„Nicht beständig daheim […] hinter der Mutter Kohltopf sitzen, sondern vielmehr von Jugend auf sich zur Arbeit gewöhnen“

Versuche herrschaftlicher Regulierung des Gesindedienstes in Lippe

Wer heute eine Vollzeitstelle antritt, hat schon vor dem ersten Arbeitstag ungefähre Vorstellungen der Rahmenbedingungen: Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei etwa 40 Stunden, die auf fünf Tage à acht Stunden entfallen. Am Ende des Monats wird der Lohn gezahlt. Außerdem gibt es festgelegte Kündigungsfristen, Anspruch auf Urlaub und viele weitere Regelungen. Zwar gibt es in Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch im eigentlichen Sinne und doch existieren viele einzelne Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz, die das Arbeitsleben umfassend gesetzlich regeln. So war das jedoch nicht immer. Für die arbeitende Landbevölkerung der Vormoderne galten vielfältige Regelungen und Konventionen, die aus heutiger Sicht zum Teil kurios wirken, bei denen aber ein genauerer Blick – hier am Beispiel Lippes – viel Spannendes zu Tage fördern.

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A Madame la comtesse regent de la Lippe

Weibliche Herrschaft in der Grafschaft Lippe

Herrschaft war Männersache, erst recht in den Territorialherrschaften der Frühen Neuzeit! Oder etwa nicht? Was haben eigentlich die Ehefrauen der Herrscher die ganze Zeit gemacht? Kinder bekommen, gestrickt und nett ausgesehen? Nicht ganz, wie ein spannendes Beispiel aus der Grafschaft Lippe zeigt: Amalie Erbburggräfin von Dohna herrschte hier mit ihrem Ehemann für 31 Jahre.

Unsere Vorstellung von Herrschaft in der Vormoderne ist hochgradig männlich kodiert. Allenfalls herausragende Persönlichkeiten wie Maria Theresia oder Elisabeth I. durchbrechen diese Vorstellung. Der Blick nach Lippe und auf Amalia wird im Folgenden eindrücklich zeigen, dass auch Ehefrauen mindermächtiger Territorialherrscher Möglichkeiten zur Partizipation an der Herrschaft hatten und somit als Herrscherinnen in Erscheinung traten.

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