Im laufenden Westfalen-Jubiläum ragt das Jahr 1648 als heller Leuchtturm aus 1.250 Jahren westfälischer Geschichte hervor. Da kann die Frage aufkommen, wann ein Friedensschluss, der den „Krieg der Kriege“ beendete, eigentlich das Attribut „westfälisch“ erhielt – denn in den Vertragswerken selbst ist davon nichts zu lesen. Zahlreiche Abhandlungen tragen den „Westfälischen Frieden“ im Titel, ohne über die Ursprünge dieser Bezeichnung aufzuklären. Auch Google, ChatGPT oder Perplexity versagen. Lohnt es sich, dieser etwas kuriosen Beobachtung nachzugehen?
„Seit wann sprechen wir eigentlich vom „Westfälischen Frieden“?“ weiterlesen„da ich den festen Glauben hatte, daß dieses mein richtiger Name war“ – Namen in Westfalen zwischen staatlichen Wissensbeständen und gelebtem Alltag um 1900
+++ Träger des Karl-Zuhorn-Preises 2025 +++
Wer entscheidet, ob ein Name ‚wahr‘ beziehungsweise ‚richtig‘ ist? Die Personen, die den Namen verwenden, denen der Name ‚gehört‘? Oder ‚der Staat‘, der – um effizient funktionieren zu können – darauf angewiesen ist, Zugriff auf die Bevölkerung zu haben, und dafür rechtliche Rahmenbedingungen schafft, die die Namensgebung und ‑führung festlegen? Und aus welchen Kontexten stammen die Informationen und das Wissen, die den Wahrheitsgrad dieser Namen bestimmen? Der folgende Beitrag zeigt, dass solche Fragen im Westfalen des frühen 20. Jahrhunderts häufig ungeklärt waren und, sobald sie aufkamen, Konflikte zwischen Alltags- und Verwaltungspraktiken auslösen konnten.1
„„da ich den festen Glauben hatte, daß dieses mein richtiger Name war“ – Namen in Westfalen zwischen staatlichen Wissensbeständen und gelebtem Alltag um 1900“ weiterlesen- Dieser Beitrag ist eine leicht überarbeitete Fassung meines gleichnamigen Vortrags, präsentiert am 8. Juli 2025 im LWL-Museum Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop anlässlich der Verleihung des Karl-Zuhorn-Preises 2025. Das obige Titel-Zitat in: Protokollarische Verhandlung mit dem Bergmann Paul Kinner im Amt Gladbeck, 16. April 1913, Stadtarchiv (StA) Gladbeck, 1-B Amt Gladbeck, Nr. 15.[↩]
Engern – Westfalens vergessene Nachbarn und die Topographie der mittelalterlichen Saxonia
1 250 Jahre Westfalen – das bedeutet auch: 1 250 Jahre Engern! In den fränkischen Reichsannalen zum Jahr 775 wird nämlich nicht nur der Name Westfalen erstmals erwähnt, sondern auch jener der Engern, der östlichen Nachbarn der Westfalen. Tatsächlich zählten weite Teile des heutigen Westfalen im Früh- und Hochmittelalter zum Gebiet der Engern. Noch in der bekannten Gelnhäuser Urkunde von 1180 verlieh Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Erzbischof von Köln das Heinrich dem Löwen entzogene „Herzogtum Westfalen und Engern“. Doch seitdem ist der Name Engern im Gegensatz zu dem Westfalens fast völlig verklungen. Der Beitrag möchte der Frage nachgehen, was wir uns unter dem Raum Engern des Früh- und Hochmittelalters eigentlich vorzustellen haben.
„Engern – Westfalens vergessene Nachbarn und die Topographie der mittelalterlichen Saxonia“ weiterlesenAktuelle Regionalgeschichte Westfalens. Bericht über den 6. Doktoranden-Workshop (Paderborn 2025) der Historischen Kommission für Westfalen
Zum sechsten Mal veranstaltete die Historische Kommission für Westfalen (HiKo), die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) getragen und unterstützt wird, eine Arbeitstagung für Promotionsstudierende. Sie erhielten damit Gelegenheit, ihre Ausarbeitungen zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Damit steht die Workshop-Reihe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung zur nachhaltigen Vernetzung von Wissenschaft und Öffentlichkeit als eine der Hauptaufgaben der HiKo.
