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„Mein größter Wunsch ist nun mich in Münster dem Studium für das Oberlehrerinnenexamen hinzugeben.“

Finanzielle und Strukturelle Probleme von Teilnehmerinnen der Wissenschaftlichen Fortbildungskurse für Lehrerinnen in Münster Ende des 19. Jahrhunderts

Ende des 19. Jahrhunderts konnte die Frauenbildungsbewegung in Preußen auf ein erfolgreiches Jahrhundert der Kämpfe für bessere Mädchen- und Frauenbildung zurückblicken. Waren bei weitem noch nicht alle Forderungen erfüllt, so waren die Bildungsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen im Vergleich zum Beginn des Jahrhunderts doch enorm gestiegen. Wie in einem älteren Beitrag aufgezeigt, erzielte die Frauenbildungsbewegung auch erste Erfolge in ihrem Professionalisierungsbestreben für Lehrerinnen. So durften seit den Reformen vom Mai 1894 Lehrinnen endlich offiziell an einer „Oberlehrerinnenprüfung“ teilnehmen, die sie zum Unterricht in den höheren Klassen der höheren Mädchenschulen qualifizierte. Zuvor war es Lehrerinnen an den öffentlichen höheren Mädchenschulen meist nur möglich in den unteren und mittleren Klassen die ethischen Fächer unterrichten. 1 Da die Seminarausbildung der Lehrerinnen nicht ausreichte, um die Oberlehrerinnenprüfung ablegen zu können, wurden vielerorts wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen eingerichtet. Diese entstanden für gewöhnlich auf private Initiative von Frauenvereinen oder Einzelpersonen, erhielten aber trotzdem zum Teil finanzielle Unterstützung vom Kultusministerium. 2 Auch in Münster in Westfalen sollten 1899 solche Kurse eingerichtet werden.

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  1. Martina Nieswandt: Lehrerinnenseminare: Sonderweg zum Abitur oder Bestandteil höherer Mädchenbildung?, in: Kleinau, Elke (Hg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Vom Vormärz bis zur Gegenwart, Bd. 2, Frankfurt am Main 1996, S. 182f.[]
  2. Vergl. James Albisetti: Mädchen- und Frauenbildung im 19. Jahrhundert, Bad Heilbrunn 2007, S. 241-244[]

Unterwachung durch Routinen

Von den Mühen der Verwaltungsarbeit und den Grenzen staatlicher Kontrolle

Arnold Brecht hat bemerkt, dass die politische Autonomie von Behörden durch Ungehorsam und Verweigerung zu bemessen sei. Dort, wo der Amtsschimmel sich weigert, fremden Befehlen zu gehorchen, folgt er eigenen Logiken und Routinen. Er behandelt die Wünsche des Publikums mit einer Indifferenz. Bitten, die von Besuchern oder höheren Dienststellen artikuliert werden, können nicht immer bewilligt oder beantwortet werden. Je eher sie die Beamten stören, desto wahrscheinlicher wird die Sabotage. Vorhaben werden mit Vermerken versehen und an die nächste Dienststelle verschickt, bis das Problem in Aktenbergen verschwindet. Das Missfallen von Kanzleien und Ratsstuben ist schnell erregt. Überzogene Ansprüche werden ignoriert und selbst erfahrene Verwaltungspraktiker treffen Entscheidungen, die durch Verfahren in ihr Gegenteil verkehrt werden. Um zu vermeiden, dass falsche Erwartungen entstehen, wird ein Zuviel an Forderung und Initiative lieber abgelehnt. 1 Im Dezember 1781 nahm eine Anfrage, die vom Mindener Kammerkollegium diskutiert und abgestimmt wurde, jedenfalls einen erstaunlichen Umweg. Obwohl die Ministerialbürokratie bloß den Viehstand der vergangenen Jahrzehnte ermitteln wollte, durchlief das Edikt die Landesverwaltung. Es beschäftigte das Rechnungsdepartement und erreichte bald auch die Ortsvorsteher und Magistrate. Mehrere Schriftwechsel wurden begonnen und abgebrochen, mehrere Anschuldigungen ausgesprochen und mehrere Jahre vergeudet, bevor das Kollegium endlich ein Ergebnis präsentieren konnte. 2

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  1. Thomas Ellwein definiert die lebende Verwaltung durch ein programmiertes Entscheiden. Befehle und Anordnungen werden in Verfahren ausgesiebt, bis der ursprüngliche Anlass nicht mehr zu erkennen ist. Bürokratien sind nicht-triviale Maschinen. Brecht, Arnold: Bureaucratic Sabotage, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science 189 (1937), 48-57; Ellwein, Thomas: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Band 1: Die öffentliche Verwaltung in der Monarchie 1815-1918, Opladen 1993, 24f.[]
  2. Das folgende Fallbeispiel findet sich in: LAV NRW W, KDK Minden, Nr. 1235.[]