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Geistlicher und städtischer Raum: der Umgang mit der Domhof-Immunität in Münster

Die Stadt Münster stellte in der Frühen Neuzeit einen durch Stadtmauern nach außen abgegrenzten Herrschaftsraum dar. Allerdings waren die kirchlichen und klösterlichen Gebäude und Bezirke in der Stadt von der Herrschaft des Rates ausgenommen; bei ihnen handelte es sich um sogenannte Immunitäten. Der größte dieser Bezirke war der Domhof. Auch er war von der Herrschaft des Rates ausgenommen. Trotzdem war er durch seine Lage mitten in der Stadt in das bunte Treiben des städtischen Alltags eingebunden. Zahlreiche Anekdoten veranschaulichen die Aneignung der Immunität durch die Stadtbevölkerung und das Ringen zwischen Stadtrat und Domkapitel um den obrigkeitlichen Zugriff auf den Domhof. Einige dieser Episoden werden im Folgenden rekonstruiert, um die alltäglichen Herausforderungen und den praktischen Umgang mit der Koexistenz von zwei Rechtsräumen innerhalb der Stadt zu veranschaulichen.

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„Seid ihr dull und unsinnig?“ – Justiz, Magie und Eigensinn im Hexenprozess der Caspare Beyhoff (1628)

Wie schreiben wir die Geschichte einer Frau, deren Leben nur deshalb dokumentiert ist, weil eine Maschinerie in Gang gesetzt wurde, um es systematisch und gezielt zu vernichten? Dieser Werkstattbericht wagt den Versuch einer Rekonstruktion des Hexenprozesses der Caspare Beyhoff aus Lüdinghausen und folgt dabei den Spuren, die die Akten aus dem Fürstbistum Münster selbst hinterlassen haben. Zugleich versteht sich der Beitrag als methodische Warnung. Denn wer sich mit den frühneuzeitlichen Hexenprozessakten beschäftigt, betritt ein vermintes Gelände der Quelleninterpretation, in dem das Geschriebene oft dem Gegenteil des Wahren entspricht.

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Handgezeichnete Karten kleinerer Räume in Westfalen (1470-1650)

von Dr. Elisabeth Kisker

Handgezeichnete Karten kleinerer Räume in Westfalen sind vereinzelt seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts bekannt. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts nimmt die Anzahl überlieferter Exemplare deutlich zu, wie sich etwa am Kartenbestand des Landesarchivs NRW in Münster ablesen lässt. Solche Karten mit lokaler oder regionaler Reichweite, heute alltäglich in Gebrauch, waren damals ein neuartiges, innovatives Medium der Raumbeschreibung, für dessen Aufkommen und zunehmende Verbreitung es in der Mitte des 16. Jahrhunderts gute Gründe gegeben haben muss.

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Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“?

Im laufenden Westfalen-Jubiläum ragt das Jahr 1648 als heller Leuchtturm aus 1.250 Jahren westfälischer Geschichte hervor. Doch seit wann wird jener Friedensschluss, der den „Krieg der Kriege“ beendete, namentlich mit Westfalen in Verbindung gebracht? So viel steht fest: In den Vertragswerken selbst ist von einer Pax Westphalica nichts zu lesen. Zahlreiche Abhandlungen tragen den „Westfälischen Frieden“ im Titel, ohne über die Ursprünge dieser Bezeichnung aufzuklären. Auch Google, ChatGPT oder Perplexity versagen. Lohnt es sich, dieser etwas kuriosen Beobachtung nachzugehen?