„Aktuelle Regionalgeschichte Westfalens. Bericht über den 6. Doktoranden-Workshop (Paderborn 2025) der Historischen Kommission für Westfalen“ weiterlesenBrakes Adel gegen den Klerus. Eskalationsstufen im Streitfall um ein skandalöses nächtliches Begräbnis in der Grafschaft Lippe
Das nächtliche Begräbnis war eine alternative Begräbnispraxis, welche sich seit den frühen Barockjahren einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen konnte. Vor allem unter Mitgliedern elitär-pietistischer Kreise stellte die ursprünglich unehrliche Praxis eine willkommene Möglichkeit dar, etwas Besonderes auszudrücken, um sich somit von den unteren Gesellschaftsschichten abzugrenzen. 1 Denn das Beisetzen Verstorbener in nächtlicher Dunkelheit und unter reduzierter klerikaler Begleitung ermöglichte mehr finanzielle und ideologische Freiheit. 2 So geschah es auch in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe. Das kleine Reichslehen mit dem regierenden Haus Lippe-Detmold war seit der Erbteilung 1613 in mehrere kleinere Herrschaftsgebiete aufgeteilt worden, unter anderem auch in die belehnte Linie Brake. 3 Doch im frühen 18. Jahrhundert sollte Brake mit dem geistlichen Consistorium in Detmold – die geistliche Gerichtsinstanz des Grafen – wegen eines nächtlichen Begräbnisses schwerwiegend aneinandergeraten.
„Brakes Adel gegen den Klerus. Eskalationsstufen im Streitfall um ein skandalöses nächtliches Begräbnis in der Grafschaft Lippe“ weiterlesen- Craig M. Koslofsky: The Reformation of the Dead. Death and Ritual in Early Modern Germany 1450-1700, London 2000, S. 139.[↩]
- Koslofsky: The Reformation of the Dead, S. 134-135.[↩]
- Alfred Bruns: Lippe/Detmold, in: Gerhard Taddey (Hg.): Lexikon der Deutschen Geschichte. Ereignisse, Institutionen, Personen. Von den Anfängen bis zur Kapitulation 1945, Stuttgart 31998, S. 744.[↩]
Vom Gigantismus zur Historischen Innenstadt. Ein Citizens-Science-Projekt in Detmold widmet sich dem Perspektivwechsel in der Stadtplanung der 1970er Jahre
In Detmold ist man stolz auf das historische Erscheinungsbild der einstigen Residenzstadt. Zahlreiche Fachwerkhäuser säumen die Straßen der Innenstadt und werden von ihren Eigentümern herausgeputzt. Das baukulturelle Erbe hat in der öffentlichen Wahrnehmung einen hohen Stellenwert. Doch das war nicht immer so: Wäre es nach den Vorstellungen der Lokalpolitiker der frühen 1970er Jahre gegangen, hätten weite Teile der historischen Innenstadt einer überdimensionierten Flächensanierung und einer rigorosen Verkehrsplanung weichen müssen. Kaufhäuser, Tiefgaragen und mehrgeschossige Wohngebäude im Terrassenhausstil anstelle einer gewachsenen kleinteiligen Bebauung – dieser Vision einer modernen Stadtgestaltung wollte sich eine aktive Bürgerschaft nicht anschließen und entwickelte Strategien, um Politik und Verwaltung zu einer Kehrtwende zu bewegen.
„Vom Gigantismus zur Historischen Innenstadt. Ein Citizens-Science-Projekt in Detmold widmet sich dem Perspektivwechsel in der Stadtplanung der 1970er Jahre“ weiterlesenEherecht und Ehepflicht. – Das ‚männliche Unvermögen‘ als Scheidungsgrund in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe
Bereits in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) bestand die Möglichkeit einer Ehescheidung, nachdem die Protestanten die Ehe zu einem „weltlich ding“ erklärten und ihr den sakramentalen Charakter entzogen hatten. 1 Eine Ehetrennung war schwer durchzusetzen, da sie an strenge Voraussetzungen gebunden war und nur wenige Gründe anerkannt wurden. Zwar galt ‚männliches Unvermögen‘ als legitimer Scheidungsgrund, jedoch war dieser nicht einfach nachzuweisen und führte nicht automatisch zu einer Auflösung der Ehe. 2 Dennoch belegen zahlreiche in Archiven verzeichnete Ehetrennungsklagen, dass solche Fälle immer wieder von Gerichten verhandelt wurden.
