Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

„Ich halte trotzdem meinen Antrag aufrecht und bitte, demselben zu entsprechen.“

Zur Praxis der Verwaltung am Beispiel von Namensänderungen in Westfalen

Am 7. Februar 1912 erschien der 43jährige Bergmann Friedrich I. 1 bei der Stadtverwaltung Buer und gab folgendes zu Protokoll: „Ich beabsichtige aus deutscher Gesinnung meinen polnischen Familiennamen abzulegen und einen deutschen Familiennamen und zwar den Namen ‚S.‘ anzunehmen[…]“. 2 Die beantragte Namensänderung sollte auf die Ehefrau Karolin sowie die fünf gemeinsamen, allesamt minderjährigen Kinder ausgedehnt werden. Im Anschluss daran äußerte sich I. unter Beifügung seines Landsturmscheins über sein Militärverhältnis und nannte die Namen und Adressen seiner nächsten Angehörigen. Dabei handelte es sich um seine in Piassutten (Ostpreußen, Kreis Ortelsburg) wohnende Mutter Charlotte K. geb. T. verw. I., seinen in Materschobensee (ebenfalls Kreis Ortelsburg) wohnenden Bruder Karl I. sowie seine Halbgeschwister Johann I. (Buer-Erle) und Luise geb. I. verw. B. (Oberhausen-Alstaden). Die Stadt- und Polizeiverwaltung von Buer machte sich daraufhin an die Arbeit. Sie bat die Staatsanwaltschaft Allenstein um Auskunft über mögliche Vorstrafen des Gesuchstellers und seiner Ehefrau und veranlasste, dass die im Protokoll aufgeführten Verwandten zum Antrag gehört werden. Ferner sollten sämtliche in Buer wohnhafte Träger des Namens „S.“ angehört werden.

Anträge wie der oben geschilderte wurden im Westfalen des frühen 20. Jahrhunderts zahlreich gestellt. 3 Sie veranschaulichen, was in der historischen und kulturanthropologischen Namenforschung 4 bereits länger bekannt ist: Namen können nicht nur Informationen über religiöse und ethnische Herkunft, Geschlecht oder familiäre Verbindungen beinhalten. Wenn sie explizit zum Gegenstand von Auseinandersetzungen werden, etwa in Akten unterschiedlicher Bürokratien, kann das Sprechen über sie Einblicke in das Alltagsleben der Menschen ermöglichen, zu Erfahrungen, die sie gemacht haben, ggf. Ängste, Wünsche und schließlich Beziehungen zu anderen Menschen – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises. Gleichzeitig sind Personennamen in einem politischen und rechtlichen Gefüge eingebettet, das auch von den Individuen selbst argumentativ eingesetzt werden kann. 5 Ein kurzer Blick in die Geschichte der öffentlich-rechtlichen Namensänderung 6 in Preußen, dem die Provinz Westfalen 1815 angegliedert worden war, lässt dies deutlich werden.

„„Ich halte trotzdem meinen Antrag aufrecht und bitte, demselben zu entsprechen.““ weiterlesen
  1. Da die Informationen zu allen beteiligten Personen aus einem von Schutzfristen betroffenen Aktenbestand stammen, werden alle Familiennamen abgekürzt.[]
  2. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen (LAV NRW W) K 201/Regierung Münster, Nr. 1748, Verhandlung in Buer, 7. Februar 1912.[]
  3. In der kreisfreien Stadt Buer wurden allein im Jahr 1912 28 Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung Münster eingereicht, die Akten befinden sich in LAV NRW W K 201/Regierung Münster, Nr. 1744, 1747, 1748, 1762, 1770 u. 1775.[]
  4. Siehe einführend: Bodenhorn, Barbara/Bruck, Gabriele von: „Entangled Histories“: An Introduction to the Anthropology of Names and Naming. In: dies (Hgg.): The Anthropology of Names and Naming, Cambridge u.a. 2006, S. 1-30; Lanzinger, Margareth: Namenkultur – mikrohistorisch und auch quantitativ. In Historische Anthropologie 10:1 (2002), S. 115-124 u. Mitterauer, Michael: Vom „Judenkind“ zur „Schloßmoidl“. Lebensgeschichten als Quelle der Namenforschung. In: Dülmen, Richard van et al. (Hgg.): Neue Blicke. Historische Anthropologie in der Praxis, Wien u.a. 1997, S. 155-182.[]
  5. Die Rolle von Personennamen für die Herrschaftsausübung des modernen Staates ist ausgiebig untersucht worden, siehe beispielsweise Caplan, Jane: „This or That Particular Person“: Protocols of Identification in Nineteenth-Century Europe. In: Caplan, Jane/Torpey, John (Hgg.): Documenting Individual Identity. The Development of State Practices in the Modern World.  Princeton u.a. 2001, S. 49-66; Scott, James C. et al: The Production of Legal Identities Proper to the States: The Case of the Permanent Surnames. In: Comparative Studies in Society and History 44:1 (2002), S. 4-44; Türköz, Meltem: Surnames Narratives and the State-Society Boundary: Memories of Turkey’s Family Name Law of 1934. In: Middle Eastern Studies 43:6 (2007), S. 893-908 u. Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen 2002.[]
  6. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen betreffen diejenigen Änderungen von Personen, die nicht im Zuge des Zivilrechts geregelt sind (Eheschließung, Scheidung, Adoption) und einer staatlichen Genehmigung bedürfen, vgl. Wagner-Kern, Staat und Namensänderung (wie Anm. 5), S. 8.[]