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Eine westfälische Wasserstraße des 18. Jahrhunderts. Die Geschichte des Max-Clemens-Kanals (1724-1840) im Münsterland

Wenig erinnert heute an jenen Kanal, der im 18. Jahrhundert auf Geheiß des Fürstbischofs Clemens August entstand, um Münster mit den Weltmeeren zu verbinden. Doch bis 1840 war der Kanal eine wichtige Versorgungsachse zwischen der Bischofsstadt und dem nördlichen Münsterland. Mit „Pauken und Trompeten“ begann im fürstbischöflichen Auftrag 1724 der Bau der Wasserstraße. In Begleitung seines gesamten Domkapitels, aller seiner Minister sowie zweier Gesandter des polnischen und des preußischen Königs nahm der junge Fürstbischof Clemens August von Bayern am 9. Mai 1724 nördlich von Kinderhaus feierlich den ersten Spatenstich vor. Rund 1.500 Arbeiter waren zeitweilig am Aushub des Kanals beteiligt. Heute laden das ehemalige Bodendenkmal und seine Umgebung vor allem zu Rad- und Wandertouren ein.

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Brakes Adel gegen den Klerus. Eskalationsstufen im Streitfall um ein skandalöses nächtliches Begräbnis in der Grafschaft Lippe

Das nächtliche Begräbnis war eine alternative Begräbnispraxis, welche sich seit den frühen Barockjahren einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen konnte. Vor allem unter Mitgliedern elitär-pietistischer Kreise stellte die ursprünglich unehrliche Praxis eine willkommene Möglichkeit dar, etwas Besonderes auszudrücken, um sich somit von den unteren Gesellschaftsschichten abzugrenzen. 1 Denn das Beisetzen Verstorbener in nächtlicher Dunkelheit und unter reduzierter klerikaler Begleitung ermöglichte mehr finanzielle und ideologische Freiheit. 2 So geschah es auch in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe. Das kleine Reichslehen mit dem regierenden Haus Lippe-Detmold war seit der Erbteilung 1613 in mehrere kleinere Herrschaftsgebiete aufgeteilt worden, unter anderem auch in die belehnte Linie Brake. 3 Doch im frühen 18. Jahrhundert sollte Brake mit dem geistlichen Consistorium in Detmold – die geistliche Gerichtsinstanz des Grafen – wegen eines nächtlichen Begräbnisses schwerwiegend aneinandergeraten.

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  1. Craig M. Koslofsky: The Reformation of the Dead. Death and Ritual in Early Modern Germany 1450-1700, London 2000, S. 139.[]
  2. Koslofsky: The Reformation of the Dead, S. 134-135.[]
  3. Alfred Bruns: Lippe/Detmold, in: Gerhard Taddey (Hg.): Lexikon der Deutschen Geschichte. Ereignisse, Institutionen, Personen. Von den Anfängen bis zur Kapitulation 1945, Stuttgart 31998, S. 744.[]

Das Haus der Niederlande im Krameramtshaus zu Münster und der Fachinformationsdienst Benelux. Schlaglichter einer Verflechtungsgeschichte

Als vor fast 30 Jahren, am 15. Mai 1995, die damaligen Kronprinzen der Niederlande und Belgiens, Willem-Alexander und Philippe, in Münster das Haus der Niederlande im Krameramtshaus offiziell eröffneten, war dies kein zufällig gewähltes Datum. An diesem Gedenktag des spanisch-niederländischen Teilfriedens im Jahre 1648, dem Friede von Münster, wurde die Unterbringung dreier Einrichtungen der Universität Münster, die sich wissenschaftlich mit den Niederlanden und Flandern beschäftigen, Wirklichkeit. 1 Seitdem befinden sich das Institut für Niederländische Philologie, das Zentrum für Niederlande-Studien und die Bibliothek im Haus der Niederlande unter einem Dach. Der folgende Beitrag möchte schlaglichtartig die engen Verflechtungen dieser historischen Stätte in Westfalen mit den Niederlanden skizzieren und einen Überblick zur wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur für die Beneluxforschung bieten.

