doch ist es nicht für eine Zeit, in der Lese- und Schreibfähigkeit auf einen bedeutend kleineren Personenkreis beschränkt war, umso interessanter, zu fragen, wer, aus welchen Gründen, welche Aufzeichnungen, wie anlegen ließ?

Besonders spannend wird es dabei, wenn tatsächlich einmal neue, bislang unbekannte Quellen auftauchen. Und genau das ist mir bei einem Besuch im Stadtarchiv Soest passiert. Ich habe zwei Fragmente eines Stadtbuchs entdeckt, das vom 14. bis ins 16. Jahrhundert geführt wurde.

„Nota bene infrascripta“ weiterlesen