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Eherecht und Ehepflicht. – Das ‚männliche Unvermögen‘ als Scheidungsgrund in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe

Bereits in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) bestand die Möglichkeit einer Ehescheidung, nachdem die Protestanten die Ehe zu einem „weltlich ding“ erklärten und ihr den sakramentalen Charakter entzogen hatten. 1 Eine Ehetrennung war schwer durchzusetzen, da sie an strenge Voraussetzungen gebunden war und nur wenige Gründe anerkannt wurden. Zwar galt ‚männliches Unvermögen‘ als legitimer Scheidungsgrund, jedoch war dieser nicht einfach nachzuweisen und führte nicht automatisch zu einer Auflösung der Ehe. 2 Dennoch belegen zahlreiche in Archiven verzeichnete Ehetrennungsklagen, dass solche Fälle immer wieder von Gerichten verhandelt wurden.

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  1. Martin Luther: Von Ehesachen (1530), in: Weimarer Ausgabe 30/ III, Weimar 2005, S. 205–248, hier S. 205.[]
  2. Der Begriff des ‚männlichen Unvermögens‘ wurde bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem in Lexika und medizinischen Abhandlungen gebraucht. Daher findet man in Zedlers Universal-Lexicon von 1746 lediglich das Lemma „Unvermögen (männliches)“. Der Einfachheit halber werden ‚männliches Unvermögen‘ und Impotenz im Folgenden synonym gebraucht. Vgl. hierzu: Zedler, Johann Heinrich: Art. Unvermögen (männliches), in: Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, 1731–1754, Bd. 49 (1746), Sp. 2352–2384.[]

A Madame la comtesse regent de la Lippe

Weibliche Herrschaft in der Grafschaft Lippe

Herrschaft war Männersache, erst recht in den Territorialherrschaften der Frühen Neuzeit! Oder etwa nicht? Was haben eigentlich die Ehefrauen der Herrscher die ganze Zeit gemacht? Kinder bekommen, gestrickt und nett ausgesehen? Nicht ganz, wie ein spannendes Beispiel aus der Grafschaft Lippe zeigt: Amalie Erbburggräfin von Dohna herrschte hier mit ihrem Ehemann für 31 Jahre.

Unsere Vorstellung von Herrschaft in der Vormoderne ist hochgradig männlich kodiert. Allenfalls herausragende Persönlichkeiten wie Maria Theresia oder Elisabeth I. durchbrechen diese Vorstellung. Der Blick nach Lippe und auf Amalia wird im Folgenden eindrücklich zeigen, dass auch Ehefrauen mindermächtiger Territorialherrscher Möglichkeiten zur Partizipation an der Herrschaft hatten und somit als Herrscherinnen in Erscheinung traten.

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