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Von Wallhecken, Reklameunwesen und „bemerkenswerten Bäumen“: Münsters Naturschutz in der Kaiserzeit zwischen Heimatbewegung und beginnender Verstaatlichung

„Jedes Reklameschild in der freien Landschaft bedeutet eine Prostitution der Heimat.“ So schrieb Wilhelm Lienenkämper, Naturschutzbeauftragter des Regierungsbezirks Arnsberg, 1938 in seinem Naturschutz-ABC an seine Kolleginnen und Kollegen. Für ihn zählten die vielen Reklameschilder neben der „blechverpestete[n] Ortschaft“ zu den größten Feinden, vor denen die Natur geschützt werden musste.1 Ähnlich sahen es viele Anhänger der Naturschutzbewegung Westfalens. Lienenkämpers Naturschutz-ABC zeigt, dass das damalige Verständnis nicht unserem heutigen, wissenschaftlich basierten Natur- und Umweltschutz entspricht. Als offizieller Naturschutzbeauftragter war es seine Aufgabe, den Naturschutz staatlich umzusetzen. Dieser Beitrag widmet sich den Anfängen des staatlichen Naturschutzes in Westfalen und seinen kulturellen Voraussetzungen. Der Fokus liegt hierbei nicht auf Arnsberg, sondern auf dem Verwaltungsmittelpunkt Westfalens: Münster.

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  1. Beide Zitate: LAV NRW W, K 101 Regierung Arnsberg, Nr. 41334.[]

Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“?

Im laufenden Westfalen-Jubiläum ragt das Jahr 1648 als heller Leuchtturm aus 1.250 Jahren westfälischer Geschichte hervor. Doch seit wann wird jener Friedensschluss, der den „Krieg der Kriege“ beendete, namentlich mit Westfalen in Verbindung gebracht? So viel steht fest: In den Vertragswerken selbst ist von einer Pax Westphalica nichts zu lesen. Zahlreiche Abhandlungen tragen den „Westfälischen Frieden“ im Titel, ohne über die Ursprünge dieser Bezeichnung aufzuklären. Auch Google, ChatGPT oder Perplexity versagen. Lohnt es sich, dieser etwas kuriosen Beobachtung nachzugehen?

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„da ich den festen Glauben hatte, daß dieses mein richtiger Name war“ – Namen in Westfalen zwischen staatlichen Wissensbeständen und gelebtem Alltag um 1900

Wer entscheidet, ob ein Name ‚wahr‘ beziehungsweise ‚richtig‘ ist? Die Personen, die den Namen verwenden, denen der Name ‚gehört‘? Oder ‚der Staat‘, der – um effizient funktionieren zu können – darauf angewiesen ist, Zugriff auf die Bevölkerung zu haben, und dafür rechtliche Rahmenbedingungen schafft, die die Namensgebung und ‑führung festlegen? Und aus welchen Kontexten stammen die Informationen und das Wissen, die den Wahrheitsgrad dieser Namen bestimmen? Der folgende Beitrag zeigt, dass solche Fragen im Westfalen des frühen 20. Jahrhunderts häufig ungeklärt waren und, sobald sie aufkamen, Konflikte zwischen Alltags- und Verwaltungspraktiken auslösen konnten.1

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  1. Dieser Beitrag ist eine leicht überarbeitete Fassung meines gleichnamigen Vortrags, präsentiert am 8. Juli 2025 im LWL-Museum Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop anlässlich der Verleihung des Karl-Zuhorn-Preises 2025. Das obige Titel-Zitat in: Protokollarische Verhandlung mit dem Bergmann Paul Kinner im Amt Gladbeck, 16. April 1913, Stadtarchiv (StA) Gladbeck, 1-B Amt Gladbeck, Nr. 15.[]