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  1. Loek Geeraedts: Die Entstehung des Zentrums für Niederlande-Studien, in: Zentrum für Niederlande-Studien. Jahrbuch 25/26 (2014/2015), S. 25–35, hier S. 33, URL (Letzter Zugriff: 14.11.2024): https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-07149638488[]

Eherecht und Ehepflicht. – Das ‚männliche Unvermögen‘ als Scheidungsgrund in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe

Bereits in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) bestand die Möglichkeit einer Ehescheidung, nachdem die Protestanten die Ehe zu einem „weltlich ding“ erklärten und ihr den sakramentalen Charakter entzogen hatten. 1 Eine Ehetrennung war schwer durchzusetzen, da sie an strenge Voraussetzungen gebunden war und nur wenige Gründe anerkannt wurden. Zwar galt ‚männliches Unvermögen‘ als legitimer Scheidungsgrund, jedoch war dieser nicht einfach nachzuweisen und führte nicht automatisch zu einer Auflösung der Ehe. 2 Dennoch belegen zahlreiche in Archiven verzeichnete Ehetrennungsklagen, dass solche Fälle immer wieder von Gerichten verhandelt wurden.

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  1. Martin Luther: Von Ehesachen (1530), in: Weimarer Ausgabe 30/ III, Weimar 2005, S. 205–248, hier S. 205.[]
  2. Der Begriff des ‚männlichen Unvermögens‘ wurde bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem in Lexika und medizinischen Abhandlungen gebraucht. Daher findet man in Zedlers Universal-Lexicon von 1746 lediglich das Lemma „Unvermögen (männliches)“. Der Einfachheit halber werden ‚männliches Unvermögen‘ und Impotenz im Folgenden synonym gebraucht. Vgl. hierzu: Zedler, Johann Heinrich: Art. Unvermögen (männliches), in: Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, 1731–1754, Bd. 49 (1746), Sp. 2352–2384.[]

Römische Rota beschuldigt Franz von Waldeck! Das Taktieren seiner Fürsprecher und Gegner im Prozess wegen Ketzerei (1546)

„Gewagt! 500 Jahre Täuferbewegung 1525–2025“ sieht von 2020 bis 2024 viele Themen vor. 2025 wird das Jubiläum gefeiert; interessant wäre zu wissen, ob mit oder ohne Franz von Waldeck. Denn er war es, der das Täuferreich von Münster (1534–1535) organisatorisch federführend zerschlug, obwohl er selbst schon länger der Reformation anhing und sie kurzfristig in seinen Bistümern Minden, Osnabrück und Münster förderte. Hingegen musste er seinen Plan aufgeben, die Reformation – als katholische Reform getarnt – in seinen geistlichen Territorien einzuführen und diese in weltliche Fürstentümer umzuwandeln. Höhepunkt seines Machtverlusts ist die Anklage bei Kaiser und Papst, wegen Ketzerei, vor der Römischen Rota durch das Domkapitel von Osnabrück. Jedoch war er mächtig genug, der Strafe nicht nur auszuweichen, sondern sie wirkungslos werden zu lassen. – Wie das?

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„mit einem Hospitale belästiget gewesen“. Militärlazarette als Konfliktherde während des Ersten Koalitionskrieges (1792–1797)

Krieg ist kostspielig. Dies gilt in der Moderne wie auch für vergangene Kriege. Während hierbei unweigerlich die Kosten für die kriegführenden Parteien in Form von Soldzahlungen, militärischem Gerät, sonstiger Ausrüstung und Verpflegung assoziiert werden, fallen die Belastungen der Zivilen, auf deren Boden Krieg geführt wird, zunächst weniger ins Auge. In der Frühen Neuzeit waren Armeen in stärkerem Maße als moderne Streitkräfte von der Unterstützung und Versorgung durch die lokale zivile Administration und Bevölkerung abhängig. Es standen hier eben weniger ausgereifte logistische und technologische Hilfsmittel zur Versorgung einer Armee zur Verfügung. So war das Gelingen eines Feldzuges gerade im 18. Jahrhundert maßgeblich von der Versorgungslage vor Ort in Form von Nahrungsmitteln, Brennholz, Transportdiensten und Unterbringungsmöglichkeiten abhängig. Die dabei entstandenen Kosten mussten zunächst einmal von der lokalen zivilen Seite getragen werden. 1)

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  1. Vgl. Bernhard Kroener: Kriegswesen, Herrschaft und Gesellschaft 1300-1800, München 2013, S. 44ff. (Online unter: https://doi.org/10.1524/9783486765403[]