Die Stadt Münster stellte in der Frühen Neuzeit einen durch Stadtmauern nach außen abgegrenzten Herrschaftsraum dar. Allerdings waren die kirchlichen und klösterlichen Gebäude und Bezirke in der Stadt von der Herrschaft des Rates ausgenommen; bei ihnen handelte es sich um sogenannte Immunitäten. Der größte dieser Bezirke war der Domhof. Auch er war von der Herrschaft des Rates ausgenommen. Trotzdem war er durch seine Lage mitten in der Stadt in das bunte Treiben des städtischen Alltags eingebunden. Zahlreiche Anekdoten veranschaulichen die Aneignung der Immunität durch die Stadtbevölkerung und das Ringen zwischen Stadtrat und Domkapitel um den obrigkeitlichen Zugriff auf den Domhof. Einige dieser Episoden werden im Folgenden rekonstruiert, um die alltäglichen Herausforderungen und den praktischen Umgang mit der Koexistenz von zwei Rechtsräumen innerhalb der Stadt zu veranschaulichen.
„Geistlicher und städtischer Raum: der Umgang mit der Domhof-Immunität in Münster“ weiterlesen