„Eherecht und Ehepflicht. – Das ‚männliche Unvermögen‘ als Scheidungsgrund in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe“ weiterlesen- Martin Luther: Von Ehesachen (1530), in: Weimarer Ausgabe 30/ III, Weimar 2005, S. 205–248, hier S. 205.[↩]
- Der Begriff des ‚männlichen Unvermögens‘ wurde bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem in Lexika und medizinischen Abhandlungen gebraucht. Daher findet man in Zedlers Universal-Lexicon von 1746 lediglich das Lemma „Unvermögen (männliches)“. Der Einfachheit halber werden ‚männliches Unvermögen‘ und Impotenz im Folgenden synonym gebraucht. Vgl. hierzu: Zedler, Johann Heinrich: Art. Unvermögen (männliches), in: Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, 1731–1754, Bd. 49 (1746), Sp. 2352–2384.[↩]
Römische Rota beschuldigt Franz von Waldeck! Das Taktieren seiner Fürsprecher und Gegner im Prozess wegen Ketzerei (1546)
„Gewagt! 500 Jahre Täuferbewegung 1525–2025“ sieht von 2020 bis 2024 viele Themen vor. 2025 wird das Jubiläum gefeiert; interessant wäre zu wissen, ob mit oder ohne Franz von Waldeck. Denn er war es, der das Täuferreich von Münster (1534–1535) organisatorisch federführend zerschlug, obwohl er selbst schon länger der Reformation anhing und sie kurzfristig in seinen Bistümern Minden, Osnabrück und Münster förderte. Hingegen musste er seinen Plan aufgeben, die Reformation – als katholische Reform getarnt – in seinen geistlichen Territorien einzuführen und diese in weltliche Fürstentümer umzuwandeln. Höhepunkt seines Machtverlusts ist die Anklage bei Kaiser und Papst, wegen Ketzerei, vor der Römischen Rota durch das Domkapitel von Osnabrück. Jedoch war er mächtig genug, der Strafe nicht nur auszuweichen, sondern sie wirkungslos werden zu lassen. – Wie das?
„Römische Rota beschuldigt Franz von Waldeck! Das Taktieren seiner Fürsprecher und Gegner im Prozess wegen Ketzerei (1546)“ weiterlesen„Die bürgere sein außgeplündert“. Die Reichsstadt Dortmund auf dem Westfälischen Friedenskongress
Als vor 375 Jahren, am 24. Oktober 1648, in Münster die Westfälischen Friedensverträge von den anwesenden Gesandten unterzeichnet wurden, trug sich an vorletzter Stelle auch „Nomine liberae Imperialis civitatis Tremoniensis Georgius Kumpsthovius Syndicus“ 1 ein. Dass die Reichsstadt Dortmund, wenn auch buchstäblich am Rande, somit auch zu den Vertragsparteien dieses europäischen Universalfriedens nach dem Dreißigjährigen Krieg gehört, mag angesichts der Tatsache, dass kein einziger Paragraph der Vertragswerke zwischen dem Kaiser auf der einen sowie Frankreich und Schweden auf der anderen Seite die Verhältnisse in Dortmund änderte, überraschen.
„„Die bürgere sein außgeplündert“. Die Reichsstadt Dortmund auf dem Westfälischen Friedenskongress“ weiterlesen- Übersetzt: Im Namen der freien Reichsstadt Dortmund der Syndikus Georg Kumpsthoff.[↩]
Der weder geynerleye wise to donde, anders dan bynnen Soist myt rechte
Zur Verschriftlichungspraxis von Hafturfehden im ältesten sogenannten Ratsprotokollbuch der Stadt Soest (1414–1509)
Im Jahr 1418 herrschte Aufruhr in Soest. Infolge langwieriger innerstädtischer Aufstände, deren Hintergründe und Ursachen sich aufgrund fehlender Quellen nur schwierig rekonstruieren lassen, wurde der Rat als oberste städtische ‚Verwaltungsbehörde‘ zeitweilig entmachtet. Informiert sind wir über diese Vorgänge durch einen Brief der in Lübeck versammelten Ratssendboten vom 3. August 1418, in dem Soest die Verhansung – d. h. der Ausschluss aus der Hanse inklusive eines Handelsboykotts aller in der Hanse organisierten Städten – angedroht wurde, sollten Rat und Bürgermeister nicht binnen fünf Wochen wieder in ihre Ämter eingesetzt und nach alter Gewohnheit wiedergewählt worden sein. 1 Es war eine existentielle Krise für die städtische Obrigkeit sowie für die Stadt selbst, die wirtschaftlich stark vom hansischen Fernhandel abhängig war. Die Drohungen scheinen allerdings Wirkung gezeigt zu haben, denn über eine tatsächlich erfolgte Verhansung der Stadt Soest ist nichts bekannt. Stattdessen scheint der Rat wiedereingesetzt und neu gewählt worden zu sein. Also, alles wieder beim Alten?
„Der weder geynerleye wise to donde, anders dan bynnen Soist myt rechte“ weiterlesen
- Vgl. Hansen, Joseph: Die Soester Fehde (Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert, Bd. 1) (Publikationen aus den königlich-preußischen Staatsarchiven, Bd. 34), Leipzig 1888, URL: https://books.google.de/books?id=J8cvi_1er4kC&hl=de&pg=PP8#v=onepage&q&f=false [letzter Zugriff am 28.10.2023], Eintrag Nr. 9, S. 13.[↩]
