Von den Mühen der Verwaltungsarbeit und den Grenzen staatlicher Kontrolle
Arnold Brecht hat bemerkt, dass die politische Autonomie von Behörden durch Ungehorsam und Verweigerung zu bemessen sei. Dort, wo der Amtsschimmel sich weigert, fremden Befehlen zu gehorchen, folgt er eigenen Logiken und Routinen. Er behandelt die Wünsche des Publikums mit einer Indifferenz. Bitten, die von Besuchern oder höheren Dienststellen artikuliert werden, können nicht immer bewilligt oder beantwortet werden. Je eher sie die Beamten stören, desto wahrscheinlicher wird die Sabotage. Vorhaben werden mit Vermerken versehen und an die nächste Dienststelle verschickt, bis das Problem in Aktenbergen verschwindet. Das Missfallen von Kanzleien und Ratsstuben ist schnell erregt. Überzogene Ansprüche werden ignoriert und selbst erfahrene Verwaltungspraktiker treffen Entscheidungen, die durch Verfahren in ihr Gegenteil verkehrt werden. Um zu vermeiden, dass falsche Erwartungen entstehen, wird ein Zuviel an Forderung und Initiative lieber abgelehnt. 1 Im Dezember 1781 nahm eine Anfrage, die vom Mindener Kammerkollegium diskutiert und abgestimmt wurde, jedenfalls einen erstaunlichen Umweg. Obwohl die Ministerialbürokratie bloß den Viehstand der vergangenen Jahrzehnte ermitteln wollte, durchlief das Edikt die Landesverwaltung. Es beschäftigte das Rechnungsdepartement und erreichte bald auch die Ortsvorsteher und Magistrate. Mehrere Schriftwechsel wurden begonnen und abgebrochen, mehrere Anschuldigungen ausgesprochen und mehrere Jahre vergeudet, bevor das Kollegium endlich ein Ergebnis präsentieren konnte. 2
„Unterwachung durch Routinen“ weiterlesen- Thomas Ellwein definiert die lebende Verwaltung durch ein programmiertes Entscheiden. Befehle und Anordnungen werden in Verfahren ausgesiebt, bis der ursprüngliche Anlass nicht mehr zu erkennen ist. Bürokratien sind nicht-triviale Maschinen. Brecht, Arnold: Bureaucratic Sabotage, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science 189 (1937), 48-57; Ellwein, Thomas: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Band 1: Die öffentliche Verwaltung in der Monarchie 1815-1918, Opladen 1993, 24f.[↩]
- Das folgende Fallbeispiel findet sich in: LAV NRW W, KDK Minden, Nr. 1235.[↩]